Blick auf den Recihstag mit Spree im Vordergrund und einem Teil des Kanzleramts.

Haushaltsplan 2024: Wo gespart wird

Schuldenbremse
Der Bundeshaushalt ist so gut wie beschlossen. Es sollen kaum neue Schulden gemacht werden. Dafür wird an vielen Stellen gespart, unter anderem an der Förderung von E-Autos und beim Agrardiesel. Welche Folgen hat das für die Menschen?

Das Wichtigste in Kürze:

Der Bundeshaushalt 2024 nimmt Form an. In einer sogenannten Bereinigungssitzung klärte der Haushaltsausschuss alle verbliebenen Fragen. Bundestag und Bundesrat werden Anfang Februar darüber abstimmen. Wesentliche Änderungen werden nicht mehr erwartet.

Somit wird der Staat im Jahr 2024 voraussichtlich 476,8 Milliarden Euro verteilen und damit 3,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Schuldenbremse wird eingehalten, weil zwar 39 Milliarden Euro zusätzliche Kredite aufgenommen werden müssen. Aber dies liegt innerhalb des gesetzlichen Limits von 0,35 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Somit werden etwa 8 Prozent des Bundeshaushalts über Schulden finanziert werden.

An Steuern nimmt der Staat laut Plan 377,6 Milliarden Euro ein. Die sonstigen Einnahmen liegen bei 60,2 Milliarden Euro. Dadurch entspannt sich die Lage etwas gegenüber dem Regierungsentwurf vom Dezember 2023. Unter anderem waren die Steuereinnahmen im Vorjahr höher als zunächst erwartet, wodurch nun insgesamt gut 8,6 Milliarden Euro mehr zur Verfügung stehen.

Bundeshaushalt 2024

Ausgaben
476,8 Mrd €
Steuereinnahmen
377,6 Mrd €
sonstige Einnahmen
60,2 Mrd €
Kredite
39 Mrd €

Tipp: Wie sich die Beschlüsse genau auf Sie auswirken, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Steueränderungen 2024.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
So kippte der Zweite Nachtragshaushalt 2021

Der Plan geriet durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 durcheinander. Das Gericht befand, dass das Geld im Haushaltsplan nicht einfach von einer Stelle zu einer anderen umgewidmet werden darf. Es ging um 60 Milliarden Euro, die für die Folgen der Corona-Krise vorgesehen waren, aber nicht ausgegeben wurden. Dieses Geld wurde dann über die nächsten vier Jahre für Umweltschutzvorhaben und Wirtschaftsverbesserungen eingeplant – vor allem also Geldtöpfe, die mit Krediten finanziert werden. Diese Geldumwidmung aber wurde höchstrichterlich untersagt.

Bis 2027 gibt es 45 Milliarden weniger für den Klima- und Transformationsfonds

Um die entstandene Haushaltslücke von etwa 17 Milliarden Euro für 2024 zu schließen, plant die Regierung, Einsparungen vorzunehmen. Dazu werden Subventionen gekürzt, die klimaschädliches Verhalten fördern, in einzelnen Ressorts gespart und Bundeszuschüsse verringert.

Gestrichen werden soll ein geplanter milliardenschwerer Zuschuss zu Entgelten für das Stromnetz. Der Abbau klimaschädlicher Subventionen soll, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ankündigte, einen Umfang von 3 Milliarden Euro haben. Anders als im Dezember noch geplant, werden die Plastikhersteller erst ab 2025 belastet. Die Plastikabgabe, die an die EU fließt, trägt nun doch auch 2024 der Bund. Kostenpunkt: 1,4 Milliarden Euro.

Im Fokus steht der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dessen Budget bis 2027 um 45 Milliarden Euro gekürzt wird, 12 Milliarden Euro davon für das Jahr 2024. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt aber auch dann noch 160 Milliarden Euro. Damit seien die Subventionen für die Chipfabriken und grünen Wasserstoff gesichert.

Erhöhungen, Kürzungen, Förderungen
Klima bleibt weiter im Fokus

Die Bundesregierung entscheidet sich dafür, viele der im Wohnungsbaugipfel im September 2023 beschlossenen Erweiterungen im Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) nicht umzusetzen.

Dies betrifft insbesondere Maßnahmen wie die Erhöhungen des Geschwindigkeitsbonus und des Sanierungsfördersatzes. Dies könnte zu einer leichten Verlangsamung des Fortschritts in der Wärmewende führen, jedoch solle die Wärmewende konsequent und sozial ausgewogen fortgesetzt werden.

Einige kleinere Förderprogramme werden in Zukunft nicht mehr fortgeführt. Das bedeutet, dass nur noch bestehende Verpflichtungen finanziell unterstützt werden.

  • Dies betrifft beispielsweise den Umweltbonus, der früher ausläuft, als ursprünglich geplant.
  • Auch an anderen Förderprogrammen wird gekürzt – wie etwa das geplante Programm für den Aufbau von Transformationstechnologien – und wiederum andere werden gar nicht umgesetzt.

Früher als geplant endete die E-Auto-Prämie. Sie fiel noch im Dezember 2023 weg statt erst zum Januar 2025. Im Jahr 2023 unterstützte der Bund den Kauf eines E-Autos mit 3.000 bis 4.500 Euro. Mittlerweile zeichnet sich aber am Markt ab, dass die Autohersteller ihre Rabatte vergrößert haben.

Auch die Solarförderung wird gekürzt.

Trotz der notwendigen Einsparungen wolle die Regierung ihren Kernzielen treu bleiben: dem klimaneutralen Umbau, der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Unterstützung der Ukraine.

CO2-Preis wird angehoben, Heizungstausch und Energieberatungen werden weiter gefördert

Zusätzliche Einnahmen werden durch die Anhebung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne im Jahr 2024 generiert. Tanken und Heizen mit fossilen Energien wird dadurch teurer. Ursprünglich sollte der Preis von 30 Euro in diesem Jahr auf 40 Euro je Tonne in 2024 Jahr steigen.

Die Förderung für erneuerbares Heizen sollen aber bestehen bleiben. Sie kommen direkt Bürgerinnen und Bürgern zugute. Essenzielle Programme wie die Förderung beim Heizungstausch – gerade auch der Bonus für Menschen mit niedrigeren Einkommen – oder die Energieberatung können auch nach dem Wegfall von 60 Milliarden Euro in Folge des Urteils finanziert werden.

Erhöht wird den Plänen zufolge die Ticketsteuer für Flugpassagiere zum 1. Mai 2024.

Kürzungen bei Landwirten bleiben bestehen

Für besonders viel Wirbel sorgen die Sparpläne in der Landwirtschaft. Die Subventionen für Diesel, der zu landwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt wird, werden gemäß den Plänen in drei Schritten bis 2026 gestrichen. 2023 konnten sich Bauern 21 Cent der Dieselsteuer, die Sie beim Kraftstoffkauf zahlen, zurückerstatten lassen. Bei einem Preis von 1,70 Euro je Liter Diesel ergibt sich durch die geringere Beihilfe beim Agrardiesel eine Kostensteigerung im ersten Jahr von 5 Prozent. Mit der kompletten Streichung ab 2026 müssen Bauern dann mit 13 Prozent an zusätzlichen Belastungen für diesen Kostenpunkt rechnen.

So viel kostet die Landwirte die auslaufende Dieselsubvention

Steuererstattung €/Liter
Agrardieselpreis €/L*
Belastung je Liter Diesel*
2023
0,2148
1,49
2024
0,1289
1,57
5%
2025
0,0644
1,64
9%
2026
0
1,70
13%

Annahme: Regulärer Dieselpreis von 1,70 Euro je Liter

Keine Kürzungen bei Sozialleistungen

Lindner betonte, dass trotz der Kürzungen soziale Standards gewahrt bleiben. Rentner, Kinder und Jugendliche sowie Menschen in Notlagen sollen nicht die Leidtragenden der aktuellen Situation sein. So kam die mit der hohen Inflation begründete Anhebung des Bürgergelds beispielsweise wie geplant. Einsparungen wurden dennoch beim Bürgergeld vereinbart. Ein Weiterbildungszuschuss, der erst vor kurzem eingeführt worden war, wurde wieder gestrichen. Zudem kann Arbeitsverweigerern das Bürgergeld komplett gestrichen werden.

Zugleich strebt die Regierung an, die Treffsicherheit bei Sozialleistungen zu erhöhen, um eine effizientere Verwendung der Mittel zu ermöglichen. Hierzu gehört unter anderem eine verbesserte Vermittlung von Geflüchteten aus der Ukraine auf dem Arbeitsmarkt.

Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt

In den 15 Bundesministerien und den Behörden (wie etwa Bundesrechnungshof, Unabhängiger Kontrollrats, der Bundesschuld und der Allgemeinen Finanzverwaltung) beginnt nach Maßgabe der mittelfristigen Finanzplanung die Arbeit am nächsten Budget: 2025. Dieser Etat muss bis zur Jahresmitte 2024 aufgestellt und abgestimmt sein, um im Bundeskabinett beschlossen und dann dem Bundestag vorgelegt werden zu können. Er besteht insgesamt aus 25 Einzelplänen. Es wird also unmittelbar nach dem Beschluss für 2024 weiterjongliert. Denn: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Und die Herausforderung liegt darin, die Zahlen taktvoll und sicher zu balancieren. Den Bürgern und Bürgerinnen zuliebe.

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Stand: 19.01.2024

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