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Frau mit Sehbehinderung und Handy am Schreibtisch

Barrierefreiheit auf Sparkasse.de Unser Engagement für alle Nutzenden

Wir von Sparkasse.de setzen uns dafür ein, dass unsere Internetseite für jeden zugänglich ist – unabhängig von individuellen Fähigkeiten. Barrierefreiheit ist für uns ein fortlaufender Prozess, den wir mit Sorgfalt und Engagement vorantreiben.

Was wir bereits getan haben

  • Regelmäßige Tests: Unsere Internetseite wird in regelmäßigen Abständen von Experten auf Barrierefreiheit überprüft.
  • Optimiertes Design: Wir gestalten unsere Seiten nach aktuellen Standards für barrierefreies Design. Dabei achten wir nicht nur auf gut erkennbare Farben und Kontraste, sondern verfolgen kontinuierlich Entwicklungen im Bereich inklusives Nutzererlebnis (UX) und barrierefreies Webdesign (UI), um unsere Inhalte für möglichst alle Menschen nutzbar zu machen.
  • Klare Navigation: Unsere Inhalte sind so strukturiert, dass sie mit Screenreadern leicht erfasst werden können.
  • Einfache Sprache mit SUMM AI: Für klar verständliche Inhalte setzen wir auf die Unterstützung durch SUMM AI, eine Anwendung, die Texte barrierefrei und leicht lesbar macht.
  • Externe Unterstützung: Um unsere Internetseite kontinuierlich zu verbessern, arbeiten wir mit spezialisierten Tools wie dem WAVE-Tool und dem Lighthouse-Tool sowie mit externen Partnern wie Applause (für systematische Barrierefreiheitstests) und Gehirngerecht (für Beratung im Bereich inklusive Kommunikation und Gestaltung) zusammen.

Unsere nächsten Schritte

Wir sind noch nicht am Ziel. Künftig planen wir:

  • Einsatz von Videos mit Untertiteln
  • Technische Anpassung unserer Rechner (Zum Beispiel ein Rechner für die Baufinanzierung)
  • Anpassungen der Kontraste für eine bessere Lesbarkeit

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Wir gestalten unsere Angebote so, dass möglichst alle Menschen sie optimal nutzen können. Dafür folgen wir den vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

  • Wahrnehmbar

    Wir gestalten unsere Inhalte so, dass sie für alle Sinne zugänglich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Texte gut lesbar, Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos mit Untertiteln ergänzt sind.

  • Bedienbar

    Unsere Internetseite ist so aufgebaut, dass sie vollständig mit der Tastatur bedient werden kann, als Alternative zu Maus oder Touchscreen. Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern es, schnell ans Ziel zu kommen.

  • Verständlich

    Informationen sind einfach und klar formuliert. Auch komplexe Inhalte werden in leicht verständlicher Sprache angeboten, damit jeder den Inhalt nachvollziehen kann.

  • Robust

    Wir achten darauf, dass unsere digitalen Angebote auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei funktionieren. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Internetseite https://www.sparkasse.de. Sie soll von möglichst vielen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können.

Sparkasse.de ist bemüht, die Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. 

Beschreibung der Dienstleistung

Sparkasse.de ist eine Internetseite mit Informationen rund ums Thema Finanzen. Hier erklären wir wichtige Themen einfach und verständlich. Sie bekommen hilfreiche Tipps. Wir beantworten häufige Fragen.

Die Sparkassen bieten viele verschiedene Dienstleistungen an. Auf Sparkasse.de finden Sie in Einfacher Sprache Texte zu diesen Angeboten. Die Seite ist für alle Menschen gemacht – egal ob Sie schon Sparkassen-Kunde sind oder nicht. Sie hilft Ihnen, schnell die passenden Informationen und Angebote zu finden.

Zum Beispiel:

  • Informationen zu Produkten der Sparkassen
  • Ratgeber zu Finanz-Themen
  • Eine Suche für Immobilien in ganz Deutschland

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite Sparkasse.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit DIN EN 301 549

Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Barrieren teilweise vereinbar. Die Richtlinien verweisen auf die genauen Anforderungen der DIN EN 301 549.

Barriere 1 – Produktauswahl-Hilfe (Finder)

Die Komponente zur Produktauswahl befindet sich aktuell in Überarbeitung. Die Farbkontraste werden verbessert und die Nutzung mit Hilfsmitteln wie Bildschirmleseprogrammen wird weiterentwickelt.

Barriere 2 – Wissensabfrage (Quiz)

Bei der Komponente für Wissensabfragen arbeiten wir derzeit an einer Optimierung der Statusmeldungen und Tastatursteuerung, um eine bessere Lesbarkeit für alle zu gewährleisten.

Richtlinie 9.4.1.3

Richtlinie 9.2.4.3

Barriere 3 – Abkürzungen

Abkürzungen werden schrittweise so gekennzeichnet, dass sie auch von Hilfstechnologien eindeutig erkannt und verständlich vorgelesen werden können.

Barriere 4 – Mehrsprachige Seiten (HTML-Auszeichnung)

Seiteninhalte in anderen Sprachen werden nach und nach korrekt im Hintergrundcode ausgezeichnet, damit Vorleseprogramme die Sprache richtig erkennen.

Barriere 5 – Fremdsprachige Begriffe im Text

Fremdsprachige Wörter innerhalb deutscher Texte werden schrittweise so markiert, dass sie von Vorleseprogrammen korrekt ausgesprochen werden.

Barriere 6 – Weiterleitungsbereich (Assignment-Box)

Die Box zur Weiterleitung auf verwandte Themen wird derzeit hinsichtlich Farbdarstellung und Tastatursteuerung überarbeitet. Die Tastaturbedienbarkeit funktioniert noch nicht vollständig.

Richtlinie 9.4.1.2

Richtlinie 9.2.4.3

Richtlinie 9.2.1.1

Barriere 7 – Hinweisfenster zu Datenschutz (Cookie-Banner)

Das Hinweisfenster zur Verwendung von Cookies wird derzeit so angepasst, dass es besser verständlich und leichter bedienbar ist.

Richtlinie 9.2.4.3

Richtlinie 9.2.4.6

Richtlinie 9.2.4.7

Barriere 8 – Podcast-Player

Die Abspielmöglichkeit für Audioinhalte wird derzeit überarbeitet, damit sie auch mit der Tastatur und Vorleseprogrammen gut nutzbar ist.

Richtlinie 9.4.1.2

Barriere 9 – Fußnoten

Die Fußnoten werden derzeit überarbeitet, damit sie von Bildschirmleseprogrammen korrekt erkannt und verständlich vorgelesen werden können.

Barriere 10 – Inhaltsübersicht 

Das Schließ-Icon wird nicht vorgelesen.

Richtlinie 9.4.1.2

Barriere 11 – Girokonto Informationsseite

Die Seite zum Girokonto und das zugehörige Modul werden derzeit überarbeitet, da es noch Einschränkungen bei der Barrierefreiheit gibt.

Richtlinie 9.2.1.1

Richtlinie 9.2.4.3

Barriere 12 – Videoplayer

Das Videomodul wird derzeit überarbeitet, da es noch Einschränkungen bei der Nutzung mit Screenreadern und der Darstellung von Untertiteln gibt.

Richtlinie 9.1.2.2

Richtlinie 9.1.2.3

Richtlinie 9.2.1.1

Barriere 13 – Listicle (Listendarstellung)

Die Listendarstellung wird derzeit überarbeitet, da die semantische Auszeichnung noch nicht vollständig für Screenreader optimiert ist.

Richtlinie 9.1.3.1

Barriere 14 – Farbkontraste in Diagrammen innerhalb der Rechner 

Die Farbkontraste in den Diagrammen der Rechner werden derzeit angepasst, um eine bessere Lesbarkeit für alle Nutzenden zu gewährleisten.

Richtlinie 9.1.4.11

Barriere 15 – Service Box nach Bedienung des Online-Banking-Buttons

Wird der Online-Banking-Button aktiviert, öffnet sich eine Servicebox, die Sie zur Anmeldung bei der gewählten Sparkasse weiterleitet. Bei der Nutzung mit dem Browser Firefox kann der Screenreader die Inhalte dieser Box derzeit nicht korrekt auslesen. 

Barriere 16 – Fokus zur Weiterleitung in den App-Store

Die Schaltflächen zur Weiterleitung in die App-Stores haben derzeit keinen sichtbaren Tastaturfokus und werden entsprechend angepasst.

Richtlinie 9.2.4.7

Barriere 17 – Suchfelder auf der Suche-Seite und im Filialfinder

Die Suchfelder im Filialfinder oder auf unserer Suchseite sind noch nicht vollständig technisch barrierefrei ausgezeichnet.

Richtlinie 9.2.4.7

Richtlinie 9.4.1.1

Richtlinie 9.4.1.2

Richtlinie 9.4.1.3

Barriere 18 – Modernisierungsrechner

Im Modernisierungsrechner werden derzeit einzelne Schaltflächen überarbeitet, da ihre Beschriftung – zum Beispiel „Jetzt starten“ – für Screenreader nicht eindeutig ist. Auch das Kartenmodul ist derzeit nur teilweise barrierefrei nutzbar.

Richtlinie 9.4.1.1

Richtlinie 9.4.1.2

Richtlinie 9.4.1.3

Richtlinie 9.2.4.3

Richtlinie 9.2.4.6

Richtlinie 9.2.1.1

Richtlinie 9.1.3.1

Richtlinie 9.1.1.1

Richtlinie 9.1.4.11

Richtlinie 9.1.4.3

Barriere 19 – Baufinanzierungsrechner

Der Baufinanzierungsrechner wird derzeit überarbeitet, da es noch Probleme mit der Farbgestaltung und der semantischen Struktur für Screenreader gibt.

Richtlinie 9.1.4.3

Richtlinie 9.1.3.1

Barriere 20  - die Jobbörse

Auf der Jobbörse werden gerade einzelne Komponenten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit optimiert. Dies betrifft unter anderem das Kartenmodul, die Tastaturnavigation oder auch Optimierungen für Screenreader, um eine bessere Nutzerführung zu gewährleisten:

Richtlinie 9.1.4.3

Richtlinie 9.2.4.6

Richtlinie 9.1.4.11

Richtlinie 9.2.4.7

Richtlinie 9.2.1.1

Richtlinie 9.4.1.2

Richtlinie 9.2.4.3

Richtlinie 9.1.4.10

Richtlinie 9.1.3.1

Barriere 21 - das Immobilienportal unter immobilien.sparkasse.de

Im Sparkassen Immobilienportal werden gerade einzelne Komponenten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit optimiert. Das betrifft:

Farbkontraste, Tastaturbedienung, Titel Buttons und fehlende Auszeichnungen für die bessere Verständlichkeit bei der Benutzung mit Screenreadern, Bedienelemente und Fehlerelemente, Navigation und Fokusführung, Verlinkungen ohne Name oder Kontext.

Richtlinie 9.1.1.1

Richtlinie 9.1.3.1

Richtlinie 9.1.4.3

Richtlinie 9.2.1.1

Richtlinie 9.2.4.1

Richtlinie 9.2.4.2

Richtlinie 9.2.4.3

Richtlinie 9.4.1.2

Richtlinie 9.2.4.7

Richtlinie 9.3.3.1

Barriere 22 - Filialfinder unter sparkasse.de/standorte

Im Filialfinder werden gerade einzelne Komponenten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit optimiert. Das betrifft:

Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit, fehlende Auszeichnungen für die bessere Verständlichkeit bei der Benutzung mit Screenreadern, Bedienelemente und Fehlerelemente, Navigation und Fokusführung, Verlinkungen ohne Name oder Kontext.

Richtlinie  9.2.1.1

Richtlinie 9.2.4.7 

Richtlinie 9.1.1.1

Richtlinie 9.4.1.2 

Barriere 23 - PDF-Dokumente

PDF-Dokumente älteren Datums sind teilweise nicht barrierefrei. Neu herausgegebene PDF-Dokumente werden in der Regel in einem barrierefreien Format zur Verfügung gestellt oder zeitnah durch ein solches ersetzt.

Richtlinie 10.1.1

Unser Ziel ist es, allen Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen – auf allen Ebenen und Seiten.

Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Archivierte Inhalte

Gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 5 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes betrachten wir alle Inhalte, die vor dem Stichtag 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, als archivierte Inhalte. Diese unterliegen nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit, solange sie nach diesem Datum nicht aktualisiert oder überarbeitet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.

Ihr Feedback ist uns wichtig

Wir sind dankbar für Ihr Feedback! Haben Sie eine Barriere auf unserer Internetseite entdeckt? Lassen Sie es uns wissen – wir streben kontinuierlich danach, die Zugänglichkeit unserer Webinhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Nach jeder Mitteilung erfolgt eine Antwort innerhalb von 6 Wochen.

Adresse:

S-Communication Services GmbH

Friedrichstraße 50

10117 Berlin

 barriere-melden@sparkasse.de

Beschwerde bei der Markt­überwachungs­behörde gemäß dem Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

 Ihr Feedback ist uns wichtig! Sie haben eine Barriere auf unserer Internetseite entdeckt? Melden Sie diese gerne hier:

 barriere-melden@sparkasse.de