Arbeitgebende sind verpflichtet, für „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" zu sorgen.
Bei sehr hohen Temperaturen müssen sie kühle Getränke anbieten, alternative Räume, Ventilatoren oder teils auch Sonnenschutzmittel zur Verfügung stellen.
Verlassen Angestellte bei Hitze ohne offizielle Freistellung ihre Arbeit, riskieren sie eine Abmahnung.
Das Thema Hitze am Arbeitsplatz gewinnt aufgrund des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden bei extremen Temperaturen zu schützen, könnten in Zukunft neue Herausforderungen und strengere Auflagen auf Unternehmen zukommen.
Es gibt zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf „Hitzefrei"
bei der Arbeit – aber es gibt Richtlinien. Arbeitsräume sollten die Temperatur
von 26 Grad nicht überschreiten. Doch was passiert, wenn es im Büro wärmer
wird? Ein konkretes Recht auf Arbeitsbefreiung ab einer bestimmten Temperatur
gibt es nicht. Doch aus dem Arbeitsschutzrecht und der Fürsorgepflicht lassen
sich entsprechende Regeln ableiten. Vor allem: Das Arbeitsumfeld sollte so
gestaltet werden, dass es die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht gefährdet.
Sogar
im Deutschen Bundestag sind laut Protokoll die Dresscodes lockerer geworden und
nicht mehr so kategorisch: Wird es besonders heiß, kann dann eine konservative
Kleiderordnung gelockert werden. Luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, helle,
leichte und weite Kleidung sowie luftdurchlässige Schuhe mindern die
Hitzebelastung.
In den meisten Bundesländern kann die Schulleitung entscheiden, ob und wann sie "Hitzefrei" gibt. Dabei gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Empfehlungen.
Häufige Hitzefrei-Kriterien für Grundschulen und Schulen bis Klassenstufe 10 sind:
Eltern können freigestellt werden, wenn ihre Kinder wegen Hitzefrei nach Hause geschickt werden. Das regelt § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Der Anspruch kann jedoch durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge ausgeschlossen werden. Auch eine Vergütungsfortzahlung für diesen Ausfall gibt es nicht automatisch.
Für Arbeiten im Freien gelten besondere Schutzmaßnahmen: So muss unter Umständen eine Schutzausrüstung gegen Witterungseinflüsse bereitgestellt werden. Gerade dann, wenn Sie Ihrer Arbeit im Freien nachgehen, stellen hohe Temperaturen ein Risiko dar. Deshalb gilt zum Beispiel auf dem Bau diese Sonderregelung: Stunden, in denen die Temperatur 32,5 Grad Celsius überschreitet, können im Rahmen des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes als Schlechtwetterstunden anerkannt werden.
Arbeitgeber sollten
Diese Maßnahmen können nicht nur für Bauarbeiter und Bauarbeiterinnen gelten, sondern etwa auch für Branchen wie die Land- und Forstwirtschaft, das Handwerk, die Gastronomie, den Garten- und Landschaftsbau oder für Dienstleister wie etwa Postboten und -botinnen.
Wer im Freien arbeitet, kann sich über verschiedene Wetter-Apps die Daten von nahegelegenen Wetterstationen abrufen. Für präzise Messungen empfehlen sich dennoch professionelle Messgeräte wie digitale Thermometer oder Wetterstationen mit entsprechenden Sensoren. Ab 30 Grad Celsius wissen nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch alle Arbeiter, ob noch Maßnahmen nötig werden.
Werden überdies die Ozonwerte überschritten oder wird gar Sommersmog gemeldet, sind Firmen dazu verpflichtet den Empfehlungen der Behörden zu folgen. Das Umweltbundesamt informiert dann regelmäßig über Messdaten und Verhaltensweisen.
Der Hitzeschutz am Arbeitsplatz wird wegen des Klimawandels immer wichtiger. Arbeitgeber sollten sich auf strengere Vorschriften einstellen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter bei hohen Temperaturen zu schützen.
Schon jetzt gilt: Ab einer Temperatur von 26 Grad und darüber
Bei mehr als 30 Grad sollte durch weitere Maßnahmen die Hitzebelastung verringert werden:
In Räumen mit einer Temperatur von über 35 Grad darf laut
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht gearbeitet werden.
Hinweis für Arbeitgebende: Ventilatoren kühlen bestimmte Zonen oder gar ganze Räume. Doch nicht jede Person verträgt die Zugluft. Ein steifer Hals oder eine Erkältung können die Folgen sein. Die Erkältungsgefahr steigt gerade dann, wenn sich die Außentemperatur und die Innentemperatur zu sehr unterscheiden. TÜV-Experten empfehlen daher einen Temperaturunterschied von maximal 6 Grad.
Wird bei hohen Temperaturen keine geeignete Maßnahme durch die Geschäftsführung ergriffen, haben Sie das Recht, Ihre Arbeit vorerst niederzulegen. Die Umstände müssen Sie jedoch beweisen können. Zudem dürfen Sie deswegen nicht automatisch den ganzen Tag der Arbeit fernbleiben. Sinkt die Temperatur innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit unter die 35-Grad-Marke, müssen Sie an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Ein besonderer Schutz gilt jedoch für schwangere Frauen und stillende Mütter. Sie können bestimmte Raumtemperaturen verlangen. Haben Sie ein gesundheitliches Problem, dass durch Hitze verschlimmert werden kann, gilt diese Regel auch. Wichtig dabei: Sie müssen ein entsprechendes Attest vorlegen können.
Trinken Sie viel – aber nicht zu Kaltes. Denn nach einem kalten Getränk benötigt der Körper viel Energie, um die eigene Temperatur wieder zu regulieren. Das Ergebnis: Sie schwitzen noch mehr. Aus diesem Grund wird in südlichen Ländern trotz Temperaturen jenseits der 40 Grad Tee getrunken.
Kühlen Sie Ihre Pulspunkte, zum Beispiel die Handgelenke, mit kaltem Wasser. Das sorgt für eine kurzfristige Erfrischung, da die Haut an diesen Stellen besonders dünn ist. So können Sie Ihr Blut kühlen, das durch den Körper fließt. Achten Sie außerdem besonders auf die Signale Ihres Körpers. Fühlen Sie sich wegen der Hitze unwohl, haben Sie das Recht, eine Pause einzulegen oder sich im Zweifel krankzumelden.
Arbeiten bei großer Hitze kann belastend sein und die Gesundheit gefährden. Es ist also schön, wenn jemand für seinen Job brennt – aber niemand sollte das allzu wörtlich nehmen.
Stand: 06.08.2024
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