Für Ihre Kontoauszüge gilt: Privatpersonen müssen sich an keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen halten. Das heißt: Theoretisch dürfen Kontoauszüge sofort in den Müll wandern. Praktisch sollten Sie jedoch anders vorgehen. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung empfiehlt es sich, Kontoauszüge drei Jahre lang aufzubewahren. Damit sichern Sie sich für einen eventuellen Streitfall ab. Mithilfe der Kontoauszüge können Sie dann beweisen, dass Sie bestimmte Beträge – etwa für die Miete, eine Versicherung oder einen Versandhändler – tatsächlich gezahlt haben.
Handwerker- und Dienstleistungsrechnungen, die ein Grundstück betreffen, müssen mindestens zwei Jahre aufgehoben werden. Das ist gesetzliche Vorschrift.
Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen möchten, etwa einen Gärtner oder eine Reinigungskraft, müssen Sie die betreffenden Kontoauszüge solange aufbewahren, bis der Steuerbescheid eingeht und die Einspruchsfrist beendet ist.
Privatpersonen, deren positive Einkünfte (zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung) mehr als 500.000 Euro im Jahr beträgt, müssen ihre Kontoauszüge sechs Jahre lang aufbewahren.
Im Gegensatz zu Angestellten müssen Selbstständige ihre Auszüge von Geschäftskonten mindestens zehn Jahre aufheben.
Sie haben Ihre Kontoauszüge bereits entsorgt oder niemals papierhaft abgelegt? Bei Ihrer Sparkasse kommen Sie problemlos an die Auszüge der vergangenen 12 Monate heran. Sie können diese entweder am Kontoauszugdrucker in Ihrer Filiale ausdrucken oder diese in Ihrem Online-Banking abrufen und zu Hause drucken. Diese finden Sie in Ihrem elektronischen Postfach.
Sie benötigen ältere Kontoauszüge? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Diese können Ihnen die Auszüge der vergangenen zehn Jahre zur Verfügung stellen, denn so lange müssen die Sparkassen Ihre Kontobewegungen speichern. Ein Hinweis: Die Nachbestellung von Kontoauszügen ist mit Gebühren verbunden. Wie hoch diese sind, erfahren Sie ebenfalls bei Ihren Ansprechpartnern vor Ort.
Um erbrachte oder erhaltene Zahlungen nachzuweisen, sollten Privatpersonen Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufheben.
Wer selbstständig ist, muss Auszüge von Geschäftskonten zehn Jahre aufbewahren.
Alte Kontoauszüge aus dem Kontoauszugdrucker sollten im Restmüll entsorgt werden. Handelt es sich um Ausdrucke aus dem Online-Banking auf Papier, können Sie diese ins Altpapier geben.
Kontoauszüge der vergangenen 12 Monate können Sie mit dem Kontoauszugdrucker in Ihrer Filiale oder über Ihr Online-Banking ausdrucken. Auszüge, die bis zu zehn Jahre alt sind, erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Sparkasse.
Sie können Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre bei Ihrer Sparkasse nachfordern. Das ist jedoch mit Gebühren verbunden. Diese variieren je nach Institut. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Die Anlage “Entgeltabrechnung” ist ein Rechnungsabschluss. Hier finden Sie zum Beispiel Zinssätze für Ihr Guthaben oder für Dispositionskredite (eingeräumte Kontoüberziehungen). Genauso können Sie hier angefallene Entgelte für die Kontoführung sehen.