Ein älterer Mann mit Brille und Vollbart beugt sich in einer Werkstatt über eine glatte, rot lackierte Oberfläche und hält die flache Hand darauf.

Gesetzliche Rentenversicherung: Was Sie kriegen – was Ihnen fehlt

Altersrente
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für viele Menschen in Deutschland die wichtigste Altersvorsorge. Um den eigenen Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die Rente daraus jedoch in den meisten Fällen nicht aus. Das sollten Sie darüber wissen.

Die durchschnittliche Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat in Deutschland aktuell bei mindestens 35 Versicherungsjahren eine Höhe von 1.550 Euro brutto. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Zahlbetrag von 1.384 Euro. Nach Geschlechtern besteht jedoch ein gewaltiger Unterschied: Bei Männern sind es durchschnittlich 1.728 Euro brutto, bei Frauen nur 1.316 Euro, was einem durchschnittlichen Zahlbetrag von 1.543 Euro (Männer) beziehungsweise 1.173 Euro (Frauen) entspricht.¹ 


Das Wichtigste in Kürze:

Das bringt die gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung in Deutschland bietet den Versicherten zahlreiche Leistungen zur finanziellen Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Kernstück ist die Altersrente, die nach dem Erreichen des Rentenalters ein regelmäßiges Einkommen sichert. Dabei sind neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch bestimmte Selbstständige pflichtversichert. Für einige weitere Selbstständige und andere nicht pflichtversicherte Personen kann es unter Umständen sinnvoll sein, freiwillige Beiträge zu leisten. Während bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Arbeitgeber mit einzahlt, stellt bei manchen Selbstständigen eine andere Instanz sicher, dass ein Teil der Einzahlungen wie durch den Arbeitgeber bei Angestellten übernommen wird. Bei Künstlern und Künstlerinnen übernimmt das zum Beispiel die Künstlersozialkasse.

Neben der Altersrente deckt die Rentenversicherung weitere Leistungen ab: Bei gesundheitlich bedingter eingeschränkter oder fehlender Erwerbsfähigkeit tritt beispielsweise die Erwerbsminderungsrente in Kraft. Hinterbliebenenrenten wie Waisen- und Witwenrente bieten Angehörigen finanzielle Unterstützung nach dem Tod einer versicherten Person. Zudem fördert die Rentenversicherung Rehabilitationsmaßnahmen, um die Fähigkeit zur Arbeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Sie trägt auch zur Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen bei und bietet umfassende Beratungsangebote. Damit stellt sie ein wesentliches Element der sozialen Sicherheit in Deutschland dar und begleitet Versicherte durch verschiedene Lebensphasen.

Illustration einer Frau mit Brille und Dutt, die aus einem violetten Kreis hinausschaut und einen Arm nach unten raussteckt.

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Das ist die Anzahl der Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.²

Grundlage für die Rentenversicherung ist der sogenannte Generationenvertrag: Die aktuell erwerbstätigen Generationen bezahlten mit ihren Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung die Renten der derzeitigen Rentnerinnen und Rentner. Dafür haben sie später selbst Anspruch darauf, eine Rente zu erhalten. Diese wird über die Einzahlungen zukünftiger Generationen finanziert. Der Nachteil des Generationenvertrags: Weil die Menschen in Deutschland immer älter und gleichzeitig weniger Kinder geboren werden, werden zukünftig immer weniger Personen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner bezahlen müssen.

So haben sich die gesetzlichen Renten zwischen 2018 und 2023 entwickelt

Dabei gilt: Wer mehr einzahlt, bekommt später grundsätzlich auch mehr Rente als jemand aus der gleichen Generation, der weniger einzahlt. Die Entwicklung der Renten insgesamt lässt sich gut über die sogenannte Standardrente nachvollziehen. Das ist die Rentenhöhe, die einer versicherten Person brutto zustehen würde, wenn diese 45 Versicherungsjahre lang immer genau so viel verdient – und einbezahlt – hätte wie der Durchschnitt aller Versicherten.

Die Tabelle zeigt die Entwicklung dieser Standardrente zwischen 2018 und 2023. Seit 2023 sind die Standardrenten in den neuen und alten Bundesländern gleich hoch. Achtung: Bedenken Sie, dass es sich um Bruttobeträge handelt. Außerdem haben wir aktuell eine hohe Inflation. Die tatsächliche Kaufkraft für einen Geldbetrag nimmt also zeitgleich ab (Stand: 2023).

Wie viel gesetzliche Rente Ihnen zusteht

Soweit zur allgemeinen Situation. Doch was bedeutet das nun konkret für Sie? Wer in Deutschland lebt, zwischen 27 und 53 Jahre alt ist und mehr als 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, bekommt einmal pro Jahr eine Renteninformation. Darin steht zum einen, welchen Rentenanspruch der- oder diejenige bisher erworben hat. Zum anderen wird unter anderem berechnet, wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird, wenn der- oder diejenige bis zum Renteneintrittsalter weiter so verdienen würde wie bisher. Bei diesem Ergebnis handelt es sich um eine reine Prognose. Abhängig von Rentenanpassungen in der Zukunft kann die gesetzliche Rente auch anders ausfallen. Unser Beitrag „Rentenbescheid verstehen“ erklärt Ihnen, was Ihr Ergebnis bedeutet. Ab dem 54. Lebensjahr bekommen Sie keine Renteninformation mehr. Stattdessen erfahren Sie alle drei Jahre in einer ausführlichen Rentenauskunft, wie viel gesetzliche Rente Ihnen zusteht.

Tipp: Anhand der Rentenpunkte oder Entgeltpunkte können Sie die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente auch selbst überschlagen. In unserem Ratgeber „Rentenpunkte: So viel gesetzliche Rente bekommen Sie" zeigen wir Ihnen, wie das geht.

Wer seine Renteninformation oder die Rentenauskunft vorliegen hat, mag sich fragen: Ist das nun viel oder wenig? Die Antwort ist gar nicht so einfach. Zum einen weiß niemand genau, wie sich die Kaufkraft in der Zukunft entwickeln wird. Zum anderen hängt es natürlich auch von Ihren Ausgaben ab, wie viel Rente Sie brauchen.

Als ungefährer Richtwert gilt, dass Sie ungefähr 80 Prozent des letzten Nettogehalts benötigen, um Ihren gewohnten Lebensstandard als Rentner oder Rentnerin nicht massiv einschränken zu müssen. Konkret bedeutet das: Sie kommen um die zusätzliche Altersvorsorge im Normalfall nicht herum. Anhand unseres Rentenrechners können Sie die Höhe Ihrer Rentenlücke, also der Differenz aus Ihrem Einkommen und Ihrer gesetzlichen Rente, überschlagen. So wissen Sie, was Sie ungefähr über eine zusätzliche Altersvorsorge ansparen müssen, um sicher fürs Alter vorzusorgen.

Tipp: In unserem Beitrag zur Rentenlücke erfahren Sie, warum Frauen von Altersarmut besonders betroffen sind. Wer ein oder mehrere Kinder erzogen hat, kann unter Umständen eine Mütterrente als Zuschlag auf die gesetzliche Rente bei der Rentenversicherung beantragen.

Überschlagen Sie mit dem Rentenrechner Ihre Rentenlücke:

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Tipp: Wie hoch ist Ihre Rente von der Rentenversicherung, wenn Sie früher in Rente gehen? Oder länger arbeiten und von Zuschlägen profitieren? In unserem Artikel zum Renteneintrittsalter zeigen wir Ihnen, in welchem Alter Sie in Rente gehen und wie Sie berechnen können, welche Auswirkungen ein früherer oder späterer Renteneintritt auf Ihre gesetzliche Rente hat.

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Das ist der durchschnittliche Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung, den Frauen aktuell nach mindestens 35 Versicherungsjahren erhalten – monatlich. Bei Männern sind es 1.543 Euro.³

So bessern Sie Ihre Altersrente auf

Der Rentenrechner überschlägt Ihre Rentenlücke – also den ungefähren Unterschied zwischen der gesetzlichen Rente, die Sie voraussichtlich bekommen, und dem einstigen Gehalt. Um diese Lücke zu schließen, haben Sie unterschiedliche Ansparmöglichkeiten. Dabei lohnt es sich, früh mit dem Rente-Planen zu beginnen.

Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste mit häufig gewählten Optionen zusammengestellt. Ihr Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin analysiert im Rahmen einer Beratung zur Sparkassen-Altersvorsorge gern mit Ihnen gemeinsam, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Möglichkeiten für Sie haben und was für Sie persönlich am besten geeignet ist. Sie wollen sich vorab informieren? Lesen Sie unseren Beitrag „Welche Altersvorsorge passt zu mir?“.

Wichtige Möglichkeiten der Altersvorsorge – teilweise mit staatlicher Förderung:

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Über eine private Altersvorsorge können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern. Wir beraten Sie gern persönlich über Ihre Möglichkeiten. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
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Häufige Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung

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Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Das ist die gesetzliche Sozialversicherung für das Alter. Darüber hinaus bietet sie weitere Leistungen. Wer mindestens fünf Jahre lang versichert war, bekommt ab einem bestimmten Alter monatlich eine Rente ausbezahlt.

Pflichtversichert sind vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbstständige. Freiwillige Einzahlungen sind auch für viele andere Menschen sinnvoll. In einigen Fällen sind auch für Zeiten, in denen versicherte Personen nicht einzahlen, Versicherungsansprüche möglich: Auch für Zeiten ohne berufliche Arbeit – zum Beispiel für die Kindererziehung – können in bestimmten Fällen Rentenpunkte gutgeschrieben und dadurch Rentenansprüche erworben werden.

Ob freiwillig oder verpflichtend, Angestellte, Selbstständige oder weitere Gruppierungen: Die gesetzliche Rentenversicherung bietet lediglich eine Basis für die Absicherung im Alter. In der Regel sind weitere Maßnahmen zur Altersvorsorge nötig, um als Rentner oder Rentnerin den gewohnten Lebensstil beizubehalten. Die dazu bestehenden Möglichkeiten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile. Je nach Situation (Alter, Arbeit, gegebenenfalls Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin oder Selbstständige usw.) sind unterschiedliche Produkte sinnvoll. Wir beraten Sie gern konkret zu Ihrer Lebenssituation.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Reihe von Leistungen, die darauf abzielen, die Versicherten und ihre Angehörigen in verschiedenen Lebenslagen finanziell abzusichern. Zu den Hauptleistungen gehören:

  • Altersrenten: Sie sind die bekannteste Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Altersrenten sollen den Lebensunterhalt sichern, wenn die Erwerbsphase beendet ist. Es gibt verschiedene Formen der Altersrente, wie die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für Schwerbehinderte.
  • Erwerbsminderungsrenten: Diese Rentenart wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Die Rentenversicherung unterscheidet zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung.
  • Hinterbliebenenrenten: Dazu zählen die Witwer- oder Witwenrente und die Waisenrente. Sie sollen den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen nach dem Tod der in der Rentenversicherung versicherten Person gewährleisten.
  • Rehabilitationsleistungen: Die Rentenversicherung fördert auch Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen und damit eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Diese umfassen Beratung und finanzielle Unterstützung rund ums Thema Arbeit, etwa für Umschulungen, Weiterbildungen oder Hilfen am Arbeitsplatz, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu unterstützen.
  • Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen (KVdR): Die Rentenversicherung zahlt Beiträge zur KVdR, was einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt.
  • Rentensplitting unter Eheleuten: Ehegatten oder Ehegattinnen können die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche untereinander aufteilen, was insbesondere für Ehepartner oder Ehepartnerinnen mit geringerem oder keinem eigenen Einkommen von Vorteil sein kann. Über die jeweiligen Vorteile sowie die Nachteile sollten Sie sich vorab unbedingt informieren.
  • Renteninformation und -beratung: Die Träger der Rentenversicherung bieten umfassende Beratungsdienste und regelmäßige Informationen über die individuellen Rentenansprüche.

Wenn die Rente ausbezahlt wird, müssen Sie darauf Steuern zahlen. Im Gegenzug können Sie die Beiträge in Ihre Rentenversicherungen während des Arbeitslebens als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dadurch reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Beiträge in die Rentenversicherung tragen Sie dafür in Ihrer Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ab Zeile 4 ein.

Wer sich mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt, stößt früher oder später auf die drei Säulen der Altersvorsorge. Damit sind drei Pfeiler gemeint, die für eine gute Absicherung im Rentenalter oft kombiniert werden:

  1. Basisvorsorge: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einige Selbstständige zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, andere Berufstätige nutzen Versorgungswerke oder die sogenannte Rürup-Rente.
  2. Geförderte Zusatzvorsorge: Viele Varianten der privaten und betrieblichen Altersvorsorge fördert der Staat mit Zuschüssen oder Steuervorteilen. Wenn Sie regelmäßig einzahlen, bekommen Sie also zusätzlich staatliche Förderungen.
  3. Private Zusatzvorsorge: Auch Varianten der Vorsorge, mit denen Sie keine staatlichen oder anderen Förderungen bekommen, können interessant sein, etwa wenn sie gute Renditechancen aufweisen, flexibel auf Ihre Situation zugeschnitten sind oder Ähnliches.  

Welche Kombination für Sie am sinnvollsten ist, ist abhängig von Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen, beispielsweise ob Sie als Angestellte oder Angestellter oder Selbstständige oder Selbstständiger arbeiten, von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen, Ihren Wünschen nach Sicherheit bei der Geldanlage und vielem mehr.

Quellen:

¹ Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung

² Rentenatlas 2023

³ Rentenatlas 2023

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