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Eine Frau sitzt im Krankenhaus auf einem Bett in einem Krankenhaushemd. Sie lächelt dabei. Im Hintergrund sind weitere Betten und ein Glasfenster zu erkennen.

Krankentagegeldversicherung

  • Finanzieller Ausgleich bei längerer Krankheit

  • Höhe individuell wählbar

  • Für Angestellte und Selbstständige

Gut geschützt bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Alle Inhalte im Überblick

Ihre Vorteile

Krankentagegeld: Damit Sie bei längerer Krankheit abgesichert sind

Wenn Sie länger krank sind oder nach einem Unfall nicht arbeiten können, kann das Einkommen schnell wegfallen. Selbstständige trifft es normalerweise sofort, Angestellte nach 6 Wochen Lohnfortzahlung. Was passiert dann? Privat Krankenversicherte bekommen kein gesetzliches Krankengeld, gesetzlich Versicherte oft zu wenig. Für sie alle bietet eine Krankentagegeldversicherung die Lösung: Sie fängt den Verdienstausfall auf und sichert den Lebensunterhalt.

Ihre Vorteile mit einer Krankentagegeldversicherung

  • Finanzieller Schutz

    Mit dem Krankentagegeld können Sie Ihren Lebensstandard auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit sichern.

  • Ohne zeitliche Begrenzung

    Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Karenzzeit erhalten Sie Geld für jeden Tag, an dem Sie krankgeschrieben sind – bis Sie wieder arbeiten können oder eine Berufsunfähigkeit eintritt.

  • Flexible Anpassungen

    Ihr Einkommen hat sich verändert? Passen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung unkompliziert an.

  • Steuerfreie Auszahlung

    Sie müssen erhaltenes Krankentagegeld nicht versteuern. Eine Angabe in Ihrer Steuererklärung ist nicht notwendig. Es fallen auch keine Sozialabgaben an.

  • Maßgeschneiderte Absicherung

Wir beraten Sie gern zur Krankentagegeldversicherung

Gern analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherung zu Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen passt.
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Das leistet eine Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei einer längeren Erkrankung pro Krankheitstag einen vereinbarten Betrag. Dieser soll Ihren Verdienstausfall ausgleichen. Das Krankentagegeld erhalten Sie ab dem vereinbarten Zeitpunkt so lange, wie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bescheinigt, dass Sie arbeitsunfähig sind.

Das ist meist, bis Sie entweder wieder arbeiten können, Ihre Altersrente beziehen oder berufsunfähig sind. Berufsunfähig bedeutet, dass Sie in Ihrem letzten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt arbeiten können. Bei Berufsunfähigkeit schützt stattdessen eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Den individuellen Tagessatz der Krankentagegeldversicherung legen Sie bei Vertragsabschluss fest. Wie hoch dieser Betrag sein sollte, richtet sich in erster Linie danach, ob Sie ergänzend einen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben oder nicht.

Wichtiger Unterschied
Vergleich: Krankengeld versus Krankentagegeld

Krankengeld erhalten Angestellte, die gesetzlich krankenversichert sind, in der Regel ab der 7. Krankheitswoche. Denn dann endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Es beträgt normalerweise 70 Prozent des Bruttogehalts, aber nie mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze (2026 sind das 5.812,50 Euro monatlich; 2025 waren es 5.512,50 Euro pro Monat) erhält jedoch nicht mehr Krankengeld. Das bedeutet: Für Besserverdienende entsteht eine größere finanzielle Lücke im Vergleich zum vorherigen Einkommen.

Krankentagegeld ist eine zusätzliche private Absicherung. Mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung können alle Erwerbstätigen vorsorgen. Der Versicherer zahlt dann bei Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Tagessatz. Das ist insbesondere wichtig, wenn sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder wenn dieses nicht ausreicht, um Ihren Lebensstandards zu sichern.

Für wen ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Ob und in welchem Umfang eine Krankentagegeldversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt vor allem von 2 Faktoren ab:

  1. Ihrem Arbeitsverhältnis: Sind Sie angestellt, selbstständig oder verbeamtet?
  2. Ihrer Krankenversicherung: Sind Sie privat oder gesetzlich versichert?

Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Werden Sie krank, zahlt Ihr Arbeitgeber 6 Wochen lang weiter Ihr Gehalt. Bei kürzerer Krankheit sind Sie also finanziell abgesichert. Schwierig wird es bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Ab Woche 7 springt Ihre Krankenkasse ein und überweist Ihnen Krankengeld (eine Erklärung dazu finden Sie im obigen Kasten). Dieses Geld reicht jedoch unter Umständen nicht aus, um alle laufenden Kosten zu decken. Hinzu kommt, dass Sie auch vom Krankengeld weiter Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.

Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze – 2026 sind das 5.812,50 Euro monatlich –, kann die Lücke zum Krankengeld noch größer ausfallen. Denn mehr als 135,63 Euro pro Tag erhalten Sie nicht von Ihrer Krankenkasse (Stand: 2026). Je höher das Einkommen ist, desto wichtiger wird eine private Krankentagegeldversicherung. 

Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Privat versicherte Angestellte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher ist es sinnvoll, dass sie einen Zusatzvertrag über eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Idealerweise sollte diese ab dem 43. Tag einspringen, also dann, wenn die 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber enden.

Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige und freiberuflich Tätige

Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler bekommen keine Lohnfortzahlung. Daher ist für sie die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit besonders wichtig. Sind sie gesetzlich krankenversichert, können sie sich gegen einen Aufpreis Anspruch auf gesetzliches Krankengeld sichern. Dazu müssen sie schriftlich eine sogenannte Wahlerklärung bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Versicherte in der Künstlersozialkasse erhalten regulär Krankengeld ab Woche 7. In dem Punkt sind sie gesetzlich versicherten Angestellten gleichgestellt. Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden, maximal aber auf 135,63 Euro pro Tag (2026). Wem das nicht genügt, der ist mit einer privaten Krankentagegeldversicherung gut beraten. Sie zahlt bei längeren Krankheiten den vereinbarten Tagessatz und gibt auf diese Weise finanzielle Sicherheit.

Privat krankenversicherte Selbstständige und freiberuflich Tätige

Wer selbstständig und privat krankenversichert ist, erhält nicht automatisch eine Leistung, die dem Krankengeld der gesetzlichen Versicherung entspricht. Dafür braucht es eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung. Wichtig ist, dass Sie eine solche Zusatzversicherung abschließen – sonst kann eine längere Krankheit oder ein Unfall oft existenzbedrohend werden. Denn Sie erhalten weder eine Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld.

Beamtinnen und Beamte

Wer verbeamtet ist, braucht in der Regel keine Krankentagegeldversicherung. Denn die Dienstbezüge werden normalerweise im Krankheitsfall weiterbezahlt. Sie müssen also keine Einkommenseinbußen befürchten.

Wann die Krankentagegeldversicherung zahlt – und wann nicht [1]

Die Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn ...
  • … Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden und ein Arzt oder eine Ärztin das bescheinigt. Dabei gilt eine vertraglich vereinbarte Karenzzeit zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und dem Leistungsbezug.

  • Sie aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig werden und eine Ärztin oder ein Arzt das bescheinigt.

  • … Sie im gesetzlichen Mutterschutz sind und die jeweilige Wartezeit eingehalten haben.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, wenn ...
  • … Sie berufsunfähig werden, das heißt dauerhaft nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt in Ihrem letzten Beruf arbeiten können. Für diesen Fall benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • … Sie vor Ablauf der Wartezeit erkranken (außer bei einem Unfall).

  • …  Sie unwahre Angaben über Ihren Gesundheitszustand gemacht haben.

Rechenbeispiel
Wie wird das Krankentagegeld berechnet?

Überschlagen Sie dazu am besten Ihre monatlichen Ausgaben. Ziehen Sie gegebenenfalls monatliche Einnahmen ab, die Sie auch dann erhalten, wenn Ihr Einkommen wegfällt, etwa aus gesetzlichem Krankengeld. Teilen Sie die restliche Summe durch 30, um aus dem monatlichen das tägliche Krankentagegeld zu berechnen.

Beispiel:

Monatliche Ausgaben: 1.500 Euro

Monatliche Mieteinnahmen (nach Steuern): 500 Euro

Berechnung:

1.500 Euro Ausgaben – 500 Euro Einnahmen = 1.000 Euro

1.000 / 30 = 33,33 Euro

Ein tägliches Krankentagegeld in passender Höhe beträgt in unserem Beispiel 33,33 Euro.

Diese Voraussetzungen gelten für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung

Gesundheitsprüfung:  

Bevor Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, werden Ihnen meist Gesundheitsfragen gestellt. Beantworten Sie diese wahrheitsgemäß. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Tarife ohne eine solche Gesundheitsprüfung gibt es selten und auch dann meist nur für Personen, die sehr niedrige Tagessätze versichern wollen.

Maximaler Tagessatz:

Meist können Sie bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung maximal die Höhe Ihres Nettoeinkommens versichern. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und andere Lohnersatzleistungen werden dabei eingerechnet. Bei vielen Anbietern gibt es zudem einen Höchstsatz pro Tag.

Teilen Sie Ihrem Versicherer unbedingt mit, wenn Sie dauerhaft weniger verdienen. Dann wird Ihr Tagessatz angepasst und damit sinkt auch Ihr Versicherungsbetrag. Umgekehrt sollte Ihr Tarif auch die Möglichkeit bieten, den Tagessatz zu erhöhen, wenn Ihr Einkommen steigt.

Wartezeiten: 

Bei den meisten Tarifen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Das heißt, dass Sie die Versicherungsleistung erst nach Ablauf dieser Frist in Anspruch nehmen können. Haben Sie einen Unfall und werden daraufhin krankgeschrieben, gilt keine Wartezeit.

Für das Krankentagegeld im Mutterschutz beträgt die Wartezeit üblicherweise 8 Monate. Wer die Versicherung also erst abschließt, wenn die Schwangerschaft schon einige Zeit besteht, erhält keine Leistungen.

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Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung

    • Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler, die keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben
    • Privat krankenversicherte Angestellte, weil sie kein gesetzliches Krankengeld bekommen
    • Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, wenn dieses nicht zum Leben reicht
  1. Der Tagessatz sollte ausreichend hoch sein, um Ihre Ausgaben zu decken, wenn Ihr Einkommen wegfällt. Falls Sie ergänzend Anspruch auf gesetzliches Krankengeld haben, können Sie dieses abziehen. Vergessen Sie dabei nicht, dass vom Krankengeld Sozialabgaben abgehen – vom Krankentagegeld jedoch nicht.

  2. Ja, meist gibt es Wartezeiten. Diese gelten nicht bei Unfällen. Es gilt außerdem eine Karenzzeit, bis die Zahlung beginnt – zum Beispiel ab dem 15., 22. oder 29. Krankheitstag, je nach Tarif.

  3. Ja, Sie können Ihre Krankentagegeldversicherung meist an Ihr aktuelles Einkommen anpassen. Das gilt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Reduktion. So bleibt der Schutz passend zu Ihrer finanziellen Situation.

  4. Das kommt unter anderem stark auf Alter, Beruf, Einkommen und gewünschte Leistungen an. Je nach Tarif zahlen manche Menschen nur wenige Euro pro Monat, andere etwas mehr. Eine konkrete Angabe lässt sich ohne persönliche Angaben schwer machen.

  5. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt normalerweise, solange Sie arbeitsunfähig sind – bis zur Genesung oder je nach Vertrag bis zur Berufsunfähigkeit oder aber zum Renteneintritt. Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, endet die Zahlung normalerweise.

  6. Nein, das Krankentagegeld ist steuerfrei.

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