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Eine ältere Frau sitzt mit ihrem Gehstock auf einem Bett und lächelt in die Kamera.

Private Pflegezusatzversicherung

  • Absicherung für alle Pflegegrade

  • Pflegetagegeld oder Pflegerente

  • Unter Umständen staatliche Förderung möglich

Gut versorgt für den Pflegefall

Weil gute Pflege teuer ist – und es jeden und jede treffen kann 

Die gesetzliche Pflegeversicherung  und die private Pflegepflichtversicherung übernehmen im Pflegefall nur einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen und deren Familien selbst aufbringen. Laut Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ist dieser Eigenanteil steigend. Eine private Pflegezusatzversicherung bietet die Lösung: Sie kann die Lücke schließen zwischen dem, was die gesetzliche oder private Pflegeversicherung beisteuert und dem, was Sie für eine gute Pflege benötigen – unabhängig davon, ob Sie im Pflegeheim oder zu Hause gepflegt werden wollen.

Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung

  • Mehr Geld im Pflegefall

    Die Versicherung stockt den Basisschutz, der durch eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung besteht, wirksam auf.

  • Flexible und individuelle Lösungen

    Ob Pflegetagegeld oder Pflegerente: Eine zusätzliche private Pflegevorsorge können Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

  • Staatliche Förderung möglich

    Wenn Sie pro Monat mindestens 10 Euro in eine spezielle geförderte Pflegetagegeldversicherung einzahlen, legt der Staat monatlich 5 Euro drauf (sogenannter Pflege-Bahr).

  • Auch ohne Gesundheitsprüfung

    Die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen können Sie auch mit Vorerkrankungen ohne Risikozuschläge abschließen.

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Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
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Für wen eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist

Weil die Pflegeleistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung allein nur einen Basisschutz bieten, ist eine private Pflegezusatzversicherung grundsätzlich für jeden Menschen wichtig. Denn Pflegebedürftigkeit kann jeden und jede treffen. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch: Etwa jeder zweite Mann über 90 Jahren ist in Deutschland pflegebedürftig. Bei den Frauen über 90 Jahren sind es sogar zwei von drei.

Rund 4 von 5 Pflegebedürftigen werden dabei aktuell zu Hause versorgt. Über 50 Prozent der betroffenen Personen greifen laut Statistischem Bundesamt ausschließlich auf Hilfe von der Familie und Bekannten zurück. Die Pflegeversicherung unterstützt die häusliche Pflege durch die Familie oder Freunde beziehungsweise Freundinnen ab Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld. Mit Pflegegrad 2 beträgt dieses beispielsweise 347 Euro im Monat, mit Pflegegrad 3 sind es 599 Euro. Vor dem Hintergrund, dass ein Pflegefall in Pflegegrad 2 bereits erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt ist, ist das nicht viel. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie die Leistungen aufstocken. Wer keine Familie hat, die die Pflege übernehmen würde, sollte insbesondere den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung erwägen.

Hinzu kommt: Mit steigender Pflegebedürftigkeit können Familienangehörige die Pflege oft nicht mehr allein bewältigen. Ein zusätzlicher ambulanter Pflegedienst kostet – und auch hier liefert die soziale Pflegeversicherung nur einen Basisschutz. Die Mehrkosten müssen Sie allein tragen, wenn Sie keine Pflegezusatzversicherung haben. Daher ist eine Pflegezusatzversicherung definitiv auch mit Angehörigen, die für Sie bei geringer Pflegebedürftigkeit noch einspringen könnten, eine vorausschauende Entscheidung. So haben Sie im Ernstfall den finanziellen Spielraum, auf einen ambulanten Pflegedienst oder eine gute stationäre Versorgung zurückgreifen zu können. Nur wer eine sehr hohe monatliche Rente erwartet oder auf ein großes Vermögen zugreifen kann, das im Pflegefall optimal absichert, braucht keine Pflegezusatzversicherung.

Wann die Pflegezusatzversicherung zahlt – und wann nicht¹

Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
  • ... Sie einen Pflegegrad haben – unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder in einem Pflegeheim wohnen (Ausnahme: siehe rechts).

  • ... Sie einen Pflegegrad haben, einen mit steigender Beeinträchtigung zunehmend hohen Betrag an Sie aus.

  • ... Sie einen Pflegegrad haben, pro Tag einen vorher vereinbarten Tagessatz an Sie aus (bei Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung).

  • ... Sie einen Pflegegrad haben, pro Monat eine individuell vereinbarte Rente an Sie aus (bei Abschluss einer Pflegerentenversicherung).

Ihre Versicherung zahlt nicht, wenn ...
  • ... Sie einen Tarif gewählt haben, der sich ausschließlich auf die stationäre Pflege bezieht, Sie aber zu Hause gepflegt werden wollen.

  • ... Sie keinen offiziellen Pflegegrad haben. Sie können diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) prüft daraufhin die Situation und spricht eine Empfehlung aus.

  • ... Sie innerhalb der Wartezeit pflegebedürftig werden. Mit Vertragsabschluss tritt in der Regel eine Wartezeit in bestimmtem zeitlichem Umfang ein. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie im Pflegefall Leistungen erhalten. In manchen Fällen können Sie aber auch eine private Pflegezusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen – oder etwa Unfälle von der Wartezeit ausnehmen.

So schließen Sie eine zusätzliche private Pflegeversicherung ab

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale. Ihr Berater oder Ihre Beraterin informiert Sie gern über verschiedene Möglichkeiten. Sie können die Versicherung direkt bei uns abschließen.

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Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

  1. Die monatlichen Kosten hängen stark von den gewünschten Leistungen ab – und unter anderem vom Alter, in dem Sie die Versicherung abschließen. Eine zusätzliche private Pflegevorsorge können Sie flexibel auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. So können Sie sich beispielsweise zwischen Pflegetagegeld und einer Pflegerente entscheiden.

    Mit Ersterem bekommen Sie pro Tag einen vorher vereinbarten Tagessatz, der sich nach Ihrem Pflegegrad richtet. Bei einer Pflegerente wird Ihnen je nach Pflegegrad monatlich eine Rente ausbezahlt, deren Höhe Sie abhängig von Ihren Beitragszahlungen selbst festlegen. Wenn Sie pflegebedürftig bleiben, wird der Betrag Ihr Leben lang monatlich an Sie ausbezahlt. Beide Varianten eignen sich grundsätzlich für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst ebenso wie für die Pflege in einem Seniorenheim. Eine Pflegerentenversicherung ist dabei in der Regel deutlich teurer als eine Pflegetagegeldversicherung.

  2. Grundsätzlich sind die monatlichen Beiträge geringer, wenn Sie die Versicherung in jungen Jahren abschließen. Vor allem, wenn Sie entsprechende Vorerkrankungen haben, die Ihr Risiko einer Pflegebedürftigkeit erhöhen, spricht daher einiges für einen frühen Abschluss.

  3. Bei einer Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung (Pflege-Bahr) findet keine Gesundheitsprüfung statt. Auch mit Vorerkrankungen können Sie sich ohne Risikozuschläge versichern.

    Bei den Produkten ohne staatliche Förderung findet normalerweise eine Gesundheitsprüfung statt. Das bedeutet in der Regel, dass Sie bestimmte Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten müssen.

  4. Die Alternativen hängen von Ihrer finanziellen Situation ab. Wer eine hohe Rente erwartet, kann entstehende Pflegekosten unter Umständen auch damit abfangen. So kann eine private Altersvorsorge in entsprechender Höhe den Vorteil haben, dass Sie das Geld später verwenden können, wofür Sie möchten – auch wenn Sie nicht pflegebedürftig werden sollten.

Hinweis:

¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was abgedeckt wird und halten Sie unter Umständen Rücksprache.

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