Herbsturlaub und Corona – was Sie bei Ihrer Reiseplanung jetzt schon beachten sollten

Hilfreiche Tipps für Deutschland, Europa und den Rest der Welt

Die Sommerferien haben zwar noch nicht überall begonnen, aber viele Menschen planen bereits jetzt ihren Herbsturlaub. Aus gutem Grund: Um wenigstens dann entspannt verreisen zu können, gilt es einige grundlegende Dinge zu beachten.  Ganz wichtig: Sichern Sie sich ab, falls kurzfristig ein weiterer Lockdown droht. Egal ob zu Hause oder an Ihrem Urlaubsziel.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Reisemöglichkeiten in andere Länder können täglich variieren. Informieren Sie sich immer über die aktuelle Situation – besonders bei Fernreisen.
  • Kreuzfahrten gelten als besonders riskant – aber es gibt Ausnahmen.
  • Für die Rückreise benötigen Sie einen Corona-Test – und in bestimmten Fällen müssen Sie in Quarantäne.
  • Pauschalreisen unterliegen besonderen Stornierungsregelungen.
  • Mit Corona-Reiserücktrittsversicherungen bekommen Sie Ihr Geld erstattet, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können. Doch es gibt wichtige Details zu beachten.

Noch immer führt die Corona-Pandemie in vielen Regionen der Welt zu Einschränkungen. Die wirken sich auch auf das Reisen aus. Vielerorts gelten Einreisebeschränkungen oder Quarantänevorgaben für Touristinnen und Touristen.

Manche Staaten haben Ausgangssperren verhängt. Zudem ist der Flug- und Reiseverkehr zum Teil weiterhin stark eingeschränkt. Vieles wird sich voraussichtlich auch bis in den Herbst hinein nicht ändern.

Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Fernreisen

Daher warnt das Auswärtige Amt (AA) vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in viele Länder. Auch innerhalb Europas. Derzeit hat das AA Covid-19-bedingte Reisewarnungen  beziehungsweise Teilreisewarnungen für knapp 50 Länder weltweit ausgesprochen. Die Lage wird täglich neu bewertet und für einzelne Länder oder Regionen aufgehoben, wenn die Gesamtumstände dies zu vertretbaren Risiken zulassen.

Kreuzfahrten – ab Herbst mit Impfpflicht?

Nach sieben Monaten Corona-Pause hat Mitte Juni das erste Kreuzfahrtschiff in einem deutschen Hafen abgelegt. Dennoch rät das AA weiterhin dringend vom Reisen auf einem Schiff ab. Ausgenommen von der Warnung sind Flusskreuzfahrten in der EU beziehungsweise im Schengenraum. Dasselbe gilt für Kreuzfahrten, die in Deutschland beginnen und enden – ohne Zwischenstopp in einem ausländischen Hafen.

Die Reedereien haben die Zwangspause zwar genutzt, um Sicherheits- und Hygienemaßnahmen an Bord ihrer Schiffe auszubauen. Sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Passagiere werden getestet, bevor sie an Bord gehen, während der Fahrt und auch am Ende der Reise. Außerdem sollen Landgänge in geschlossenen Gruppen stattfinden, die nicht verlassen werden dürfen. Wird eine Person während der Reise positiv getestet, muss diese und ihre Kontakte von Bord gehen.

Mehrere internationale Kreuzfahrtunternehmen wollen ab Herbst 2021 nur noch gegen Corona geimpfte Passagiere an Bord lassen. Dazu zählen die britische Saga Cruise, die amerikanischen Unternehmen American Steam Boat, NCL (inklusive Norwegian Cruise Line, Regent Seven Seas Cruises und Oceania Cruises) sowie Celebrity Cruises, die französische Reederei Ponant sowie Victory Cruise Lines.

Auch andere Reedereien erwägen diese Auflagen. Für deutsche Anbieter wie AIDA, TUI Cruises und Hapag Lloyd ist eine Impfpflicht für Passagiere offiziell noch kein Thema. Doch gibt es Überlegungen, das in absehbarer Zeit zu ändern.Kreuzfahrten gelten noch immer als besonders riskant – aber es gibt Ausnahmen.

Ein Paar sitzt in Liegestühlen am Pool

 

 

Risikogebiete in Europa

Illustration: Ein Corona-Absperrband

Auch einige Regionen in Europa gelten aufgrund steigender Infektionszahlen als Risikogebiete. Dazu gehörten Mitte Juli Großbritannien und Portugal.

Die Einstufung als Risikogebiet nehmen das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium gemeinsam vor. Dabei kann es sehr kurzfristig zu Änderungen kommen. Prüfen Sie also unbedingt, ob Ihr Urlaubsziel als Risikogebiet  ausgewiesen wurde, bevor Sie im Herbst verreisen.

Was bedeutet eine Reisewarnung?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Auf die leichte Schulter nehmen sollten Urlauberinnen und Urlauber sie aber nicht. Denn als Voraussetzung für diese höchste Warnstufe der Bundesregierung gilt eine „konkrete Gefahr für Leib und Leben“.

Sie möchten in ein Land reisen, für das eine Reisewarnung vorliegt? Dann sollten Sie sich unbedingt vorher über die genauen Einreisebedingungen informieren. Auch wichtig zu wissen: Infizieren Sie sich mit dem Coronavirus, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können Quarantänemaßnahmen anordnen. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich.

Die Auslandsvertretungen unterstützen deutsche Staatsangehörige in Notlagen weiterhin. Rückholaktionen wie im März und April wird es aber nicht mehr geben. Eine Reisewarnung kann sich auch auf die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung auswirken. Sprechen Sie also vor Reiseantritt mit Ihrem Versicherer.

Illustration: Ein Paar beim Wandern

Jedes Land hat eigene Regeln

Auch in Europas Ländern und Regionen, die nicht als Risikogebiete gelten, ändern sich die Reisebedingungen ständig: Ob in Italien oder in Portugal – Abstands- und Hygieneregeln gelten in jeder Urlaubsregion. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung greift unterschiedlich weit. Mal gilt sie nur in Verkehrsmitteln und öffentlichen Innenräumen, mal auch am Strand. Und welche Regeln in Hotels gelten, ist von Land zu Land verschieden.

In die meisten Länder dürfen Sie als Touristin oder Tourist nur mit negativem Corona-Test einreisen. Für den Urlaub in anderen Staaten benötigen Sie vorab eine Online-Anmeldung. Haben Sie die nicht, riskieren Sie ein Bußgeld. Informieren Sie sich also unbedingt auch im Herbst vor Ihrer Reise ins Ausland tagesaktuell über die Corona-Regeln vor Ort. Das gilt auch für die Transitregelungen, wenn Sie mit Auto, Zug oder Flugzeug durch mehrere Länder reisen.

Das müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten

Achtung: Arbeitnehmer, die wissentlich in ein Risikogebiet reisen und dann zu Hause bleiben müssen, setzen die Entgeltfortzahlung ihres Arbeitgebers aufs Spiel. Anders sieht es aus, wenn die Urlaubsregion erst nach Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt worden ist. Auch Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten können, haben hier einen Vorteil.

Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer

Wenn Sie im Herbst Urlaub in einem Risikogebiet machen, müssen Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland ein negatives Testergebnis vorweisen. Das darf zum derzeitigen Stand höchstens 48 Stunden alt sein.
Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Sie können zudem von einer möglichen Einreisequarantäne befreien. Weitere Informationen zu Coronatests für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten finden Sie in diesem FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit.

Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet

Bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht, die sich nicht verkürzen lässt. Damit soll die internationale Verbreitung von Virusmutationen gebremst werden. Außerdem müssen Sie sich, wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet nach Hause zurückkehren, vor der Einreise nach Deutschland digital anmelden . Diese Bestimmungen sind in der Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 2021 geregelt.

Urlaub in Deutschland

Camping boomt

Illustration: Ein Paar am Lagerfeuer

Seit die Campingplätze wieder öffnen dürfen, verbringen viele Menschen hierzulande ihren Urlaub auch im zweiten Corona-Jahr campend im eigenen Land. Aus gutem Grund: Egal ob im Zelt oder Wohnmobil – Campen verschafft Ihnen viel Zeit an der frischen Luft. Und: Auf dem Zeltplatz lassen sich Abstandsregeln einfacher umsetzen.

Zeitweise waren nur Wohnmobile oder Wohnwagen mit eigener Toilette erlaubt. Inzwischen sind auch die Sanitäranlagen wieder geöffnet. Die konkreten Regeln hängen aber weiter von den Corona-Maßnahmen der Bundesländer ab.

Ist Campen für Sie im Herbst eine Option? Dann informieren Sie sich am besten schon jetzt, welche Bestimmungen gelten. Fragen Sie auf dem Campingplatz Ihrer Wahl nach, bis wann Sie spätestens buchen sollten, um einen Stellplatz zu bekommen. Und: Bis wann Sie kostenfrei stornieren können.

An der Küste

Ähnliches gilt für den Strandurlaub an Ost- und Nordsee. Die deutschen Küstenregionen zählten schon 2020 zu den beliebtesten Reisezielen. Da der Herbst eine ideale Reisezeit für alle ist, die ans Meer wollen, sollten Sie am besten jetzt schon klären, wie die Bedingungen vor Ort sind.

National- und Freizeitparks

Mit Mund-Nasen-Bedeckung in der Achterbahn? Das war für viele Menschen im vergangenen Jahr noch gewöhnungsbedürftig. Dennoch sind National- und Freizeitparks eine tolle Gelegenheit, um einen freien Kopf zu bekommen.

Auch in diesem Jahr gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln. Tickets für den Herbst brauchen Sie jetzt noch nicht zu buchen. Die erhalten Sie auch kurzfristig online.

Städtereise

Der Tipp für Herbst und Winter: Statten Sie Städten in Deutschland einen Besuch ab, die Sie sich schon immer mal anschauen wollten. Die Zahl der Touristen aus anderen Ländern hat auch in Deutschland wieder zugenommen. Dennoch sind Buchungen in Hotels auch kurzfristig möglich.

Illustration: Eine Familie beim Städtetripp


Bieten Pauschalreisen mehr Sicherheit bei der Planung für den Herbsturlaub?

Die Rechtslage zu Pauschalreisen, die erst in ein paar Monaten stattfindet, ist noch nicht abschließend geklärt. Um frühzeitig kostenlos stornieren zu können, kommt es vor allem auf Folgendes an: Müssen die außergewöhnlichen Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen, zum Zeitpunkt der Stornierung oder zum Zeitpunkt der Reise vorliegen?

Nach Auffassung der Stiftung Warentest ist entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Reise die unabwendbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Und mit wie viel Wahrscheinlichkeit davon zum Zeitpunkt der Stornierung ausgegangen werden kann. Sie möchten jetzt auf eigenes Risiko eine Reise absagen, die nicht kurz bevorsteht? Dann müssen Sie gegebenenfalls mit Stornogebühren rechnen.

Reiserechtsexperten und Gerichte stellen auf einen Zeitraum von etwa vier Wochen vor Reisebeginn ab: Können Sie etwa vier Wochen vor Reiseantritt annehmen, dass die aktuelle Situation auch zu Reisebeginn noch anhalten wird? Dann ist eine kostenlose Stornierung möglich. Dabei handelt es sich aber nicht um eine starre Frist, sondern lediglich einen Anhaltspunkt, der im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss.

Bestehen Einschränkungen, zum Beispiel eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, zum Zeitpunkt der Reise? Dann muss der Reiseveranstalter die Stornogebühren erstatten. Es ist aber damit zu rechnen, dass Reiseanbieter sich gegen Rückzahlungsforderungen wehren werden. Schlimmstenfalls müssen Sie die Rückerstattung der Stornokosten einklagen.

Lohnt es, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen?

Im Fall eines positiven Corona-Tests zahlt unter Umständen eine Reiserücktrittsversicherung – vorausgesetzt sie schließt den Pandemie-Fall nicht explizit aus.

Aber: Viele Reiserücktrittsversicherungen schließen Krankheiten aus, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden. Im März 2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher ist bei einer Erkrankung durch das Coronavirus bei Versicherungen, die eine solche Klausel enthalten, kein versicherter Rücktrittsgrund mehr gegeben.

Im Zuge der Coronakrise sind viele Versicherungsunternehmen jedoch dazu übergegangen, auch Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie abzusichern. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Geschäftsbedingungen.

In der Regel gilt Folgendes:

  • Eine (Teil-)Reisewarnung des AA ist kein versichertes Ereignis. Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nicht.
  • Auch im Fall eines Einreiseverbots für bestimmte Nationalitäten kommt die Reiserücktrittsversicherung oft nicht für die entstandenen Kosten auf.
  • Oft umfassen Reiserücktrittsversicherungen nur Fälle der persönlichen Verhinderung. Zum Beispiel, wenn die versicherte Person selbst erkrankt.

Sollten Sie sich also für den Herbst absichern wollen, klären Sie mit dem Versicherungsanbieter diese Punkte am besten schon jetzt genau. Dann können Sie auch sichergehen, dass Sie einen entspannten Urlaub verbringen werden.

(Stand: 15.07.2021)


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