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Älterer Mann in Arbeitskleidung in Metallfabrik.

Frührente: Wann Sie mit 63 oder 65 Jahren in Rente gehen können – mit und ohne Abschläge

Vorzeitige Altersrente
Träumen Sie davon, früher in Rente zu gehen? Dann lassen Sie uns planen: Ab wann ist eine vorzeitige Rente möglich? Welche Voraussetzungen gelten, welche Auswirkungen hat ein vorzeitiger Ruhestand auf die monatliche Rente – und wie beantragen Sie ihn?
Das Wichtigste in Kürze
  • Frührente bezeichnet den vorzeitigen Bezug der gesetzlichen Altersrente vor dem regulären Renteneintrittsalter.

  • Eine Rente mit 63 Jahren ist mittlerweile mit Abschlägen verbunden. Eine abschlagsfreie Rente ist für besonders langjährig Versicherte – je nach Geburtsjahr – etwa mit 64 Jahren und einigen Monaten bis spätestens 65 Jahren möglich.

  • Stellen Sie Ihren Antrag für den gewünschten Rentenbeginn spätestens 3 bis 4 Monate vorab bei der Deutschen Rentenversicherung.

Das ist die Frührente

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie schon vor dem regulären Renteneintrittsalter in Altersrente gehen. Das bezeichnet man als Frührente oder Vorruhestand. Im Durchschnitt sind die Versicherten in der Deutschen Rentenversicherung derzeit rund 64 Jahre alt, wenn sie in Rente gehen. Das zeigt bereits: Die Frührente ist beliebt. Denn das reguläre Renteneintrittsalter ist deutlich höher.

In welchem Alter Sie regulär in Rente gehen können, hängt von Ihrem Geburtsdatum ab. Aktuell liegt das Renteneintrittsalter für eine Altersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen 66 Jahren und 2 Monaten und 67 Jahren. Je später Sie geboren sind, desto mehr wird das reguläre Renteneintrittsalter angehoben – bis zu maximal 67 Jahren. Welches reguläre Renteneintrittsalter in Ihrem Fall gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Ab wann Sie in Frührente gehen können

Wer lange gearbeitet hat und in der Deutschen Rentenversicherung versichert war, kann vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen. Je nachdem, wie lange Sie in der Rentenversicherung versichert waren, ist das mit oder ohne Abschläge auf die monatliche Rente möglich:

  • Wer mindestens 35 Jahre lang versichert war, gilt als langjährig versichert. Betroffene können mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dann aber mit Abschlägen bei ihren Rentenzahlungen rechnen. Pro Monat, den sie vor ihrer Regelaltersgrenze, also ihrem regulären Renteneintrittsalter (siehe Tabelle oben), in den Ruhestand gehen, werden dauerhaft 0,3 Prozent der Rentenzahlungen einbehalten. Maximal ist eine Rentenkürzung von 14,4 Prozent möglich bei einem Rentenbeginn 48 Monate vor der Regelaltersgrenze (4 Jahre × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent).
  • Wer mindestens 45 Jahre Versicherungszeit vorweist, gilt als besonders langjährig versichert. Er oder sie kann rund 2 Jahre früher in Rente gehen – ohne Abschläge.

Diese Voraussetzungen gelten für eine Frührente

  • Mindestalter erreicht

    Sie haben zum Rentenbeginn das Mindestalter für eine Frührente erreicht. Der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 63 Jahren möglich – abhängig von der Rentenart und dem Geburtsjahr.

  • Wartezeit erfüllt

    Für jede Form der Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung müssen mindestens 5 Jahre an versicherten Zeiten vorliegen. Dabei können neben Beitragszeiten während einer Berufstätigkeit unter Umständen auch Zeiten der Kindererziehung und Zeiten, in denen Sie nahe Angehörige gepflegt haben, zählen.

  • Versicherungszeiten reichen aus

    Sie verfügen über mindestens 35 Versicherungsjahre für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ oder mindestens 45 Versicherungsjahre für eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.

  • Abschläge akzeptiert

    Bei weniger als 45 Versicherungsjahren wird die Rente bei vorzeitigem Bezug dauerhaft gekürzt – um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenbeginn, maximal um 14,4 Prozent insgesamt. Sie sollten daher vorab genau prüfen, ob Ihnen Ihre Rente dennoch ausreicht. Wie Sie Ihre Frührente berechnen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Rentenpunkten.

  • Antrag auf Altersrente gestellt

    Die Rente muss aktiv beantragt werden – normalerweise etwa 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

Hinweis

Wer aus gesundheitlichen Gründen früher aufhören muss zu arbeiten, sollte prüfen, ob eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt. Diese ist nicht an ein bestimmtes Mindestalter geknüpft. Mehr zu diesem Sonderfall erfahren Sie in unserem Themenartikel zur Erwerbsminderungsrente.

Diese Vor- und Nachteile kann eine Frührente haben

Die eigene Gesundheit, die berufliche und die familiäre Situation oder auch eigene Wünsche und Vorstellungen, wie zum Beispiel mehr Zeit für Hobbys: Ob eine Frührente sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich dadurch nicht pauschal beantworten. Unsere Gegenüberstellung beinhaltet daher nur finanzielle Fakten, die Sie zusätzlich zu Ihren persönlichen Beweggründen im Auge behalten sollten.

Mögliche Vorteile einer Frührente
  • Sie erhalten ein regelmäßiges Einkommen, auch wenn Sie nicht mehr arbeiten.

  • Sie genießen Planungssicherheit für Ihr Einkommen. Die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rente können niemals fallen.

  • Innerhalb der geltenden Hinzuverdienstgrenzen können Rentnerinnen und Rentner auf Wunsch weiterhin arbeiten und Geld verdienen.

  • Die Nachteile auf der rechten Seite lassen sich möglicherweise entkräften, indem Sie rechtzeitig privat an die Altersvorsorge denken, etwa mit einer privaten Rentenversicherung.

Mögliche Nachteile einer Frührente
  • Gehen Sie als langjährig versicherte Person früher in Rente, müssen Sie mit Kürzungen Ihrer Rentenzahlungen rechnen, also mit weniger Rente.

  • Für sowohl langjährig als auch besonders langjährig Versicherte gilt: Je früher Sie aus dem Arbeitsleben in den Ruhestand wechseln, desto weniger zahlen Sie in die Rentenkasse ein. Auch dadurch bekommen Sie noch einmal weniger Rente ausbezahlt.

Sonderfall: Mit einer Erwerbsminderungsrente früher in den Ruhestand

Was aber, wenn Sie nicht mehr arbeiten können – oder nur noch wenige Stunden am Tag? Die Erwerbsminderungsrente ist ein Sonderfall der vorgezogenen Rente. Sie greift, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

Anders als bei der freiwilligen Frührente ist dabei nicht Ihr Alter entscheidend, sondern die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit: Je nachdem, ob Sie weniger als 6 oder weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie unter Umständen eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Die Erwerbsminderungsrente dient also als finanzielle Absicherung etwa bei krankheitsbedingtem vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben – ganz oder teilweise.

Auch bei dieser Rentenart gelten Abschläge für die Zeit, die sie vor dem regulären Rentenalter beginnt – maximal 10,8 Prozent. Dieser maximale Abschlag gilt, wenn die Rente 3 Jahre vor dem Renteneintrittsalter beginnt.

Frührente beantragen: So gehen Sie vor

  1. Renteninformation prüfen

    Werfen Sie einen Blick auf Ihre jährliche Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Prüfen Sie Ihre Rentenpunkte, die voraussichtliche Rentenhöhe und den frühestmöglichen Rentenbeginn. Checken Sie außerdem im Rentenversicherungsverlauf, ob alle Zeiten korrekt erfasst sind. Falls nicht: Stellen Sie eine Kontenklärung, um fehlende Versicherungszeiten nachtragen zu lassen. Diese können Auswirkungen auf Ihre Rente haben.

  2. Frühzeitig beraten lassen

    Nehmen Sie frühzeitig vor dem geplanten Rentenbeginn einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch. Dort können Sie sich noch einmal bestätigen lassen, ob Sie die nötigen Versicherungsjahre für eine Frührente erfüllen und mit welchen Abschlägen Sie gegebenenfalls rechnen müssen beziehungsweise wie viel Rente Sie voraussichtlich monatlich bekommen. Informieren Sie sich außerdem zur Rentenversteuerung, um sicherzugehen, dass Ihnen Ihre monatliche Rente ausreichen wird.

  3. Termin festlegen

    Überlegen Sie auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation und der gesammelten Informationen, ab wann Sie in Rente gehen möchten. Beachten Sie: Der Antrag sollte spätestens 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

  4. Rentenantrag stellen

    Sie können Ihren Rentenantrag auf 3 Wegen stellen:

  5. Rückmeldung abwarten

    Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung und später den Rentenbescheid mit Angabe des Rentenbeginns und der Rentenhöhe.

  6. Nach Rentenbeginn

    Die Deutsche Rentenversicherung meldet Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung als Rentnerin oder Rentner an. Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich steuerpflichtig – prüfen Sie, ob eine Steuererklärung erforderlich ist.

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Häufige Fragen zur Frührente

  1. In Deutschland können Sie frühestens mit 63 Jahren in Frührente gehen, sofern Sie mindestens 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen können. Diese sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Jeder Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, reduziert Ihre monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.

    Um ohne Abschläge in Frührente zu gehen, benötigen Sie mindestens 45 Versicherungsjahre (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Damit können Sie rund 2 Jahre vor Ihrem regulären Rententermin in Rente gehen.

    Ein Sonderfall besteht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen müssen. Dann kann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen.

  2. Frührente bedeutet, dass Sie schon vor Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze gesetzliche Rente beziehen. Dabei können Sie in Deutschland frühestens ab 63 Jahren in Rente gehen, sofern Sie die erforderliche Mindestversicherungszeit erfüllen.

  3. Die Höhe der Frührente hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens gesammelt haben und wie hoch der aktuelle Rentenwert ist (2025: 40,79 Euro pro Punkt). Außerdem wird die Rente bei einem vorzeitigen Renteneintritt unter Umständen gekürzt. Je mehr Rentenpunkte Sie haben und je später Sie in Frührente gehen, desto höher fällt Ihre monatliche Auszahlung aus.

  4. Auch ohne Krankheit können Sie aus persönlichen Gründen eine Frührente beantragen – wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ein früherer Renteneintritt aufgrund von Krankheit ist unter Umständen über die Erwerbsminderungsrente möglich. Diese kann beantragt werden, wenn die Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft stark reduziert ist. Mit welchen Krankheiten das der Fall ist, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Erwerbsfähigkeit auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist und entsprechende medizinische Nachweise vorliegen.

  5. Ob eine Frührente oder eine Erwerbsminderungsrente für Sie infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob Sie gesundheitlich noch arbeiten können:

    • Eine Frührente kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn Sie freiwillig vorzeitig in Rente gehen möchten und finanziell gegebenenfalls mit Abschlägen leben können.
    • Die Erwerbsminderungsrente kann bewilligt werden, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können. Oft arbeiten die Betroffenen weiterhin einige Stunden pro Tag. Auch die Erwerbsminderungsrente ist mit Abschlägen verbunden.

    Lassen Sie sich individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten, um die für Ihre Situation beste Lösung zu finden.

  6. Je nach persönlicher Situation und individuellen Vorstellungen und Wünschen kann es sehr unterschiedliche Gründe haben, aus denen Menschen sich entscheiden, in Frührente zu gehen. Ein paar Beispiele:

    1. Gesundheitliche Gründe: Erkrankungen oder körperliche und psychische Belastungen erschweren eine Weiterarbeit.
    2. Berufliche Belastung: Berufe mit hoher körperlicher oder psychischer Beanspruchung führen oft dazu, dass Menschen früher aussteigen möchten, um ihre Gesundheit langfristig zu schützen.
    3. Familiäre Gründe: Die Pflege von Angehörigen oder der Wunsch, mehr Zeit mit der Familie oder dem Partner oder der Partnerin zu verbringen, veranlasst viele, früher in den Ruhestand zu gehen.
    4. Arbeitsmarktbedingte Gründe: Arbeitsplatzverlust in höherem Alter, mangelnde Jobperspektiven oder Umstrukturierungen im Unternehmen können in bestimmten Fällen zu einem vorzeitigen Renteneintritt motivieren.
    5. Persönliche Lebensplanung: Der Wunsch, persönliche Interessen intensiver zu verfolgen oder den neuen Lebensabschnitt noch aktiv genießen zu können, spielt ebenfalls häufig eine wesentliche Rolle.

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