Der Alltag mit einem nahestehenden Menschen, der mehr und mehr auf Hilfe angewiesen ist, ist voller Herausforderungen. Die Zeit scheint oft nicht auszureichen. Wer kann helfen? Pflegesachleistungen bieten den Rückhalt, den Pflegebedürftige und pflegende Angehörige jetzt benötigen. Die Leistungen gehen weit über eine finanzielle Unterstützung hinaus – sie bieten konkrete, professionelle Hilfe in den eigenen vier Wänden. So können Sie Angehörige weiterhin zuhause pflegen, ohne dabei über Ihre Grenzen zu gehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Sachleistungen genau funktionieren, wer Anspruch darauf hat und welche Schritte notwendig sind, um sie zu beantragen.
Pflegesachleistungen ermöglichen es Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5, ambulante Pflegedienste in ihrer häuslichen Umgebung in Anspruch zu nehmen.
Die Leistungen werden nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstbeträgen direkt mit den Pflegediensten abgerechnet.
Es besteht die Möglichkeit, die Sachleistungen mit Pflegegeld zu kombinieren oder ungenutzte Leistungen in andere Betreuungs- und Entlastungsangebote umzuwandeln.
Ambulante Pflegedienste im eigenen Zuhause
Pflegesachleistungen sind definiert als eine professionelle häusliche Pflegehilfe zur Unterstützung von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Sie ermöglichen es, ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch zu nehmen, ohne dass die pflegebedürftigen Personen oder ihre Angehörigen direkt dafür bezahlen müssen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Die Leistungen können flexibel kombiniert oder umgewandelt werden, um die häusliche Pflege individuell und bedarfsgerecht zu gestalten.
Pflegesachleistungen: Anspruch und Voraussetzungen
Die Pflegeunterstützungsleistungen stehen allen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 zu, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Dies bedeutet, dass sowohl Pflegebedürftige, die in ihrer eigenen Wohnung leben, als auch diejenigen, die bei pflegenden Angehörigen untergebracht sind, Anspruch auf die Leistungen haben. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsservices durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden, der einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse hat. Dies kann unter Umständen auch eine Einzelperson sein.
Regelungen für Personen mit Pfleggrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Sachleistungen. In diesem Fall steht jedoch ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zur Verfügung, der unter bestimmten Bedingungen für ähnliche Dienstleistungen wie Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung eingesetzt werden kann.
Was Pflegesachleistungen umfassen
Die häusliche Pflege durch Fachkräfte lässt sich in vier Kategorien einteilen:
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Bei der Körperpflege helfen (Waschen, Duschen, Baden)
- Beim An- und Auskleiden unterstützen
- Im Bett umlagern
- Mobilität fördern
- Bei der Nahrungsaufnahme unterstützen
2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Bei der Bewältigung von psychosozialen Problemen helfen
- Bei der Tagesgestaltung und Beschäftigung unterstützen
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung durchführen
- Soziale Kontakte fördern
3. Hilfen bei der Haushaltsführung
- Einkäufe erledigen
- Mahlzeiten zubereiten
- Wohnung reinigen
- Wäschepflege (Waschen, Bügeln)
4. Pflegefachliche Anleitung
- Pflegetechniken an Angehörige vermitteln
- Zu Leistungsansprüchen beraten
Höhe der Pflegesachleistungen
Die Höhe der Pflegesachleistungen ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Die Leistungen wurden im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 01.01.2024 um 5 Prozent erhöht. Dies sind die derzeit geltenden Beträge:
Die Beträge decken die Kosten für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen in häuslicher Pflege ab. Sollte der gesamte ambulante Sachleistungsbetrag nicht ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, den ungenutzten Teil prozentual als Pflegegeld auszahlen zu lassen oder ihn für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Falls die Pflegekosten die maximalen Beträge allerdings übersteigen, müssen die zusätzlichen Kosten von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen selbst getragen werden.
Tipp: Wenn der Pflege- und Betreuungsbedarf in Ihrem Fall steigt, ist es wichtig, frühzeitig den Pflegegrad anpassen zu lassen. Nur mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie auch höhere Leistungen.
Erhöhung der Leistungen ab 2025
Zum 01.01.2025 erfolgt eine weitere Erhöhung der Leistungen um 4,5 Prozent, wodurch die Beträge für die Pflegestufen 2 bis 5 nochmals steigen werden. Die folgende Tabelle zeigt die alten, die aktuellen und die neuen Beträge im Überblick:
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Sachleistungen
- Antrag stellen
Den Antrag auf Pflegesachleistungen müssen Sie bei der Pflegekasse einreichen, die der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person angegliedert ist. Ein formloser Antrag reicht zunächst aus, um den Prozess in Gang zu setzen.
- Pflegegrad prüfen
Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde oder eine Höherstufung aufgrund eines veränderten Gesundheitszustands notwendig ist, beauftragt die Pflegekasse einen Gutachter. Dieser prüft die Pflegesituation und stuft die pflegebedürftige Person entsprechend ein.
- Pflegevertrag abschließen
Mit dem ambulanten Pflegedienst muss ein schriftlicher Vertrag über die zu erbringenden Pflegeleistungen und die damit verbundenen Kosten abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Wenn Sie nicht den gesamten Betrag für die häusliche Pflegeunterstützung ausschöpfen, können Sie den verbleibenden Betrag anteilig als Pflegegeld erhalten. Diese sogenannte Kombinationsleistung ermöglicht es Ihnen, sowohl auf professionelle Pflege als auch auf die Unterstützung aus Ihrem persönlichen Umfeld zurückzugreifen.
Sie können beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst für Aufgaben wie die Körperpflege oder medizinische Unterstützung in Anspruch nehmen, während pflegende Angehörige oder Freunde bei alltäglichen Aufgaben wie der Haushaltsführung helfen. So können Sie beide Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen und sicherstellen, dass alle notwendigen Pflege- und Betreuungsaufgaben abgedeckt sind.
Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf 1.432 Euro Pflegesachleistungen im Monat. Wenn sie nur 716 Euro davon für die häusliche Pflegehilfe nutzt, bleibt die Hälfte der Leistungen ungenutzt. Für diesen ungenutzten Anteil kann die Person Pflegegeld erhalten – in diesem Fall also 50 Prozent des maximalen Anspruchs auf Pflegegeld. Da bei Pflegegrad 3 der Anspruch auf Pflegegeld 599 Euro beträgt, erhält die Person im Beispiel die Hälfte – 299,50 Euro. Diese sind zur freien Verwendung.
Umwandlungsanspruch
Pflegebedürftige haben zudem die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent von ungenutzten ambulanten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umzuwandeln. So können sie etwa zusätzliche Haushaltshilfen oder stundenweise Betreuung finanzieren. Diese Flexibilität ist besonders hilfreich, wenn Sie zusätzliche Unterstützung im Alltag benötigen, die über die reine häusliche Pflege hinausgeht. Die Umwandlung erfolgt auf Antrag bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass der Dienstleister nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.
Mehr Flexibilität in der Pflege
Pflegesachleistungen bieten eine wertvolle Unterstützung in der häuslichen Pflege. Durch die flexiblen Kombinations- und Umwandlungsmöglichkeiten lassen sich diese Leistungen optimal an Ihren individuellen Bedarf anpassen. Die geplante Erhöhung ab 2025 sorgt zudem für eine bessere finanzielle Absicherung. Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung sowie das eigene Einkommen oder Vermögen des Pflegebedürftigen dennoch nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu finanzieren, kann unter bestimmten Bedingungen Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt werden. Um solchen finanziellen Engpässen im Alter vorzubeugen, sollten Sie rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Diese kann Kosten abfedern, die über die allgemeinen Leistungen der Pflegeversicherung hinausgehen.