
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2025 255 Euro pro Monat und Kind. Im Jahr 2026 soll es auf 259 Euro pro Monat und Kind angehoben werden.
Anspruch auf Kindergeld besteht für Kinder ab der Geburt bis mindestens zum vollendeten 18. Lebensjahr. Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
Bei Arbeitslosigkeit von volljährigen Kindern wird es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr weiter ausgezahlt. Für Kinder in Ausbildung bekommen die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld.
So viel Kindergeld können Sie 2025 bekommen
Pro Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie nach Kindergeldantrag 255 Euro pro Monat auf Ihr Konto überwiesen. Bei 2 Kindern ergibt sich also ein Betrag von 510 Euro, bei 3 von 765 Euro pro Monat.
Bei getrennt lebenden und geschiedenen Eltern kann das Kindergeld einem Elternteil oder – bei mehreren Kindern – beiden anteilig aufs Konto überwiesen werden. Beispielsweise kann das Kindergeld bei 2 Kindern (510 Euro), die von getrenntlebenden Eltern im Wechselmodell betreut werden, pro Kind einem Elternteil überwiesen werden, sodass jeder 255 Euro monatlich erhält. Abhängig ist das etwa vom Betreuungsmodell, dem Wohnsitz der Kinder, den geleisteten Aufwendungen sowie dem Einkommen der beiden Eltern.
Kindergeld 2026: Voraussichtlich gibt es erneut mehr Kindergeld
Bereits Ende 2024 hatte der Bundestag beschlossen, dass das Kindergeld in 2 Etappen angehoben werden sollte:
- Etappe: Ab 2025 wurde es um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind gesteigert.
- Etappe: Ab 2026 wird es um 4 weitere Euro auf insgesamt 259 Euro pro Monat und Kind angepasst.
Auszahlungstermine für das Kindergeld: Wann Sie das Geld bekommen
Die Auszahlungstermine sind abhängig von der Kindergeldnummer. Sie finden diese auf Ihren Kontoauszügen der Familienkasse. So erfahren Sie Ihre Auszahlungstermine für das Kindergeld:
- Ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer eine 0 oder 1, wird Ihnen das Geld am Monatsanfang überwiesen.
- Ist diese eine 2 bis 7, erhalten Sie rund um die Mitte des Monats.
- Mit Endziffer 8 und 9 erfolgt die Auszahlung am Monatsende.
Diese Voraussetzungen müssen Sie für den Erhalt von Kindergeld erfüllen
Um Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung für Familien zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich bekommen deutsche Staatsangehörige Kindergeld, wenn sie mit einem minderjährigen Kind in Deutschland wohnen und dieses versorgen. Neben Eltern kann das unter anderem auch auf Pflegeeltern beziehungsweise betreuende Großeltern zutreffen, wenn das Kind bei diesen lebt.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mit einem minderjährigen Kind im Ausland lebt, kann unter bestimmten Umständen ebenfalls Kindergeld bekommen. Und auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, können in vielen Fällen die Unterstützung beantragen: Das gilt für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Ländern der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien. Staatsangehörige aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei, die in Deutschland wohnen, können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn sie etwa in Deutschland arbeiten und Abgaben in die Sozialversicherungen zahlen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Anspruch haben.

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Für diese Anzahl von Kindern wird in Deutschland aktuell Kindergeld ausbezahlt (Quelle: BMFSFJ, 2024).
Wie lange Sie Kindergeld bekommen
Von den Kosten für die Babyausstattung bis hin zur Berufsausbildung oder zum Studium: Kinder kosten eine Menge Geld. Mit dem 18. Geburtstag des Kindes müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass Sie noch berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Berechtigt sind Sie bei Arbeitslosigkeit des Kindes noch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Für Kinder in Berufsausbildung und Studium kann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt werden. Gleiches gilt während Praktika oder Freiwilligendienst des Kindes. Für Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, können Sie unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten.

Wie Sie Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Direkt nach der Geburt des Kindes – aber auch später, falls Sie die Voraussetzungen etwa erst später erfüllen – können Sie den Antrag online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dazu brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID), die zum Beispiel auf Ihrem Einkommensteuerbescheid steht
Die Steuer-ID des Kindes, falls es bereits eine solche besitzt
Bei Kindern über 18 Jahren: Nachweis über deren Ausbildung, Studium, Praktikum, Freiwilligendienst oder den fehlenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz (belegbar etwa, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist oder über versandte Bewerbungen); ggf. Nachweis über geistige, seelische oder körperliche Behinderungen mit Auswirkungen auf eine Erwerbstätigkeit
Bei Kindern, die im Ausland geboren wurden: Kopie der ausländischen Geburtsurkunde
Gültiges ELSTER-Zertifikat zum Unterschreiben des Antrags online; alternativ handschriftlich per Post
Unter bestimmten Umständen können Sie Kindergeld auch rückwirkend beantragen. Es kann bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: So finden Sie heraus, was sich für Sie mehr lohnt
Alternativ zum Kindergeld können Sie unter Umständen den Kinderfreibetrag von der Steuer absetzen. Im Jahr 2025 liegt dieser Steuervorteil bei 3.336 Euro + 1.464 Euro = 4.800Euro pro betreuendem Elternteil pro Jahr. 3.336 Euro beträgt der Kinderfreibetrag, 1.464 Euro der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungsbedarf. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag also auf insgesamt 9.600 Euro Freibetrag.
Um herauszufinden, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, füllen Sie einfach in Ihrer Einkommensteuererklärung pro Kind die „Anlage Kind“ aus. Das Finanzamt prüft daraufhin, welche der beiden Unterstützungen sich für Sie mehr lohnt. Die für Sie vorteilhaftere Variante wird angewendet. In den meisten Fällen ist der Bezug von Kindergeld finanziell vorteilhafter.
Tipp: Ab 6 Wochen vor der Geburt können Schwangere Mutterschaftsgeld bekommen. Doch nicht alle haben Anspruch darauf. Erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Mutterschaftsgeld, ob und wann Sie gegebenenfalls wie viel erhalten und wo Sie es beantragen können. Eltern mit einem geringen Einkommen können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen.
Sie möchten sich und Ihre Familie finanziell gut aufstellen?
Häufige Fragen zum Thema Kindergeld
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllen, bekommen Sie im Jahr 2025 pro Kind 255 Euro pro Monat. Mit 2 Kindern ergeben sich so 510, mit 3 Kindern 765 Euro monatlich. Im Jahr 2026 wird das Kindergeld noch einmal um 4 Euro pro Kind und Monat auf 259 Euro angehoben.
Besteht Anspruch auf Kindergeld, wird dieses nach Antrag ab der Geburt mindestens bis zum 18. Geburtstag gewährt. Bei Arbeitslosigkeit des Kindes kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ausgezahlt werden. Für Mädchen und Jungen in Ausbildung bekommen die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen kann die staatliche Unterstützung unter Umständen länger bezahlt werden.
Stellen Sie den Antrag am besten direkt nach der Geburt des Kindes.
Grundsätzlich bekommen deutsche Staatsangehörige Kindergeld, wenn sie mit einem minderjährigen Kind in Deutschland wohnen und dieses versorgen. Neben Eltern kann das unter anderem auch auf Pflegeeltern beziehungsweise betreuende Großeltern zutreffen, wenn das Kind bei diesen lebt.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und nicht in Deutschland lebt, kann die Unterstützung unter Umständen ebenfalls bekommen. Und auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, können in vielen Fällen Kindergeld erhalten: Das gilt für EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Großbritannien. Wer die Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei besitzt und in Deutschland wohnt, kann außerdem beispielsweise Kindergeld erhalten, wenn er oder sie in Deutschland arbeitet und Abgaben in die Sozialversicherungen zahlt. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Kindergeld bekommen.
Beim volljährigen Kind entscheidet bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in der Regel dessen Tätigkeit über den Anspruch auf das Geld: Kindergeld wird beispielsweise für Kinder in Ausbildung und Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst weiterbezahlt. Das gilt aber auch für arbeitssuchende junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hinweis: Für Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, können Sie unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.
Den Kindergeldantrag können Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Das geht auch einfach online.
Ja, Kindergeld wird als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet.
Nein, Kindergeld wird nicht als Einkommen auf Wohngeld angerechnet.