Pünktliche Zahlungen durch das Lastschriftmandat
Nachvollziehbarkeit durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer
Ohne Mandat ist niemand berechtigt, Geld abzubuchen
Bargeldlose Transaktionen dank SEPA
Mit der SEPA-Lastschrift können Sie Rechnungen im gesamten SEPA-Raum in Euro begleichen.
Beim bargeldlosen Bezahlen mit einer Girocard (Debitkarte) an der Kasse erteilen Sie das Mandat lediglich mit Ihrer Unterschrift.
Dank eines konkreten Fälligkeitsdatums wissen Sie genau, wann das Geld abgebucht wird.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz. Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin muss sie bei jeder Abbuchung angeben. Sie können die Mandatsreferenz auf Ihren Kontoauszügen oder im Online-Banking einsehen. So können Sie jede Buchung nachvollziehen und mit Ihren erteilten Lastschriftmandaten abgleichen. Auch die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin und der Verwendungszweck helfen Ihnen dabei.
Der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin ist verpflichtet, Ihnen den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens 14 Tage vorab mitzuteilen. Kürzere Fristen sind möglich, wenn diese in den Geschäftsbedingungen oder der Rechnung vereinbart wurden. Auch im Online-Banking werden Sie im Voraus über den konkreten Fälligkeitstermin informiert. Sie sehen genau, wann das Geld von Ihrem Konto abgeht und rutschen so nicht versehentlich ins Minus.
Ist Ihr Konto dennoch mal nicht ausreichend gedeckt, sodass eine Lastschrift nicht abgebucht werden kann, müssen Sie unter Umständen Gebühren zahlen. Einen Schufa-Eintrag erhalten Sie wegen einer geplatzten Lastschrift jedoch nicht. Das geschieht erst, wenn es zu einem Mahnverfahren kommt.
Keine Sorge: Sie können SEPA-Mandate jederzeit zurückziehen. Außerdem wird durch eine SEPA-Lastschrift ein Betrag nicht unwiderruflich von Ihrem Konto abzogen. Nach der Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen die Erstattung verlangen. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angaben von Gründen das Geld zurückbuchen lassen. Bei einer solchen Rücklastschrift fallen für Sie keine Kosten an.
Bei einer unautorisierten Buchung haben Sie sogar bis zu 13 Monate Anspruch auf Erstattung. Das ist der Fall, wenn Sie kein Lastschrift-Mandat erteilt oder dieses bereits widerrufen haben.
Bei Lastschriften von mehr als 12.500 Euro ins oder aus dem Ausland besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Haben Sie Fragen zur Meldepflicht? Dann können Sie kostenlos bei der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 anrufen.
Beim Bezahlen mit der Debitkarte an der Kasse kommt es vor, dass Sie entweder Ihre PIN-Nummer angeben müssen oder auf dem Kassenbon unterschreiben. Die Debitkarte mit PIN-Nummer gehört zum girocard-System und gleicht vom Prinzip her dem Bezahlen Ihrer Rechnungen über Online-Banking oder der Bargeldauszahlung am Geldautomaten. Der Händler bekommt durch Ihre PIN-Eingabe eine Zahlungsgarantie, da Ihre Kontodeckung direkt beim Bezahlen geprüft wird und die Zahlung sofort veranlasst werden kann.
Nur das Bezahlen per girocard (Debitkarte) mit der Unterschrift auf dem Kassenbon gehört zum SEPA-Lastschriftverfahren. Mit der Unterschrift erlauben Sie dem Händler, den Betrag per Lastschrift einzuziehen und geben Ihrer Bank die Erlaubnis, Ihre Daten an den Händler weiterzugeben, falls Ihr Konto nicht gedeckt ist. Denn anders als beim girocard-System ist es dem Händler nicht möglich, Ihren Kontostand vor der Zahlung prüfen zu lassen.
Ist Ihr Konto mal nicht ausreichend gedeckt, werden Ihre Daten vorübergehend in einer Sperrdatei gespeichert. Das kann dazu führen, dass Sie in einigen Geschäften zeitweise nicht per elektronischem Lastschriftverfahren zahlen können.
Damit eine Person oder ein Unternehmen einen Betrag von Ihrem Konto einziehen kann, benötigt es von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat (eine Einzugsermächtigung).
Sie geben dort Ihre IBAN und unter Umständen auch Ihren BIC an. An der Supermarktkasse reicht Ihre Unterschrift aus.
Beim Bezahlen per Lastschrift mit der Debitkarte reicht die Unterschrift auf dem Kassenbon aus. Anschließend wird der Betrag eingezogen.
Wenn Sie ein Lastschriftmandat erteilen, ermächtigen Sie das Unternehmen, den Betrag einmalig oder wiederholt abzubuchen.
Beim SEPA-Lastschriftverfahren handelt es sich um einen europäischen Standard für Lastschriftverfahren. Anders als bei einer Überweisung, löst in diesem Fall der Zahlungsempfänger oder die Zahlungsempfängerin die Buchung aus. Dafür müssen Sie eine Person, ein Unternehmen oder eine andere Instanz ermächtigen, Lastschriften von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen.
Sie müssen einmalig eine SEPA-Gläubigeridentifikation bei der Deutschen Bundesbank anfordern. Dann fügen Sie diese Identifikationsnummer jeder Lastschrift an. So sind Sie als Zahlungsempfänger oder Zahlungsempfängerin identifizierbar. Im Anschluss müssen Sie mit Ihrer Sparkasse oder Bank eine Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften abschließen. Um Geld vom Konto einer Person abbuchen zu dürfen, muss diese das SEPA-Mandat unterschreiben. Diese Person erteilt somit auch dem Kreditinstitut die Erlaubnis, das Konto mit der festgelegten Summe zu belasten. Sie sind dazu verpflichtet, die zahlungspflichtige Person über die kommende Lastschrift zu informieren.
Überweisungen mit der SEPA-Lastschrift sind in der Regel kostenlos. Beide Seiten müssen jedoch über ein Bankkonto bei einem Geldinstitut innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der EU verfügen.
Sie benötigen dafür die Bezeichnung des Zahlungsempfängers oder der Zahlungsempfängerin, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI), den Namen des Kunden oder der Kundin, die Bezeichnung der Bank oder Sparkasse des Kunden oder der Kundin und die Kennung, auch IBAN genannt.
Die Rückbuchung einer Lastschrift müssen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beauftragen. Sie müssen dazu den Betrag angeben, das Datum der Abbuchung und den Einreichenden beziehungsweise die Einreichende der Lastschrift. Nutzen Sie dafür das Online-Banking, es sind in der Regel nur wenige Klicks nötig.
Das SEPA-Formular entspricht einem regulären Überweisungsformular. Überweisungsformulare erhalten Sie in Ihrer Bank oder Sparkasse.
Möchten Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen, müssen Sie einen Brief formulieren und mit Ihrer Unterschrift unterzeichnen. Eine E-Mail oder ein Anruf ist nicht ausreichend. Das Schreiben ist direkt an den Gläubiger oder die Gläubigerin zu adressieren. Achten Sie auf die Werk- und Arbeitstage der Post und planen Sie eine etwaige Bearbeitungszeit ein. Möchten Sie ganz sicher gehen, versenden Sie den Brief als Einschreiben.