Telefonischer Sperr-Notruf 116 116
Alternativ übers Online-Banking oder die Sparkassen-App sperren
Ersatzkarte beantragen
Sperren kann vor Missbrauch schützen
Ihre Sparkassen-Card¹, Ihre Mastercard®² oder Visa Karte² sind Ihnen abhandengekommen? Jetzt heißt es: Ruhe bewahren und gleichzeitig schnell handeln. Lassen Sie Ihre Karte sperren. Das geht telefonisch über den einheitlichen Sperrnotruf 116 116, im Online-Banking und in der Sparkassen-App.
Für die Kartensperrung brauchen Sie neben den Daten zu Ihrer Person Ihre IBAN (Internationale Bankkontonummer) oder alternativ Ihre Kontonummer und Bankleitzahl beziehungsweise Kreditkartennummer und Kreditkartenherausgeber oder Bankleitzahl.
Rufen Sie unter 116 116 den zentralen
Sperr-Notruf an. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos. Wenn Sie
aus dem Ausland anrufen, müssen Sie die Vorwahl für Deutschland ergänzen, meist
wählen Sie +49 116 116. Lassen Sie neben Ihrer Kredit- oder Debitkarte gegebenenfalls
auch Ihren Online-Banking-Zugang sperren.
Einige Sparkassen veranlassen direkt nach einer
Kartensperre über die Sperrhotline die Bestellung einer Ersatzkarte mit neuer PIN
(Persönliche Identifikationsnummer). Kontaktieren Sie am besten Ihren
Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin, um sicherzustellen, dass eine
Ersatzkarte auf dem Weg zu Ihnen ist.
Erstatten Sie bei Diebstahl Ihrer Debit- oder Kreditkarte immer umgehend Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten oder der Beamtin, der oder die die Anzeige aufnimmt. Bewahren Sie Ihr Exemplar der Anzeige gut auf.
Tipp: Alternativ zum zentralen Sperr-Notruf können Sie Ihre Kredit- oder Debitkarte auch im Online-Banking oder über die Sparkassen-App sperren lassen. Eine Anleitung dazu finden Sie jeweils im Folgenden.
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking an.
Klicken Sie auf der Startseite auf „Service-Center“.
Wählen Sie „Kartenverlust melden“ aus.
In der Regel müssen Sie nun auswählen, ob Sie eine Debitkarte oder eine Kreditkarte sperren lassen möchten. Nach der Auswahl können Sie die Sperrung direkt vornehmen.
Ihre Kredit- oder Debitkarte wird mit sofortiger Wirkung gesperrt.
Hinweis: Je nach Sparkasse können die einzelnen Punkte im Service-Center inhaltlich und optisch leicht voneinander abweichen.
Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone die Sparkassen-App.
Direkt auf der Startseite befindet sich oben das Icon „Karte sperren“. Klicken Sie darauf und folgen Sie den Anweisungen.
Ihre Kredit- oder Debitkarte wird mit sofortiger Wirkung gesperrt.
Sie haben Ihre Kredit- oder Debitkarte nicht selbst gesperrt, sondern diese wurde gesperrt, etwa weil Sie versehentlich mehrfach die falsche PIN eingegeben haben? Dann können Sie diese oft rasch wieder entsperren. Das hat den Vorteil, dass Sie Ihre bisherige Bank- oder Kreditkarte und die alte PIN weiterverwenden können. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Karte entsperren“. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Sparkasse, um zu erfahren, ob eine Entsperrung in Ihrem Fall möglich ist.
Die Rufnummer der zentralen Sperr-Hotline für Ihre Debit- und Kreditkarte ist die 116 116 (aus dem deutschen Festnetz kostenlos; vergessen Sie bei Anruf aus dem Ausland nicht, die Vorwahl für Deutschland zu ergänzen, in der Regel: +49 116 116.).
Weitere Informationen zu Ihren Bankkarten bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse. Wir sind als erster Ansprechpartner bei Fragen rund um Ihre Karten und Konten gern für Sie da. Darüber hinaus können Sie sich zur Sperrung, zu einer Ersatzkarte oder zur Rückabwicklung missbräuchlicher Umsätze direkt bei Ihrem Kreditkartenprozessor Bayern Card-Services (BCS) oder PLUSCARD informieren. Das sind die Dienstleister für alle Interaktionen zwischen Ihrer Sparkasse und den Kreditkartengesellschaften Visa und Mastercard®. Welcher Kreditkartenprozessor für Sie zuständig ist, sehen Sie auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte. Speichern Sie sich am besten die entsprechende Service-Nummer in Ihren Kontakten. Die Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeiter von BCS und PLUSCARD unterstützen Sie zum Beispiel bei:
Ihre Kredit- oder Debitkarte wurde missbräuchlich eingesetzt und plötzlich fehlt Geld? Wenn Sie Ihre Karte sofort sperren lassen, können wir Ihnen Ihr Geld meist zurückerstatten. Das ist der Fall, wenn Sie nicht grob fahrlässig oder betrügerisch gehandelt haben. Als grob fahrlässige Handlung gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre PIN auf der Bankkarte notiert haben. Wer die Sperrung sofort beantragt und nicht grob fahrlässig oder betrügerisch handelt, haftet mit maximal 50 Euro. Bitte beachten Sie, dass vor einer möglichen Erstattung immer zunächst der Einzelfall geprüft werden muss. Bei Diebstahl ist wichtig, dass Sie Anzeige erstatten, siehe folgenden Punkt.
Wurde Ihre Kredit- oder Debitkarte gestohlen, müssen Sie dies sofort bei der Polizei anzeigen. Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen der Beamtin oder des Beamten, die oder der die Anzeige aufnimmt. Bewahren Sie Ihr Exemplar der Anzeige gut auf.
Sie stehen an der Kasse im vollen Supermarkt und möchten schnell bezahlen. Doch das Lesegerät meldet: Karte nicht identifizierbar. Möglicherweise ist der Chip auf der Karte defekt. Wenn dies der Fall ist, hilft nur eins: Informieren Sie uns zeitnah, um diese austauschen zu lassen.
Mögliche Ursachen für eine Beschädigung:
Wurde Ihre Sparkassen-Card, Ihre Mastercard® oder Visa Karte gestohlen, ist sie verlorengegangen oder weist einen Defekt auf, hilft nur eins: Sie brauchen eine neue. In der Regel dauert es circa eine Woche, bis Sie eine neue Sparkassen-Card erhalten. Separat dazu wird Ihnen eine neue PIN zugesandt. Die Kosten für eine Ersatzkarte bestimmen die einzelnen Sparkassen selbst. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Institut vor Ort nach.
In Ihrer Sparkassen-Filiale können Sie in der Regel trotz Kartensperrung während der Öffnungszeiten am Schalter Geld abheben. Dafür benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument, etwa Personalausweis oder Reisepass. Bei Bedarf erhalten Sie in vielen Fällen einen Bargeldvorschuss.
Tipp: Mit einigen einfachen Maßnahmen können Sie einem Betrug vorbeugen. Lesen Sie dazu auch unsere detaillierten Informationen zur Prävention von Datenklau im Internet im Artikel „Phishing“ sowie im Artikel „Sicher online einkaufen“. Im Artikel „Kreditkartenbetrug“ erfahren Sie mehr über typische Betrugsmaschen und mit welchen weiteren Schritten Sie sich davor schützen können.
Das geht über die zentrale Karten-Sperr-Hotline 116 116. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos. Vergessen Sie bei Anruf aus dem Ausland nicht, die jeweilige Vorwahl für Deutschland einzugeben, in der Regel lautet die Nummer dann +49 116 116.
Alternativ können Sie Ihre Bankkarte und Kreditkarte bei Verlust oder Missbrauch auch im Online-Banking oder in der Sparkassen-App sperren lassen.
Nein, wenn Sie Ihre Kredit- oder Debitkarte über die zentrale Sperr-Hotline 116 116 aus dem deutschen Festnetz sperren lassen, fallen keine Kosten für Sie an. Auch für das Sperren über Ihr Online-Banking oder die Sparkassen-App fallen keine Kosten an. Gegebenenfalls können Ihnen jedoch Kosten für das Ausstellen einer Ersatzkarte berechnet werden.
Wenn Ihr Handy gestohlen wurde, lassen Sie die digitalen Karten unbedingt sofort sperren. Das ist über die einheitliche Sperr-Hotline 116 116 rund um die Uhr möglich. Aus dem Ausland ergänzen Sie die internationale Vorwahl für Deutschland, in der Regel +49 116 116. Erstatten Sie bei Diebstahl außerdem Anzeige bei der Polizei.
Hinweis: Indem Sie Ihre digitalen Karten sperren, werden Ihre physischen Bankkarten nicht automatisch mitgesperrt. Sie können diese also dennoch weiterverwenden. Wenn nicht nur Ihr Smartphone, sondern auch Ihre Brieftasche mit den physischen Karten weg ist, ist es wichtig, dass Sie auch diese umgehend sperren lassen. Das ist ebenfalls über die Hotline möglich.
Je nach Kreditinstitut und Herausgeber Ihrer Kredit- oder Debitkarte können Sie diese sowie elektronische Zugänge auch über die sogenannte Sperr-App sperren lassen. Die Sperr-App ist ein Service der Servodata GmbH, die auch den einheitlichen Sperr-Notruf 116 116 betreibt. Als Sparkassen-Kunde oder Sparkassen-Kundin können Sie auf mobilem Weg jedoch auch die Sparkassen-App zur Sperrung verwenden.
¹ Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Debitkarte.
² Bei diesem Produkt handelt es sich um eine Kreditkarte.