Die Familie ist in Deutschland durch das Grundgesetz besonders geschützt. Durch unterschiedliche Leistungen werden Familien unterstützt, damit auch Eltern in finanziellen Schwierigkeiten für die Erziehung und das Wohl ihrer Kinder sorgen können.
Eine der wichtigsten Leistungen ist dabei das Kindergeld. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern ausbezahlt und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Um den Wegfall des Einkommens während der Elternzeit auszugleichen, können Mütter und Väter nach der Geburt ihres Babys Elterngeld beantragen. Weitere Leistungen sind zum Beispiel Mutterschaftsgeld für Schwangere und frischgebackene Mütter, Kinderzuschlag, Hilfen für den Unterhalt bei Alleinerziehenden und Freibeträge bei der Steuer.
Familien mit einem Kind haben laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2018 im Schnitt 763 Euro pro Monat aus. Das ergibt jährliche Ausgaben von 9156 Euro. Auf dieser Grundlage geben Eltern binnen 25 Jahren 228.900 Euro für ihren Nachwuchs aus. Mit jedem Kind werden die Kosten allerdings auch geringer.
Laut Statistischem Bundesamt betrugen die monatlichen Ausgaben 2018 im Durchschnitt für ein Kind 763 pro Monat. Die Kosten steigen dabei mit dem Alter. So liegen die Aufwendungen bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren in einer Familie mit einem Kind schon bei 953 Euro, bis zum sechsten Lebensjahr liegt der Durchschnittswert pro Monat bei 679 Euro.
Je mehr Kinder in einem Haushalt leben, desto eher sinken die monatlichen Kosten pro Kind. Den Berechnungen des Statistischen Bundesamts zufolge geben Eltern mit zwei Kindern im Schnitt 1.276 Euro monatlich aus, also 638 Euro pro Kind. Familien mit drei Kindern kommen auf 1.770 Euro, also 590 Euro pro Kind.
Die Familienversicherung bietet Ehepartnerinnen und Ehepartnern, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten und Kindern die Möglichkeit zur kostenfreien Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.
Ihr Kind können Sie auf jeden Fall bis zum 18. Lebensjahr mitversichern. Solange es sich in der Ausbildung oder dem Studium befindet, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Bei Arbeitslosigkeit ist eine Mitversicherung bis zum 23. Lebensjahr möglich.
Die beitragsfreie Mitversicherung ist für Erwachsene dabei an Bedingungen geknüpft. Voraussetzung ist, dass keine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Rentnerin oder Rentner besteht. Die mitversicherte Person darf monatlich maximal 485 Euro verdienen. Bestimmte Berufsgruppen sind von der Familienversicherung ausgeschlossen – dazu zählen Soldatinnen und Soldaten, Personen im Beamtenstatus, Personen die hauptberuflich Selbstständige sind, Geistliche und Richterinnen und Richter.
Das Thema Geld ist für viele Mütter und Väter von Bedeutung, wenn es um die Absicherung ihres Nachwuchses für die Zukunft geht. Das klassische Sparbuch hat dabei längst deutlich attraktivere Konkurrenz bekommen. Aufgrund der niedrigen Zinsen bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an, wie Sie Geld langfristig für Ihre Kinder anlegen können.
Ob Aktien, Fonds, Bausparen oder vermögensbildende Versicherungen die meisten Vorteile bieten, ist dabei abhängig davon, wie lange und mit wie viel Risiko das Geld angelegt werden soll. Die besten Tipps, wie Sie die die Zukunft Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes finanziell absichern können, erhalten Sie bei einer Beratung in Ihrer Sparkasse.