
Je nachdem, wie viele Jahre Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, unterscheidet sich gegebenenfalls das Mindestalter für den Rentenbeginn einer Frührente.
Je nach Fall müssen Sie bei der Frührente finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Unter Umständen können Sie die Abschläge durch zusätzliche Einzahlungen ausgleichen oder den Verlust durch eine private Rentenversicherung wettmachen.
Wer in Frührente gehen möchte, sollte frühzeitig planen. Eventuell kann es sich dabei lohnen, auch Alternativen wie die Altersteilzeit und das Lebensarbeitszeitkonto zu erwägen.
In diesen Fällen ist eine Frührente möglich
Mit welchem Alter Sie in die Regelaltersrente gehen können, unterscheidet sich je nach Jahrgang. Es liegt aktuell zwischen 65 Jahren und 11 Monaten (Renteneintritt für Jahrgang 1957) und 67 Jahren (Renteneintritt für Jahrgang 1964 und alle danach). Voraussetzung: Sie haben mindestens fünf Jahre lang der gesetzlichen Rentenversicherung angehört.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die häufigsten Fälle zusammengestellt, in denen Sie sich schon früher in den Ruhestand verabschieden können. In der dritten Spalte sehen Sie jeweils, ob Sie dafür Abschläge bei Ihrer monatlichen Rente einkalkulieren müssen oder nicht.
Dabei gilt für die Abschläge gegebenenfalls: Sie sind je geringer, desto näher Sie an Ihrem Renteneintrittsalter der Regelaltersrente sind, wenn Sie aufhören zu arbeiten: Denn jeder Monat, den Sie vor diesem Termin in Rente gehen, kostet Sie 0,3 Prozent Abzug auf den bis dahin angesammelten Rentenanspruch – über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersrente. Wenn Sie ein Jahr vor Erreichen des Renteneintrittsalters Ihrer Regelaltersrente in Ruhestand gehen, beträgt der Abzug bei Ihrer Rente also 0,3 x 12 = 3,6 Prozent. Die maximale Abschlagshöhe ist jedoch auf 14,4 Prozent gedeckelt.
Situation/Fall | Mindestalter bei Renteneintritt | Mit oder ohne Abschlag? |
---|---|---|
Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (besonders langjährig Versicherte) | aktuell schrittweise Anhebung auf 65 Jahre | ohne |
Versicherte mit einer Schwerbehinderung und mit mindestens 35 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung | aktuell schrittweise Anhebung auf 65 Jahre | ohne |
Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung (langjährig Versicherte) | 63 Jahre | mit |
Versicherte mit einer Schwerbehinderung und mit mindestens 35 Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung | aktuell schrittweise Anhebung auf 62 Jahre | mit |
Hinweis: Neben den Abschlägen gilt es bei der Planung einen weiteren Aspekt zu beachten: Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto weniger zahlen Sie in die gesetzliche Rentenkasse ein. Hört zum Beispiel jemand mit einem durchschnittlichen Verdienst zwei Jahre eher auf zu arbeiten, sammelt er auch zwei Rentenpunkte weniger. Dementsprechend geringer fallen die Rentenzahlungen aus.
So können Sie den Vorruhestand planen
Vorruhestand klingt verlockend? Dann ist es ratsam, dass Sie sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Denn gute Vorbereitung zahlt sich aus, um später finanziell nicht ins Straucheln zu geraten. Optimal ist eine Bestandsaufnahme rund um das 50. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt können Sie zeitlich gut absehen, welche Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen. Das sollten Sie tun:
Prognose: Kalkulieren Sie Ihre Finanzen
Überlegen Sie zunächst, wofür Sie im Alter Geld brauchen werden. Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie eine eigene Immobilie, die bis dahin abbezahlt ist? Haben Sie Schulden, müssen Sie Familienmitglieder finanziell unterstützen oder stehen größere Investitionen an?
Kalkulieren Sie realistisch, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, wenn Sie in den Vorruhestand gehen. Denken Sie auch an den Effekt der Inflation: In 30 Jahren ist die gleiche Summe Geld dadurch voraussichtlich wesentlich weniger wert. Planen Sie immer auch einen Puffer ein, um am Ende nicht von Unvorhergesehenem überrascht zu werden.
Tipp: Lesen Sie auch unsere weiterführenden Artikel, für welche 5 Dinge Sie im Alter oft Geld brauchen und mit welchen Steuern und Sozialabgaben Sie in der Rente rechnen müssen.
Expertinnen und Experten befragen: Sprechen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung
Die jährliche Renteninformation gibt Ihnen Auskunft darüber, wie hoch Ihre Rente ausfallen wird, wenn Sie bis zum regulären Renteneintritt weiter so viel einzahlen wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Das gibt Ihnen schon einmal eine gute erste Orientierung, mit wie viel Rente Sie grundsätzlich rechnen können. Wie sich ein vorzeitiger Ruhestand auswirken würde, steht jedoch nicht dabei.
Vereinbaren Sie deshalb einen Beratungstermin mit der Deutschen Rentenversicherung und bringen Sie in Erfahrung, wie sich ein vorzeitiger Renteneintritt für Sie finanziell auswirken würde. Sie können erfragen, wann Sie mit und wann ohne Abschläge in Rente gehen können, wie hoch diese wären und wie hoch Ausgleichzahlungen sein müssten, um gegebenenfalls Ihr reguläres Rentenniveau zu erreichen.
Alternativen prüfen: Möglichkeiten abseits der Frührente
Sollte eine Frührente aufgrund zu hoher finanzieller Einbußen für Sie nicht möglich sein, gibt es weitere Möglichkeiten, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Bei den folgenden beiden Modellen vereinbaren Sie eine individuelle Vorruhestandsregelung mit dem Unternehmen, bei dem Sie tätig sind. Sie sind also grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Altersteilzeit
Bei der Altersteilzeit können Sie offiziell in Rente gehen, sobald Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Trotzdem hören Sie bereits vorher auf zu arbeiten. Wer 55 Jahre oder älter ist, kann diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Das funktioniert so: Beim Blockmodell arbeiten Sie über einen festgelegten Zeitraum in regulärem Umfang weiter. Dafür erhalten Sie jedoch nur noch das halbe Gehalt. Im Anschluss daran folgt die Freistellungsphase. Sie arbeiten dann nicht mehr und bekommen über den gleichen Zeitraum das Gehalt, das Ihr Arbeitgeber trotz der vollen Arbeit davor nicht gezahlt hat. Auf diese Weise hören Sie eher auf zu arbeiten, zahlen aber dennoch weiter in die Rentenkasse ein. Schließlich sind Sie weiter angestellt. So sammeln Sie wichtige Rentenpunkte.
Beim Gleichverteilungsmodell wechseln Sie von Vollzeit in Teilzeit. Dafür erhalten Sie auch weniger Geld. Sollten Sie sich für Altersteilzeit interessieren, fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er diese anbietet und zu welchen Konditionen.
Lebensarbeitszeitkonto
Eine zweite Möglichkeit, bereits eher mit dem Arbeiten aufzuhören, ist ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto. Dieses richtet Ihr Arbeitgeber für Sie ein. Wenn Sie zum Beispiel Überstunden machen oder Urlaubstage übrigbleiben, wird Ihnen auf diesem Konto Zeit gutgeschrieben. Auch Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld oder Prämien können angerechnet werden.
Jeden Tag, den Sie auf dem Lebensarbeitszeitkonto (auch: Zeitwertkonto) ansparen, können Sie nutzen, um eher aus dem Beruf auszuscheiden. Wie auch bei der Altersteilzeit bleiben Sie jedoch weiterhin in Ihrem Angestelltenverhältnis und werden in der gewonnenen freien Zeit weiter von Ihrem Arbeitgeber bezahlt. Sie sind also auch weiterhin sozialversichert. Wer sich letztendlich doch dazu entscheidet, weiterzuarbeiten, kann sich das Guthaben auszahlen lassen. Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.
Sind Ihre Finanzen für den Ruhestand gut aufgestellt?
Häufige Fragen zum Vorruhestand
Zum einen sind das Zeiten, in denen Sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Also wenn Sie arbeiten – sowohl als Auszubildender, Angestellter oder als Selbstständiger. Es zählen auch Zeiten, in denen Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Arbeitslosengeld bekommen, Ihre Kinder erziehen oder Angehörige pflegen. Letzteres wird jedoch nicht automatisch erfasst. Sie müssen in diesen Fällen die Deutsche Rentenversicherung informieren.
Zum anderen zählen auch beitragsfreie Zeiten für die Rente. Dazu gehören unter anderem Zeiten, in denen Sie in einer Reha-Maßnahme sind oder Mutterschutzfristen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie freiwillig Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Das hat Vorteile, wenn Sie aufgrund eines Vorruhestands Abschläge ausgleichen möchten, aber auch, wenn Sie grundsätzlich Ihre zu erwartenden Rentenzahlungen erhöhen möchten.
Ihr Vorteil: Wer aus eigenen Mitteln Ausgleichszahlungen tätigt, kann diese als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Sonderzahlungen veranlassen können oder wie hoch diese Zahlungen sein müssten, um einen verfrühten Renteneintritt auszugleichen, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung.
Viele tun sich schwer damit, von heute auf morgen mit dem Arbeiten aufzuhören. Oft kommt da ein Neben- oder Minijob gelegen.
Als Vorruheständler können Sie bis zu 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich das auf die Höhe Ihrer Altersrente auswirkt. Diese Grenze ist bundesweit einheitlich.
Sollten Sie bis zur Regelaltersgrenze arbeiten und erst dann in Rente gehen, können Sie danach sogar unbegrenzt hinzuverdienen. Ihr Zuverdienst hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente.
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gehen regulär in den Ruhestand und arbeiten als Rentner weiter. Sie können dann unbegrenzt hinzuverdienen (siehe oben).
Die zweite Möglichkeit: Sie bleiben länger in Ihrem Job und beantragen erst später die Rente. In diesem Fall muss jedoch Ihr Arbeitgeber mitspielen.
Um es Arbeitnehmern leichter zu machen ihren Renteneinstieg flexibler zu gestalten, gibt es seit einigen Jahren das Gesetz zur sogenannten Flexirente. Darin geht es vor allem um die Regelung von Teilzeitarbeit und Hinzuverdienst. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Viele Unternehmen freuen sich jedoch über ein solches Angebot, denn Fachkräfte sind rar. Sie als erfahrener Mitarbeiter sind daher gern gesehen.
Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, und zwar in allen Berufen, haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das bedeutet, dass Ihnen die Deutsche Rentenversicherung dabei hilft, finanzielle Einbußen aufzufangen. Verdienen Sie jährlich jedoch mehr als 6.300 Euro oder arbeiten mehr als die täglichen drei Stunden, erwarten Sie Abzüge.
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten können. Finden Sie keine Teilzeitarbeit, erhalten Sie sogar eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Schwerbehinderte Menschen können ihre Rente früher beantragen als Menschen ohne Behinderungen. Auch hier gelten je nach Geburtsjahr unterschiedliche Regelaltersgrenzen.
Während der Geburtenjahrgang 1955 bereits mit 63 und neun Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann, gilt aber dem Jahrgang 1965 die Altersgrenze von 65 Jahren. Um früher in Rente zu gehen, müssen Schwerbehinderte mindestens 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Als schwerbehindert gelten alle Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Für Männer und Frauen gibt es heute die gleichen Regelungen, wenn es um den Renteneinstieg geht. Sonderregelungen gibt es lediglich für Frauen, die vor 1952 geboren wurden. Sie können eine vorgezogene Altersrente ab 60 Jahren in Anspruch nehmen. Dafür müssen sie mindestens 15 Jahre lang versichert gewesen sein, mindestens 10 Jahre davon nach dem 40. Geburtstag.