zum Inhalt springen
Junge Familie mit Säugling am Küchentisch

Finanztipps für Ihre Elternzeit und Elternteilzeit

Aufs Geld achten
Die Elternzeit ist eine besondere Phase im Leben – emotional wie finanziell. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Elternzeit gut planen, worauf Sie beim Antrag achten sollten und wie Sie finanziell auf Kurs bleiben, auch wenn das Einkommen sinkt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Jeder Elternteil kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Der Anspruch gilt, bis das Kind 8 Jahre alt wird.

  • Es sind bis zu 3 getrennte Zeiträumemöglich.

  • Finanziell gibt es einiges zu beachten. Denn die Elternzeit wirkt sich nicht nur auf Ihr Einkommen aus, sondern auch auf den Urlaubsanspruch, auf die Rente und vor allem die Altersvorsorge.

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Familienzuwachs oder zur bevorstehenden Geburt! Vermutlich stecken Sie mitten in den Planungen für das neue Leben. Ein wichtiger Baustein dabei ist die Elternzeit.

Elternzeit einfach erklärt

Wenn ein Kind geboren wird, verändert sich das Leben grundlegend – auch im Beruf. Damit Sie sich in den ersten Lebensjahren Ihres Kindes auf die Familie konzentrieren können, haben Mütter und Väter in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Wer hat Anspruch auf Elternzeit in Deutschland?

Elternzeit können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen – unabhängig davon, ob unbefristet, befristet, in Teilzeit oder Ausbildung. Auch Auszubildende, Minijobberinnen und Minijobber sowie Beamte haben Anspruch. Wichtig ist, dass Sie in Deutschland angestellt sind und ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Nicht nur leiblichen Eltern steht die Elternzeit zu: Auch Adoptiv- und Pflegeeltern oder nahe Verwandte (zum Beispiel Großeltern), die ein Kind betreuen, können unter bestimmten Bedingungen Elternzeit nehmen.

Studierende, Selbstständige und nicht Erwerbstätige haben hingegen keinen Anspruch auf Elternzeit.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Für jedes Kind kann jeder Elternteil bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Die Zeit können Sie flexibel aufteilen: Bis zu drei Abschnitte in verschiedenen Zeiträumen sind möglich, zum Beispiel ein Jahr direkt nach der Geburt und mehrere Monate vor der Einschulung.

Wichtig: Bis zu 24 Monate können auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Erst der dritte Abschnitt kann bei dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie die Elternzeit sogar auf mehr als drei Zeitabschnitte verteilen.

Wie beantrage ich Elternzeit richtig?

Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden – spätestens 7 Wochen vor Beginn. Für Zeiträume nach dem dritten Geburtstag gelten 13 Wochen Frist. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein. Ein formloses Schreiben per E-Mail reicht nicht aus.

Tipp: Lassen Sie sich den Erhalt Ihres Antrags bestätigen. Erst dann greift der gesetzliche Kündigungsschutz.

Gibt es Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Ja. Während der Elternzeit sind Sie besonders geschützt: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen in dieser Zeit außer in besonderen Fällen grundsätzlich nicht kündigen. Der Schutz beginnt bereits 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei kleineren Kindern und 14 Wochen vor Beginn, wenn das Kind älter als 3 Jahre ist.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Es ist möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten: Bis zu 32 Stunden pro Woche sind erlaubt. Wurde Ihr Kind vor dem 1. September 2021 geboren, sind es 30 Stunden. Mindestens muss die Teilzeit 15 Stunden umfassen. Maßgeblich für die Stundenzahl ist dabei der Monatsdurchschnitt: Es ist also möglich, in einer Woche mehr zu arbeiten und dafür in der folgenden weniger.

Der wichtigste Unterschied zur normalen Teilzeit:

  • In der Elternteilzeit ist der Kündigungsschutz höher und Sie haben nach Ende der Elternteilzeit das Recht, wieder zu der vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.
  • In Elternteilzeit reduziert sich allerdings Ihr Anspruch auf Elternzeit Monat für Monat– jeder Teilzeitmonat wird vollständig auf dieses Kontingent angerechnet. Je mehr Sie also während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, desto stärker verkürzt sich Ihr Anspruch auf die insgesamt maximal 36 Monate Elternzeit.

Beispiel: Angenommen, Sie nehmen im ersten Jahr nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit (Sie legen also Ihre Arbeit komplett nieder) und anschließend 2 Jahre Elternteilzeit (Sie arbeiten weiterhin, aber nur in Teilzeit), ist Ihr Anspruch aufgebraucht. Sie können dann keine Elternzeit mehr einreichen, falls Sie beispielsweise vor der Einschulung eine längere Reise unternehmen wollen.

Finanzen während der Elternzeit – was jetzt wichtig ist

Die Elternzeit erlaubt es Ihnen, sich um Ihren Nachwuchs zu kümmern und gleichzeitig Ihren Job zu behalten. Doch um Beruf und Familie zu vereinen, ist eine Komponente entscheidend: das Geld. Denn in der Elternzeit müssen sie mit weniger Einkommen auskommen. Mit ein paar Überlegungen und einfachen Maßnahmen können Sie Ihre Finanzen stabil halten und gut vorsorgen.

Wovon leben wir in der Elternzeit?

In der Regel wird das Erwerbseinkommen während der Elternzeit reduziert oder fällt ganz weg. Das Elterngeld hilft, diese Lücke zu schließen. Wie hoch es ausfällt, hängt vom bisherigen Einkommen und der Arbeitszeit während der Elternzeit ab.

Was oft missverstanden wird: Elternzeit ist nicht gleichbedeutend mit Elterngeld. Die Elternzeit ist eine Voraussetzung, um Elterngeld zu beziehen. Sie können aber länger in Elternzeit sein, als Sie Elterngeld beziehen.

Wie viel darf ich in der Elternzeit dazuverdienen?

Während der Elternzeit können Sie in Teilzeit arbeiten. Das gilt für beide Elternteile. Wenn Sie weiterarbeiten, wird Ihr Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Auch Mini-Jobs sind möglich, bringen aber oft kaum Rentenansprüche und sollten gut überlegt sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über flexible Modelle – Homeoffice, Gleitzeit oder eine stufenweise Rückkehr in den Job können helfen, Familienleben und Beruf besser zu verbinden.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Wenn Sie in der Elternzeit gar nicht arbeiten, darf Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch anteilig kürzen – für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel. Nehmen Sie beispielsweise vom 1.4. bis 30.9. Elternzeit (6 volle Monate) und arbeiten in dieser Zeit nicht, halbiert (6 Zwölftel) sich Ihr Jahresurlaubsanspruch.

Wenn Sie in Teilzeit weiterarbeiten, bleibt der volle Urlaubsanspruch erhalten. Es darf keine Kürzung erfolgen. Wichtig: Bereits erworbener Urlaub muss nach der Elternzeit grundsätzlich gewährt werden – auch im nächsten Kalenderjahr.

Muss ich mich in der Elternzeit selbst krankenversichern?

Nein. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bleibt der Versicherungsschutz während der Elternzeit bestehen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie nicht zahlen, auch nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert müssen Sie grundsätzlich weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, es sei denn, sie können über den Ehepartner familienversichert werden – dann besteht Beitragsfreiheit. Auch hier werden Kindererziehungszeiten automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet.

Hinweis: Arbeiten Sie in Teilzeit, fallen die Krankenkassenbeiträge wie üblich auf das Gehalt an. Auch die Pflege- und Rentenversicherung laufen in der Regel weiter.

Bei privat Versicherten gelten andere Regeln: So müssen privat Krankenversicherte während der Elternzeit ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst zahlen, der Arbeitgeberzuschuss entfällt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten automatisch gutgeschrieben – hier lohnt sich eine Beratung vorab.

Hinweis: Arbeiten Sie in Teilzeit, reduziert sich der Arbeitgeberzuschuss – Ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bleiben jedoch in voller Höhe bestehen.

Familienfinanzen im Griff behalten

Nachwuchs und Elternzeit heißt oft zunächst: weniger Einkommen, mehr Ausgaben. Aber keine Sorge: Mit ein bisschen Planung lässt sich auch mit kleinerem Budget viel erreichen. Wichtig ist vor allem, den Überblick zu behalten und bewusst mit dem Geld umzugehen.

Budget planen statt bauchgefühlt leben

Ein einfaches Haushaltsbuch – ob als App, Excel-Tabelle oder handschriftlich – schafft Klarheit. Notieren Sie einen Monat lang alle Einnahmen und Ausgaben. Schnell wird deutlich, wo Sparpotenzial liegt: weniger Coffee-to-go, günstigere Stromtarife, ungenutzte Abos kündigen. Praktisch ist der digitale Finanzplaner der Sparkassen, den Sie mit Ihrem Konto verknüpfen können, und der Ausgaben automatisch kategorisiert.

Gerade in der Elternzeit ändern sich viele Ausgabeposten, zum Beispiel durch Babyausstattung, Kita oder neue Versicherungen. Planen Sie Einmalausgaben wie Kindersitz oder Kinderwagen frühzeitig ein.

Gemeinsame Kasse – oder jeder für sich?

Ein gutes Finanzsystem hilft, Streit zu vermeiden und faire Lösungen zu finden. Viele Paare setzen auf das sogenannte 3-Konten-Modell: ein Gemeinschaftskonto für alle festen Ausgaben wie Miete, Versicherungen oder Windeln – plus je ein eigenes Konto für persönliche Wünsche. Das sorgt für Transparenz und Unabhängigkeit.

Reden Sie über Geld

Ob Sie alles zusammenlegen oder bestimmte Budgets aufteilen: Wichtig ist, dass Sie offen über Geld reden. Was kommt rein, was geht raus? Was ist uns gemeinsam wichtig? Diese Fragen stärken nicht nur die Finanzen, sondern auch das Miteinander. Auch gefühlte Ungerechtigkeiten beim Geld können Anlass für Scheidungen sein.

Wie können Sie sich gegenseitig finanziell unterstützen?

Wer wegen der Kindererziehung beruflich kürzertreten muss, sollte in der Partnerschaft nicht leer ausgehen. Eine Möglichkeit ist, dass der Partner oder die Partnerin aus dem gemeinsamen Einkommen in die Altersvorsorge der betreuenden Person einzahlt. Auch ein finanzieller Ausgleich über Ehe- oder Partnerschaftsverträge ist denkbar.

Zuschüsse und Vorteile nicht verpassen

Viele Familien wissen gar nicht, auf welche staatlichen Hilfen sie Anspruch haben. Neben dem Elterngeld und Kindergeld gibt es zum Beispiel den Kinderzuschlag und Steuererleichterungen. Mitunter haben auch Kommunen gesonderte Förderprogramme: Ein Blick auf die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde könnte sich lohnen.

Altersvorsorge nicht vergessen

In der Elternzeit steht das Kind im Mittelpunkt. Doch gerade in dieser Lebensphase lohnt es sich, auch an später zu denken: an die eigene Rente und finanzielle Sicherheit im Alter. Denn wer heute aussetzt oder in Teilzeit arbeitet, zahlt weniger in die Rentenkasse ein. Das kann sich langfristig auswirken.

Wie wirkt sich Elternzeit auf meine Rente aus?

Die gute Nachricht: Für die Erziehung eines Kindes bis zum dritten Geburtstag werden Eltern automatisch sogenannte Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Die Zeit wird dann so gerechnet, als hätten Sie so viel wie der Durchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient. Sie erhalten pro Erziehungsjahr aktuell knapp 1 Rentenpunkt, was 40,79 Euro brutto Rente monatlich entspricht (Stand 2025).

Wenn Sie in der Zeit arbeiten, erhalten Sie die Beiträge zusätzlich. Zumindest solange Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben.

Wichtig: Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit sind, müssen sie der Rentenversicherung mitteilen, wem die Erziehungszeit angerechnet werden soll. Das geht über das Formular V0820 der Deutschen Rentenversicherung. Dafür haben Sie nur zwei Monate Zeit nach dem ersten Elterngeld-Bescheid. Wenn Sie nicht Bescheid geben, werden die Rentenpunkte automatisch der Mutter zugeschrieben.

Wie kann ich in der Elternzeit privat vorsorgen?

Auch mit kleinen Beträgen lässt sich etwas für die Zukunft tun. Fonds- und ETF-Sparpläne zum Beispiel können Sie flexibel anpassen oder pausieren, wenn es finanziell gerade knapp ist. Staatlich geförderte Modelle wie die Riester-Rente sind vor allem für Familien mit Kindern interessant: Neben der Grundzulage gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr – je nach Geburtsjahr des Kindes.

Wichtig zu wissen: Die Riester-Zulagen gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens gespart werden (abzüglich Zulagen), mindestens aber 60 Euro im Jahr. Viele vergessen diesen Sockelbeitrag – dadurch können Fördergelder verloren gehen.

Sparpläne schmieden, auch für Ihr Kind

Schon mit 25 Euro im Monat lässt sich ein Sparplan starten. Das mag wenig erscheinen, aber über die Jahre summiert sich auch Kleingeld zu einem echten Polster. Wer regelmäßig spart, hat später mehr Spielraum – für Notfälle, für größere Anschaffungen oder für die Altersvorsorge.

Gut zu wissen: Kinder haben einen eigenen Steuerfreibetrag. Wenn Sie ein Sparplan für Ihr Kind anlegen, müssen auf Kapitalerträge dank des Sparerpauschbetrags auf Gewinne und Einnahmen bis 1.000 Euro im Jahr keine Steuern gezahlt werden. Daher lohnt sich frühes Sparen doppelt, beispielsweise im Rahmen der Frühstart-Rente.

Nach der Elternzeit: beruflich und finanziell gut starten

Die Elternzeit ist vorbei – und nun? Der Übergang zurück in den Job bringt viele Fragen mit sich. Doch wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann den Wiedereinstieg entspannter angehen, beruflich wie finanziell.

Zurück in den Beruf – mit Rechten und Perspektive

Sie haben ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht. Das bedeutet: Nach der Elternzeit dürfen Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurück – oder auf eine gleichwertige Stelle mit vergleichbarem Gehalt. Auch wenn Sie während der Elternzeit nicht gearbeitet haben, bleibt dieser Anspruch bestehen.

Falls Sie eine längere Pause gemacht haben oder Ihr Arbeitgeber sich verändert hat, ist ein offenes Gespräch vor dem Wiedereinstieg sinnvoll. Klären Sie frühzeitig, wie Ihr neuer Arbeitsalltag aussehen kann, zum Beispiel mit angepassten Stunden, Homeoffice oder Gleitzeit.

Flexibel arbeiten

Viele Unternehmen setzen inzwischen auf flexible Arbeitszeitmodelle. Ob mobiles Arbeiten, Jobsharing oder verkürzte Arbeitswochen: Wer Beruf und Familie gut vereinbaren will, findet heute deutlich mehr Möglichkeiten als noch vor ein paar Jahren.

Auch Teilzeit muss kein Karriereknick sein. Wichtig ist, selbstbewusst über die eigenen Ziele und Vorstellungen zu sprechen und nicht automatisch in klassische Rollenbilder zu fallen.

Berufliche Auszeit sinnvoll nutzen

Vielleicht haben Sie während der Elternzeit neue Interessen entwickelt oder bemerkt, dass der alte Job nicht mehr passt. Dann kann die Rückkehrphase ein guter Moment sein, um sich beruflich neu zu orientieren, etwa mit einer Weiterbildung oder einem Branchenwechsel.

Informieren Sie sich, ob für Sie Umschulungen oder Kurse staatliche Förderungen verfügbar sind.

Finanzplanung anpassen für den nächsten Lebensabschnitt

Mit dem Wiedereinstieg verändert sich oft auch die finanzielle Situation. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um gemeinsam neu zu kalkulieren: Welche Versicherungen sind sinnvoll? Wie viel können wir monatlich sparen? Brauchen wir neue Rücklagen, zum Beispiel für eine größere Wohnung oder für die spätere Betreuung?

Tipp: Planen Sie nicht nur den Alltag, sondern auch Ihre finanzielle Zukunft als Familie – mit kleinen Schritten, aber klaren Zielen.

Sie möchten Ihre Familienfinanzen sicher aufstellen?

Die Beraterinnen und Berater Ihrer Sparkasse helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund ums Geld.]
Zu meiner Sparkasse

Häufige Fragen zur Elternzeit

  1. Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Wenn Sie Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen möchten, gilt eine Frist von 13 Wochen.

  2. Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber eingereicht werden. Im Internet finden Sie Mustervorlagen (etwa beim Familienportal des Bundes). Eine formlose E-Mail reicht nicht aus. Geben Sie im Antrag an, in welchem Zeitraum Sie Elternzeit nehmen möchten.

  3. Elternzeit beantragen Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber, nicht bei einer Behörde. Lassen Sie sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen. Der Arbeitgeber kann nur den dritten Abschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen und auch nur, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahre alt ist.

  4. Eltern haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Davon können bis zu 24 Monate auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden – mit Zustimmung des Arbeitgebers. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden.

  5. Sie können die Elternzeit auch verlängern. Ist Ihr Kind noch nicht 3 Jahre alt, gilt allerdings der Bindungszeitraum. Wenn Sie in diesem Zeitraum Elternzeit einreichen, legen Sie sich direkt für den kommenden beiden Jahre fest. Einer Änderung muss der Arbeitgeber zustimmen. Er darf sie aber auch ablehnen.

  6. Die Elternzeit beginnt frühestens nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach der Geburt. Väter können ihre Elternzeit ab der Geburt beginnen. Es ist auch möglich, Elternzeit zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen – zum Beispiel ab dem ersten Geburtstag des Kindes.

  7. Auch Väter haben Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit – genauso wie Mütter. Die Zeit kann aufgeteilt und flexibel genutzt werden. Viele Väter nehmen 2 Monate direkt nach der Geburt – sinnvoll ist aber auch eine spätere Phase, etwa beim Kita-Start, um die Eingewöhnung zu übernehmen.

  8. Ein Minijob kann helfen, das Einkommen etwas aufzubessern – Sie dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Sie dürfen sogar bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob aufnehmen. Allerdings bringt ein Minijob kaum Rentenansprüche und kann langfristig finanzielle Nachteile haben. Oft ist eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle sinnvoller. Lassen Sie sich dazu am besten beraten.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Kinderfüße auf einem umgekippten Baumstamm im Wald
    Ob nach der Elternzeit, einer Auszeit wegen Krankheit oder wegen eines Sabbaticals: Wer zurück in den Berufsalltag starten möchte, sollte dies gut planen und vorbereiten. Wir verraten Ihnen, welche sechs Fragen Sie sich frühzeitig stellen sollten.
  • Frau am Schreibtisch zeigt Kind ein Modellflugzeug
    Alleinerziehende haben es häufig schwer, den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder selbst zu erwirtschaften. Die wichtigsten staatlichen Zuschüsse für Ein-Eltern-Familien im Überblick.
  • Junger Vater mit Baby in einem Schwimmbecken
    Eltern und Kinder
    Ihre ersten Schritte in die Babypause
    Die Elternzeit richtig planen
    Die meisten Eltern möchten sich nach der Geburt Ihres Kindes Zeit für die Familie nehmen und benötigen viele Informationen. Wer hat Anspruch auf Elternzeit? Wann muss man sie beantragen und wie viel Elterngeld gibt es?