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Eine ältere Frau sitzt an einem Tisch und betrachtet zusammen mit einer jüngeren Frau einige Unterlagen. Die ältere Frau trägt eine rosa Strickjacke, die jüngere Frau, die auf die Unterlagen zeigt, einen blauen Pullover.

So profitieren Sie von Kombinationsleistungen in der Pflege

Das Beste aus zwei Welten
Eine optimale häusliche Pflege braucht mehr als nur Zuwendung. Es sind praktische Lösungen gefragt, die bedarfsorientiert funktionieren und finanzielle Entlastung bieten. Genau hier setzen Kombinationsleistungen an: Wie Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen mischen können.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich flexibel miteinander kombinieren, um Pflegebedürftige optimal in der häuslichen Pflege zu unterstützen.

  • Die Höhe der Kombinationsleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der individuellen Aufteilung zwischen Pflegegeld und fachpflegerischer Versorgung.

  • Um die kombinierten Leistungen zu nutzen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Anpassungen sind alle sechs Monate möglich.

Was ist die Kombinationsleistung?

Die Kombileistung ist eine Option innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen ermöglicht, Pflegegeldleistung und fachpflegerische Versorgung miteinander zu kombinieren. Dadurch können Angehörige, die sich um die Pflege kümmern, finanziell entlastet werden, während professionelle Pflegedienste zur Unterstützung hinzugezogen werden. Dies bietet nicht nur finanzielle Flexibilität, sondern auch die Möglichkeit, individuelle Pflegebedürfnisse besser zu erfüllen.

Wichtige Definitionen im Kontext der Pflegeversicherung

  • Das sogenannte Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden.
  • Pflegesachleistungen hingegen werden von ambulanten Pflegediensten erbracht, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Kombinationsleistungen sind ein Modell, das es erlaubt, diese beiden Pflegeleistungen nach Bedarf zu mischen. Pflegebedürftige können bei häuslicher Pflege also selbst entscheiden, welchen Anteil der verfügbaren Mittel sie in die Betreuung durch Angehörige und welchen in die professionelle Betreuung investieren.

Bei der reinen Nutzung einer Pflegegeldleistung erhält der Pflegebedürftige eine monatliche Zahlung, mit der er seine pflegenden Angehörigen finanziell unterstützen kann. Sachleistungen hingegen umfassen direkte Dienstleistungen von ambulanten Pflegediensten. Die Kombination beider Optionen ermöglicht eine gezielte Steuerung der verfügbaren Mittel. Sie können genau dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden. So lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen und gleichzeitig entspricht das Pflegeumfeld den persönlichen Wünschen, was die Qualität der Betreuung zusätzlich steigern kann.

Beispiele für sinnvolle Einsatzmöglichkeiten der Kombinationsleistung

  1. Teilweise Betreuung durch Angehörige Eine pflegebedürftige Person wird unter der Woche von Angehörigen gepflegt, aber am Wochenende oder bei besonderen Anlässen übernimmt ein professioneller Pflegedienst. Hier kann das Pflegeunterstützungsgeld die Arbeit der Familie honorieren, während die Sachleistungen für die professionelle Unterstützung genutzt werden.
  2. Zusätzliche Unterstützung durch Pflegedienste Wenn die Angehörigen aufgrund von beruflichen Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht die volle Pflege leisten können, kann ein Anteil an professionelle Dienste abgegeben werden. So können die Angehörigen weiterhin einen Teil der Betreuung übernehmen und dafür Pflegeunterstützungsgeld erhalten, während der professionelle Dienst für die restlichen Aufgaben zuständig ist.
  3. Ergänzende Fachpflege Manche Pflegebedürftige benötigen bestimmte pflegerische Leistungen, die nur von ausgebildetem Fachpersonal erbracht werden können, zum Beispiel medizinische Versorgung oder spezielle Therapien. In solchen Fällen kann die Kombinationsleistung so gestaltet werden, dass Angehörige die allgemeine Pflege übernehmen und Pflegesachleistungen für die fachliche Unterstützung genutzt werden. So können teure Vollzeit-Pflegedienste vermieden werden, während dennoch eine hohe Pflegequalität sichergestellt wird.

Voraussetzungen für die gemischte Pflegeunterstützung

Um kombinierte Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sorgen dafür, dass die Pflegeleistungen zielgerichtet und bedarfsgerecht eingesetzt werden:

Allgemeine Voraussetzungen

Die Pflegegeld-Sachleistung-Kombination richtet sich an Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Diese Unterstützung muss regelmäßig notwendig sein, damit ein Anspruch besteht.

Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2)

Ein entscheidendes Kriterium für die Pflegeleistungskombination ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige Pflegeunterstützungsgeld und fachpflegerische Versorgung mischen. Pflegegrad 1 reicht für diese Leistung nicht aus, da hier lediglich ein Entlastungsbetrag für bestimmte Unterstützungsleistungen vorgesehen ist. Die Pflegegrade 2 bis 5 umfassen hingegen ein breiteres Spektrum an Pflegebedürftigkeit, das durch die Kombinationsleistung abgedeckt werden kann.

Wohnsituation

Die flexible Pflegeoption ist speziell für Pflegebedürftige konzipiert, die in ihrer eigenen Wohnung oder in einer betreuten Wohnform leben. Sie ist nicht für stationäre Pflegeeinrichtungen vorgesehen, da sich hier das Personal der Einrichtung bereits vollumfänglich kümmert. Die Kombination soll vor allem die Möglichkeit bieten, die Fürsorge in einer gewohnten und vertrauten Umgebung zu organisieren, was für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen große Bedeutung hat.

Tipp: Bevor kombinierte Pflegeleistungen beantragt werden, ist es sinnvoll, sich durch die Pflegekasse beraten zu lassen. Dies hilft dabei, die individuellen Bedürfnisse und die passende Aufteilung zwischen der häuslichen Pflegevergütung und der fachpflegerischen Versorgung zu ermitteln. Die Pflegekasse kann auch über die notwendigen Antragsformulare und die weiteren Schritte im Genehmigungsprozess informieren.

Finanzielle Zusammensetzung der Kombinationsleistung

Die Kombinationsleistung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, der häuslichen Pflegevergütung und den Pflegesachleistungen. Dabei gilt: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto geringer fällt das restliche Pflegegeld aus und umgekehrt.

Die Kombinationsleistung ermöglicht eine Aufteilung beider Leistungen nach individuellen Bedürfnissen. Zum Beispiel kann eine pflegebedürftige Person entscheiden, dass 60 Prozent der Pflege durch einen Pflegedienst erfolgen, was bedeutet, dass 60 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt werden. Die restlichen 40 Prozent der Pflege werden von Angehörigen übernommen, die dafür 40 Prozent des maximalen Pflegegeldbetrages erhalten. Pflegebedürftige können so je nach Gesundheitszustand, Verfügbarkeit von pflegenden Angehörigen und dem Bedarf an professioneller Fürsorge die optimale Mischung finden.

Einfluss des Pflegegrades auf die Leistungshöhe

Je höher der Pflegegrad, desto größer sind sowohl die Ansprüche auf Pflegegeldleistung als auch auf fachpflegerische Versorgung. Dies bedeutet, dass bei einem höheren Pflegegrad mehr Mittel zur Verfügung stehen, um die Pflegebedürftigkeit abzudecken.

Pflegebedürftige können die Anteile so wählen, dass sie den bestmöglichen Nutzen für ihre Situation erzielen. Die Beispielkombinationen in der folgenden Tabelle verdeutlichen, wie flexibel die Kombinationsleistung auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann:

Wann eine bestimmte Aufteilung der Leistungen sinnvoll ist

  1. Teilweise Betreuung durch Angehörige, restliche Pflege durch Pflegedienste

    Wenn die Hauptpflege durch Angehörige geleistet wird, diese jedoch Unterstützung für bestimmte Zeiten oder Aufgaben benötigen, kann eine moderate Nutzung der fachpflegerischen Versorgung sinnvoll sein. Zum Beispiel könnte bei Pflegegrad 3 die Aufteilung von 60 Prozent Pflegesachleistungen und 40 Prozent Pflegeunterstützungsgeld gewählt werden, um den pflegenden Angehörigen Entlastung zu bieten, während sie trotzdem eine finanzielle Anerkennung für ihre Arbeit erhalten.

  2. Erhöhte Pflegesachleistungen bei komplexem Pflegebedarf

    In Fällen, in denen ein hoher Pflegebedarf besteht, aber die familiäre Unterstützung begrenzt ist, kann ein höherer Anteil von Pflegesachleistungen ratsam sein. Bei Pflegegrad 4 könnte die Entscheidung fallen, 80 Prozent der Pflegesachleistungen zu nutzen, um sicherzustellen, dass die nötige professionelle Pflege zur Verfügung steht.

  3. Geringe Nutzung von Sachleistungen bei stark engagierten Angehörigen

    Wenn Angehörige die Betreuung größtenteils übernehmen und nur gelegentlich auf Pflegedienste zurückgreifen, könnte eine Aufteilung von 20 Prozent Pflegesachleistungen und 80 Prozent Pflegegeld sinnvoll sein. Diese Konstellation bietet finanzielle Unterstützung für die pflegenden Angehörigen und hält trotzdem Mittel für professionelle Hilfe bereit.

Auswirkungen von Änderungen des Pflegegrades

Wenn sich der Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person verschlechtert und der Pflegegrad erhöht wird, steigen in der Regel auch die Pflegegeld- und Pflegesachleistungsansprüche. Pflegebedürftige können dann entscheiden, ob sie den zusätzlichen Betrag beanspruchen, um einen höheren Anteil der Pflege durch professionelle Dienste abzudecken oder mehr Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige zu erhalten.

Mit einem niedrigeren Pflegegrad sinken im Umkehrschluss die zur Verfügung stehenden Mittel. Pflegebedürftige müssen dann möglicherweise die Aufteilung ihrer Leistungskombination neu justieren, um mit den geringeren Mitteln auszukommen.

Informieren Sie die Pflegekasse umgehend bei einer Änderung des Pflegegrades, damit Sie stets die Unterstützung erhalten, die ihrem aktuellen Zustand entspricht.

Die sechsmonatige Bindungsfrist und ihre Bedeutung für die Pflegeplanung

Die Aufteilung von Pflegegeldleistung und Pflegesachleistungen kann nur alle sechs Monate geändert werden. Diese Bindungsfrist ist gesetzlich festgelegt. Sie stellt sicher, dass die Pflegekassen und die Pflegedienste ihre Kapazitäten planen können und Pflegebedürftige sich für einen gewissen Zeitraum an eine Pflegeform halten.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten sich daher im Vorfeld überlegen, wie viel Unterstützung benötigt wird und wie viel die Familie leisten kann. Überprüfen Sie die aktuellen Pflegebedürfnisse regelmäßig und stimmen Sie sich dazu eng mit der Pflegekasse ab, um die Leistungen effektiv zu nutzen.

Ausnahmen: In bestimmten Ausnahmefällen kann die Bindungsfrist aufgehoben werden. Dies ist möglich, wenn sich die gesundheitliche Situation des Pflegebedürftigen erheblich verändert hat, zum Beispiel durch eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die eine andere Pflegeform notwendig macht. Auch bei einer Verbesserung des Zustandes, kann die Bindungsfrist aufgehoben werden.

Um eine Ausnahme von der Bindungsfrist zu beantragen, muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen und die veränderte Situation darlegen. Es ist in der Regel notwendig, medizinische Nachweise oder ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Notwendigkeit der Änderung bestätigt. Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet. Bei Genehmigung wird die Kombinationsleistung zeitnah angepasst.

Kombinationsleistung: Antrag und Genehmigung

Um Kombinationsleistungen zu erhalten, ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Dieser sollte Angaben zur gewünschten Aufteilung zwischen Pflegegeldleistung und Pflegesachleistungen enthalten. Die Pflegekasse prüft dann die Anspruchsvoraussetzungen und bewilligt die Kombinationsleistung entsprechend des festgestellten Pflegegrades.

In 3 Schritten zur Antragstellung

  1. Kontakt aufnehmen
  2. Dies kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Bei diesem ersten Kontakt informieren Sie die Pflegekasse über Ihre Absicht, kombinierte Leistungen zu beantragen, und tauschen grundlegende Informationen aus.

  3. Beraten lassen
  4. Nach der Kontaktaufnahme findet in der Regel ein Beratungsgespräch statt, das persönlich oder telefonisch durchgeführt werden kann. In diesem Gespräch klärt die Pflegekasse die individuelle Situation des Pflegebedürftigen und erläutert das Mischmodell der Pflege. Oft bieten die Pflegekassen auch eine kostenfreie Pflegeberatung an, die Ihnen dabei hilft, die bestmögliche Pflegeunterstützung zu planen.

  5. Antragsformulare einreichen
  6. Nach dem Gespräch erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare. Diese Formulare müssen Sie ausfüllen und bei der Pflegekasse einreichen. Die Formulare fragen nach persönlichen Daten, dem Pflegegrad, der gewünschten Aufteilung der Pflegeleistungen und weiteren relevanten Informationen. Rückfragen seitens der Pflegekasse können dabei vorkommen, was den Prozess verlängern kann. Daher ist es ratsam, alle erforderlichen Dokumente vollständig und rechtzeitig einzureichen und während des Prozesses gut erreichbar zu sein, um Fragen schnell klären zu können.

Diese Unterlagen und Nachweise benötigen Sie

  • Pflegegradbescheid: Der Bescheid über den festgestellten Pflegegrad ist eine der wichtigsten Unterlagen für Ihren Antrag. Dieser Bescheid bestätigt, dass der Antragsteller Anspruch auf Pflegeleistungen hat und in welchem Umfang diese Leistungen gewährt werden.
  • Nachweis über bisherige Pflegeleistungen: Es kann erforderlich sein, dass Sie Nachweise über bisher erbrachte Pflegeleistungen vorlegen. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen Pflegegeld bereits bezogen wurde oder in denen bereits fachpflegerische Versorgung erbracht wurde. Solche Nachweise helfen der Pflegekasse, die richtige Höhe der Kombinationsleistungen zu bestimmen.

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen bearbeitet, abhängig von der Komplexität des Falles und der Auslastung der Pflegekasse. Nachdem alle Unterlagen eingereicht und geprüft wurden, informiert die Pflegekasse Sie als Antragsteller schriftlich über die Entscheidung. In diesem Schreiben wird auch die Höhe der bewilligten Leistungen und der Beginn der Leistungszahlung mitgeteilt.

Vertragsabschluss mit Pflegediensten: Finanzielle Überlegungen und Tipps

Wichtige Punkte, die Sie bei Vertragsabschlüssen mit Pflegediensten beachten sollten:

Klären Sie, welche Leistungen der Pflegedienst erbringt und wie diese abgerechnet werden. Es ist wichtig, alle angebotenen Leistungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Es sollte klar sein, welche Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt sind und welche Kosten privat getragen werden müssen. Dies betrifft vor allem Zusatzleistungen, die über die grundsätzlichen Pflegesachleistungen hinausgehen – zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfe, Freizeitgestaltung, Pflegehilfsmittel oder spezielle therapeutische Maßnahmen. Es ist wichtig, diese Zusatzleistungen und ihre Kosten genau zu prüfen und zu entscheiden, ob Sie sie benötigen. Holen Sie sich zudem immer mehrere Angebote ein, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Kombinationsleistungen optimal nutzen

Die Kombileistung bietet Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine flexible Möglichkeit, die Pflege individuell zu gestalten und finanzielle Ressourcen effizient zu nutzen. Durch eine bewusste Planung und die regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürfnisse können sowohl die Pflegegeldleistung als auch die Pflegesachleistungen optimal eingesetzt werden. So wird nicht nur die Qualität der Pflege gesichert, sondern auch die finanzielle Belastung der Familien minimiert. Um alle anfallenden Pflegekosten zu decken, kann eine private Pflegezusatzversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Bei Fragen rund um eine Pflegeversicherung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten beraten. Wir sind gern für Sie da.
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Häufige Fragen und Antworten

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Wie stelle ich einen Antrag auf Kombinationsleistung?

Wenden Sie sich zuerst an Ihre Pflegekasse. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um die beste Aufteilung zwischen Pflegegeldleistung und -sachleistungen zu besprechen. Im Anschluss erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare, die Sie vollständig ausfüllen und zusammen mit dem Pflegegradbescheid einreichen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die bewilligten Leistungen.

Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Pflegebedürftige von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause gepflegt werden. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die direkt an den Pflegebedürftigen geht. Kombinationsleistung hingegen bietet eine flexible Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, bei der sowohl familiäre als auch professionelle Pflegeleistungen genutzt werden können. Das Pflegegeld wird in diesem Fall anteilig ausgezahlt, abhängig davon, wie viel der maximalen fachpflegerischen Versorgung in Anspruch genommen wird.

Das anteilige Pflegegeld bei der Kombileistung hängt vom genutzten Anteil der Pflegesachleistungen ab. Wenn beispielsweise 60 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt werden, erhalten Sie 40 Prozent des Pflegegeldes. Die genaue Höhe variiert je nach Pflegegrad. Für Pflegegrad 3 würde dies bedeuten, dass bei 60 Prozent Sachleistung 229,20 Euro Pflegegeld ausgezahlt werden (40 Prozent von 573 Euro).

Ja, bei der Pflegegeld-Sachleistung-Kombination wird der Anteil der Pflegesachleistungen direkt vom Pflegegeld abgezogen. Das bedeutet, dass je mehr fachpflegerische Versorgung in Anspruch genommen wird, desto geringer ist das verbleibende Pflegegeld. Die Leistungen ergänzen sich, sodass insgesamt die volle Unterstützung im Rahmen der jeweiligen Pflegegrade gewährleistet wird. Das Ziel ist, eine bedarfsgerechte Pflege sicherzustellen, die sowohl durch familiäre als auch professionelle Unterstützung erfolgt.

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