
Der Bundesrat hat das milliardenschwere Steuerpaket beschlossen, um Investitionen anzukurbeln und die Wirtschaft zu stärken.
Unternehmen können ab dem 1. Juli 2025 Maschinen und Elektrofahrzeuge schneller abschreiben, und die Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise gesenkt.
Kritische Stimmen warnen vor erheblichen Einnahmeverlusten für Länder und Kommunen, die mitfinanziert werden müssen.
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat das wegweisende Steuerpaket geschnürt, das schon vom Bundeskabinett und am 26. Juni auch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der „Investitionsbooster" soll Unternehmen anregen, mehr in Maschinen, Forschung und Elektromobilität zu investieren. Ein Blick auf die Zahlen zeigt den dringenden Handlungsbedarf: Die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne in Deutschland liegt aktuell
- etwa 6 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der Industriestaatengruppe OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit derzeit 38 Mitgliedstaaten)
- und stolze 9 Prozentpunkte über dem EU-Schnitt.
Das Ziel ist klar: Firmen sollen nicht nur mehr investieren, sondern auch neue Arbeitsplätze schaffen – und so das Wachstum ankurbeln.
Die wichtigsten Steuererleichterungen
Das neue Steuerpaket, das nun verbindlich auf den Weg gebracht wurde, umfasst mehrere entscheidende Punkte:
- 1. „Super-Abschreibung" für Investitionen
Ab dem 1. Juli können Unternehmen, die in neue Maschinen oder Geräte investieren, diese Anschaffungen innerhalb von 3 Jahren mit 30 Prozent des Kaufpreises steuerlich absetzen. Bessere Abschreibungsmöglichkeiten sollen den Firmen helfen, ihre Steuerlast sofort nach den Investitionen zu senken – was zu einer höheren Liquidität führt und gleichzeitig Investitionsanreize setzt.
- 2. Förderung der Elektromobilität
Ein weiteres Highlight ist die Förderung der Elektromobilität durch spezielle steuerliche Vorteile für Elektroautos. Dabei können Unternehmen, die betriebliche Elektrofahrzeuge kaufen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises steuerlich abschreiben.
Beispiel: Kauft ein Unternehmen ein E-Auto für 40.000 Euro, kann es im ersten Jahr 30.000 Euro steuerlich absetzen. Der Restwert, der in den Folgejahren abgeschrieben wird, beträgt dann noch 10.000 Euro.
Auch teurere Modelle werden nun berücksichtigt: Die Förderung gilt für Fahrzeuge bis zu einem Preis von 100.000 Euro (zuvor 60.000 Euro). Diese Maßnahme soll die E-Mobilität weiter vorantreiben und den Standort Deutschland stärken.
- 3. Erweiterung der Forschungszulage
Für Investitionen in Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Forschungsförderung erweitert. Die Obergrenze für die steuerliche Zulage steigt von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro, was vor allem kleineren und mittelständischen Unternehmen zugutekommen soll, die ihre Innovationskraft ausbauen möchten.
- 4. Senkung der Körperschaftsteuer
Ab 2028 soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten jährlich um 1 Prozentpunkt von derzeit 15 Prozent auf dann 10 Prozent gesenkt werden. Dies soll Unternehmen langfristige Planungssicherheit geben und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die Gesamtlast der Unternehmen, inklusive Gewerbesteuer, soll bis 2032 auf rund 25 Prozent sinken.
Einnahmeverluste und mögliche Konflikte
Obwohl das Investitionssofortprogramm als Wachstumsbooster gefeiert wird, gibt es auch kritische Stimmen.
- Die Steuererleichterungen bedeuten für den Staat Einnahmeverluste von bis zu 46 Milliarden Euro bis 2029. Besonders die Kommunen dürften unter den Entlastungsmaßnahmen leiden, da sie einen großen Teil der Steuerverluste tragen müssen.
- Zudem könnte die Wirkung der Maßnahmen auf Investitionen begrenzt sein, da der Vorteil vor allem in den ersten Jahren spürbar ist. Infolgedessen könnte der Anreiz für weitere Investitionen im späteren Verlauf geringer ausfallen.
- Des Weiteren gibt es Forderungen, dass auch die Einnahmeseite des Steuerrechts angegangen werden müsse, etwa durch das Schließen von Steuerschlupflöchern und das Bekämpfen von Steuerhinterziehung.
Länder fordern finanziellen Ausgleich
Die Ministerpräsidenten der Länder unterstützen das Entlastungspaket grundsätzlich, äußern aber auch Kritik. Denn: Das Paket führt zu Einnahmeverlusten von bis zu 46 Milliarden Euro bis 2029. Die Debatte um die finanziellen Folgen und die Kompensation für Länder und Kommunen ist weiterhin nicht abgeschlossen.
Kritik: Diese erheblichen Einnahmeausfälle (etwa 13,5 Milliarden Euro) müssen vor allem die Kommunen als Hauptlast tragen, da sie einen großen Teil der Steuereinnahmen verwalten.
Forderung: Die Länder fordern daher einen finanziellen Ausgleich vom Bund, um die Kommunen vor den Auswirkungen der Steuererleichterungen zu schützen.
Im Zuge der Einigung zwischen Bund und Ländern wurde bisher vereinbart, dass der Bund die Steuerausfälle der Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig ausgleichen soll.
Der Weg für den Investitionsbooster ist frei
Das Entlastungspaket ist nun also beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft. Da die politische Einigung vorsieht, dass die Kommunen für ihre Einnahmeausfälle einen finanziellen Ausgleich vom Bund erhalten sollen, wird in den kommenden Wochen weiter über die konkrete Ausgestaltung dieses Ausgleichs zwischen Bund und Ländern verhandelt. Die Länder haben zudem angekündigt, dass neben der Reform auch Themen wie Planungsbeschleunigung, der Rückbau von Regulierungsdichte und die Staatsmodernisierung zur Sprache kommen sollen – damit der Turbo für alle zündet.
Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!
Stand: 11.07.2025