Bei Verlust oder Diebstahl von Bargeld gilt in vielen Fällen: Was weg ist, ist weg. Wenn Sie es verhindern können, vermeiden Sie, große Summen Bargeld sichtbar bei sich zu haben, denn das zieht Diebe an. Sind Sie auf Bargeld angewiesen, tragen Sie nie den kompletten Vorrat am Körper. Teilen Sie das Geld auf und deponieren Sie, wenn möglich, einen Teil im Hotelsafe oder an einem anderen sicheren Ort.
Ihnen wurde die Bank- oder Kreditkarte im Urlaub gestohlen und Sie haben keine Ersatzkarten dabei? Dann sollten Sie die Karten schnellstens sperren lassen und umgehend Ihre heimische Sparkasse oder Bank über den Diebstahl oder Verlust informieren. Denn Unbefugte könnten mit Ihren Karten auch ohne Kenntnis Ihrer PIN online oder per gefälschter Unterschrift einkaufen.
Wenn Sie Ihre Karten zügig sperren lassen, haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, mit maximal 50 Euro sowohl bei der Kreditkarte und als auch bei der Bankkarte. Fragen Sie Ihre Sparkasse nach den Konditionen.
Das Vorgehen beim Sperren ist im Ausland dasselbe wie hierzulande.
Tipp: Eine Kartensperrung ist weder per E-Mail noch online möglich, sondern ausschließlich per Telefonanruf bei dafür vorgesehenen Sperrrufnummern.
Am schnellsten geht die Sperrung mit der zentralen Sperrrufnummer 116 116 (in Deutschland kostenfrei, aus dem Ausland gebührenpflichtig). Sie steht Ihnen rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Rufen Sie aus dem Ausland an, wählen Sie zusätzlich die Ländervorwahl für Deutschland: 0049 oder +49.
Alternativ gibt es eine Auslandshotline: 0049 30 4050 4050. Hier kann die Vorwahl von einigen Ländern aus abweichen. Informationen finden Sie hier .
Alle Sparkassen und Banken haben zudem eigene Notrufnummern, die Sie rund um die Uhr erreichen können. Notieren Sie sich diese am besten schon vor der Reise oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. So können Sie den Verlust direkt bei Ihrem Finanzinstitut melden und die Karte sperren lassen. Haben Sie Zugang zum Internet, finden Sie die Nummern auch auf den Webseiten Ihrer Bank.
Zusatzsperrung Girocard: Auch nach der telefonischen Kartensperrung Ihrer Girocard ist Betrug noch möglich – und zwar per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei Urlaub in Deutschland können Sie das mithilfe der KUNO-Sperrung der Polizei verhindern. Die KUNO-Kartensperre ist aus sicherheitstechnischen Gründen ausschließlich bei der Polizei direkt möglich. Online oder telefonisch steht dieser Service nicht zur Verfügung.
Extra-Tipp: Über die Sperrhotline 116 116 können unter anderem neben Kredit- und Girokarten auch SIM-Karten fürs Handy, Online-Banking-Zugänge, E-Mail-Accounts und die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden. Weitere sperrbare Medien finden Sie hier .
Geld und Karten weg? Es gibt mehrere Möglichkeiten, um nach dem Verlust schnell wieder an Geld zu kommen. Die Auslandsvertretungen helfen übrigens nur im äußersten Notfall mit Bargeld aus.
Bis auf die Basis-Kreditkarten von Visa Card und Mastercard® haben Sparkassen-Kreditkarten (Standard, Gold, Platinum) einen Bargeld-Notfallservice für das Ausland. Sie erhalten Bargeld in der Landeswährung in der Regel innerhalb von 24 Stunden an der nächstgelegenen Auszahlungsstelle. So sind Sie schnell wieder solvent für alles, was Sie brauchen
Je nach Kreditkartenkonditionen besteht auch die Möglichkeit, sich eine Notfallkarte zusenden zu lassen. Das ist vor allem bei längeren Aufenthalten sinnvoll. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Sparkasse oder Bank nach den Gebühren für diesen Service.
Sie können sich zudem im Notfall über Geldtransferdienstleister gegen Gebühren zeitnah Beträge von Verwandten oder Freunden transferieren und vor Ort in Bargeld auszahlen lassen.
Wichtig: Zum Abholen des Geldes benötigen Sie ein Ausweisdokument. Ist dieses ebenfalls weg, müssen Sie sich zuerst Ersatzdokumente bei der Auslandsvertretung besorgen.
Wenn Ihnen im Ausland Pässe und Ausweise abhandenkommen, müssen Sie zuerst eine Verlustanzeige bei der örtlichen Polizei aufgeben. Die Verlustbescheinigung benötigen Sie als Nachweis für den Dokumentenverlust – und um Bußgelder zu vermeiden.
Reisen Sie mit dem Auto oder Zug innerhalb der EU, reicht die Diebstahl- oder Verlustanzeige der örtlichen Polizei für die Ausreise. Bei Flugreisen innerhalb der EU sollten Sie auf Nummer sicher gehen. Viele Fluggesellschaften verlangen auch innerhalb der EU ein gültiges Ersatzdokument. Bei Ausreisen aus Nicht-EU-Ländern brauchen Sie Ersatzpapiere.
Diese werden Ihnen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat ausgestellt. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes .
Für die Ausreise aus einigen Staaten brauchen Sie zusätzlich den Einreisestempel als Nachweis der legalen Rückkehr. In diesem Fall müssen Sie sich ein Ausreisevisum des jeweiligen Staates beschaffen, was die Weiterreise zusätzlich verzögern kann.
Den Verlust von Personalausweis oder Reisepass sollten Sie zudem zügig bei Ihrem zuständigen Bürgeramt daheim melden.
Den Verlust des Führerscheins ersetzen Botschaft und Konsulat nicht. Einen neuen können Sie sich erst nach der Rückkehr in Deutschland ausstellen lassen.
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert, müssen Sie auch diese sperren lassen. Das können Sie ebenfalls über die bereits erwähnten Nummern 116 116 oder 0049 30 4050 4050 tun.
Zurück von der Reise müssen Sie zudem Anzeige bei der Polizei in Deutschland stellen. Das ist auch zu Ihrem eigenen Schutz, sollte sich jemand Ihrer Identität angenommen haben. Beantragen Sie außerdem zeitnah neue Ausweisdokumente bei Ihrem Bürgeramt.
Mit unseren Tipps zur guten Vorbereitung und zum Schutz gegen Diebstahl und Verlust im Urlaub sind Sie für den Ernstfall gut gewappnet. Wir wünschen Ihnen eine sichere und erholsame Reise!
Vorsorge ist der beste Schutz. Sie können schon vor Ihrem Urlaub verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Folgen von Diebstahl oder Verlust deutlich abzumildern und sich später weniger zu ärgern. Was Sie tun sollten und wie Sie sich vor Ort am besten schützen, zeigt unser Schnellcheck.
Schnellcheck für die Reise:
Werden Sie im Urlaub bestohlen, müssen Sie einige Dinge sofort regeln.
Schnellcheck bei Diebstahl:
Eine Sache gleich vorweg: Wenn Sie nachweislich grob fahrlässig handeln, haften immer Sie selbst für den Schaden, egal wie gut Sie versichert sind.
Bei Verlust von Bargeld gilt:
Bei Verlust der Bank- und Kreditkarten gilt:
Grob fahrlässig handeln Sie, wenn:
Gegen Diebstahl im Urlaub können Sie sich absichern. Eine Hausratversicherung mit sogenannter Außenversicherung, die in den meisten Hausratversicherungen integriert ist, haftet in vielen Fällen europaweit, in neueren Verträgen sogar weltweit.
Eine Reisegepäckversicherung kann ebenfalls für Schäden durch Diebstahl oder Raub aufkommen.
Hausratversicherung
Mit dem Zusatzbaustein „Außenversicherung“ der Hausratversicherung kann ihr persönlicher Hausrat auch im Ausland versichert sein. Der einfache Diebstahl – wenn Ihnen zum Beispiel jemand das Portemonnaie aus der Tasche klaut – oder Verlust ist mit der Hausratversicherung nicht mitversichert.
Sie haftet nur bei Einbruch aus geschlossenen Räumen, zum Beispiel aus dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung, und bei Diebstahl durch Raub. Der liegt dann vor, wenn die Täter Gewalt angewandt oder zumindest glaubhaft mit Gewalt gedroht haben.
Die Versicherung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum – bei den meisten Versicherungsanbietern maximal drei Monate – und haftet nur bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze. Häufig ist das ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme des Hausrats.
Die Versicherung haftet nicht, wenn Sie nachweislich grob fahrlässig gehandelt haben und zum Beispiel Ihre Ferienunterkunft nicht verschlossen war oder Ihre Wertgegenstände offen herumlagen.
Zu Ihrem Hausrat auf Reisen zählen zum Beispiel:
Wichtig: Sobald Sie den Verlust bemerken, müssen Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei stellen. Den polizeilichen Nachweis brauchen Sie dringend für die Versicherung. Anschließend informieren Sie so schnell wie möglich Ihre Hausratversicherung. Das geht bei den meisten Versicherungen problemlos per Notfallhotline, E-Mail, oder Online-Formular. Sonst könnten Sie die Ansprüche auf Schadensersatz bei der Versicherung verlieren.
Für weitere Konditionen erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Reisegepäckversicherung
Da das Reisegepäck in der Hausratversicherung mit Außenversicherung häufig mitversichert ist, ist eine Reisegepäckversicherung nur bedingt sinnvoll. Sie greift, anders als die Hausratversicherung, auch bei Diebstahl und Schäden am Gepäck, zum Beispiel durch einen Unfall.
Haben sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und Ihr Gepäck wird Ihnen im Ausland gestohlen, kommt diese Versicherung für den Zeitwert des Reisegepäcks oder die Schadenskosten bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme auf. Die Reisegepäckversicherung muss für jeden Urlaub individuell abgeschlossen werden.
Zeitwert bedeutet: Sie bekommen nicht den Betrag, den Sie zur Neubeschaffung aufbringen müssten, sondern den Wert, den der Gegenstand zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte.
Die Versicherung greift nur, wenn Sie Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen und grob fahrlässig handeln.
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Auch hier gilt: Informieren Sie Ihre Versicherung sofort, sobald Sie den Verlust Ihres Gepäcks bemerken.
Lesen Sie vor Abschluss das Kleingedruckte und informieren Sie sich über die jeweiligen Einschränkungen und Ausschlüsse.