Junge Frau mit Sommersprossen sitzt auf dem Rücksitz eines Fahrzeuges. Sie lächelt.

Zahnzusatzversicherung

  • Mehr Leistungen für Zahnersatz als bei der gesetzlichen Krankenkasse

  • Jährliches Budget für professionelle Zahnreinigung enthalten

  • Auch kieferorthopädische Behandlungen versicherbar

Das Paket für schöne Zähne

Damit Sie schnell wieder lächeln können

Zahnschmerzen sind oft doppelt unangenehm: Zum Schmerz kommt die Sorge um die Kosten der Behandlung. Denn wer eine hochwertige Füllung oder sogar Zahnersatz benötigt, muss dafür tief in die Tasche greifen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deckt meist nur einen Bruchteil der Ausgaben ab. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung der Sparkasse schließen Sie die Lücke zwischen der gesetzlichen Leistung und den tatsächlich anfallenden Kosten zu einem großen Teil.

Die Vorteile im Überblick:

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Mehr Informationen und konkrete Konditionen zur Krankenzusatzversicherungen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da. Krankenzusatzversicherungen.
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Das leistet die Zusatzversicherung

Auch wenn Sie Ihre Zähne sorgfältig pflegen, kann es sein, dass eine Zahnbehandlung nötig wird. Dann ist es gut, wenn Sie sich die optimale Therapie und die bestmöglichen Materialien für Füllung oder Zahnersatz leisten können. Die GKV übernimmt nur einen gewissen Teil der Kosten und das auch nur für die jeweilige Grundversorgung. Mit einer Zusatzversicherung der Sparkasse senken Sie Ihren Eigenanteil um 50 bis 90 Prozent – abhängig vom gewählten Tarif. Das betrifft zum Beispiel:

Zahnersatz: Was die gesetzliche Krankenversicherung erstattet

Die GKV übernimmt bei Zahnersatz grundsätzlich nur 60 Prozent der medizinisch notwendigen Grundversorgung. Man spricht in dem Zusammenhang auch von der Regelversorgung. Wer sein Bonusheft für Vorsorgeuntersuchungen in den zurückliegenden fünf Jahren regelmäßig abstempeln lassen hat, bekommt 70 Prozent von seiner Krankenkasse erstattet. Wer zehn Jahre Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, kann mit 75 Prozent GKV-Erstattung rechnen.

Für Menschen mit geringem Einkommen greift eine Härtefallregelung: Die GKV übernimmt 100 Prozent der Kosten bei einfachem Zahnersatz. Alle anderen Versicherten müssen mindestens 25 Prozent der Kosten selbst tragen – auch wenn sie sich für die günstigste Variante entscheiden. Bei einer höherwertigen Versorgung liegt der Eigenanteil deutlich darüber. Eine Zusatzversicherung sichert Sie für diese Fälle ab.

Ein Kostenbeispiel: Soll ein Zahn ersetzt werden, zahlt die GKV ohne Bonusheft einen Festzuschuss von 471,14 Euro. Entscheiden Sie sich für eine Brücke aus einer Metalllegierung, liegt ihr Eigenanteil bei rund 350 Euro – abhängig von den Kosten, die Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin im Einzelnen berechnet. Für ein Implantat, das Ihrem verlorenen Zahn ähnelt, kommt leicht ein Eigenanteil in Höhe von 2.500 Euro auf Sie zu. Ein privater Versicherungsschutz bewahrt Sie vor diesen hohen Zuzahlungen.

Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht¹

Zahlt

Die Zahnzusatzversicherung zahlt, wenn ...

  • Sie eine medizinisch notwendige Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigen (auch Wurzelkanalbehandlung).

  • Sie eine professionelle Zahnreinigung vornehmen lassen.

  • Sie als Kind oder Jugendliche(r) eine kieferorthopädische Behandlung benötigen (je nach Tarif Behandlungsbeginn bis zu einem bestimmten Alter).

Zahlt nicht

Die Zahnzusatzversicherung zahlt nicht, wenn ...

  • Sie bei Vertragsabschluss bereits in Behandlung waren oder Ihr Arzt, Ihre Ärztin eine entsprechende Behandlung angeraten hat.

  • Sie eine rein kosmetische Behandlung vornehmen lassen (z. B. Bleaching).

  • Sie sich als Erwachsener einer kieferorthopädischen Behandlung unterziehen (Ausnahme: Unfall).

Voraussetzung für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Auskunft über den Zustand Ihrer Zähne: Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags müssen Sie angeben, ob aus zahnärztlicher Sicht bereits eine Behandlung geplant ist oder Ihnen dazu geraten wurde. Eine ohnehin anstehende Behandlung wird von der Versicherung nicht übernommen. Auch erkrankte oder fehlende Zähne sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das heißt, wenn Sie diese Zähne behandeln oder diese Lücken schließen lassen, beteiligt sich der Versicherer nicht an den Kosten.

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Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, vor allem vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs, aber auch vom Alter der zu versichernden Person. Sehr gute Verträge kosten monatlich 20 bis 40 Euro.

Bei vielen Tarifen wird schon bei Vertragsabschluss festgelegt, dass die Beiträge alle paar Jahre erhöht werden, um den mit steigendem Alter verbundenen höheren Kosten für Zahnbehandlungen Rechnung zu tragen. Andere Tarife sichern einen konstanten Beitrag über die gesamte Laufzeit zu, was diese Tarife für jüngere Menschen allerdings teurer macht. Für welches Modell Sie sich entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Präferenzen ab.

Manche Zusatzversicherungen haben keine Wartezeit. Wichtig ist dennoch, dass Ihre Zahnbehandlung vor Abschluss der Versicherung noch nicht begonnen hat und auch nicht angeraten wurde. Sonst greift der Versicherungsschutz für diesen Fall nicht.

Versicherer deckeln in der Regel in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit den Betrag, den Sie maximal pro Jahr erstatten.

Gesetzlich Versicherte müssen einen Teil der Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz selbst zahlen. Eine Ausnahme gilt lediglich für Menschen mit geringem Einkommen. Je hochwertiger die Behandlung und das verwendete Material sind, desto höher fällt der Eigenanteil aus. Eine Zahnzusatzversicherung verringert diesen Eigenanteil der Versicherten abhängig vom gewählten Tarif. Das kann sich bei Implantaten oder hochwertigen Inlays schnell rechnen. Die jeweilige Behandlung darf vor Abschluss der Versicherung jedoch noch nicht medizinisch angeraten worden sein.

Zahnbehandlungen und Zahnersatz sind teuer. Benötigen Sie zum Beispiel eine Füllung oder ein Inlay, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Kosten. Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren.

Der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel übernimmt die Zahnzusatzversicherung einen Teil der privat zu tragenden Kosten: für Zahnbehandlungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung sowie für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen.

Wichtig ist nicht nur, wie hoch der Beitrag ist, sondern vor allem, was die private Zusatzversicherung leistet: Achten Sie auf eine hohe Kostenerstattung für Zahnersatz. Kunststoff- oder Keramik-Inlays können mehrere hundert Euro kosten, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt davon nur einen Bruchteil, weil für die Regelversorgung eine Amalgam-Füllung vorgesehen ist. Gleiches gilt für Implantate: Hier liegen die Kosten im vierstelligen Bereich, die GKV beteiligt sich lediglich zu einem kleinen Teil an dem Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt in diesem Fall den Großteil der Kosten.

Setzen Sie auf persönliche Beratung in Ihrer Sparkasse und finden Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater den für Sie optimalen Versicherungsschutz.

Üblich sind Wartezeiten von acht Monaten. In dieser Zeit kann man keine Leistungen für Zahnersatz in Anspruch nehmen. Viele Anbieter verzichten inzwischen auf eine Wartezeit. Dafür legen aber so gut wie alle Versicherer Höchstbeträge für die ersten Jahre der Vertragslaufzeit fest.

Wichtig zu wissen: Auch in Verträgen ohne Wartezeit werden die Kosten für Behandlungen nicht erstattet, die schon vor Abschluss des Vertrags begonnen haben oder zu diesem Zeitpunkt von einem Arzt oder einer Ärztin bereits angeraten waren.

Bei Versicherungsverträgen mit Zahnstaffel sind die Erstattungsbeträge in den ersten Jahren gedeckelt, das heißt die Versicherung zahlt jeweils nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag pro Jahr. Dieser Höchstbetrag steigt von Jahr zu Jahr an, bis er ganz entfällt.

Ist in einem Tarif für die Zahnzusatzversicherung von einer Verdopplung des Festzuschusses die Rede, dann bedeutet das, dass der Versicherer Ihnen denselben Betrag noch einmal auszahlt, den die gesetzliche Krankenversicherung in der Regelversorgung erstattet.

Sie können die Beiträge für Ihre Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendung berücksichtigen. Dafür gelten jedoch Höchstsätze, die viele Steuerzahlende schon mit den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung ausschöpfen. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 Euro.

Hinweis:

¹ Wir haben uns in der Tabelle an gängigen Ereignissen orientiert, die oft versichert sind. Je nach Versicherer können diese jedoch abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Versicherungsvertrag, was Ihre Zahnzusatzversicherung anbietet. Sprechen Sie im Zweifel Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin an. Unser Ziel ist es, Ihnen den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu bieten!

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