
Bis 2031 wird die Altersgrenze, ab der Sie ohne Abzüge in Rente gehen können (sogenannte Regelaltersrente), schrittweise auf 67 Jahre erhöht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bereits vor Erreichen dieser Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Je nach Fall müssen Sie dabei mit Abzügen bei der Rente rechnen (sogenannte Abschläge).
Sie können nach Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente aber auch weiterarbeiten. Dafür erhalten Sie pro Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent.
Mit der Aktivrente können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2026 nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat lohnsteuerfrei dazuverdienen.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in die Regelaltersrente gehen zu können
Um von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente zu bekommen, müssen Sie 2 Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein bestimmtes Alter erreicht haben.
- Sie müssen mindestens 5 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.
Wann ist Ihr reguläres Renteneintrittsalter?
Wer mindestens 5 Jahre lang der gesetzlichen Rentenversicherung angehört hat und das jeweilige Alter aus der Tabelle erreicht hat, kann regulär ohne Abzüge in Rente gehen. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter für diese sogenannte Regelaltersrente bei 67 Jahren.
Diese 5 Möglichkeiten haben angehende Rentnerinnen und Rentner
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, gibt es grundsätzlich vor allem 5Möglichkeiten:
- Regelaltersrente ohne Abschläge zum Renteneintrittsalter
Sie können die Regelaltersrente ohne Abschläge zu Ihrem in der obigen Tabelle genannten Renteneintrittsalter beantragen.
- Frühere Rente – dafür oft weniger Geld
Sie können die gesetzliche Rente in bestimmten Fällen erhalten, bevor Sie das Renteneintrittsalter aus der obigen Tabelle erreicht haben. Achtung: Auch für diese Altersrenten gelten Voraussetzungen. In vielen Fällen müssen Sie dann Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Wenn Sie zusätzlich einbezahlen, können Sie die Abschläge unter Umständen ausgleichen.
- Spätere Rente – dafür mehr Geld
Sie können nach Erreichen des Renteneintrittsalters für die Regelaltersrente außerdem weiterarbeiten und die gesetzliche Rente erst später beantragen. Für jeden Monat, den Sie über die Altersgrenze hinaus arbeiten, bekommen Sie 0,5 Prozent Rentenzuschlag. Dadurch – und durch die Beiträge, die Sie mit Ihrem Einkommen weiterzahlen, – steigt die Rentensumme, die Sie später erhalten.
- Teilrente ab 63 Jahren – weniger arbeiten und Rente kombinieren
Sie können vor dem Erreichen des Alters für die Regelaltersrente – frühestens mit 63 Jahren – in Teilrente gehen. Sie bekommen dann einen Teil Ihrer Rente monatlich ausbezahlt, arbeiten aber in geringerem Rahmen weiter. Dadurch zahlen Sie weiter in die gesetzliche Rente ein.
- Altersteilzeit ab 55 Jahren – weniger arbeiten
Wenn Sie mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben und Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie in Altersteilzeit gehen. Das bedeutet: Sie halbieren Ihre Arbeitszeit, bis Sie das Alter für Ihre Regelaltersrente oder für eine vorgezogene Altersrente (siehe folgender Absatz) erreicht haben. Dann bekommen Sie je nach Zeitpunkt die Zahlungen Ihrer vorgezogenen oder Ihrer regulären Altersrente.
Wann Sie vor Erreichen des Renteneintrittsalters der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen können
In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, vor Erreichen des Renteneintrittsalters für die Regelaltersrente in den Ruhestand zu gehen. Dabei müssen Sie oft, aber nicht immer Abzüge bei Ihren Rentenzahlungen in Kauf nehmen, die sogenannten Abschläge. In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen häufige Fälle zusammengestellt .
Das bedeutet: Wenn sie auf mindestens 35 Versicherungsjahre zurückblicken können, können Versicherte ohne Schwerbehinderung mit Abschlägen ab 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Für Menschen mit Behinderung ist das ab 62 Jahren möglich. [1]
So hoch sind die Abschläge, wenn Sie früher in Altersrente gehen
Die Abschläge sind gegebenenfalls umso geringer, je kürzer Sie vor dem Eintrittsalter der Regelaltersrente in Rente gehen. Denn jeder Monat, den Sie vor diesem Termin in Rente gehen, kostet Sie 0,3 Prozent Abzug. Der Abzug gilt für die gesamte Laufzeit Ihrer Rente. Das heißt: Wenn Sie ein Jahr vor Erreichen des Renteneintrittsalters Ihrer Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, beträgt der Abzug bei Ihrer Rente also 0,3 x 12 = 3,6 Prozent. Die maximale Abschlagshöhe ist jedoch auf 14,4 Prozent festgelegt.
Rechenbeispiel: Abschläge bei früherem Eintritt in die gesetzliche Rente
Anne möchte ein Jahr vor ihrem Renteneintrittsalter der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen. Sie hat Anspruch auf eine Bruttorente von 1.000 Euro.
Berechnung des Abschlags: 0,3 Prozent x 12 Monate = 3,6 Prozent.
Das bedeutet: Sie erhält 3,6 Prozent von 1.000 Euro weniger, also 36 Euro weniger.
Sie bekommt dadurch eine Bruttorente von 1.000 Euro – 36 Euro = 964 Euro monatlich.
Dieser Abzug gilt nicht nur bis zum Renteneintrittsalter der Regelaltersrente, sondern dauerhaft auch darüber hinaus.
Wichtig: Durch zusätzliche Einzahlungen können Sie die Abschläge unter Umständen ganz oder teilweise ausgleichen. Dabei sollten Sie genau berechnen, ob sich das finanziell lohnt – oder eine andere Anlageform vielversprechender ist.
In diesem Artikel geht es um die gesetzliche Altersrente. Es gibt jedoch weitere Rentenarten. Dazu gehören:
- Erwerbsminderungsrente: Wenn das Einkommen aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wegbricht, kann die gesetzliche Erwerbsminderungsrente die schlimmsten finanziellen Folgen abfedern.
- Witwer- oder Witwenrente: Wer verheiratet oder verpartnert ist, hat nach dem Tod des Partners oder der Partnerin unter Umständen Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente.
Checkliste: So können Sie zusätzlich fürs Alter vorsorgen
Die gesetzliche Altersrente reicht allein nicht aus, um als Senior oder Seniorin den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb ist eine zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Je früher Sie diese abschließen, desto weniger müssen Sie monatlich einzahlen, um Ihre Rente entsprechend aufzustocken. Doch selbst kurz vor Rentenbeginn können Sie noch einiges tun, um fürs Alter vorzusorgen. Wichtig ist, dass Sie die Altersvorsorge nicht länger aufschieben. Werden Sie aktiv:
- Überblick verschaffen:
Prüfen Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rente und bestehende Vorsorgeverträge. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Artikel zu den Rentenpunkten.
- Ziele festlegen:
Versuchen Sie zu überschlagen, wie viel Geld Sie monatlich im Alter brauchen. Insbesondere bei jüngeren Menschen kann es sich hierbei freilich nur um einen vorläufigen Wert handeln.
- Förderungen nutzen:
Informieren Sie sich je nach persönlicher Situation über staatlich geförderte Modelle der Altersvorsorge, etwa Riester-Rente oder Basisrente (Rürup-Rente).
- Betriebsrente prüfen
Prüfen Sie Angebote Ihres Arbeitgebers zur Betriebsrente und mögliche Zuschüsse.
- Privat vorsorgen:
Setzen Sie auf passende Anlagen und achten Sie auf Streuung.
- Wohnen bedenken:
Schuldenfreies Wohnen kann Ihre Ausgaben im Alter senken. Erfahren Sie mehr zur Immobilie als Altersvorsorge.
- Rücklagen bilden:
Sorgen Sie für einen finanziellen Puffer. Sparen Sie – wenn möglich – einen Notgroschen an.
- Regelmäßig prüfen:
Passen Sie Ihre Vorsorge regelmäßig an Ihre Lebenssituation an.
- Risiken absichern:
Denken Sie an Absicherungen wie Berufsunfähigkeit.
- Beratung nutzen:
Nutzen Sie beispielsweise unsere Beratung zur Sparkassen-Altersvorsorge.
Zusammenfassung:
Das reguläre Renteneintrittsalter (Regelaltersrente) wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre. Ein früherer Renteneintritt ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Er führt jedoch in den meisten Fällen zu dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 14,4 Prozent). Ein späterer Rentenbeginn erhöht die Rente durch Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat. Alternativ sind beispielsweise Modelle wie Teilrente oder Altersteilzeit möglich, um den Übergang flexibler zu gestalten. Welche Option für Sie konkret sinnvoll ist, hängt vor allem von Ihren Versicherungszeiten, Ihrer finanziellen Situation und natürlich Ihren persönlichen Zielen ab.
Packen Sie Ihre Altersvorsorge an!
Häufige Fragen zum Renteneintrittsalter
In unserer obigen Tabelle finden Sie genaue Angaben zum Mindestalter bei Renteneintritt. Achten Sie dabei auf die letzte Spalte. Denn je nach Situation und Eintrittsalter fallen Abschläge auf die Rente an.
Aktuell wird das Alter für die Regelaltersrente bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre erhöht. Die Anhebung erfolgt stufenweise nach Jahrgang: Der Jahrgang 1960 kann beispielsweise ab dem Jahr 2026 mit 66 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen, Jahrgang 1961 ab dem Jahr 2027 mit 66 Jahren und 6 Monaten usw. Ab dem Jahrgang 1964 gilt dann für die Regelaltersrente ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Besonders langjährig Versicherte (Altersrente nach 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung) können weiterhin ohne Abschläge vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Ab welchem Alter das gilt, ist jahrgangsabhängig. Außerdem gelten unter anderem Ausnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung sowie bestimmte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Bergbau.
Der Jahrgang 1960 kann ab dem Jahr 2026 regulär in Rente gehen (sogenannte Regelaltersrente). Genauer gesagt gilt das, wenn die versicherte Person ein Alter von 66 Jahren und 4 Monaten erreicht. Außerdem muss sie mindestens 5 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können. Besonders langjährig Versicherte (Altersrente nach 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung) können weiterhin ohne Abschläge 2 Jahre vorher in Rente gehen. Das entspricht einem Alter von 64 Jahren und 4 Monaten. Ein noch früherer Renteneintritt kann ebenfalls möglich sein – allerdings mit Abschlägen.
Wer 1962 geboren ist und mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab dem Jahr 2028 die Regelaltersrente beziehen. Genauer gesagt ab einem Alter von 66 Jahren und 8 Monaten. Besonders langjährig Versicherte (Altersrente nach 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung) können weiterhin ohne Abschläge 2 Jahre vorher in Rente gehen. Das entspricht einem Alter von 64 Jahren und 8 Monaten. Ein noch früherer Renteneintritt kann ebenfalls möglich sein – allerdings mit Abschlägen.
Das geht beziehungsweise ging ohne Abschläge, wenn Sie vor 1953 geboren sind. Wenn Sie danach geboren wurden, sind Sie vom stufenweisen Anheben des Rentenalters betroffen. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, ist nach 45 Versicherungsjahren eine abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren möglich.
Wenn Sie 1964 oder später geboren sind, liegt Ihr Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente bei 67 Jahren. Wer älter ist, kann aktuell noch früher in Regelaltersrente gehen:
- Für Jahrgang 1963 geht das mit 66 Jahren und 10 Monaten,
- für Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten,
- für Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 6 Monaten und
- für Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten.
Das ist eine persönliche Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Neben finanziellen Aspekten spielt unter anderem eine Rolle, wie viel Spaß Ihnen Ihr Beruf macht und welche anderen Pläne Sie gegebenenfalls haben. Auch das Umfeld kann entscheidend sein, etwa wenn der Partner oder die Partnerin bereits im Ruhestand ist.
Rein finanziell betrachtet, sollten Sie berücksichtigen, dass bei früherem Renteneintritt Abschläge anfallen können. Lassen Sie sich dazu konkret für Ihren Fall beraten. Unter Umständen können Sie durch Zuzahlungen diesen Abzug reduzieren oder ausgleichen. Dabei sollten Sie jedoch ebenfalls genau planen, ob sich die Zuzahlungen lohnen oder Sie das Geld anderweitig besser anlegen können.


