Porträt eines lächelnden lesbischen Paares mit Tochter im heimischen Wohnzimmer

So funktioniert das Kindergeld: Höhe, Voraussetzungen und Antrag

Unterstützung für Familien
Zum 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld erhöht. Außerdem gilt jetzt für alle Kinder der gleiche Betrag, unabhängig davon, ob es sich um das erste, zweite oder dritte Kind handelt. Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können zusätzlich bei der Familienkasse den Kinderzuschlag beantragen.

Das Wichtigste in Kürze:

So viel Kindergeld können Sie bekommen

Pro Kind, das die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie nach Kindergeldantrag 250 Euro pro Monat auf Ihr Konto überwiesen. Bei zwei Kindern ergibt sich also ein Betrag von 500 Euro, bei drei von 750 Euro pro Monat.

Bei getrennt lebenden und geschiedenen Eltern kann das Kindergeld einem Elternteil oder – bei mehreren Kindern – beiden anteilig aufs Konto überwiesen werden. Beispielsweise kann das Kindergeld bei zwei Kindern (500 Euro), die von getrennt lebenden Eltern im Wechselmodell betreut werden, pro Kind einem Elternteil überwiesen werden, sodass jeder 250 Euro monatlich erhält. Abhängig ist das etwa vom Betreuungsmodell, dem Wohnsitz der Kinder, den geleisteten Aufwendungen sowie dem Einkommen der beiden Eltern.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um Anspruch auf die Unterstützung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich bekommen deutsche Staatsangehörige Kindergeld, wenn sie mit einem minderjährigen Kind in Deutschland wohnen und dieses versorgen. Neben Eltern kann das unter anderem auch auf Pflegeeltern beziehungsweise betreuende Großeltern zutreffen, wenn das Kind bei diesen lebt.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und mit einem minderjährigen Kind im Ausland lebt, kann unter bestimmten Umständen ebenfalls Kindergeld bekommen. Und auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, können in vielen Fällen die Unterstützung beantragen: Das gilt für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Ländern der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und Großbritannien. Staatsangehörige aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei, die in Deutschland wohnen, können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn sie etwa in Deutschland arbeiten und Abgaben in die Sozialversicherungen zahlen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Anspruch haben.

Ein illustrites Mädchen mit roter Brille und Zopf schaut aus einem lila Kreis.

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Für diese Anzahl von Kindern wird in Deutschland aktuell Kindergeld ausbezahlt (Quelle: BMFSFJ, 2023).

Mit dem 18. Geburtstag des Kindes müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass Sie noch berechtigt sind, Kindergeld zu erhalten. Berechtigt sind Sie bei Arbeitslosigkeit des Kindes noch bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Für Kinder in Ausbildung und Studium können Sie bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten. Gleiches gilt während Praktika oder Freiwilligendienst des Kindes. Für Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, können Sie unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten.

Infografik zum Thema Kindergeld

Wie Sie Kindergeld beantragen

Direkt nach der Geburt des Kindes – aber auch später, falls Sie die Voraussetzungen etwa erst später erfüllen – können Sie den Antrag online  bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Dazu brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: So finden Sie heraus, was sich für Sie mehr lohnt

Alternativ zum Kindergeld können Sie unter Umständen den Kinderfreibetrag von der Steuer absetzen. Im Jahr 2024 liegt dieser Steuervorteil bei 3.192 Euro + 1.464 Euro = 4.656 Euro pro betreuendem Elternteil pro Jahr. 3.192 Euro beträgt der Kinderfreibetrag, 1.464 Euro der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungsbedarf. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich der Betrag also auf insgesamt 8.952 Euro Freibetrag.

Um herauszufinden, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, füllen Sie einfach in Ihrer Einkommensteuererklärung pro Kind die „Anlage Kind“ aus. Das Finanzamt prüft daraufhin, welche der beiden Unterstützungen sich für Sie mehr lohnt. Die für Sie vorteilhaftere Variante wird angewendet. In den meisten Fällen ist der Bezug von Kindergeld finanziell vorteilhafter.

Kindergrundsicherung: Ein Blick in die Zukunft

Um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, ist aktuell die sogenannte Kindergrundsicherung im Gespräch. Diese soll ab 2025 alle Leistungen für Kinder (auch das Kindergeld) zusammenzufassen. Die Grundsicherung soll zu einem Teil aus einem festen Grundbetrag bestehen, der einkommensunabhängig ist. Zusätzlich soll es einen Betrag für Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte mit niedrigem Einkommen geben. Derzeit wird ein Plan zur Kindergrundsicherung sowie dessen Finanzierung diskutiert. Die Regelung soll sowohl einfacher werden als auch Kinder wirksamer vor Armut schützen.

Illustration einer Hand, die einen Strich in einen gelben runden Kreis zeichnet. Oberhalb ist ein Prozentzeichen.

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Mehr als jedes fünfte Kind (unter 18 Jahre) in Deutschland ist von Kinderarmut betroffen (Quelle: Bertelsmann Stiftung, 2023).

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Häufige Fragen zum Thema Kindergeld

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Wann sind die Kindergeld-Auszahlungstermine?

Wer Kindergeld erhält, bekommt dieses einmal pro Monat von der Familienkasse auf sein Konto überwiesen. Die genauen Termine sind abhängig von der Kindergeldnummer. Sie finden diese auf Ihren Kontoauszügen der Familienkasse. Ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer eine 0 oder 1, wird Ihnen das Geld am Monatsanfang überwiesen. Ist diese eine 2 bis 7, erhalten Sie es im Laufe des Monats. Mit Endziffer 8 und 9 erfolgt die Auszahlung am Monatsende.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllen, bekommen Sie pro Kind 250 Euro pro Monat. Mit zwei Kindern ergeben sich so 500, mit drei 750 Euro monatlich.

Besteht Anspruch auf Kindergeld, wird dieses nach Antrag ab der Geburt mindestens bis zum 18. Geburtstag gewährt. Bei Arbeitslosigkeit des Kindes kann es bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ausgezahlt werden. Für Mädchen und Jungen in Ausbildung bekommen die Eltern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Kindergeld. Für Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen kann die staatliche Unterstützung unter Umständen länger bezahlt werden.

Stellen Sie den Antrag am besten direkt nach der Geburt des Kindes.

Grundsätzlich bekommen deutsche Staatsangehörige Kindergeld, wenn sie mit einem minderjährigen Kind in Deutschland wohnen und dieses versorgen. Neben Eltern kann das unter anderem auch auf Pflegeeltern beziehungsweise betreuende Großeltern zutreffen, wenn das Kind bei diesen lebt.

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und nicht in Deutschland lebt, kann die Unterstützung unter Umständen ebenfalls bekommen. Und auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen, können in vielen Fällen Kindergeld erhalten: Das gilt für EU-Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Großbritannien. Wer die Staatsangehörigkeit von Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei besitzt und in Deutschland wohnt, kann außerdem beispielsweise Kindergeld erhalten, wenn er oder sie in Deutschland arbeitet und Abgaben in die Sozialversicherungen zahlt. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Kindergeld bekommen.

Beim volljährigen Kind entscheidet bis zum vollendeten 25. Lebensjahr in der Regel dessen Tätigkeit über den Anspruch auf das Geld: Kindergeld wird beispielsweise für Kinder in Ausbildung und Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst weiterbezahlt. Das gilt aber auch für arbeitssuchende junge Erwachsene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Hinweis: Für Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, können Sie unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.

Den Kindergeldantrag können Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Das geht auch einfach online 

Ja, Kindergeld wird als Einkommen auf Bürgergeld angerechnet.

Nein, Kindergeld wird nicht als Einkommen auf Wohngeld angerechnet.

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