Teil-Lockdown in Deutschland – so geht es weiter
Alle Maßnahmen ab Dezember: Weihnachten, Schulen, Kontakte, Jahreswechsel, Kontrollen
Der aktuelle Teil-Lockdown wird bundesweit bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Erste Wirkungen der bestehenden Maßnahmen sind zwar erkennbar, erreichen aber noch nicht die gewünschten Ziele hinsichtlich Infektionszahlen, Intensivbettkapazitäten und Gesundungsrate. Änderungen gibt es beispielsweise bei den Kontaktbeschränkungen, im Einzelhandel und für Schulen.

Das Wichtigste in Kürze:
- Der Teil-Lockdown wird bundesweit vorerst bis zum 10. Januar verlängert
- Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Treffen sind nur noch bis maximal 5 Personen erlaubt
- Über die Feiertage gibt es Lockerungen
- Schulen bleiben offen, aber in "Infektionshotspots" gelten schärfere Regeln
Der Status Quo
Seit Anfang November befinden wir uns deutschlandweit im sogenannten Lockdown light. Geschäfte, Friseure, Schulen und Kitas sind, anders als im Frühjahr, offen. Restaurants, Bars und Cafés sind für die normale Nutzung geschlossen und dürfen lediglich Lieferungen oder Abholservice anbieten. Alle Freizeit- und Kulturangebote liegen auf Eis. Die Maßnahmen sollten zunächst bis Monatsende gelten.
Kontaktbeschränkungen werden verschärft
Die Bundesregierung und die Länder appellieren weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger, alle nicht notwendigen Kontakte zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch nicht zwingend erforderliche Reisen oder Tagesausflüge sind zu vermeiden.
Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Ab 1. Dezember sollen sich Treffen mit anderen Menschen nur noch auf den eigenen und einen weiteren Haushalt beschränken, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen. Derzeit sind es zehn. Für Kinder bis 14 Jahren gilt diese Maßnahme nicht. Einige Bundesländer überlegen aber nun, eigene Regeln festzulegen – darunter Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Bei allen Zusammenkünften sind weiterhin die Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, die Abstandsregeln und Lüften stets einzuhalten. Die Verwendung der CoronaWarn-App wird dringend empfohlen.
Regeln für den Schulbetrieb
Am Präsenzunterricht an den Schulen wird weiterhin festgehalten. Ab der 7. Klasse und in den berufsbildenden Schulen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nun verpflichtend. Das gilt für Schulen, die in Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegen.
Gebiete mit einer Inzidenz von 200 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner gelten als sogenannte Infektionshotspots. Dort ist künftig „Hybridunterricht“ möglich. Das bedeutet, dass in kleineren Gruppen gelernt wird. Die Hälfte der Klasse wird wechselweise für eine Woche nach Hause geschickt.
Hochschulen
Hochschulen und Universitäten sollen, mit Ausnahme von Praktika, Prüfungen und Labortätigkeiten, digitale Lehre durchführen.
Büros und Arbeitsplätze
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden weiterhin dazu angehalten, sofern möglich, ihrer Belegschaft großzügig Homeoffice zu ermöglichen.
Zudem sollen sie prüfen, ob die Betriebe und Büros durch Betriebsferien oder flächendeckenden Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 geschlossen bleiben können.
In den Büros und Betrieben ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern man sich nicht am Platz unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Meter zu Kolleginnen und Kollegen befindet.
Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wird erweitert
In allen öffentlichen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Künftig aber auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Darüber hinaus soll die Bedeckung auch in Gegenden im Freien getragen werden, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Die genauen Orte regeln die jeweils zuständigen Behörden.
Änderungen der Quarantäneregelungen
Die häusliche Quarantänezeit wird einheitlich bei Kontaktpersonen und Reiserückkehrern von vierzehn auf zehn Tage festgelegt. Die gilt ab dem Tag des letzten Kontakts beziehungsweise dem Tag der Einreise.
Weihnachtsfeiertage
Die Menschen werden gebeten, wo immer es möglich ist, sich vor den Feiertagen in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben, um all diejenigen zu schützen, die sie während der Festtage treffen wollen.
Für den Zeitraum vom 21. Dezember bis 01. Januar werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. An diesen Tagen dürfen sich Personen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Menschen bis maximal 10 Personen treffen. Auch hier sind Kinder bis 14 Jahren ausgenommen.
Der Jahreswechsel – diesmal ohne Knall, Puff, Peng?
Nicht ganz. Ein generelles Verbot für Feuerwerk zum Jahreswechsel gibt es nicht. Empfohlen wird aber, in der Silvesternacht auf Böller und Raketen zu verzichten. Auf belebten Straßen und Plätzen ist das Zünden von Pyrotechnik untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Auch öffentliche Feuerwerke wird es nicht geben, um Massenansammlungen zu vermeiden.
Einzelhandel und Gastronomie
Der Einzelhandel bleibt offen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
Kneipen, Restaurants, Kinos und Theater bleiben für Gäste mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen. Bei Restaurants ist die Mitnahme von Speisen weiterhin erlaubt.
Weitere finanzielle Unterstützung für Schließungen
Der Bund hat zugesagt, dass es finanzielle Unterstützung auch weiterhin für die geschlossene Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen geben wird. Auch die Hilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Vereine soll im Dezember "auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst" werden. Da der Dezember der umsatzstärkste Monat für viele Gastronomiebetriebe ist, wird in Regierungskreisen mit einem Unterstützungsbetrag von 15 bis 20 Milliarden Euro gerechnet.
Kontrollen werden verschärft
Die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens soll künftig strenger und flächendeckender kontrolliert werden. Der Bund sieht vor, auch verdachtsunabhängige Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich durchzuführen.
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(Stand: 26.11.2020)