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Krankengeld: Wer Anspruch hat, ab wann es gezahlt wird und wie hoch es ausfällt

Absicherung bei Krankheit
Wer wegen einer Krankheit länger arbeitsunfähig ist, erhält meist zunächst weiter Gehalt vom Arbeitgeber. Nach der Entgeltfortzahlung kann Krankengeld von der Krankenkasse folgen. Ob und in welcher Höhe gezahlt wird, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Krankengeld erhalten in der Regel Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit länger ausfallen und die Entgeltfortzahlung endet.

  • Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt meist: Zunächst zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, in der Regel für 6 Wochen. Danach kann die Krankenkasse einspringen.

  • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen. Die genaue Berechnung hängt vom Einzelfall ab.

  • Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld grundsätzlich maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt.

  • Privatversicherte erhalten kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Für sie kann ein privates Krankentagegeld oder eine Krankentagegeldversicherung relevant sein.

Wer bekommt Krankengeld – und wer nicht?

Krankengeld erhalten grundsätzlich Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sind und die Entgeltfortzahlung endet oder eine andere Leistung wegfällt. Ob ein Krankengeldanspruch besteht, hängt vor allem vom Versicherungsstatus, von der Art der Erkrankung und vom bisherigen Leistungsbezug ab.

Anspruch haben in der Regel vor allem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nach 6 Wochen Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung weiterhin arbeitsunfähig sind. Auch Auszubildende können nach Ablauf der Lohnfortzahlung Krankengeld erhalten. In bestimmten Fällen gilt das außerdem für Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen.

Für Selbstständige gilt: Ein Krankengeldanspruch besteht nicht automatisch. Selbstständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler brauchen dafür in der Regel einen Wahltarif oder eine entsprechende Absicherung in der Krankenversicherung. Wer privat versichert ist, erhält kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kein gesetzliches Krankengeld erhalten in der Regel Personen ohne passenden Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kasse. Gerade bei Selbstständigen, privat Versicherten oder besonderen Lebenssituationen lohnt sich deshalb eine frühe Rückfrage bei der eigenen Krankenkasse.

Wovon der Krankengeldanspruch abhängt

Ob ein Antrag nötig ist oder die Zahlung automatisch angestoßen wird, kann sich je nach Krankenkasse unterscheiden. Wichtig sind in jedem Fall eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, die rechtzeitige Krankmeldung und eine lückenlose Bescheinigung. Auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder digitale Krankschreibung sollte vollständig vorliegen.

Ab wann zahlt die Krankenkasse Krankengeld?

Die Krankenkasse zahlt Krankengeld in der Regel erst dann, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Das ist meist nach 6 Wochen wegen derselben Krankheit der Fall. Vorher erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen normalerweise ihr bisheriges Gehalt weiter.

Die ersten 6 Wochen sind damit für viele Beschäftigte die Phase der Lohnfortzahlung. Erst danach wird das Krankengeld relevant. Wer länger krank bleibt, sollte deshalb rechtzeitig prüfen, wann der Übergang von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld erfolgt.

Es gibt aber Ausnahmen: Wer noch nicht lange beschäftigt ist oder keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, kann früher auf Leistungen der Krankenkasse angewiesen sein. Auch bei besonderen Konstellationen rund um Arbeitsunfähigkeit, Versicherungsstatus oder Leistungsbezug ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Warum die Krankschreibung so wichtig ist

Ohne ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gibt es in der Regel kein Krankengeld. Achten Sie deshalb darauf, dass die Krankschreibung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und jede weitere Bescheinigung rechtzeitig vorliegen. Gerade bei längerer Erkrankung ist eine lückenlose Dokumentation wichtig.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren gezahlt. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und nicht erst mit dem Beginn des Krankengeldbezugs. In die häufig genannten 78 Wochen werden die ersten 6 Wochen der Entgeltfortzahlung in der Regel mit eingerechnet. Deshalb wird das Krankengeld selbst oft nur für bis zu 72 Wochen gezahlt.

Wie lang der Anspruch im Einzelfall tatsächlich besteht, kann bei längeren oder wiederkehrenden Erkrankungen komplizierter sein. Wenn Sie es genau wissen müssen, sollten Sie die Berechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Was bei längerer Erkrankung wichtig ist

Je länger eine Erkrankung dauert, desto wichtiger wird der Überblick über Fristen, Unterlagen und mögliche Anschlusslösungen. Wer absehen kann, dass die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, sollte nicht erst kurz vor dem Ende des Krankengelds reagieren.

Wie wird Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld liegt in der Regel unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Für die Berechnung gilt grundsätzlich: 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Dadurch fällt das Krankengeld meist niedriger aus als das bisherige Gehalt.

Für die Berechnung betrachtet die Krankenkasse das regelmäßige Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Maßgeblich ist dann der niedrigere Wert aus diesen beiden Grenzen. Von diesem Betrag werden in der Regel noch Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.

Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab. Steuerklasse, laufende Gehaltsbestandteile und weitere Faktoren können die Auszahlung beeinflussen. Deshalb ist eine grobe Orientierung möglich, eine verbindliche Auskunft erhalten Sie aber nur bei Ihrer Krankenkasse.

Rechenlogik auf einen Blick

  • Der Ausgangspunkt ist das regelmäßige Bruttoeinkommen.
  • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent davon.
  • Es darf aber höchstens 90 Prozent vom Nettoeinkommen betragen.
  • Anschließend berücksichtigt die Krankenkasse weitere Abzüge.

So lässt sich Krankengeld grob überschlagen

Wenn 70 Prozent des Bruttoeinkommens höher sind als 90 Prozent des Nettoeinkommens, zählt der niedrigere Wert. Das zeigt: Krankengeld ersetzt das bisherige Gehalt nicht vollständig. Wer laufende Kosten decken muss, sollte die Einkommenslücke deshalb früh überschlagen.

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So bekommen Sie Krankengeld Schritt für Schritt

Wer länger krank ist, sollte die wichtigsten Schritte früh erledigen. Dazu gehören die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Krankmeldung beim Arbeitgeber und der rechtzeitige Kontakt zur Krankenkasse. So lässt sich vermeiden, dass Unterlagen fehlen oder sich die Auszahlung verzögert.

  1. Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen

    Sobald Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können, sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Die Arbeitsunfähigkeit muss medizinisch festgestellt werden. Die Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Grundlage für die weiteren Schritte.

  2. Arbeitgeber rechtzeitig informieren

    Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer. Die Krankmeldung sollte nicht aufgeschoben werden. Gerade in den ersten 6 Wochen geht es zunächst um die Entgeltfortzahlung oder Lohnfortzahlung.

  3. Krankenkasse und Bescheinigungen im Blick behalten

    Die Krankenkasse braucht die notwendigen Angaben, damit Krankengeld gezahlt werden kann. Prüfen Sie deshalb, ob jede Bescheinigung, jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und alle weiteren Informationen vollständig vorliegen.

  4. Übergang von der Entgeltfortzahlung zum Krankengeld prüfen

    Wenn die Entgeltfortzahlung endet, wird das Krankengeld relevant. Gerade an diesem Punkt sollten Sie den Kontakt zur Krankenkasse suchen. So können Sie klären, ob noch Unterlagen fehlen und wann die Zahlung beginnt.

  5. Bei längerer Krankheit weitere Schritte klären

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit an, können Fragen zur Wiedereingliederung, zu weiteren Leistungen oder später sogar zur Rente wichtig werden. Wer früh nachfragt, behält leichter den Überblick.

Welche Fehler und Ausnahmen sollten Sie kennen?

Beim Krankengeld kommt es häufig zu Missverständnissen. Viele gehen davon aus, dass bei längerer Krankheit einfach das bisherige Gehalt weiterläuft. Tatsächlich ersetzt das Krankengeld das Einkommen nur teilweise, und der Krankengeldanspruch hängt von klaren Voraussetzungen ab.

Ein typischer Fehler ist es, die Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos nachzuweisen. Fehlt eine Bescheinigung, eine Krankschreibung oder eine rechtzeitige Rückmeldung, kann das den Ablauf erschweren. Auch deshalb sollten Sie jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sorgfältig prüfen.

Ein weiterer Fehler ist, alle Versicherten gleich zu behandeln. Für Arbeitnehmer, Selbstständige, privat Versicherte oder Beziehende von Arbeitslosengeld gelten unterschiedliche Regeln. Gerade Selbstständige sollten ihren Schutz in der Krankenversicherung früh prüfen.

Typische Stolperfallen auf einen Blick

  • Krankengeld mit dem vollen Nettogehalt verwechseln
  • auf automatische Abläufe bei der Krankenkasse vertrauen
  • Krankmeldung oder Krankschreibung zu spät erledigen
  • fehlenden Schutz bei selbstständiger Beschäftigung übersehen
  • Sonderfälle rund um Arbeitslosengeld, längere Erkrankung oder Rente zu spät klären

Wann ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll?

Das gesetzliche Krankengeld reicht nicht in jeder Situation aus, um laufende Kosten vollständig zu decken. Vor allem bei höherem Einkommen, bei Selbstständigen oder bei privater Krankenversicherung kann zusätzlicher Schutz sinnvoll sein. Dann kann es darum gehen, die Lücke zwischen bisherigem Gehalt und tatsächlicher Leistung abzusichern.

Für privat Versicherte ist häufig ein Krankentagegeld wichtig, weil es kein gesetzliches Krankengeld gibt. Auch für Selbstständige kann ein passender Schutz entscheidend sein. Je nach Situation kommen Krankentagegeldversicherung, Zusatzversicherung oder andere Lösungen infrage.

Wichtig ist dabei nicht nur die Leistungshöhe, sondern auch die vertragliche Wartezeit. Gerade beim Krankentagegeld kann die Wartezeit eine wichtige Rolle spielen. Wer sich mit einer Krankentagegeldversicherung oder Zusatzversicherung beschäftigt, sollte deshalb genau prüfen, ab wann Leistungen fließen und wie die Absicherung zur eigenen Lebenssituation passt.

Was Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten

  • Wie hoch ist Ihr laufendes Einkommen?
  • Wie groß wäre die Lücke zwischen Gehalt und Krankengeld?
  • Reicht das gesetzliche Krankengeld für Ihre festen Kosten?
  • Ist ein privates Krankentagegeld oder eine Zusatzversicherung sinnvoll?
  • Welche Wartezeit gilt bei einer Krankentagegeldversicherung?

Zusammengefasst: Was ist beim Krankengeld der wichtigste nächste Schritt?

Wenn Sie gesetzlich versichert und länger krank sind, sollten Sie zuerst klären, ob und ab wann Ihr Krankengeldanspruch beginnt. Entscheidend sind die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, die Dauer der Entgeltfortzahlung und Ihr Versicherungsstatus bei der Krankenkasse. Weil das Krankengeld meist unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt, lohnt sich außerdem die frühe Prüfung, ob Ihre Absicherung für eine längere Erkrankung ausreicht.

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Häufige Fragen zum Krankengeld

  1. In vielen Fällen stößt die Krankenkasse den Prozess an, wenn alle Unterlagen vorliegen. Trotzdem sollten Sie sich nicht allein auf automatische Abläufe verlassen. Fragen Sie früh nach, ob ein Antrag, eine weitere Bescheinigung oder zusätzliche Angaben nötig sind.

  2. Nicht automatisch. Für Selbstständige hängt der Krankengeldanspruch davon ab, ob ein passender Wahltarif oder eine ergänzende Absicherung besteht. Prüfen Sie Ihren Schutz deshalb frühzeitig.

  3. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankentagegeld ist dagegen eine private Absicherung. Eine Krankentagegeldversicherung kann vor allem für privat Versicherte oder Selbstständige wichtig sein.

  4. Krankengeld ist in der Regel steuerfrei, kann aber den Steuersatz beeinflussen. Deshalb muss es in der Steuererklärung angegeben werden.

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