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So füllen Sie Ihre Urlaubskasse ganz entspannt nebenbei

Jetzt Reisebudget aufstocken
Urlaub ist wichtig – für Körper, Geist und Seele. Doch 2025 wird es nicht günstiger: Steigende Preise für Flüge, Unterkünfte und Freizeitangebote belasten das Reisebudget. Keine Sorge: Mit ein paar cleveren Ideen lässt sich entspannt ein Extra-Polster schaffen.

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pro Person kostete eine Urlaubsreise durchschnittlich im Jahr 2024 (Deutsche Tourismusanalyse 2025).

Urlaubsträume trotz steigender Kosten verwirklichen

Viele Menschen in Deutschland wünschen sich auch 2025 eine wohlverdiente Auszeit, sehen sich jedoch mit höheren Reisepreisen konfrontiert. Flugtickets, Unterkunft, Verpflegung – vieles wird teurer: Steigende CO₂-Abgaben, neue Tourismussteuern, stark gefragte Reiseziele und begrenzte Hotelkapazitäten lassen die Kosten in die Höhe klettern. Laut Deutscher Tourismusanalyse 2025 lag der Durchschnittspreis für eine Urlaubsreise im Jahr 2024 bei 1.544 Euro pro Person – ein Rekordwert.

Besonders beliebte Reiseziele wie Spanien, Griechenland oder die Türkei sind deutlich kostspieliger geworden. Günstiger bleiben hingegen zum Beispiel Österreich oder die Beneluxstaaten.

Auch die ADAC-Tourismusstudie 2025 zeigt: 24 Prozent der Befragten planen für ihren diesjährigen Urlaub ein kleineres Budget ein. Im Vorjahr waren es noch 14 Prozent.

Die gute Nachricht: Es gibt viele alltagstaugliche Möglichkeiten, Ihre Urlaubskasse gezielt aufzustocken. Schon mit kleinen Maßnahmen lässt sich ein finanzielles Plus schaffen, das Ihnen Ihre Reisewünsche doch noch erfüllt.

Minijob: Mehr Spielraum dank neuer Verdienstgrenzen

Ein Minijob oder eine geringfügige Nebenbeschäftigung lässt sich oft gut in den Alltag integrieren – z. B. als Lieferfahrerin oder -fahrer, im Einzelhandel, Gartenbau oder in der Buchhaltung eines Hotels. Passende Stellen finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro die Stunde, wodurch die Minijob-Grenze auf 556 Euro im Monat (6.672 Euro im Jahr) gestiegen ist. In Ausnahmemonaten (bis zweimal pro Jahr) können Sie abweichend auch bis zu 1.112 Euro verdienen – eine solide Unterstützung für Ihre Urlaubskasse.

Eine Form des Minijobs ist die saisonale Beschäftigung – zum Beispiel in der Gastronomie oder Landwirtschaft. Diese ist im Vergleich zum Minijob immer befristet und es ist egal, wie viel Sie dabei verdienen. Voraussetzung ist, dass der Job nicht länger als 3 Monate am Stück oder insgesamt mehr als 70 Arbeitstage andauert.

Die Rechtsgrundlage für Minijobs ist das Vierte Sozialgesetzbuch (SGB IV). Detaillierte Informationen finden Sie auch bei der Minijob-Zentrale.

Nachbarschaftshilfe: Schnell verdientes Geld – ganz lokal

Eine direkte und schnelle Möglichkeit, Geld zu verdienen, sind Dienstleistungen in der Nachbarschaft. Rasenmähen, Lampen installieren, Auto waschen, Fenster putzen oder kleinere Hausarbeiten sind häufig gefragt und können schnell erledigt werden. Sprechen Sie einfach Ihren Nachbarn oder Ihre Nachbarin an. Nützlich zur Vernetzung ist hier auch das Nachbarschaftsnetzwerk nebenan.de. Auch ein Aushang am schwarzen Brett im lokalen Supermarkt kann hilfreich sein.

Kinder- oder Seniorenbetreuung

Wer seine Urlaubskasse aufbessern möchte, kann mit der Betreuung von Kindern oder Seniorinnen und Senioren nicht nur Geld verdienen, sondern auch wertvolle Erfahrungen sammeln.

Ob Babysitting, Hilfe in der Tagesbetreuung oder Alltagsbegleiterin und -begleiter – gerade in der Ferienzeit sind flexible Hilfen gefragt und werden passabel vergütet.

Diese Tätigkeiten lassen sich oft unkompliziert in den eigenen Zeitplan integrieren und bieten eine sinnvolle Möglichkeit, anderen zu helfen und gleichzeitig für die eigene Reise zu sparen.

Eine der bekanntesten Plattformen für Kinder-, Senioren-, Tier- und Haushaltsbetreuung mit geprüften Profilen und Bewertungssystem ist betreut.de. Hier besteht die Möglichkeit, eigene Dienste anzubieten oder gezielt nach Jobs in der Umgebung zu suchen.

Auch Hallobabysitter.de ist schon seit vielen Jahren etabliert. Die Plattform vermittelt Babysitter, Tagesmütter und -väter sowie Leihomas und -opas bundesweit.

Mit dem Fokus auf Babysitting, Nachhilfe und Seniorenbetreuung werden Sie auch bei Yoopies.de fündig. Die Seite ist nutzerfreundlich mit guten Filterfunktionen nach Ort und Stundenlohn.

Pflegehilfe.org vermittelt Betreuungskräfte für Seniorinnen und Senioren, auch stundenweise. Der Fokus liegt hier auf häusliche Unterstützung und Alltagsbegleitung.

Tiersitting: Gassi gehen und Geld verdienen

Wenn Sie Tiere lieben und auch mit ihnen umzugehen wissen, kann Dog- oder Cat-Sitting eine angenehme Art sein, zusätzliches Geld zu verdienen. Diese Dienste sind besonders in Urlaubszeiten gefragt. Ihre Kenntnisse sollten ausreichen, um sicherzustellen, dass die Tiere gut betreut werden und sich wohlfühlen. Als Dogsitter sollten Sie sich vergewissern, dass die Hunde, die sie betreuen, durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung des Besitzers oder der Besitzerin abgedeckt sind. Plattformen wie Rover ermöglichen es, schnell und unkompliziert Tierbetreuungsjobs in Ihrer Nähe zu finden. Auch auf der Nachbarschaftsplattform nebenan.de werden regelmäßig Betreuungshilfen gesucht und angeboten – kostenlos und besonders persönlich, da regional organisiert.

Microtasking: Kleine Aufgaben, große Wirkung

Microtasking-Plattformen wie TaskRabbit bieten eine Vielzahl von kleinen Aufgaben, die in kurzer Zeit erledigt werden können. Ob Möbelaufbau, Hilfe bei Umzügen oder kleinere Reparaturen – hier können Sie flexibel nach Ihren Fähigkeiten auswählen.

Online-Marktplätze für digitale Dienstleistungen wie Fiverr, Textbroker oder Skillshare bieten Möglichkeiten, Fähigkeiten z. B. im Schreiben oder Nachhilfe/ Unterricht online anzubieten.

Steuern, Versicherung, Arbeitsrecht: Darauf sollten Sie bei Nebenverdiensten achten

Mit einem Minijob haben Sie im Arbeitsrecht grundsätzlich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Sie bei kurzfristigen Nebenverdiensten in Deutschland aber einiges beachten.

Arbeitsrechtliche Aspekte

  • Arbeitsvertrag: Auch für kurzfristige Beschäftigungen sollten Sie immer einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, der die Befristung klar regelt.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für kurzfristige Beschäftigungen.
  • Nebentätigkeit anmelden: Wollen Sie neben Ihrem Hauptjob eine Nebenbeschäftigung ausüben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren beziehungsweise das Einverständnis einholen. Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder Rücksprache mit den Vorgesetzten kann Klarheit bringen.
  • Kündigungsfristen: Es gelten auch hier die gesetzlichen Kündigungsfristen, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Steuerliche Aspekte

  • Lohnsteuerpflicht: Auch Einkünfte aus kurzfristigen Beschäftigungen sind lohnsteuerpflichtig. Die Besteuerung kann entweder pauschal mit 25 Prozent oder nach der individuellen Lohnsteuerklasse erfolgen. Die Wahl hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ab. Beim Minijob gibt es neben der individuellen Besteuerung die Möglichkeit der Pauschsteuer, hier führt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber 2 Prozent Ihres Minijobverdienstes an die Minijobzentrale ab.
  • Steuererklärung: Bei pauschaler Besteuerung ist in der Regel keine Angabe in der Einkommensteuererklärung erforderlich. Bei individueller Besteuerung kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, um gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten.

Sozialversicherung

  • Versicherungsfreiheit: Kurzfristige Beschäftigungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei, d. h., es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an, sofern die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
  • Rentenversicherung bei Minijob: Minijobberin und Minijobber mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (mit Befreiungsmöglichkeit).
  • Unfallversicherung: Unabhängig von der Sozialversicherungsfreiheit müssen Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichten. Auch Minijobber und Minijobberinnen haben bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für individuelle Fragen lohnt sich ein Gespräch mit der Minijob-Zentrale, der Agentur für Arbeit oder Ihrer Steuerberatung.

Durch Online-Verkauf Platz schaffen und Geld erhalten

Nutzen Sie Online-Plattformen, um nicht mehr benötigte Gegenstände zu verkaufen. Ob alte Bücher, Kleidung oder Elektronik: Sie können schnell Platz schaffen und gleichzeitig Geld verdienen. Hier eignen sich die Anbieter Kleinanzeigen, Vinted.de, Momox oder Rebuy. Letztere kaufen Dinge zum Festpreis an und zahlen den Betrag zeitnah aus.

Gegenstände vermieten statt herumstehen lassen

Haben Sie nützliche Gegenstände, die Sie nicht ständig benötigen? Plattformen zur Online-Vermietung wie zum Beispiel Erento ermöglichen es, diese für einen bestimmten Zeitraum zu verleihen. Werkzeuge, Gartengeräte oder Unterhaltungselektronik sind besonders gefragt.

Private Autovermietung

Falls Sie mit der Bahn in den Urlaub fahren und das Auto stehenlassen, können Sie es alternativ auch vermieten. Zum Beispiel über Plattformen wie Getaround. Auch um die Versicherungsfragen kümmert sich in der Regel der Anbieter.  

Cash back: Punkte auszahlen statt Prämien shoppen

Falls Sie regelmäßig PAYBACK-Punkte sammeln, können Sie diese vor dem Urlaub in bares Geld umwandeln lassen. Hier müssen Sie sich lediglich die Frage stellen, ob Sie aufs Pfannenset verzichten können und wollen.


Schrott zu Geld machen

Ärmel hochkrempeln, anpacken, aussortieren: Metallschrott oder alte Elektrogeräte können beim Schrottplatz gegen Geld abgegeben werden. Der Preis variiert je nach Art des Metalls und den aktuellen Marktbedingungen.

Selbstgemachtes verkaufen

Gartenbesitzer oder Hofbesitzerinnen können überschüssiges Gemüse, Obst, Eier, Honig oder selbstgemachte Marmelade auf dem eigenen Grundstück anbieten. Ein kleiner Stand in der Auffahrt mit einer Kasse auf Vertrauensbasis kann schnell zusätzliche Einnahmen bringen. Es dürfen in der Regel nur geringe Mengen verkauft werden, die den Eigenbedarf übersteigen. Die genauen Mengenangaben variieren. Es ist zudem immer ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu erkundigen, ob spezielle lokale Regelungen oder Beschränkungen existieren.

Aktiv unterwegs: als Fahrrad- oder Paketkurier

Besonders in Städten können Sie als Fahrrad- oder Paketkurierin oder -kurier schnell und flexibel Geld verdienen – und sammeln zusätzlich Bewegungspunkte. Verschiedene Lieferdienste suchen regelmäßig nach Fahrern und Fahrerinnen, beispielsweise für Apotheken, Restaurants oder Supermärkte.

Hinweis: Informieren Sie sich gegebenenfalls bei höheren Nebeneinkünften über steuerliche Pflichten. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, in vielen Verträgen gibt es Klauseln zu Nebenbeschäftigungen. Auch Ihren Versicherungsschutz sollten Sie hinsichtlich eines Nebenverdienstes überprüfen.

Stand: 24.06.2025

Das Artikelbild ist KI-generiert.

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