Kreditkartenbetrug tritt in Formen wie Skimming und Phishing sowie mittels verlorener und gestohlener Karten auf.
Um sich vor Missbrauch zu schützen, sollten Sie niemals Kreditkartendaten per E-Mail oder über soziale Netzwerke weitergeben, nur sichere Internetverbindungen für Transaktionen nutzen und Kontobewegungen regelmäßig überprüfen.
Bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug müssen Sie schnell handeln: Sofort die Karte sperren lassen, Ihre Sparkasse oder Bank informieren und eventuell Anzeige bei der Polizei erstatten.
Mit einer Kreditkarte ist das Bezahlen wirklich angenehm. Gerade im Ausland und beim Online-Shopping ist sie aufgrund ihrer hohen Akzeptanz oft das Mittel der Wahl.
Leider sind sie oft auch das Ziel von Betrügerinnen und Betrügern. Dabei wurden die Sicherheitsmaßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter verschärft. So ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung mittlerweile Standard bei Online-Zahlungen. Das heißt Sie müssen Zahlungen, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen, über eine App freigeben.
Dennoch gelingt es Kriminellen immer wieder, an Ihr Geld zu kommen. Blicken wir daher zunächst auf die häufigsten Betrugsmaschen.
Betrüger installieren versteckte Geräte an Geldautomaten oder Verkaufsstellen, um die Magnetstreifen auszulesen. Die PIN holen sich die Banditen, indem Sie eine kleine Kamera installieren oder die Eingabe-Pads manipulieren, sodass die von Ihnen eingegebenen Zahlen notiert werden. Anschließend werden Kopien der Karte erstellt.
Dieser Trick funktioniert seit 2011 zumindest in großen Teil Europas nicht mehr. Im SEPA-Raum werden die Kartendaten vom Kassenterminal oder dem Geldautomaten über den Chip auf der Kreditkarte ausgelesen, der – anders als der Magnetstreifen – nicht kopiert werden kann.
Dennoch ist Vorsicht geboten: In einigen Ländern gibt es sehr wohl noch Geldautomaten, die den Magnetstreifen auslesen. Dort können Betrüger zumindest versuchen, an Geld zu kommen.
Beim Phishing versuchen die Kriminellen, an Ihre Kreditkartendaten zu gelangen – vor allem an die 16-stellige Kartennummer und den CVC-Code auf der Rückseite. Das geschieht meist auf zwei Wegen: Entweder durch Trickbetrug, durch den Sie die Daten selbst verraten. Oder, indem die Täter und Täterinnen Datenbanken hacken, in denen die Informationen hinterlegt sind.
Sie denken, Sie verraten Ihre Daten nicht? Das kann schneller passieren, als Sie denken. Beispielsweise durch:
werden jedes Jahr viele Menschen um Ihr Geld gebracht. Häufig wird dabei Stress erzeugt, der sie zu unüberlegtem Handeln nötigt. Selbst Stimmen und Schreibstile von vermeintlichen Familienmitgliedern kommen zum Einsatz. Diese werden mittels künstlicher Intelligenz imitiert.
Die wichtigsten Betrugsmaschen und Sicherheitshinweise haben wir in unserem Phishing-Text sowie in unserem Ratgeber zu Betrugsmaschen für Sie zusammengetragen.
Auch mit einer verlorenen oder gestohlenen Kreditkarte können Verbrecherinnen und Verbrecher etwas anfangen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Händler die PIN nicht abfragt oder in seinem Online-Shop – auf eigenes Risiko – auf die Zwei-Faktor-Authentifizierung verzichtet. Fahrlässig ist es zudem, wenn die PIN zusammen mit der Karte gestohlen werden konnte oder verloren gegangen ist. Denn PIN und Karte sollten nie zusammen aufbewahrt werden.
Was können Sie tun, um sich vor Kreditkartenbetrug zu schützen? Folgende Vorsichtsmaßnahmen sollten Sie ergreifen:
Bewahren Sie Ihre Kreditkarte genauso sicher auf wie Bargeld. Lassen Sie sie niemals unachtsam in Einkaufswagen oder auf Restauranttischen liegen. Ein kurzer Moment der Ablenkung genügt und Ihre Karte könnte gestohlen werden. Lassen Sie sie auch nicht im Hotelzimmer zurück, schon gar nicht offen auf dem Tisch oder dem Bett.
Geben Sie Ihre PIN niemals an Dritte weiter – nicht an Bankangestellte und auch nicht an Familienmitglieder auf schriftlichem oder digitalem Wege. Verdecken Sie Ihre Hand bei der PIN-Eingabe. Ein Post-it mit der PIN im Portemonnaie ist ein absolutes No-Go. Bequemlichkeit ist der größte Feind der Sicherheit.
Bei manchen Anbietern können Sie eine Wunsch-PIN wählen. Bitte sehen Sie davon ab, Ihr Geburtsdatum oder eine andere leicht zu erratende Zahlenkombination zu wählen. Diese Daten finden sich im Zweifel schnell im Internet. Machen Sie es Betrügern auf keinen Fall leichter als nötig.
Achten Sie beim Online-Einkauf darauf, dass die Website-Adresse mit "https://" beginnt und suchen Sie nach einem Schlosssymbol in der Adressleiste. Diese Zeichen weisen darauf hin, dass Ihre Daten verschlüsselt übertragen werden.
Erhalten Sie E-Mails, die Sie auffordern, Ihre Kreditkartendaten einzugeben? Werden Sie am Telefon unter Druck gesetzt? Will jemand vertrauliche Daten von Ihnen haben? Seien Sie skeptisch! Banken und seriöse Unternehmen fragen niemals per E-Mail nach vertraulichen Informationen.
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge, am besten mehrmals in der Woche. Entdecken Sie ungewöhnliche Abbuchungen, sollten Sie diese sofort Ihrer Bank oder Sparkasse melden. Bei Lastschriften ist zwar eine Rückbuchung bis zu 8 Wochen ab Buchungsdatum möglich, bei nicht autorisierten Lastschriften sogar bis zu 13 Monate, doch bei Überweisungen und Zahlungen mit Geheimzahl ist eine Rückholung meist nicht möglich, da die Buchung in der Regel sofort ausgeführt wird.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Sparkasse oder Bank immer Ihre aktuellen Kontaktdaten hat. So kann sie Sie im Falle von verdächtigen Aktivitäten sofort kontaktieren.
Kreditkartenanbieter setzen auf das 3-D-Secure-Verfahren. Das heißt, Sie müssen Zahlungen auf einem zweiten Wege bestätigen. Bei Mastercard nennt es sich „Mastercard Identity Check“, bei Visa „Visa Secure“. Sie müssen also in einer separaten App den Bezahlvorgang bestätigen.
Der Sperr-Notruf lautet 116 116. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Telefon, um sie zügig parat zu haben. Sie können Sie natürlich auch im Internet suchen oder sich merken. Aus dem Ausland wählen Sie die Ländervorwahl +49 davor: +49 116 116.
Sparkassen und Banken bieten in der Regel die Möglichkeit, ein tägliches Ausgabelimit für Ihre Kreditkarte festzulegen. Dies kann besonders nützlich sein, um den Schaden zu begrenzen, falls Ihre Karte in die falschen Hände gerät.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen vom Urlaub erholt wieder entspannt zu Hause und schauen in Ihr Online-Banking oder blättern durch Ihre Kontoauszüge. Plötzlich bemerken Sie hohe Ausgaben in einem Geschäft, in dem Sie nie waren. Handelt es sich um einen Kreditkartenbetrug? Was sollten Sie jetzt tun?
Rufen Sie umgehend den Sperr-Notruf 116 116 (aus dem Ausland +49 116 116, in den meisten Ländern wird daraus 0049 116 116, in den USA aber zum Beispiel 01149 116 116) an und lassen Sie Ihre Karte sperren. Sie bei falschem Verdacht entsperren zu lassen, ist vielleicht mühselig, aber immer noch besser als den Tätern mehr Zeit für den Missbrauch Ihrer Kreditkarte zu geben. Sie können auch direkt Ihre Sparkasse oder Ihre Bank anrufen.
Für das Sperren brauchen Sie Ihre IBAN oder Kontonummer plus Bankleitzahl.
Lassen Sie sich Ihre Meldung schriftlich bestätigen, beispielsweise per E-Mail, damit Sie nachweisen können, wann Sie die Kreditkarte haben sperren lassen.
Ebenfalls empfehlen wir Ihnen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Karte gestohlen wurde.
Übrigens: Über die 116 116 können Sie auch Ihre SIM-Karte im Mobiltelefon, die elektronische Identitätsfunktion Ihres Personalausweises und andere Bankkarten wie Ihre Sparkassen-Card (girocard) sperren lassen.
Sollten Sie unberechtigte Abbuchungen auf Ihrem Konto feststellen, können Sie diese über das Chargeback-Verfahren zurückholen. Das Verfahren hilft Ihnen dabei, Ihr Geld zurückzubekommen, wenn Sie betrogen wurden oder bestellte Waren nicht geliefert wurde. Dazu müssen Sie das entsprechende Formular bei Ihrer Bank oder Sparkasse ausfüllen, von der Sie die Kreditkarte erhalten haben. Diese tritt dann mit dem Anbieter Ihrer Kreditkarte in Kontakt und die wiederum versucht das Geld von der Bank der Täter zurückzubekommen.
Ihre Karte können Sie kostenfrei sperren lassen. Für eine Ersatzkarte können jedoch Kosten anfallen. Viele sehen auch von einem Haftungsanteil ab. Ohnehin darf Ihre Bank Sie mit maximal 50 Euro am Schaden beteiligen. Für Schäden, die nach der Sperre entstehen, haftet die Bank in Gänze. Das ist in § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgehalten. Jedoch dürfen Sie den Schaden nicht absichtlich herbeigeführt, grob fahrlässig oder sogar selbst in betrügerischer Absicht gehandelt haben.
Schützen Sie sich vor Kreditkartenmissbrauch durch:
Bei Verdacht auf Kreditkartenbetrug:
Geben Sie niemals folgende Daten weiter:
Um Ihre Kreditkarte zu sperren, rufen Sie den Sperr-Notruf 116 116 an. Kontaktieren Sie zudem nach Möglichkeit auch direkt Ihre Bank oder Sparkasse.
Kriminelle nutzen verschiedene Methoden, um an Ihr Geld zu kommen, darunter:
Die Bank oder Sparkasse haftet in der Regel für den entstandenen Schaden, sofern der Kunde oder die Kundin nicht grob fahrlässig gehandelt hat. In einigen Fällen kann ein Selbstbehalt für den Kunden oder die Kundin anfallen. Dieser darf laut § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht mehr als 50 Euro betragen. Für Schäden, die erst nach der Sperrung auflaufen, ist keine Selbstbeteiligung fällig.
Nein, eine gesperrte Karte kann nicht mehr belastet werden. Aber Vorsicht: Transaktionen, die vor der Sperrung getätigt wurden, könnten zeitverzögert erscheinen.
Die Fristen können je nach Bank und Land variieren. In der Regel haben Kunden und Kundinnen etwa 8 Wochen bis nach Erhalt des Kontoauszugs Zeit, Umsätze zu reklamieren. Wenden Sie sich direkt an die eigene Bank oder den Kreditkartenanbieter, um genaue Informationen zu erhalten.