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Rentenreform: Was jetzt auf Sie zukommen könnte

Große Pläne für eine stabile Rente
Mit einem Reformpaket will die Bundesregierung die Rente grundlegend neu ordnen und alle Vorschläge einer extra eingesetzten Kommission umsetzen. Kern ist die Kapitalrente, mit der die Alterssicherung langfristig stabil bleiben soll. Geplant sind noch weitere tiefgreifende Änderungen. Die wichtigsten lesen Sie hier.
Stand:23. Juni 2026
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Bundesregierung plant, alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission zügig und vollständig umzusetzen.

  • Zentrales Element ist eine obligatorische Kapitalrente mit höheren Beiträgen sowie Nachhaltigkeits- und Übergangsfaktor.

  • Gewerkschaften, Arbeitgeber und Sozialverbände kritisieren insbesondere die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente sowie die verpflichtende Kapitalrente als Belastung.

Kapitalrente als Herzstück der großen Rentenreform

Die Bundesregierung will die 33 Empfehlungen der von ihr eingesetzten Rentenkommission zügig eins zu eins umsetzen. Das kündigten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nach der Entgegennahme des Abschlussberichts der Kommission an. Zuvor gab es an den Vorschlägen schon von vielen Seiten Kritik. Mit den Plänen käme auf die Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Umbau der Alterssicherung zu, der alle Generationen berührt. Die Reform soll die gesetzliche Rente auf Jahrzehnte hinaus sichern.

Kernstück ist eine neue Kapitalrente, für die die Rentenbeiträge steigen würden. Sie ist eine zusätzliche, verpflichtende Rentensäule, bei der ein Teil des Einkommens am Kapitalmarkt angelegt wird. Ihre Erträge sollen später zusätzliche Rentenleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente finanzieren.

Langfristig soll das Konzept jüngeren Generationen höhere Altersbezüge ermöglichen als heutigen Rentnerinnen und Rentnern. Perspektivisch sollen Menschen im Alter mit gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente 70 Prozent des letzten Nettolohns haben. Das rechnete der Co-Vorsitzende der Rentenkommission, Frank-Jürgen Weise, vor.

„Jetzt zügig umsetzen“

Bundeskanzler Merz sagte bei der Vorstellung der 33 Empfehlungen: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Alles greife ineinander und balanciere sich gegenseitig aus. „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert“, sagte der Kanzler. Die Koalition sei sich daher einig, das Paket „vollständig“ umzusetzen.

Das bestätigte die SPD-Vorsitzende Bas: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk.“ Für die Umsetzung müssten noch die Koalitionsfraktionen mitgenommen werden. Sie sei sehr zuversichtlich, dass dies gelingen könne. Beim Koalitionsausschuss am 1. Juli erwarte sie das „politische Commitment, dass wir das alles gemeinsam wollen“.

Tiefgreifende Vorschläge

Die Rentenkommission mit 13 Expertinnen, Experten sowie Politikerinnen und Politikern war vor einem halben Jahr eingesetzt worden. Die 33 Empfehlungen waren in den vergangenen Tagen bereits bekanntgeworden. Die wichtigsten Punkte:

  • Einführung einer „Kapitalrente“: Sie soll das Rentenniveau stabilisieren. Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag verpflichtend um 2 Prozentpunkte erhöht. Die Kapitalrente wäre also kein freiwilliges Extra, sondern ein verpflichtender zusätzlicher Sparanteil innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies käme zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent des Bruttolohns hinzu. 2028 wird er Prognosen zufolge schon bei 19,9 Prozent liegen.

  • Wiedereinführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“: Er soll nach den Vorschlägen der Kommission ab 2031 wieder greifen und die jährliche Rentensteigerung dämpfen. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen.

  • Einführung eines „Übergangsfaktors“: Die befristete, steuerfinanzierte Stütze soll das Rentenniveau für die heute älteren Jahrgänge für eine Übergangszeit nahe 48 Prozent halten. Sie soll greifen, bis die neue Kapitalrente genug aufgebaut ist, um die dämpfende Wirkung des wieder eingeführten Nachhaltigkeitsfaktors auszugleichen.

  • Anhebung des gesetzlichen Rentenalters: Es soll über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten weiter steigen.

  • Einschränkung der Frührente: Die vorgezogene Rente ohne Abschläge für Menschen mit mindestens 45 Berufsjahren soll entfallen. Auch mit Abschlägen soll man nicht vor 64 Jahren in den Ruhestand gehen können.

  • Ausweitung der Beitragszahler: Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker sollen künftig in die gesetzliche Rente einbezogen werden, aber nicht Beamte.

„Rentenversicherung nicht am Ende“

Die Co-Vorsitzende der Kommission, Constanze Janda, sagte, die Reform sei kein Ausdruck, „dass die gesetzliche Rentenversicherung am Ende ist“ – im Gegenteil. Es handele sich um ein stabiles System, das nun an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werde. Dies ist nötig, weil immer weniger Beitragszahlerinnen und -zahler für immer mehr ältere Menschen im Ruhestand aufkommen.

Die Kapitalrente soll dies abfedern: Das Geld würde am Kapitalmarkt angelegt, wo man sich langfristig stabile Erträge erhofft, die von der Demografie in Deutschland unabhängig sein sollen. Die Beträge dafür sollen unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden.

„Geniale Idee“?

„Ich muss sagen, das ist eine geniale Idee“, sagte Bundeskanzler Merz. Er sei immer Befürworter einer obligatorischen, kapitalgedeckten betrieblichen Zusatzversorgung gewesen. Die jetzt gefundene Lösung vermeide Bürokratie. Man erreiche eine „Stabilisierung der Beiträge“. Zugleich kämen „auf diese Weise mindestens 30 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich in die Wirtschaft“. Merz erwartet nach eigenen Worten „eine neue Wachstums- und Beschäftigungsdynamik“.

Der CDU-Chef forderte Tempo bei der Umsetzung: „Es muss schnell gehen, denn die Probleme, die wir haben, dulden keinen Aufschub“, sagte er. Beim Koalitionsausschuss werde der Zeitplan besprochen. Danach werde das Sozialministerium es übernehmen, einen oder mehrere Gesetzentwürfe zu erarbeiten.

Gesetzgebung gegen Jahresende

Bas gab zu bedenken, dass die Empfehlungen im Detail ausgestaltet werden müssten. „Aber das Ziel ist schon, dass wir spätestens, sag ich mal, nach der Sommerpause, zum Ende des Jahres in die ersten Gesetzgebungen gehen können“, sagte die Ministerin. Es seien viele Strukturmaßnahmen, die gut vorbereitet und durchdacht sein müssten, wenn man es richtig machen wolle.

„Es gibt natürlich an der einen oder anderen Stelle Kritik, damit werden wir umgehen müssen“, sagte sie. Da es sich um ein Gesamtpaket handele, gelte aber: „Wenn man das nicht will, dann muss man etwas anderes vorschlagen.“

Kritik von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Sozialverbänden

Kritik kommt unter anderem von den Gewerkschaften. Sie lehnen die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente ab. Für DGB-Chefin Yasmin Fahimi ist dies „eine Frage der Gerechtigkeit“, wie sie in einem Podcast sagte. Die Arbeitgeber wiederum wehren sich gegen eine verpflichtende Kapitalrente, die sie mitbezahlen müssten. Der Sozialverband VdK sorgt sich um Folgen für gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten.

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