Jedes Elternteil kann im Jahr 2023 für 30 Tage Kinderkrankengeld bekommen.
Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage.
Das soll auch gelten, wenn Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil Kitas geschlossen sind oder an der Schule gerade kein Präsenzunterricht stattfindet.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Einkommens.
Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Krankengeld, wenn sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen. Neu ist seit 2021, dass der Anspruch auch gilt, wenn das Kind zuhause betreut werden muss. Die Lohnfortzahlung während der Freistellung übernimmt die Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass der bezahlte Sonderurlaub, den der Arbeitgeber gegebenenfalls im Krankheitsfall eines Kindes gewährt, ausgeschöpft ist. Viele Arbeitgeber und -arbeitgeberinnen schließen eine Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Kindes im Arbeitsvertrag aus.
Kinderkrankengeld gezahlt wird außerdem nur, wenn das erkrankte Kind jünger als zwölf und ebenfalls gesetzlich versichert ist. Und wenn keine andere Person im Haushalt das Kind versorgen kann. Ein Arzt muss darüber hinaus bescheinigen, dass eine Betreuung notwendig ist.
Bei verheirateten Paaren mit einem Kind hat jedes berufstätige Elternteil Anspruch auf 30 Tage. Schon im Jahr 2020 war der Anspruch auf 15 Tage ausgeweitet worden. Sind beide Eltern berufstätig, können sie zusammen also bis zu 60 Kinderkrankentage (statt üblicherweise 30) in Anspruch nehmen. Alleinerziehende erhalten ebenfalls bis zu 60 Tage Krankentagegeld für die Pflege eines Kindes.
Arbeitnehmer, die in der gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, bekommen die Lohnersatzleistung, wenn sie eine „nicht erhebliche Zeit" wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen. Als „nicht erheblich" gilt in der Regel ein Zeitraum von höchstens fünf Tagen am Stück.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Einkommens. Hat der oder die Versicherte in den vergangenen zwölf Monaten beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Abhängig von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse ist das Kinderkrankengeld in der Höhe aber gedeckelt.
Die zur Berechnung benötigten Angaben übermittelt der Arbeitgeber an die Krankenkasse.
Ausgezahlt wird das Krankengeld in der Regel, sobald die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei der Krankenversicherung vorliegt. Das passiert meist mit dem Monatswechsel.
Krankenversicherungsbeiträge zahlen Sie in der Zeit nicht. Beiträge für Ihre Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung führt die Krankenkasse direkt ab.
Ja. Die Krankenkasse übermittelt Zeitraum und Höhe der Bezüge automatisch ans Finanzamt. Sie erhalten eine entsprechende Bescheinigung für Ihre Steuererklärung.