Älterer Mann arbeitet in einer Fabrik konzentriert an einer Maschine.

Was dürfen Rentner dazuverdienen?

Hinzuverdienstgrenzen in der Rente
Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, auch als Rentner weiter einer Beschäftigung nachzugehen und so ihre Rentenzahlungen aufzustocken.

Ob Spaß an der Arbeit oder doch Geldsorgen: Wenn sich der Hinzuverdienst als Rentner lohnen soll, gibt es einiges zu beachten.


Das Wichtigste in Kürze:

Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Wenn Sie bis zu Ihrem regulären Renteneintrittsalter gearbeitet haben, können Sie im Anschluss als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Egal wie viel Geld Sie für Ihre Beschäftigung erhalten: Dies wirkt sich nicht auf die Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind Sie als Vollrentner auch nicht dazu verpflichtet, Ihren Job bei der Rentenversicherung zu melden.

Und was ist mit Steuern?

Was viele jedoch vergessen: Auch Rentner müssen Ihr Einkommen versteuern. Und damit sind sowohl die Rentenzahlungen als auch der Hinzuverdienst gemeint. 70 Prozent des gesamten Einkommens gilt es zu versteuern, es sei denn dieses liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro im Jahr (Stand 2019).

Ein Beispiel:

Sie erhalten monatlich 1.000 Euro aus der gesetzlichen Rente. Pro Jahr macht das 12.000 Euro. 70 Prozent davon sind steuerpflichtig, also 8.400 Euro. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen Sie keine Steuern.

Verdienen Sie zu den 12.000 Euro noch 6.600 Euro hin (monatlich 550 Euro), liegt Ihr Gesamteinkommen bei 18.600 Euro. In diesem Fall müssten Sie Steuern zahlen. Berechnen wir erneut 70 Prozent, landen wir bei einem Wert von 13.020 Euro und somit über dem Grundfreibetrag. Sie müssen folglich 13.020 Euro versteuern. Dabei gilt der normale Einkommenssteuertarif.

Beiträge für die Versicherungen

Als Rentner zahlen Sie weiterhin Beiträge für Ihre Krankenversicherung, egal ob Sie weiterhin arbeiten oder nicht. Ihre Rente wird dabei als Einkommen gewertet. Ihr Beitragssatz beträgt als Rentner 7,3 Prozent.

Bis zu einer Grenze von 4.537,50 Euro übernehmen dabei sowohl Sie als auch der Rentenversicherungsträger jeweils den halben Beitrag.

Wenn Sie als Rentner noch hinzuverdienen, erhöht sich der Betrag, der für Ihre Krankenversicherung als Einkommen zählt. Haben Sie einen Hinzuverdienst, zahlen Sie die Beiträge hierauf alleine. Der Beitragssatz erhöht sich auf 14,6 Prozent.

Transparente PNG Illustration einer Hand, die einen Strich in einen gelben runden Kreis zeichnet. Oberhalb ist ein Prozentzeichen.

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der 65- bis 69-jährigen Senioren gehen einer bezahlten Beschäftigung nach.

Als Frührentner hinzuverdienen

Sollten Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wirkt sich ein Hinzuverdienst unter Umständen auf die Höhe Ihrer Rentenzahlungen aus. Um keine Abschläge in Kauf zu nehmen, dürfen Sie als Vorruheständler lediglich bis zu 6.300 Euro pro Jahr dazuverdienen – das gilt auch bei Erwerbsminderungsrenten.

Alles was darüber liegt, wird Ihnen auf Ihre Rentenzahlung angerechnet, und zwar zu 40 Prozent. Damit das möglich ist, müssen Sie als Frührentner jede Beschäftigung der gesetzlichen Rentenversicherung melden.

Ein Beispiel:

Sie erhalten monatlich 1.000 Euro aus der gesetzlichen Rente. Pro Jahr macht das 12.000 Euro. Sie verdienen monatlich 500 Euro hinzu – auf das Jahr gerechnet 6.000 Euro. Da Sie unter der Grenze von 6.300 Euro bleiben, müssen Sie nicht mit einer Rentenkürzung rechnen.

Verdienen Sie zu Ihren 12.000 Euro jedoch monatlich 600 Euro hinzu, macht das pro Jahr bereits 7.200 Euro. Die 900 Euro über dem Freibetrag werden Ihnen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet – insgesamt also 360 Euro. Aus 1.000 Euro monatlicher Rente werden dann 970 Euro. Sie erhalten dann nur noch eine Teilrente.

Damit die Rentenversicherung Ihre Rentenzahlungen in Hinblick auf Ihren Hinzuverdienst berechnen kann, stellt Sie jährlich zum 1. Juli eine Prognose über Ihr voraussichtliches Einkommen im Folgejahr auf. Nach dieser Prognose richten sich die Zahlungen der kommenden 12 Monate. Zum darauffolgenden Juli findet dann ein Abgleich statt.

Haben Sie doch mehr verdient und deshalb zu viel Rente erhalten, müssen Sie eine Rückzahlung leisten. Haben Sie zu wenig Geld erhalten, können Sie sich über eine Nachzahlung freuen.

Der Minijob

Egal ob Sie Frührentner sind oder bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet haben: Ein Minijob bis 450 Euro bleibt ohne Auswirkungen auf die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente.

Halten Sie sich tatsächlich an diese Zuverdienstgrenze, also maximal 5.400 Euro im Jahr, bleibt dieses Brutto sogar Ihr Netto. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie nämlich keine Beträge an die Kranken- oder Pflegeversicherung. Auch Steuern müssen Sie in der Regel nicht zahlen.

Hinterbliebenenrente

Wenn Sie Hinterbliebenenrente erhalten, gibt es noch einmal andere Regelungen als bei den Fällen zuvor. Um sie in vollem Umfang zu erhalten, dürfen Sie – egal ob Sie selber schon in Rente sind oder nicht – gewisse Freibeträge nicht überschreiten.

Diese liegen aktuell bei 845,59 Euro in den alten und 810,22 Euro in den neuen Bundesländern.

Gibt es ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente, für das Sie als Hinterbliebene oder Hinterbliebener verantwortlich sind, erhöht sich der Freibetrag.

Sollte Ihr Einkommen diese Freibeträge übersteigen, wird Ihnen das auf Ihre Witwer- oder Witwenrente angerechnet. Sind Sie noch berufstätig, dann zu 40 Prozent, wenn Sie bereits selber im Ruhestand sind zu 14 Prozent.

Ein Beispiel:

Sie erhalten monatlich 1.000 Euro – egal ob in Form von Rentenzahlungen oder Gehalt. Wenn Sie in Düsseldorf leben, übersteigt das den Freibetrag monatlich um 154,41 Euro. 40 Prozent davon sind 61,76 Euro. Diese werden Ihnen dann von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Ebenfalls monatlich.

Noch Fragen?

Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Rentenberater genau ausrechnen, wie viel Sie monatlich hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihnen durch Abzüge, Steuerzahlungen oder Versicherungen ein Nachteil entsteht.

Wir beraten Sie gern.

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