
Die Rentenpunkte (auch: Entgeltpunkte) sind ein zentraler Faktor, um die Höhe Ihrer voraussichtlichen gesetzlichen Rente zu berechnen.
Ein Rentenpunkt entspricht dabei etwa dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten (brutto). Verdienen Sie mehr als der Durchschnitt, bekommen Sie mehr als einen Punkt. Verdienen Sie weniger, erhalten Sie weniger als einen Punkt.
Seit 1. Juli 2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro monatliche Rente wert. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 lag der Wert bei 40,79 Euro. Die nächste Anpassung wird voraussichtlich am 1. Juli 2027 erfolgen.
Bedeutung: Das sind die Rentenpunkte
Für die Höhe Ihrer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter anderem die Rentenpunkte entscheidend. Einen Entgeltpunkt bekommen Sie, wenn Ihr Einkommen etwa dem Durchschnitt des Bruttoeinkommens aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im jeweiligen Jahr entspricht. Dadurch, dass sich das Durchschnittseinkommen jedes Jahr ändert, entspricht ein Punkt jedes Jahr einem anderen Eurobetrag.
Das heißt: Verdienen Sie ein Jahr lang genau so viel wie der Durchschnitt, bekommen Sie einen Punkt. Verdienen Sie anteilig mehr oder weniger als der Durchschnitt, bekommen Sie entsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte gutgeschrieben. Maximal wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese liegt 2026 bei 101.400 Euro. Wer mehr verdient, bekommt nicht mehr Rentenpunkte.
Rentenwert: So viel monatliche Rente bekommen Sie für einen Rentenpunkt
Auf diese Weise sammeln Sie während Ihres Arbeitslebens also Punkte. Doch wie viel monatliche Rente bekommt man nun für einen Punkt? Das besagt der Rentenwert. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt. Bis zum Jahr 2022 hat er sich im Osten und Westen Deutschlands unterschieden. Seit 2023 ist er bundesweit einheitlich. In der Tabelle sehen Sie die Entwicklung des Rentenwerts in den vergangenen Jahren.
Beispiele: So viele Rentenpunkte bekommt man im Jahr 2026
Nina W. hat 2026 ein Bruttojahreseinkommen von 51.944 Euro. Das ist der Wert, der – Stand: Juli 2026 – dem vorläufigen Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2026 entspricht. Das bedeutet: Nina W. bekommt für 2026 voraussichtlich einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Thorsten M. hat 2026 ein Bruttojahreseinkommen von 25.972 Euro. Das ist die Hälfte des vorläufigen Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung 2026. Das bedeutet: Thorsten M. bekommt für 2026 voraussichtlich 0,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Natascha S. hat 2026 ein Bruttojahreseinkommen von 103.888 Euro. Das ist das Doppelte des vorläufigen Durchschnittseinkommens aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung 2026. Dennoch bekommt Natascha S. keine 2 Entgeltpunkte. Denn: Sie verdient mehr als die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese liegt 2026 bei 101.400 Euro, vergleiche Text oben. Ihr Einkommen wird also bis zur Höchstgrenze von 101.400 Euro für die Entgeltpunkte berücksichtigt. Sie bekommt die für 2026 maximale Anzahl von 1,95 Entgeltpunkten. Mehr dazu erfahren Sie auch im Folgenden.
Der Wert eines Rentenpunkts kann niemals fallen. Hier greift die staatliche Rentengarantie. Oft wird er jedoch angehoben.
Wir haben die Berechnung anhand des aktuellen vorläufigen Durchschnittseinkommens aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung 2026 erhoben (Stand: Juli 2026). Erst wenn das endgültige Durchschnittseinkommen feststeht, ist es möglich, nachträglich die genauen Werte zu berechnen. Betrachten Sie die Angaben in der Tabelle daher bitte als ungefähre Richtwerte.
Rentenpunkte berechnen: So ermitteln Sie Ihre Entgeltpunkte
Sie möchten es noch genauer wissen? Mit der folgenden Formel können Sie Ihr eigenes Bruttojahreseinkommen ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung 2026 setzen. So erhalten Sie Ihre Rentenpunkte 2026. Bitte behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass das endgültige Durchschnittseinkommen für 2026 noch nicht feststeht (Stand: Juli 2026). Vorläufig gilt ein Einkommen von 51.944 Euro.
Formel zur Berechnung:
Ihr Bruttojahreseinkommen / 51.944 Euro = Rentenpunkte für das Jahr 2026
Beispiel:
Wer 37.870 Euro brutto im Jahr 2026 verdient, erhält:
37.870 Euro / 51.944 Euro = 0,73 Rentenpunkte (gerundet)
Wichtig: Beträgt ihr Bruttojahreseinkommen mehr als 101.400 Euro, bekommen Sie die maximale Rentenpunktanzahl von 1,95 Entgeltpunkten – auch wenn die Formel zur Berechnung oben einen höheren Wert ermittelt. 1,95 Entgeltpunkte entsprechen im Jahr 2026 der maximalen Anzahl an Rentenpunkten.
Den aktuellen Gesamtstand Ihrer Rentenpunkte können Sie auch ganz einfach Ihrer jährlichen Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Er steht auf Seite 2.
Wie sich die Höhe Ihrer Altersrente zusammensetzt
Bevor Sie Ihre voraussichtliche gesetzliche Rente rein anhand Ihrer Rentenpunkte und des aktuellen Rentenwerts überschlagen, sollten Sie jedoch noch einen Moment warten. Denn Sie brauchen für die Berechnung noch ein paar zusätzliche Informationen. Neben den Entgeltpunkten sind für die Berechnung Ihrer Rente nämlich noch folgende weitere Faktoren entscheidend:
Zugangsfaktor
Dieser berücksichtigt, in welchem Alter Sie in den Ruhestand gehen. Gehen Sie unter die Rentnerinnen und Rentner, wenn Sie die Altersgrenze für Ihre Regelaltersrente erreicht haben, ist der Zugangsfaktor 1. Gehen Sie hingegen in Frührente, ist er niedriger. Gehen Sie später, ist er höher. Ihren Zugangsfaktor können Sie ganz einfach selbst berechnen. Wir haben Ihnen dafür in diesem Absatz unseren Artikel zum Renteneintrittsalter verlinkt. Dort erfahren Sie, wann Sie persönlich in Regelaltersrente gehen können. Gehen Sie zu diesem Zeitpunkt, ist Ihr Zugangsfaktor also 1. Gehen Sie früher, wird er pro Monat, den Sie früher gehen, um 0,003 (entspricht 0,3 Prozent) verringert. Arbeiten Sie länger als die Altersgrenze für die Regelaltersrente, erhöht er sich pro Monat darüber hinaus um 0,005 (entspricht 0,5 Prozent). Beispiel: Wenn Sie ein Jahr über die Altersgrenze für die Regelaltersrente hinaus arbeiten, liegt Ihr Zugangsfaktor um 12 Monate x 0,005 = 0,06 über dem Zugangsfaktor für die Regelaltersrente. Insgesamt kommen Sie also auf 1 + 0,06 = 1,06 als Zugangsfaktor.
Rentenartfaktor
Dieser bezieht in die Berechnung der Rentenhöhe ein, um welche Art von Rente es sich handelt. Gehen Sie zu Ihrem regulären Renteneintrittsalter in Regelaltersrente, ist Ihr Rentenartfaktor 1. Bekommen Sie eine Erwerbsminderungsrente, [RR1]ist er bei voller Erwerbsminderung 1, bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5. Für die Witwer- und Witwenrente gibt es 2 unterschiedliche Rentenartfaktoren: Bekommen Sie die kleine Witwer- und Witwenrente liegt er bei 0,25, erhalten Sie die große, liegt er entweder bei 0,6 oder 0,55. In diesem Absatz haben wir Ihnen unseren Artikel zum Thema verlinkt. Dort erfahren Sie, wovon es abhängt, ob Sie gegebenenfalls die große oder kleine Witwer- oder Witwenrente erhalten.
Mit diesen Angaben, dem aktuellen Rentenwert und Ihren Rentenpunkten lässt sich Ihre Altersrente anhand folgender Formel berechnen:
Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenpunkte = monatliche Rentenhöhe (brutto)
Berechnung: So lässt sich die Rentenhöhe berechnen
Arbeitnehmer Armin P. möchte in Regelaltersrente gehen. Er ist am 03. Juli 1959 geboren, sodass er die Altersgrenze dafür laut gesetzlichen Vorgaben mit 66 Jahren und 2 Monaten erreicht (Renteneintrittsalter Jahrgang 1959). Weil er bis zu dieser Altersgrenze arbeitet, muss er keine Abzüge (auch: Abschläge) bei der Rente in Kauf nehmen. Sein Zugangsfaktor ist also ebenso wie sein Rentenartfaktor 1.
Weil Armin P. Jahrgang 1960 ist und mit 66 Jahren und 2 Monaten in Regelaltersrente gehen kann, erreicht er sein Rentenalter im September 2026. Der Rentenwert für 2026 liegt bei 42,52 Euro (vergleiche obige Tabelle). Armin P. hat mit 26 Jahren begonnen zu arbeiten (im Jahr 1986). Er hat daraufhin 40 Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt und – damit unser Rechenbeispiel leicht nachzuvollziehen ist – immer das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der Versicherten verdient. So hat er also 40 Rentenpunkte gesammelt.
Formel: Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenpunkte = monatliche Rentenhöhe (brutto)
Es ergibt sich folgende Rechnung:
1 x 1 x 42,52 Euro x 40 = 1.700,80 Euro monatliche Rente (brutto)
Rentenpunkte kaufen: Wovon abhängt, ob es sinnvoll ist
Anhand der Rechnung sehen Sie, wie wichtig die Rentenpunkte für die Höhe Ihrer monatlichen Rente von der Deutschen Rentenversicherung sind. Dabei ist es gut zu wissen, dass Sie Rentenpunkte auch kaufen können, um Ihre monatliche Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen oder früher in Rente zu gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen – oder alternativ zumindest die Abzüge zu reduzieren. Dazu müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein.
Weil Sie die Rente monatlich über Ihre gesamte Lebenszeit ab Eintritt erhalten, profitieren Sie vom Kauf finanziell betrachtet umso mehr, je älter Sie werden. Da niemand weiß, wie alt er oder sie wird, lässt sich im Voraus letztendlich nicht genau planen, ob es sich lohnt, Rentenpunkte zu kaufen. Ein paar Aspekte können dennoch hilfreich sein: Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, sichern Sie mit dem Kauf von Rentenpunkten beispielsweise über die Witwer- oder Witwenrente ohne Mehrkosten direkt Ihren Partner oder Ihre Partnerin mit ab. Vorteilhaft kann der Kauf von Rentenpunkten auch sein, wenn Sie diese in der Steuererklärung als „Altersvorsorgeaufwendung“ absetzen. Damit können Sie unter Umständen Steuern sparen. Für den Kauf von Rentenpunkten müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Preis für einen Rentenpunkt wird jedes Jahr angepasst.
In bestimmten Fällen können Sie außerdem Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachbezahlen und so Ihren späteren Rentenanspruch erhöhen. Das gilt für Zeiten, für die nicht bereits Beiträge bezahlt wurden. Den Antrag dazu müssen Sie gegebenenfalls bis zu Ihrem 45. Geburtstag gestellt haben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Altersarmut in Deutschland
Rund 3,5 Millionen Menschen ab 65 Jahren sind in Deutschland von Armut bedroht. Die Quote erhöhte sich im Vergleich zu 2023 von 18,4 Prozent auf 19,6 Prozent. Frauen sind stärker betroffen als Männer. Erfahren Sie in unserem Artikel zur Altersarmut, was diese bedeutet und welche Maßnahmen Sie unter Umständen ergreifen können.
Diese Möglichkeiten haben Sie für eine zusätzliche Altersvorsorge
Denken Sie darüber nach, Entgeltpunkte zu kaufen, um Ihre gesetzliche Rente aufzustocken? Dann kann es sich lohnen, diese Option vorab mit Anlageprodukten einer privaten Altersvorsorge zu vergleichen, zum Beispiel mit einer privaten Rentenversicherung. Je früher Sie in eine private Altersvorsorge einsteigen, desto länger kann Ihr Geld für Sie arbeiten. Und desto mehr Rendite können Sie unter Umständen erzielen. Doch auch wenige Jahre vor der Rente lässt sich unter Umständen finanziell noch einiges mit privaten Anlageprodukten optimieren.
Auf unseren Seiten erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale.
Optimieren Sie Ihre Altersvorsorge
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Der Wert eines Rentenpunkts wird jedes Jahr neu angepasst. Er kann aufgrund der Rentengarantie niemals fallen. Zum 1. Juli 2026 wurde er auf 42,52 Euro angehoben.
Um Ihre Rentenpunkte zu berechnen, setzen Sie Ihr Bruttojahreseinkommen ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweiligen Jahr. Für 2026 liegt dieses Durchschnittsentgelt laut vorläufigen Zahlen bei 51.944 Euro. Verdienen Sie genau diesen Betrag, erhalten Sie voraussichtlich 1 Rentenpunkt. Liegt Ihr Einkommen darunter oder darüber, bekommen Sie entsprechend weniger oder mehr Punkte. Die Formel lautet: Eigenes Bruttojahreseinkommen / 51.944 = Rentenpunkte. Beachten Sie dabei, dass die maximale Anzahl im Jahr 2026 bei 1,95 Rentenpunkten liegt.
Rentenpunkte zu kaufen kann sinnvoll sein, wenn Sie Lücken in Ihrer Versicherungsbiografie schließen möchten – zum Beispiel, um die Wartezeit für eine Rente zu erfüllen oder Ihre Rentenhöhe zu steigern. Oft ist das beispielsweise für Menschen kurz vor dem Renteneintrittsalter oder für Freiwillig Versicherte interessant. Ob sich der Kauf finanziell lohnt, hängt von Ihrer Lebenserwartung, dem aktuellen Rentenwert und der gezahlten Summe ab. Eine individuelle Rentenberatung hilft, diese Entscheidung fundiert zu treffen.
Die letzten Jahre vor der Rente zählen grundsätzlich nicht mehr als die anderen Jahre. Allerdings haben viele Menschen in dieser Zeit ihr höchstes Einkommen, wodurch sie mehr Rentenpunkte sammeln können. Zudem kann in bestimmten Fällen ein sogenannter Rentenabschlag vermieden oder verringert werden, wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet. Auch Zeiten kurz vor der Rente spielen bei bestimmten Rentenarten, etwa der Rente für besonders langjährig Versicherte, eine besondere Rolle.
Um einen Rentenpunkt zu erhalten, müssen Sie im jeweiligen Jahr genau so viel verdienen wie der Durchschnitt aller Versicherten in der Deutschen Rentenversicherung. Dieses sogenannte Durchschnittsentgelt wird jährlich neu festgelegt. Für das Jahr 2026 liegt es vorläufig bei 51.944 Euro brutto. Verdienen Sie das Durchschnittsentgelt, bekommen Sie 1 Rentenpunkt – bei höherem oder niedrigerem Einkommen entsprechend mehr oder weniger Punkte, zum Beispiel 0,5 Punkte oder 1,5 Punkte.
Sie können nicht mehr mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen. Das ging nur, wenn Sie 1952 oder früher geboren wurden. Die Altersgrenze verschiebt sich jedes Jahr. 2026 können die Menschen abschlagsfrei in Rente gehen, die Ende 1961 oder Anfang 1962 geboren wurden. Die Altersgrenze für die 1961 Geborenen beträgt 64,5 Jahre. Die Altersgrenze für die 1962 Geborenen beträgt 64 Jahre und 8 Monate. Sind Sie zwischen Juli 1961 und April 1962 geboren, können Sie 2026 abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie auf 45 Versicherungsjahre kommen.
Zu den Versicherungsjahren zählen nicht nur Beitragszeiten durch Arbeit, sondern es können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von nahen Angehörigen angerechnet werden.
Die Anzahl der Rentenpunkte ist dabei nicht entscheidend für den Rentenbeginn, sondern für die Rentenhöhe. Haben Sie weniger als 45 Versicherungsjahre, können Sie zwar früher in Rente gehen, müssen aber mit Abschlägen rechnen.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Das heißt, wenn Sie 2026 mit 63 in Rente gehen, werden Ihnen etwa 7 Prozent abgezogen, da Sie 22 Monate "zu früh" in Rente gehen. Denn als 1963 Geborener können Sie erst mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.


