Teilen Sie Ihrer Bank mit, dass ein Betrag ohne Ihre Zustimmung von Ihrem Konto abgebucht wurde. Das geht in der Filiale, über das Telefon und das Online-Banking. Dafür müssen Sie jedoch gewisse Fristen einhalten:
Sie haben dem Abbuchenden eine Einzugsermächtigung erteilt: Eine fehlerhafte, z. B. zu hohe oder doppelte Abbuchung können Sie innerhalb von acht Wochen beanstanden
Es lag keine Einzugsermächtigung vor: In diesem Fall haben Sie sogar 13 Monate Zeit.
Erkennen und melden Sie die unautorisierte Abbuchung innerhalb der genannten Fristen, erhalten Sie den Betrag von Ihrer Sparkasse oder Bank gutgeschrieben. Das ist der Schutz, den Sie als Kunde genießen. Mit einer Einschränkung: Haben Sie fahrlässig gehandelt und etwa Ihre PIN auf der Rückseite der Karte notiert, gilt dieser Schutz nicht. Dann haften Sie und erhalten keine Erstattung.
Sie sind unsicher, wo und wie Sie Ihre Kontodaten weitergeben dürfen? Wir verraten es Ihnen hier.