Eine Frau sitzt im Krankenhaus auf einem Bett in einem Krankenhaushemd. Sie lächelt dabei. Im Hintergrund sind weitere Betten und ein Glasfenster zu erkennen.

Krankentagegeldversicherung

  • Finanzieller Ausgleich bei längerer Krankheit

  • Höhe individuell wählbar

  • Geeignet für Angestellte und Selbstständige

Falls Sie mal länger ausfallen

Wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können

Mit einer Krankentagegeldversicherung gleichen Sie Einkommensverluste aus, die durch eine längere Krankheit entstehen – und sichern so Ihre finanzielle Existenz. Diese Zusatzabsicherung ist vor allem für Privatversicherte und viele Selbstständige wichtig. Aber auch gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben meist eine Versorgungslücke: Denn was die Krankenkasse ab der siebten Krankheitswoche zahlt, reicht oftmals nicht, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung der Sparkasse haben Sie diese Sorgen nicht.

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Unsere Leistungen

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei einer längeren Erkrankung pro Krankheitstag einen vereinbarten Satz, der den Verdienstausfall ausgleicht. Dieses Krankentagegeld erhalten Sie so lange, bis sie wieder arbeiten können.

Der individuelle Tagessatz wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Wie hoch dieser Betrag sein sollte, richtet sich in erster Linie danach, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung haben oder nicht.

Krankengeld und Krankentagegeld – was ist was?

Weil die beiden Begriffe so ähnlich sind, droht Verwechslungsgefahr:

Krankengeld erhalten die meisten gesetzlich Versicherten in der Regel ab der siebten Krankheitswoche, also dann, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Wer mit seinem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat liegt, erhält ein Krankengeld, das etwa 20 Prozent geringer ausfällt als das Nettoeinkommen. Bei Gutverdienern ist die Lücke größer, weil die Krankenkassen maximal 122,88 Euro pro Tag zahlen.

Krankentagegeld ist eine zusätzliche private Absicherung. Mit dem Abschluss einer Krankentagegeldversicherung können alle Erwerbstätigen vorsorgen, die entweder keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder bei denen diese Leistung nicht für die Sicherung des Lebensstandards ausreicht. Der Versicherer zahlt bei längerer Krankheit den vereinbarten Tagessatz.

Wer Krankentagegeld braucht

Ob und in welchem Umfang eine Krankentagegeldversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt zum einen davon ab, ob Sie angestellt oder selbstständig sind, und zum anderen, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Werden Sie krank, zahlt Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin in der Regel sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Bei kürzerer Krankheit sind Sie also finanziell abgesichert.

Schwierig wird es bei längerer Arbeitsunfähigkeit: Ab Woche sieben springt Ihre Krankenkasse ein und überweist Ihnen 70 Prozent Ihres Bruttogehalts als Krankengeld. Dieses Geld reicht unter Umständen nicht aus, um alle laufenden Kosten zu decken, auch weil sie weiter Beiträge für die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.

Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 58.050 Euro im Jahr beziehungsweise 4.837,50 Euro im Monat, kann die Lücke zum Krankengeld noch größer ausfallen. Denn mehr als 112,88 Euro pro Tag erhalten Sie nicht von Ihrer Krankenkasse. Je höher das Einkommen ist, desto wichtiger wird eine private Krankentagegeldversicherung.

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Privat versicherte Angestellte sind bei Arbeitsunfähigkeit noch schneller vom finanziellen Ruin bedroht als gesetzlich versicherte, denn sie erhalten regulär kein Krankengeld von ihrer Versicherung. Sie sollten unbedingt einen Zusatzvertrag über eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die ab dem 43. Tag einspringt, also dann, wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung enden.

Gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld. Um sich gegen einen Einkommensausfall abzusichern, können Sie als Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld ab der siebten Woche wählen und dafür den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Gegen einen weiteren Beitragszuschlag kann diese Leistung auch schon ab Woche vier bezogen werden.

Versicherte in der Künstlersozialkasse erhalten regulär Krankengeld ab Woche sieben. In dem Punkt sind sie gesetzlich versicherten Angestellten gleichgestellt.

Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden, maximal aber auf 112,88 Euro pro Tag. Wem das nicht genügt, der ist mit einer privaten Krankentagegeldversicherung gut beraten. Sie zahlt bei längeren Krankheiten den vereinbarten Tagessatz – und gibt auf diese Weise finanzielle Sicherheit.

Privat versicherte Selbstständige und Freiberufler

Wer privat versichert ist, erhält nicht automatisch eine Leistung, die dem Krankengeld der gesetzlichen Versicherung entspricht. Dafür braucht es eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung. Diese muss nicht bei der privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen wird – sonst droht bei längerer Krankheit der finanzielle Ruin.

Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Zahlt

Die Krankentagegeldversicherung zahlt, wenn ...

  • … Sie aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig werden und ein Arzt oder eine Ärztin das bescheinigt. Dabei gilt eine vertraglich vereinbarte Karenzzeit zwischen dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und dem Leistungsbezug.

  • … Sie im gesetzlichen Mutterschutz sind.

  • … Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht haben.

Zahlt nicht

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, wenn ...

  • … Sie berufsunfähig werden, das heißt dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Für diesen Fall benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

  • … Sie vor Ablauf der Wartezeit erkranken (außer bei einem Unfall).

  • … Sie vor Ablauf der Wartezeit erkranken (außer bei einem Unfall).

Voraussetzungen für den Abschluss

Gesundheitsprüfung: Bevor Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, werden Ihnen meist Gesundheitsfragen gestellt. Beantworten Sie diese wahrheitsgemäß. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Tarife ohne eine solche Gesundheitsprüfung gibt es nur für Angestellte, die sehr niedrige Tagessätze versichern wollen.

Maximaler Tagessatz: Meist kann der Kunde oder die Kundin bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bis zu 100 Prozent dessen absichern, was dem Nettoeinkommen entspricht. Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse und andere Lohnersatzleistungen werden dabei eingerechnet. Bei vielen Anbietern gibt es zudem einen Höchstsatz pro Tag.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Versicherer in Kenntnis setzen, wenn Sie dauerhaft weniger verdienen. Dann wird Ihr Tagessatz angepasst und damit sinkt auch Ihr Versicherungsbetrag. Umgekehrt sollte Ihr Tarif auch die Möglichkeit bieten, den Tagessatz zu erhöhen, wenn Ihr Einkommen steigt.

Wartezeiten: Bei den meisten Tarifen gelten drei Monate Wartezeit. Das heißt, dass Sie die Versicherungsleistung erst nach Ablauf dieser Frist in Anspruch nehmen können. Haben Sie einen Unfall und werden daraufhin krankgeschrieben, gilt keine Wartezeit.

Für das Krankentagegeld im Mutterschutz beträgt die Wartezeit üblicherweise acht Monate. Wer die Versicherung also erst abschließt, wenn die Schwangerschaft schon einige Zeit besteht, erhält keine Leistungen.

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Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung, die gezahlt wird, wenn die versicherte Person wegen Krankheit längere Zeit nicht arbeiten kann. Dabei handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Man spricht manchmal auch von einer Verdienstausfallversicherung.

Werden Angestellte krank, zahlen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mindestens sechs Wochen lang den Lohn weiter. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das beläuft sich aber nur auf 70 Prozent des Bruttogehalts und reicht damit meist nicht, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken.

Eine private Krankentagegeldversicherung der Sparkasse bringt finanzielle Sicherheit: Bei längerer Erkrankung erhalten Sie den Tagessatz, den Sie zuvor festgelegt haben – bis zu einer Höhe, die 100 Prozent Ihres Nettogehalts pro Tag entspricht. Die Versorgungslücke ist damit geschlossen.

Krankentagegeld ist sinnvoll für alle, die bei längerer Krankheit Einkommensverluste fürchten müssen. Privatversicherte und manche Selbstständige sollten eine solche Zusatzversicherung abschließen, weil sie sonst im Krankheitsfall keine finanzielle Ausgleichszahlung erhalten.

Aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit einer Krankentagegeldversicherung ihre finanzielle Existenz sichern. Die Versicherung schließt die Lücke zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung – das etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens entspricht – und den 100 Prozent, mit denen Sie sonst rechnen.

Die Versicherungsbeiträge sind abhängig vom Tarif, den damit verbundenen Leistungen und dem Tagessatz, den Sie im Krankheitsfall gezahlt bekommen wollen.

Die Höhe des Krankentagegelds legen Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrags selbst fest. Sie können maximal 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse haben, sinkt dadurch der maximal versicherbare Tagessatz in Ihrer Krankentagegeldversicherung. Manche Anbieter legen außerdem selbst Höchstsätze pro Tag fest.

Das hängt von Ihren individuellen monatlichen Ausgaben ab und davon, ob Sie Ihr gesamtes Nettoeinkommen benötigen oder finanziellen Spielraum haben.

Rechnen Sie am besten einmal durch, welche monatlichen Fixkosten auch bei einer längeren Krankheit anfallen, zum Beispiel Miete, Strom oder Lebensmittel. Diese Kosten sollten Sie mindestens absichern.

Haben Sie Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung, sollten Sie schauen, ob dieser Betrag ausreicht, um Ihre Fixkosten zu decken. Wenn nicht, brauchen Sie eine private Krankentagegeldversicherung, die die Lücke schließt.

Wer keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld hat, benötigt umso dringender eine private Absicherung, um seinen Lebensstandard bei längerer Krankheit sichern zu können.

Die Versicherung zahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind. Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Karenzzeit erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Tag, an dem Sie krankgeschrieben sind.

Versicherer unterscheiden allerdings zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Für den Fall, dass Sie dauerhaft krank sind und aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Krankentagegeldversicherung leistet in dem Fall nicht weiter.

Das bedeutet: Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zum Basisschutz für alle, die sich von ihrem Erwerbseinkommen finanzieren. Sie ist noch wichtiger als die Krankentagegeldversicherung, da sie die dauerhafte Absicherung übernimmt, wenn Sie nicht mehr arbeiten können.

Krankengeld erhalten die meisten gesetzlich Versicherten ab der siebten Krankheitswoche, also dann, wenn die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet. Die Leistung der Krankenkasse liegt bei etwa 75 Prozent des Nettoeinkommens.

Krankentagegeld ist eine private Absicherung. Der Versicherer zahlt bei längerer Krankheit den vereinbarten Tagessatz und schließt damit die Versorgungslücke, die bei vielen Angestellten und Selbstständigen andernfalls besteht.

Die Sparkassen informieren Sie gern zu privaten Zusatzversicherungen. Sprechen Sie Ihren Berater oder Ihre Beraterin an!

Die Kosten können Sie als Vorsorgeaufwand in Ihrer Steuererklärung angeben. Der absetzbare Höchstbetrag für diese und andere Kranken- und Pflegeversicherungen liegt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro. Versicherungsbeiträge lassen sich also nur bis zu dieser Summe absetzen.

Nein, die Bezüge sind steuerfrei. Erhalten Sie Krankentagegeld, müssen Sie das also nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

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