
Mütterrente: Wenn Kinder die Rente erhöhen
Die Mütterrente ist ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente, den Sie für die Kindererziehung bekommen können, wenn Sie hauptsächlich dafür zuständig waren.
Obwohl sich der Begriff „Mütterrente“ durchgesetzt hat, können diese selbstverständlich auch Väter, die Kinder erziehen, erhalten. Gleiches gilt für Großeltern und viele andere Personen, insofern diese die Erziehung eines Kindes hauptsächlich übernehmen.
Einen Anspruch auf eine spätere Mütterrente kann für ein Kind jeweils nur eine Person zur selben Zeit erwerben. Den Antrag können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Das ist die Mütterrente
Mit „Mütterrente“ wird die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Das bedeutet: Die Mütterrente ist keine separate Rentenart. Wer Kinder erzogen hat, kann jedoch durch die Mütterrente mehr gesetzliche Rente bekommen. Denn für jedes Kind gibt es zusätzliche Rentenpunkte (auch: Entgeltpunkte). Diese Punkte erhöhen später die monatliche Rente.
Der Name „Mütterrente“ ist dabei nicht nur deshalb etwas unpassend, weil es sich nicht um eine eigenständige Rente handelt. Es sind auch nicht zwangsläufig nur Mütter, die davon profitieren. Zwar wird die Mütterrente grundsätzlich laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung der Mutter eines Kindes gutgeschrieben. Über eine schriftliche Erklärung beider Eltern oder einen Nachweis, dass das Kind überwiegend von einer anderen Person erzogen wurde, können aber auch andere Erziehungsberechtigte Mütterrente erhalten. Das gilt etwa für:
- Väter
- Adoptiveltern
- Pflegeeltern
- Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare
- Großeltern
- andere Verwandte, die ein Kind überwiegend erziehen.
Aktuelle Debatte um die Mütterrente 3
Die Anzahl an Rentenpunkten, die im Rahmen der Mütterrente gutgeschrieben werden, ist aktuell (Stand: Mai 2025) davon abhängig, ob das Kind vor oder seit 1992 geboren wurde:
- Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bekommt der oder die Erziehende bis zu 2,5 Rentenpunkte.
- Pro Kind, das 1992 oder später geboren wurde, gibt es 3 Rentenpunkte.
Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD will das in Zukunft vereinheitlichen: Unabhängig vom Geburtstag des Kindes soll es künftig 3 Rentenpunkte pro Kind geben. Erziehende, die bisher 2,5 Rentenpunkte bekommen haben, würden dann also 0,5 Rentenpunkte mehr bekommen. Beim aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro ab 1. Juli 2025 macht das rund 20 Euro mehr monatliche Rente pro Kind aus. Dieser Plan ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Finanzierung und Umsetzung werden derzeit jedoch noch diskutiert.
Wer Mütterrente bekommen kann
Nur ein Elternteil – oder eine bestimmte andere Person, insofern diese die Kindererziehung hauptsächlich übernimmt – kann für ein Kind zur selben Zeit einen Anspruch auf Mütterrente erwerben. Erziehen beide Eltern ihr Kind gleichzeitig und zu gleichen Teilen, müssen sie sich einigen: In einer sogenannten übereinstimmenden Erklärung können sie festlegen, wem die Kindererziehungszeiten jeweils gutgeschrieben werden sollen. Kommt keine Einigung zustande, bekommt die Mütterrente nach aktueller Gesetzgebung weiterhin grundsätzlich die Mutter.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Mütterrente erhalten zu können
Sie sind ein leiblicher Elternteil, Stief-, Pflege- oder Adoptivelternteil oder eine verwandte Person, bei der das Kind als Pflegekind ohne erziehende Beziehung zu den leiblichen Eltern wohnt.
Während der Erziehungszeiten dürfen Sie noch keine Regelaltersrente oder vergleichbare Altersversorgung erhalten haben.
Sie haben Ihre Regelaltersgrenze während der Kindererziehungszeiten nicht erreicht, ohne je gesetzlich versichert gewesen zu sein.
Sie haben durch die Erziehungszeiten keine Anwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben, die dort ebenso wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.
Sie müssen grundsätzlich mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, um einen Rentenanspruch zu haben.
Für den Antrag brauchen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, die Geburtsurkunde des Kindes, Familienbuch oder Stammbuch und Ihre Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer eingebürgert wurde, braucht außerdem die Einbürgerungsurkunde.

0Euro
Um rund diesen Betrag pro Kind kann die Mütterrente die spätere monatliche Rente derzeit maximal erhöhen (Kind mit Geburt seit 1992, Rentenwert ab 1.7.2025; Stand: Mai 2025).
Berechnung: So viel Mütterrente können Sie bekommen
Für die Erziehung jedes Kindes, das vor 1992 geboren wurde, können Sie derzeit noch maximal 2 Jahre und 6 Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommen (Stand: Mai 2025; vor Umsetzung der Mütterrente 3). Dabei wird pro Jahr ein Rentenpunkt gutgeschrieben. Das bedeutet: Sie bekommen pro Kind maximal etwa 2,5 Rentenpunkte zusätzlich. Dieser Wert gilt, seit 2019 die Mütterrente 2 eingeführt wurde.
Ein Rentenpunkt entspricht dabei etwa dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten (brutto). Anrechenbare Kindererziehungszeiten werden also etwa so hoch honoriert, als hätten Sie im entsprechenden Zeitraum so viel in die Rentenversicherung eingezahlt wie der Durchschnitt der Versicherten. In unserem Ratgeber zu den Rentenpunkten erfahren Sie Genaueres und können herausfinden, wie sich Ihre Rentenhöhe anhand der Rentenpunkte berechnen lässt.
Pro Kind, das 1992 und später geboren wurde, gibt es bis zu 3 Jahre – und daher rund 3 Rentenpunkte – zusätzlich. Haben Sie mehrere Kinder erzogen, addieren sich die Rentenpunkte entsprechend.
Tipp: Wenn Sie zusätzlich zur Kindererziehung arbeiten, können Sie die Mütterrente übrigens zusätzlich zu Ihren eigenen Einzahlungen in die Rentenversicherung bekommen. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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Um etwa diesen Betrag erhöht sich Ihre spätere monatliche Rente derzeit für ein Jahr angerechnete Kindererziehung für ein Kind (Rentenwert ab 1.7.2025).
So beantragen Sie die Mütterrente
Die Mütterrente kann nur auf Antrag erworben werden. Wenn Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie dafür bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten ausfüllen.
Ist das Kind, das Sie erzogen haben, nicht Ihr biologisches Kind, müssen Sie zusätzlichen Angaben im Fragebogen zur Kindererziehung vornehmen.
· Mütter müssen den Antrag stellen, bevor ihr Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.
· Väter, denen Kindererziehungszeiten angerechnet werden sollen, müssen die oben genannte gemeinsame Erklärung hingegen sofort abgeben, weil diese stets nur für die Zukunft und 2 Kalendermonate rückwirkend gilt.
Tipp: Wer die Voraussetzungen für die Mütterrente erfüllt, kann unter Umständen zusätzlich für maximal 10 Jahre sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet bekommen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Broschüre zur Kindererziehung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende
Alleinerziehende Mütter und Väter können in vielen Fällen zusätzlich bestimmte staatliche Zuschüsse beantragen, um während der Erziehungszeiten finanziell besser über die Runden zu kommen. In unserem Ratgeber „Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende“ stellen wir Ihnen die wichtigsten staatlichen Hilfen vor.
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Häufige Fragen zur Mütterrente
Die Mütterrente 3 ist bisher nur im Koalitionsvertrag angekündigt und es gibt noch keinen konkreten Starttermin (Stand: Mai 2025).
Jeweils Mutter oder Vater – oder eine bestimmte andere Person, die die Kindererziehung hauptsächlich übernommen hat – kann zur selben Zeit einen Anspruch auf Mütterrente für ein Kind erwerben. Dazu müssen sie diese rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Die Mütterrente wird unter den Erziehungszeiten genannt. Über eine Kontenklärung können Sie gegebenenfalls fehlerhafte Angaben bei der Deutschen Rentenversicherung korrigieren lassen.
Wie viel Mütterrente Sie bekommen, ist abhängig vom Geburtsdatum des Kindes. Wurde dieses vor 1992 geboren, können maximal 2 Jahre und 6 Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Sie bekommen dann gegebenenfalls etwa 2,5 Rentenpunkte zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente.
Wenn das Kind 1992 oder später geboren wurde, können maximal 3 Jahre an Kindererziehungszeiten berechnet werden: Das bedeutet rund 3 Rentenpunkte zusätzlich. Bei mehreren Kindern können entsprechend mehr Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden.
Beispiel: Bei 2 Kindern verdoppelt sich jeweils die Werte: Wurden diese vor 1992 geboren, werden Ihnen als Haupterziehungsperson insgesamt maximal 5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Wurden sie 1992 oder später geboren, sind es maximal 6 Rentenpunkte. Wurde ein Kind vor und ein Kind nach 1992 geboren, sind es entsprechend maximal 5,5 Rentenpunkte.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rente. Sie bekommen diese Rente gegebenenfalls zusammen mit Ihrer Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. In der Regel ist das zu Ihrem Renteneintrittsalter der Fall. In bestimmten Fällen können Sie eine Frührente in Anspruch nehmen. Diese führt allerdings bei weniger als 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung zu Abschlägen auf die monatlichen Rentenzahlungen.
Anspruch auf Mütterrente können Sie haben, wenn Sie diese rechtzeitig beantragen und dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
· Sie sind leibliche Mutter, leiblicher Vater, Stief-, Adoptiv- oder Pflegeelternteil oder ein Verwandter oder eine Verwandte, bei der das Kind als Pflegekind ohne Erziehung durch die leiblichen Eltern lebt.
· Sie bekommen während der Zeiten der Kindererziehung nicht bereits eine Regelaltersrente oder ähnliche Versorgung.
· Sie haben die Regelaltersgrenze während der anzurechnenden Erziehung des Kindes nicht erreicht, ohne überhaupt einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen zu sein.
· Sie sind bei Eintritt in Ihre Rente mindestens 5 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert, um grundsätzlich einen Rentenanspruch zu haben.
· Sie haben für die Erziehung nicht schon andere Anwartschaften zur Versorgung erworben, die dort wie in der gesetzlichen Rente angerechnet werden.
· Sie haben den oder die erforderlichen Anträge korrekt ausgefüllt und die notwendigen Dokumente angehängt.