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Jemand entwendet ein Portemonnaie aus einer braunen Tasche.

Diebstahl und Verlust von Geld und Co. im Urlaub

Der Notfallplan für den Ernstfall
Sie sind im wohlverdienten Urlaub und genießen die schönste Zeit des Jahres. Plötzlich ist alles weg: Geld, Pass, Bank- und Kreditkarten – ein wahrgewordener Albtraum. Wir zeigen Ihnen, wie Sie im Verlustfall schnell und clever handeln, um größeren Schaden zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Verlust von Geld, Karten oder Papieren im Urlaub zählt jede Minute: Sperren Sie Ihre Karten sofort telefonisch oder digital über die App Sparkasse, um Missbrauch zu verhindern.

  • Über Wero oder SEPA-Echtzeitüberweisung lässt sich in Notfällen schnell wieder Geld aufs eigene Konto bringen – sicher und europaweit in Sekunden.

  • Beugen Sie vor: Aktivieren Sie vor der Reise Sicherheitsfunktionen wie „Card Control“ und registrieren Sie sich in der kostenlosen ELEFAND-App des Auswärtigen Amts für den Notfall.

Bargeld weg – was nun?

Haben Sie Bargeld verloren, etwa weil es Ihnen gestohlen wurde, gilt in vielen Fällen: Was weg ist, ist weg. Wenn Sie es verhindern können, vermeiden Sie, große Summen Bargeld sichtbar bei sich zu haben, denn das zieht Diebe an. Sind Sie auf Bargeld angewiesen, tragen Sie nie den kompletten Vorrat am Körper. Teilen Sie das Geld auf und deponieren Sie, wenn möglich, einen Teil im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort.

Tipps

  • Wenn Sie so schnell wie möglich Geld auf Ihrem Konto benötigen, bitten Sie Familie oder Freunde um eine Sofortüberweisung. Sie können Ihnen Geld in Sekundenschnelle senden.
  • Aktivieren Sie Wero in Ihrer App Sparkasse, dann können Sie Geld in Sekunden via Telefonnummer oder E-Mail senden.
  • Alternativ können Sie eine SEPA-Echtzeitüberweisung nutzen – dieser Service steht inzwischen EU-weit rund um die Uhr zur Verfügung und darf seit 2025 nicht mehr teurer sein als eine normale Überweisung. Berücksichtigen Sie dabei: Der verpflichtende IBAN-Name-Abgleich erhöht seit 2025 die Sicherheit bei Echtzeitüberweisungen.

Verlust von Bank- und Kreditkarten: So schnell wie möglich sperren lassen

Ihnen wurde die Bank- oder Kreditkarte im Urlaub gestohlen und Sie haben keine Ersatzkarten dabei? Dann sollten Sie die Karten schnellstens sperren lassen und umgehend Ihre heimische Sparkasse oder Bank über den Diebstahl oder Schaden informieren. Denn Unbefugte könnten mit Ihren Karten auch ohne Kenntnis Ihrer PIN online oder per gefälschter Unterschrift einkaufen.

Wenn Sie Ihre Karten zügig blockieren lassen, haften Sie – sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, mit maximal 50 Euro sowohl bei der Kreditkarte und als auch bei der Bankkarte. Fragen Sie Ihre Sparkasse nach den Konditionen.

Das Vorgehen beim Sperren ist im Ausland dasselbe wie hierzulande.

Zentrale Sperrrufnummer: 0049 – 116 116

Eine Kartensperrung ist nicht per E-Mail möglich, sondern ausschließlich per Telefonanruf oder in der App Sparkasse.

Alle Sparkassen und Banken haben eigene Notrufnummern, die Sie rund um die Uhr erreichen können. Notieren Sie sich diese am besten schon vor der Reise oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. So können Sie den Schaden direkt bei Ihrem Finanzinstitut melden und die Karte sperren lassen. Haben Sie Zugang zum Internet, finden Sie die Nummern auch auf den Webseiten Ihres Geldinstitutes.

  • Viele Reisende sperren ihre Karten über die zentrale Sperrrufnummer 116 116 (in Deutschland kostenfrei, aus dem Ausland gebührenpflichtig). Sie steht rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zur Verfügung.
  • Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie zusätzlich die Ländervorwahl für Deutschland: 0049 oder +49.
  • Alternativ gibt es eine Auslandshotline: 0049 30 4050 4050. Hier kann die Vorwahl von einigen Ländern aus abweichen. Informationen finden Sie hier.

Weitere Sperrungen: Über die Sperrhotline 116 116 können unter anderem neben Kredit- und Girokarten auch SIM-Karten fürs Handy, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts und die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden. Weitere sperrbare Medien finden Sie hier.

Zusatzsperrung Girocard: Auch nach der telefonischen Kartensperrung Ihrer Girocard ist Betrug noch möglich – und zwar per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Urlaub in Deutschland können Sie das mithilfe der KUNO-Sperrung der Polizei verhindern. Die KUNO-Kartensperre ist aus sicherheitstechnischen Gründen ausschließlich bei der Polizei direkt möglich. Online oder telefonisch steht dieser Service nicht zur Verfügung.

Rund um die Uhr, schnell und sicher
Sperren geht auch digital

Ihre Karte lässt sich indes auch bequem digital sperren. In der App Sparkasse können Sie über den Menüpunkt „Karte sperren“ sofort eine Blockierung veranlassen – die Sperre greift umgehend und schützt Ihr Konto unmittelbar vor Missbrauch. So sind Sie schnell auf der sicheren Seite.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wenn Karte oder Geldbörse verschwinden, zählt jede Minute. Je schneller Sie reagieren, desto geringer ist der mögliche Schaden durch unbefugte Abbuchungen. Der folgende Schnellcheck hilft Ihnen, in der Aufregung den Überblick zu behalten und alle wichtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu erledigen.

  • Schnellcheck Sperren
  • Deaktivieren der Karten über Notrufnummern: 0049/ 116 116 beziehungsweise 0049 30 4050 4050. Oder direkt beim heimischen Kreditinstitut

  • in Deutschland: zusätzliche KUNO-Sperrung für Girocard

  • Bank oder Sparkasse informieren

  • Zeitpunkt des Verlustes sowie den der Anzeige notieren

  • bei Diebstahl: Anzeige erstatten

  • Versicherung informieren (siehe unten)

  • Für eine schnelle und sichere Sperrung ist es entscheidend, dass Sie wichtige Daten schon vorher bereitlegen – so sparen Sie im Notfall wertvolle Zeit. Diese Angaben sollten Sie griffbereit haben:

  • Erforderliche Angaben
  • Bankkundenkarte: die IBAN, alternativ: Kontonummer und Bankleitzahl

  • Kreditkarte: Kartennummer

  • KUNO-Sperrung: Kontonummer, Bankleitzahl und gegebenenfalls die Kartenfolgenummer

  • Online-Banking-Accounts: Kontonummer oder Zugangsdaten

  • Online-Ausweisfunktion: Sperrkennwort (wird im PIN-Brief mitgeteilt)

So kommen Sie schnell wieder an Geld

Geld und Karten weg? Es gibt mehrere Möglichkeiten, um nach dem Verlust schnell wieder an Geld zu kommen. Die Auslandsvertretungen helfen übrigens nur im äußersten Notfall mit Bargeld aus.

Bis auf die Basis-Kreditkarten von Visa Card und Mastercard® haben Sparkassen-Kreditkarten (Standard, Gold, Platinum) einen Bargeld-Notfallservice für das Ausland. Sie erhalten Bargeld in der Landeswährung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an der nächstgelegenen Auszahlungsstelle. So sind Sie schnell wieder solvent für alles, was Sie benötigen.

Sparkassen-Kreditkarte Gold
Umfassender und exklusiver Schutz auf Reisen

Der Reise-Notfallservice  ist ein exklusives Angebot der Sparkassen-Kreditkarte Gold, das bundesweit gilt. Andere Karten oder Basisprodukte bieten diesen Umfang nicht. Die Leistungen können je nach Sparkasse leicht variieren, umfassen aber meist Vermittlung von Ersatzdokumenten, Notfallbargeld, kurzfristige Darlehen bis 1.500 Euro sowie juristische und medizinische Hilfe vor Ort. Somit steht der Service Gold-Karteninhaberinnen und -inhabern deutschlandweit zur Verfügung.

Je nach Kreditkartenkonditionen besteht auch die Möglichkeit, sich eine Notfallkarte zusenden zu lassen. Das ist vor allem bei längeren Aufenthalten sinnvoll. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Sparkasse oder Bank nach den Gebühren für diesen Service.

Wichtig: Zum Abholen des Geldes benötigen Sie ein Ausweisdokument. Ist dieses ebenfalls weg, müssen Sie sich zuerst Ersatzdokumente bei der Auslandsvertretung besorgen.

Ausweis, Pass und Führerschein: Verlust im Ausland

Wenn Ihnen im Ausland der Reisepass oder Personalausweis abhandenkommt, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei aufgeben. Die Bescheinigung benötigen Sie als Nachweis für den Passersatz – und um Bußgelder zu vermeiden.

Reisen Sie mit dem Auto oder Zug innerhalb der EU, reicht die Diebstahl- oder Verlustanzeige der örtlichen Polizeibehörde für die Ausreise. Bei Flugreisen innerhalb der EU sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Viele Fluggesellschaften verlangen auch innerhalb der EU gültige (ersatzweise) Reisedokumente. Bei Ausreisen aus Nicht-EU-Ländern brauchen Sie Ersatzpapiere wie etwa den vorläufigen Reisepass.

Diese Ersatzpapiere werden Ihnen bei der deutschen Botschaft oder einer deutschen Vertretungsbehörde ausgestellt. Informieren Sie sich vorab über länderspezifische Anforderungen. Die Adressen der Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für die Ausreise aus einigen Staaten brauchen Sie zusätzlich den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesem Fall müssen Sie sich ein Ausreisevisum des jeweiligen Staates beschaffen, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.

Hinweis: Den Verlust des Führerscheins ersetzen Botschaft und Konsulat nicht. Einen neuen können Sie sich erst nach der Rückkehr in Deutschland ausstellen lassen.

Wieder zuhause: Nach dem Schaden richtig handeln

Den Verlust von Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zügig bei Ihrem zuständigen Bürgeramt daheim melden.

Haben Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert, müssen Sie auch diese sperren lassen. Das können Sie ebenfalls über die bereits erwähnten Nummern 116 116 oder 0049 30 4050 4050 tun.

Zurück von der Reise müssen Sie zudem Anzeige bei der Polizei in Deutschland stellen. Das ist auch zu Ihrem eigenen Schutz, sollte sich jemand Ihrer Identität angenommen haben. Beantragen Sie außerdem zeitnah neue Ausweisdokumente bei Ihrem Bürgeramt.

Schritt für Schritt zum Ersatz

Von der Anzeige bis zum Antrag auf neue Papiere: Die wichtigsten Schritte bei Verlust von Ausweisdokumenten nach Ihrer Rückkehr auf einen Blick.

  • Schnellcheck Wiederbeschaffung
  • Beim Bürgeramt neue Ausweisdokumente beantragen

  • bei Verdacht auf Diebstahl zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten

  • gegebenenfalls Online-Ausweisfunktion deaktivieren

  • Versicherung informieren, falls Dokumente über eine Reiseversicherung abgedeckt sind

Clever vorbeugen: So vermeiden Sie größeren Schaden

Mit ein paar einfachen Vorkehrungen lässt sich das Risiko eines Kartenmissbrauchs deutlich verringern. Nutzen Sie die Sicherheitsfunktionen Ihrer Sparkassen-App konsequent:

  • Mit der Funktion „Card Control“ in der App Sparkasse können Sie selbst bestimmen, wo und wie Ihre Karte eingesetzt werden darf: zum Beispiel nur in Deutschland, ausschließlich im stationären Handel oder nur an Geldautomaten. So verhindern Sie ungewollte Transaktionen im Ausland oder online, noch bevor ein Schaden entsteht

Hinweis: Diese Einstellung ersetzt bei Verlust oder Raub jedoch nicht die endgültige Kartensperre. Sie ist aber eine sinnvolle, präventive Zusatzsicherung, die Sie idealerweise schon vor Reisebeginn aktivieren sollten.

Gut vorbereitet mit der ELEFAND-App

Vorbeugend und im Notfall hilfreich: Die kostenlose  ELEFAND-App des Auswärtigen Amts ermöglicht es Ihnen, Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen und sich für eine Krisenvorsorgeliste anzumelden. ELEFAND steht dabei für „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. So können Sie im Notfall (Naturkatastrophe, politische Unruhen, Evakuierung) schneller informiert, betreut oder ausfindig werden. Laden Sie die App vor der Abreise herunter und aktivieren Sie dort Ihre Reiseregistrierung. Die App bietet zudem Sicherheits- und Verhaltenshinweise für das Reiseland, Konsulatfinder und gegebenenfalls auch Push- oder SMS-Benachrichtigungen im Notfall an.

Mit unseren Tipps zum Schutz gegen Diebstahl und Verlust im Urlaub und zur guten Vorbereitung sind Sie für den Ernstfall gut gewappnet. Wir wünschen Ihnen eine sichere und erholsame Reise!

Sicher reisen – Jetzt beraten lassen

Ob Wero-Zahlung, Kartensperre per App oder Sicherheit auf Reisen: So sind Sie überall bestens vorbereitet. Erreichen Sie hier Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zu Diebstahl im Ausland

  1. Vorsorge ist der beste Schutz. Sie können schon vor Ihrem Urlaub verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Diebstahl oder Verlust deutlich abzumildern und sich später weniger zu ärgern. Was Sie tun sollten und wie Sie sich vor Ort am besten schützen, zeigt unser Schnellcheck.

    Schnellcheck für die Reise:

    • Notieren Sie wichtige Telefonnummern und Adressen (Notrufnummer der Bank und Versicherungen, Adresse der deutschen Vertretung) und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf.
    • Installieren oder aktivieren Sie „Wo ist?“ (iOS) bzw. „Mein Gerät finden/Find My Device“ (Android) und notieren Sie die IMEI. So können Sie ein gestohlenes Handy orten, sperren oder löschen.
    • Klären Sie vor dem Urlaub die Versicherungsbedingungen gegen Diebstahl beziehungsweise schließen Sie bei Bedarf eine neue Versicherung ab.
    • Kopieren und fotografieren Sie Ihre Reisepapiere (Ausweis/Pass, Tickets, Geld- und Versicherungskarte) und bewahren Sie sie abseits der Originalpapiere auf oder hinterlegen Sie diese im E-Mail-Postfach.
    • Kombinieren Sie mehrere Zahlungsmöglichkeiten (Bargeld, diverse Karten) und verwahren Sie diese an verschiedenen Orten.
    • Vermeiden Sie große Mengen Bargeld.
    • Tragen Sie Geld und Dokumente nah am Körper, zum Beispiel in einem Brustbeutel oder Sicherheitsgürtel.
    • Lassen Sie Unnötiges zu Hause.
    • Verwahren Sie Wertgegenstände, Dokumente und Buchungsbestätigungen nur in einem gut gesicherten Hotelsafe.
    • Lassen Sie Ihr Gepäck oder Wertsachen nicht im Auto oder unbeaufsichtigt.
    • Tragen Sie teure Kameras unter der Kleidung.
    • Nutzen Sie zusätzlich zur echten Sperre im Notfall „Card Control“ (App Sparkasse), um Karteneinsätze (z. B. im Ausland oder Internet) zu beschränken.
  2. Werden Sie im Urlaub bestohlen, müssen Sie einige Dinge sofort regeln.

    Schnellcheck bei Diebstahl:

    • Bei Einbruchdiebstahl Hotelleitung oder Eigentümer der Unterkunft informieren.
    • Bank- und Kreditkarten sofort sperren lassen und der Sparkasse oder dem Geldinstitut melden: in der App Sparkasse oder telefonisch über 116 116 bzw. +49 116 116 oder über die Rufnummer +49 30 4050 4050.
    • Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
    • Versicherungen informieren.
    • Ersatzpapiere bei der deutschen Auslandsvertretung ausstellen lassen.
    • Über digitale Sofortüberweisungen durch Freunde oder Angehörige per Wero bzw. SEPA-Echtzeitüberweisung kurzfristig Geld organisieren. Oder Karten-Notfallservice.
    • Wenn Sie eine Kreditkarte Gold der Sparkasse besitzen, können Sie über den jeweiligen Kartenanbieter Notfallbargeld an einem Partnerstandort im Ausland erhalten.
  3. Je nach Fall: Hausrat (mit Außenversicherung) bei Einbruch/Raub an der Unterkunft; Reisegepäckversicherung bei Gepäckdiebstahl und Transportschäden; Kfz-(Teil)kasko bei Autodiebstahl. „Einfacher Diebstahl“ ist in Hausrat meist ausgeschlossen.

    Das zählt zum Hausrat auf Reisen: beispielsweise technische Geräte wie Computer, Handy oder Kamera, Schmuck und Uhren, Bargeld und Geldkarten, Kleidung.

    Das zählt zum Reisegepäck: Beispielsweise Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs, Ausweispapiere, Gastgeschenke, Souvenirs.

  4. Bargeld wird in der Regel nicht gefunden und bleibt verloren. Für Kartenzahlungen gilt: Nicht autorisierte Zahlungen muss das Institut erstatten; Ihre Selbstbeteiligung ist bis zur Sperre gesetzlich auf max. 50 Euro begrenzt – sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  5. Diebstahl ist ein Teilkasko-Risiko; Vollkasko umfasst Teilkasko. In der Praxis leistet (Teil/Voll-)Kasko zum Wiederbeschaffungswert. Bitte beachten Sie die Bedingungen und den Geltungsbereich im Ausland Ihrer Versicherung.

  6. Eine Sache gleich vorweg: Wenn Sie nachweislich grob fahrlässig handeln, haften immer Sie selbst für den Schaden, egal wie gut Sie versichert sind.

    Bei Verlust von Bargeld gilt:

    • In den meisten Fällen haften Sie selbst.
    • Sie können sich allerdings gegen Einbruchdiebstahl und Raub bis zu einer begrenzten Summe versichern lassen, siehe unten.

    Bei Verlust der Bank- und Kreditkarten gilt:

    • Ab dem Moment der Sperrung sind Bankkunden vor kriminellen Abbuchungen geschützt.
    • Bis zur Sperrung haften Sie bei Kreditkarten bis höchstens 50 Euro, bei Debitkarten bis maximal 150 Euro.
    • Bei der Sparkasse bekommen Sie Ihr Geld erstattet, falls Ihre Karten missbräuchlich eingesetzt wurden.
    • Sprechen Sie bei Fragen zu den jeweiligen Haftungsregeln Ihr kartenausgebendes Institut an.

    Grob fahrlässig handeln Sie, wenn:

    • Sie die PIN auf der Karte vermerken.
    • Sie die PIN zusammen mit der Karte am selben Ort aufbewahren.
    • Sie das Portemonnaie unbeaufsichtigt im Auto oder offen liegenlassen.
    • Sie den Verlust der Karte nicht sofort der Sparkasse oder dem Sperrnotruf melden.
  7. Es ist dringend erforderlich, sofort die Polizei zu rufen. Sichern Sie sich die Anzeige und gegebenenfalls auch das Protokoll. Informieren Sie die Unterkunft bzw. Hotelleitung und sichern Sie Beweisfotos, vielleicht auch Spuren sichern. Außerdem sollten Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und spätestens nach der Einreise den Versicherer informieren.

  8. Als Belege eignen sich vor allem eine polizeiliche Anzeige bzw. ein Protokoll, aussagekräftige Fotos (z. B. von Einbruchspuren, Kontoauszüge), Zeugenaussagen sowie Kaufbelege; bei Elektronik helfen zusätzlich Serien- oder IMEI-Nummern und eine nachvollziehbare Inventarliste.

  9. Reisegepäckversicherungen leisten grundsätzlich bei Diebstahl oder Raub, allerdings nur unter strengen Voraussetzungen wie ständiger Aufsichtspflicht, Nachweispflichten und Entschädigung zum Zeitwert; oft ist die Hausratversicherung mit Außenversicherung die solidere Basis – prüfen Sie im Vertrag oder per Anruf unbedingt die Ausschlüsse und Grenzen.

  10. Nutzen Sie sofort „Wo ist?“ (iOS) bzw. „Mein Gerät finden“ (Android), um das Telefon zu orten, zu sperren (Verloren-Modus) oder die Daten zu löschen; lassen Sie die SIM bei Ihrem Mobilfunkanbieter blockieren, erstatten Sie Anzeige (IMEI bereithalten) und ändern Sie anschließend die Passwörter Ihrer wichtigsten Apps und Konten. Weitere Tipps finden Sie hier.

  11. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt keine Diebstahlsschäden an Ihrem Eigentum, sondern Schäden, die Sie Dritten zufügen; je nach Tarif gilt der Schutz weltweit, jedoch mit vertraglich festgelegten Summen und Höchstdauern eines Auslandsaufenthalts. Prüfen Sie die Bedingungen am besten vor der Reise.

  12. Sperren Sie die Girocard sofort in der App Sparkasse oder über die Notrufnummern 116 116 bzw. +49 116 116 bzw. +49 30 4050 4050; veranlassen Sie in Deutschland zusätzlich die KUNO-Sperrung bei der Polizei, damit unautorisierte SEPA-Lastschriften verhindert werden.

  13. Ja, unbedingt! Sperren Sie die Karte sofort in der App Sparkasse oder über die 24/7-Hotlines (116 116 / +49 116 116); Kartenanbieter und Sparkasse unterstützen Sie anschließend mit Notfallbargeld oder einer Ersatzkarte.

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