Bundestagswahl 2021: Der Wahl-O-Mat ist jetzt online
3G-Regel und verlängerte Briefwahl – dieses Mal gelten besondere Regeln
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Nicht nur Corona wirbelt dabei einiges durcheinander, auch das Ende der Ära Merkel bringt große Veränderungen mit sich. Hier erfahren Sie alles rund um die Briefwahl und das Wählen vor Ort.

Das Wichtigste in Kürze:
- Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Sie wissen noch nicht, wen Sie wählen sollen? Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung kann Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein.
- Bei der Wahl vor Ort gelten die gängigen Masken- und Abstandsregelungen. Die 3G-Regel entfällt. Wer an der Wahl teilnehmen möchte, muss also nicht geimpft, genesen oder getestet sein.
- Wer nicht vor Ort seine Kreuze machen will, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Diese muss jedoch zuvor beantragt werden. Bei einer kurzfristigen Corona-Erkrankung wird die Abgabe der Wahlunterlagen verlängert.
Der Wahl-O-Mat als Entscheidungshilfe
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Ein Drittel der Wahlberechtigten ist noch unentschlossen, wo sie ihr Kreuz machen sollen, oder wollen gar nicht wählen. Zu diesem Schluss ist das Wahlforschungsinstitut Forsa gekommen. Sollten auch Sie nicht sicher sein, welcher Partei Sie Ihre Stimme geben möchten, kann Ihnen der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung behilflich sein. Die internetbasierte Entscheidungshilfe unterstützt Sie anhand verschiedener Thesen. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den unterschiedlichen Programmen der Parteien.
So funktioniert die Wahl vor Ort
In den Wahllokalen gelten die Regeln und Hygienemaßnahmen des jeweiligen Bundeslandes. Ein Abstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und die medizinische Maske soll bereits vor dem Gebäude getragen werden. Die 3G-Regel hingegen wird ausgesetzt. Das heißt: Wählerinnen und Wähler müssen weder getestet noch genesen oder geimpft sein, um an der Wahl teilnehmen und ihre Stimme abgeben zu dürfen. Auch Wahlbeobachter und Wahlhelfer sind von dieser Pflicht befreit.
Bei der Wahl werden außerdem regelmäßig desinfizierte Stifte vorhanden sein. Dennoch wird dazu geraten, einen eigenen Stift mitzubringen, um das Infektionsrisiko zusätzlich zu minimieren.
So funktioniert die Briefwahl
Sie können ohne die Angabe eines Grundes an der Briefwahl teilnehmen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen. Anschließend erhalten Sie einen Wahlschein und einen Stimmzettel. Ein Antrag kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. In vielen Fällen finden Sie auf Wahlbenachrichtigungen auch einen persönlichen QR-Code, mit dem Sie die Briefwahl per Handy anfordern können. Sie haben bis spätestens 24. September 2021 um 18 Uhr Zeit, die Briefwahl zu beantragen. Allerdings kann es sein, dass Sie sich die Unterlagen dann selbst abholen müssen.
Sollten Sie jedoch aufgrund einer Corona-Erkrankung unerwartet nicht an der Wahl vor Ort teilnehmen können und deshalb kurzfristig auf die Briefwahl angewiesen sein, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen noch bis 15 Uhr am Wahltag zu beantragen. Wahlschein und Stimmzettel werden dann zügig zu Ihnen nach Hause zugestellt.
Außerdem: Bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung kann eine von Ihnen ausgewählte Person Ihre Wahlunterlagen bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben – nicht im örtlichen Wahllokal. Den Stimmzettel müssen Sie allerdings selbst ausfüllen – das gilt auch in Quarantäne. Eine Person als Vertretung ins Wahllokal zu schicken, ist unzulässig.
Spätestens am Wahlsonntag, dem 26. September 2021, bis 18 Uhr muss Ihre Stimme vorliegen. Diesen Zeitrahmen müssen Sie bei Übersendung per Post beachten. Der Wahlbrief kann innerhalb Deutschlands sogar unfrankiert verschickt werden. Aus dem Ausland müssen Sie die Portokosten allerdings übernehmen.
(Stand 02.09.2021)
Mit mehr Abstand als gewohnt. Aber genauso nah. Erreichen Sie jetzt Ihre Sparkasse vor Ort.