Die stationäre oder häusliche Pflege eines geliebten Menschen bringt viele Belastungen mit sich: körperlich, emotional, organisatorisch und nicht zuletzt finanziell. Persönliches Engagement ist eine tragende Säule. Doch ebenso entscheidend ist das Wissen um die verschiedenen Leistungen, die unterstützend zur Verfügung stehen. Dieser Artikel beleuchtet die vielfältigen Hilfen der Pflegekasse, die Antragsstellung, die verschiedenen Pflegestufen und die Pflegekosten – für eine bestmögliche Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.
Pflegeleistungen setzen einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse voraus. Pflegeversichert sind fast alle Menschen in Deutschland.
Die Kosten für häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege und Pflegeeinrichtungen können hoch sein und belasten sowohl die pflegebedürftigen Personen als auch ihre Angehörigen.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen bieten monatliche finanzielle Hilfe. Der Entlastungsbetrag unterstützt zusätzlich und Zuschüsse erleichtern den barrierefreien Umbau des Wohnraums.
Was Pflegeleistungen sind
Pflegeleistungen sollen die Pflegebedürftigen entlasten. Die Hilfe kann sowohl zu Hause durch pflegende Angehörige oder ambulante Pflegedienste als auch in Pflegeeinrichtungen erfolgen. Die Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad und der Pflegeumgebung. Höhere Pflegestufen erhalten mehr finanzielle Unterstützung.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige gesetzlich oder privat pflegeversichert sein. Das sind fast alle Menschen in Deutschland, da die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung ist. Es ist zudem notwendig, einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse zu stellen. Er ist Grundlage für den entsprechenden Umfang der Leistungen.
Außerdem müssen Pflegebedürftige innerhalb der vergangenen 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Diese Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Pflegeversicherung. Bei privaten Pflegeversicherungen kann es abweichende Regelungen geben. Pflegeleistungen sind erst ab Pflegegrad 2 verfügbar, während Pflegegrad 1 nur begrenzte Unterstützungsangebote bietet.
Pflegereform und Erhöhung der Pflegeleistungen 2024 und 2025
Die Pflegereform, bekannt als Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), verbessert die Pflegeleistungen. Dazu gehören höhere Pflegegelder, erweiterte Sachleistungen und Entlastungsbeträge sowie mehr Mittel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. In den Jahren 2024 und 2025 steigen die Pflegeleistungen weiter an, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für pflegebedürftige Personen und ihre Familien zu reduzieren und die Pflegequalität zu verbessern.
Pflegeleistungen im Detail
Pflegegeld
Dies ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die zu Hause von Angehörigen oder nahestehenden Personen gepflegt werden. Sie wird monatlich ausgezahlt.
Pflegesachleistungen
Sie sind für Personen gedacht, die von ambulanten Pflegediensten betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei direkt die Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen.
Kombinationsleistung
Die so genannte Kombinationsleistung ermöglicht es, Pflegegeld für die häusliche Pflege und Pflegesachleistungen zu verbinden. Wenn die pflegebedürftige Person die ihr zustehenden Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält sie anteilig das verbleibende Pflegegeld. Durch die Kombinationsleistung können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige flexibel entscheiden, wie die Pflege organisiert wird. So können sie sowohl ambulante Pflegedienste als auch familiäre Unterstützung optimal nutzen.
Ein Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1.432 Euro für Pflegesachleistungen. Wenn sie nur 70 Prozent dieser Sachleistungen nutzt, erhält sie 30 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. Bei einem Pflegegeldsatz von 573 Euro im Pflegegrad 3 wären das 171,90 Euro.
Entlastungsbetrag
Allen pflegebedürftigen Personen stehen monatlich 125 Euro zu. Dieser Entlastungsbetrag kann unter anderem für Haushaltshilfen, für die Betreuung und Begleitung bei Aktivitäten außer Haus oder die Tagespflege verwendet werden.
Pflegeunterstützungsgeld
Das Unterstützungsgeld wird pflegenden Angehörigen gezahlt, die eine berufliche Auszeit für eine akute Pflegesituation nehmen müssen. Es dient als Ersatz für entgangenes Einkommen.
Verhinderungspflege
Diese Unterstützung übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend nicht pflegen kann, etwa wegen Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekasse zahlt hierfür bis zu 6 Wochen pro Jahr.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege greift, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftige können für bis zu 8 Wochen pro Jahr in einer stationären Einrichtung gepflegt werden.
Tages- und Nachtpflege
Dies ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung betreut zu werden. Den Rest der Zeit verbringen sie zu Hause.
Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.000 Euro, um das Wohnumfeld pflegegerechter gestalten zu können. Dazu gehören Maßnahmen wie Rampen, Treppenlifte oder die Anpassung des Badezimmers. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und die häusliche Pflege zu erleichtern.
Pflegehilfsmittel
Diese finanzielle Unterstützung umfasst Geräte und Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern, unter anderem auch Materialien wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
Beratungs- und Schulungsangebote
Die Pflegekasse unterstützt pflegende Angehörige mitunter auch durch Schulungen und Beratung.
Beiträge zur Rentenversicherung
Damit können Pflegende unter bestimmten Voraussetzungen trotz der Pflegeauszeit Rentenansprüche erwerben und ihre Altersvorsorge sichern: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, der mindestens Pflegegrad 2 hat und mindestens 10 Stunden pro Woche pflegebedürftig ist, übernimmt die Pflegekasse die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie.
Vollstationäre Pflege
Die finanzielle Unterstützung für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung hilft, die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege zu decken. Meist bleibt allerdings ein erheblicher Eigenanteil für Pflegebedürftige und ihre Familien.
Weitere Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen
Das persönliche Budget ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, anstelle von festgelegten Sachleistungen Geld zu erhalten. Damit können sie die benötigten Hilfen selbst organisieren und bezahlen. Ziel ist, die Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Das Budget kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, wie Assistenz im Alltag, therapeutische Maßnahmen oder Unterstützung bei der Arbeit. Die Höhe des Budgets richtet sich nach dem Bedarf und wird durch einen individuellen Hilfeplan festgelegt.
Pflegeleistungen für Senioren-WGs
Senioren-Wohngemeinschaften (WGs) bieten eine Alternative zur herkömmlichen Pflege in Einzelhaushalten oder Pflegeheimen. In solchen WGs leben pflegebedürftige Personen zusammen und teilen sich die Kosten für Pflege und Betreuung. Die Pflegeversicherung unterstützt diese Wohnform durch finanzielle Leistungen. Pflegebedürftige Personen in Senioren-WGs können sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, je nach individuellem Pflegebedarf.
Einrichtungszuschuss und Wohngruppenzuschuss
Der Einrichtungszuschuss unterstützt pflegebedürftige Personen finanziell bei der Gründung einer Wohngemeinschaft. Jede pflegebedürftige Person kann einmalig bis zu 2.500 Euro erhalten, insgesamt bis zu 10.000 Euro pro WG. Der Wohngruppenzuschuss bietet zudem monatlich 214 Euro pro Person, um eine gemeinsame Hilfskraft zu finanzieren, die im Haushalt hilft oder organisatorische Aufgaben übernimmt.
Finanzierungsberatung für gemeinschaftliche Wohnprojekte
Gemeinschaftliche Wohnprojekte wie Senioren-WGs erfordern eine sorgfältige Planung. Alle rechtlichen und finanziellen Aspekte müssen berücksichtigt werden, damit die Bewohner eine stabile und nachhaltige Wohn- und Pflegesituation genießen können. Beraterinnen und Berater helfen dabei, geeignete Finanzierungsmodelle zu entwickeln, Fördermöglichkeiten zu finden und die notwendigen Schritte zu organisieren.
So können Sie Leistungen beantragen
- Wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse, die in der Regel an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Sie können den Antrag telefonisch, schriftlich oder online einreichen.
- Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder einen Gutachter (bei privat Versicherten), um den Pflegebedarf festzustellen. Der Gutachter besucht Sie dafür meist zu Hause.
- Nach der Begutachtung erhalten Sie eine Mitteilung über die anerkannte Pflegestufe. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die entsprechenden Pflegeleistungen beantragen. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, da die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden.
Beim Antrag sollten Sie noch folgende Punkte beachten:
- Unterlagen bereithalten: Legen Sie sich ärztliche Berichte und Diagnosen zurecht, um Ihren Bedarf nachweisen zu können.
- Pflegegrad: Informieren Sie sich über die Kriterien für die verschiedenen Pflegestufen, da diese die Höhe der Leistungen beeinflussen.
- Vorbereitung auf den Gutachterbesuch: Die begutachtende Person wird Fragen zu Ihrem Alltag, Ihren Fähigkeiten und Ihrem Pflegebedarf stellen. Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken über Ihre Pflegesituation.
- Pflegeprotokoll führen: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie die täglichen Aufgaben und den Zeitaufwand dokumentieren. So können Sie Ihre Pflegesituation nachvollziehbar darstellen.
- Widerspruchsrecht: Falls der Antrag abgelehnt wird oder die Pflegestufe niedriger ausfällt als erwartet, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Informieren Sie sich über das Verfahren und die Fristen für den Widerspruch.
- Zusätzliche Leistungen: Neben den Hauptleistungen können Sie auch weitere Unterstützung beantragen. Dazu zählen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
- Regelmäßige Überprüfung: Der Pflegegrad kann sich im Laufe der Zeit ändern. Bei einer Verschlechterung Ihrer Situation können Sie eine erneute Begutachtung beantragen, um höhere Unterstützung zu erhalten.
Kostenaufteilung zwischen Pflegekasse und Pflegebedürftigen
Pflegeleistungen bieten zwar eine finanzielle Unterstützung. Aber es bleibt häufig dennoch ein Eigenanteil, der von pflegebedürftigen Personen und deren Familien getragen werden muss. Dieser Eigenanteil richtet sich nach der Art der Pflege und den individuellen Bedürfnissen. Für ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen entstehen oft erhebliche Kosten.
Finanzielle Herausforderungen durch steigende Pflegekosten
Im Jahr 1990 betrug der Eigenanteil bei stationärer Unterbringung monatlich umgerechnet rund 360 Euro. Im Juli 2024 betrug dieser Satz im Durchschnitt 2871 Euro pro Monat. So viel Rente haben nur wenige. Das bedeutet: Oft muss das gesamte Ersparte und alle Vermögenswerte eingesetzt werden, um die Pflege zu bezahlen. Ein mögliches Erbe schmilzt dahin. Und mehr noch: Kinder, deren Eltern gepflegt werden müssen, sind unter Umständen zum Elternunterhalt verpflichtet.
Wer im Alter für einen möglichen Pflegebedarf finanziell sicher aufgestellt sein möchte, sollte rechtzeitig alle Möglichkeiten der Altersvorsorge nutzen. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente schließen. Eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt Ihre Vorsorge.
Bei Fragen rund um eine Pflegeversicherung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Häufige Fragen
2Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege oder ambulanter Pflege übernommen?
Welche Leistungen werden von der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege oder ambulanter Pflege übernommen?
Die Pflegeversicherung übernimmt bei häuslicher oder ambulanter Pflege folgende Leistungen:
- Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige
- Pflegesachleistungen für professionelle Pflege durch Pflegedienste
- Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
- Verhinderungspflege bei Ausfall der pflegenden Person
- Kurzzeitpflege bei vorübergehender stationärer Pflege
- Zuschüsse für Wohnraumanpassungen
- Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel
3Welche Arten von Pflegeleistungen gibt es?
Welche Arten von Pflegeleistungen gibt es?
Zu den Leistungen gehören
Pflegegeld für die Pflege zu Hause, Pflegesachleistungen durch Pflegedienste sowie
der Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuung und Entlastung. Außerdem gibt
es Verhinderungspflege bei Ausfall der pflegenden Person und Kurzzeitpflege bei
vorübergehender stationärer Pflege. Die Pflegeversicherung unterstützt auch mit
Zuschüssen für Wohnraumanpassungen sowie mit technischen Pflegehilfsmitteln und
Verbrauchsmaterialien. Weitere Leistungen sind der Wohngruppenzuschuss für
betreute Wohngemeinschaften, Beratung und Schulung für pflegende Angehörige und
Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Personen.
4 Welche Pflegeleistungen werden von der Pflegeperson übernommen?
Pflegepersonen helfen bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, beim Zubereiten von Mahlzeiten, beim Essen, bei der Mobilität, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen im Haushalt und bieten soziale Betreuung.
5Welche Pflegeleistungen werden von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse bezahlt Pflegeleistungen wie häusliche Krankenpflege, die Behandlungspflege zur medizinischen Versorgung sowie Unterstützung bei der Grundpflege und Haushaltsführung. Außerdem übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kurzzeitpflege, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Auch Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien wie Pflegebetten, Rollstühle und Verbandsmaterialien werden bezahlt. Die Krankenkasse finanziert zudem die Pflegeberatung für pflegende Angehörige.
6Wie kann man Pflegeleistungen beantragen?
Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse. Reichen Sie den Antrag telefonisch, schriftlich oder online ein. Der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder ein Gutachter (bei privat Versicherten) kommt zu Ihnen nach Hause, um den Pflegebedarf festzustellen. Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid und die entsprechenden Leistungen.