Einmal jährlich verschickt die Deutsche Rentenversicherung an ihre Versicherten die Renteninformation. Wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und Beitragszeiten von minimal fünf Jahren erworben haben, erhalten Sie das Schreiben. Darin steht, wie hoch Ihre Rente laut aktuellem Stand voraussichtlich sein wird – unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Grundlage für die Berechnung sind unter anderem die Rentenpunkte. Auch ihre Anzahl ist im Schreiben angegeben.
Die Rentenpunkte (auch: Entgeltpunkte) sind eine wesentliche Größe beim Ermitteln Ihrer voraussichtlichen Rentenhöhe.
Je höher Ihr Einkommen als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist, desto mehr Rentenpunkte bekommen Sie gutgeschrieben. Je mehr Punkte, desto höher wird die voraussichtliche Rente.
Ein Rentenpunkt entspricht dabei etwa dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten (brutto). Verdienen Sie mehr als der Durchschnitt, bekommen Sie mehr als einen Punkt. Verdienen Sie weniger, erhalten Sie weniger als einen Punkt.
Für die Höhe Ihrer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter anderem die Rentenpunkte entscheidend. Einen Entgeltpunkt bekommen Sie, wenn Ihr Einkommen etwa dem Durchschnitt des Bruttoeinkommens aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung in einem Jahr entspricht. Verdienen Sie ein Jahr lang genau so viel wie der Durchschnitt, bekommen Sie einen Punkt. Verdienen Sie halb so viel, erhalten Sie einen halben Punkt. Verdienen Sie das doppelte, werden Ihnen zwei Punkte gutgeschrieben. Dadurch dass sich das Durchschnittseinkommen jedes Jahr ändert, entspricht ein Punkt jedes Jahr einem anderen Eurobetrag.
Auf diese Weise sammeln Sie während Ihres Arbeitslebens also Punkte. Doch wie viel monatliche Rente bekommt man nun für einen Punkt? Das besagt der Rentenwert. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgelegt. Bis zum Jahr 2022 hat er sich im Osten und Westen Deutschlands unterschieden. Das liegt daran, dass die Löhne im Osten niedriger waren. Ab 2023 ist er angeglichen worden. In der Tabelle sehen Sie die Entwicklung des Rentenwerts in den letzten Jahren.
Jahr (Anpassung jeweils zum 1. Juli) | Wert eines Rentenpunkts (Wert eines Entgeltpunkts) im Westen Deutschlands | Wert eines Rentenpunkts (Wert eines Entgeltpunkts) im Osten Deutschlands |
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2023 | 37,60 Euro | 37,60 Euro |
2022 | 36,02 Euro | 35,52 Euro |
2021 | 34,19 Euro | 33,47 Euro |
2020 | 34,10 Euro | 33,23 Euro |
Hinweis: Der Wert eines Rentenpunkts kann niemals fallen. Hier greift die staatliche Rentengarantie. Oft wird er jedoch angehoben.
Bevor Sie Ihre voraussichtliche Rente rein anhand von Ihren Rentenpunkten und dem aktuellen Rentenwert überschlagen, sollten Sie jedoch noch einen Moment warten. Denn Sie brauchen für die Berechnung noch ein paar zusätzliche Informationen. Neben den Entgeltpunkten sind für die Berechnung Ihrer Rente nämlich noch folgende weitere Faktoren entscheidend:
Mit diesen Angaben, dem aktuellen Rentenwert und Ihren Rentenpunkten lässt sich Ihre Altersrente anhand folgender Formel berechnen: Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenpunkte = monatliche Rentenhöhe
Nehmen wir für unser Beispiel an, dass Arbeitnehmer Armin P. in Regelaltersrente gehen möchte. Er ist am 03. Juli 1957 geboren, sodass er die Altersgrenze dafür laut gesetzlichen Vorgaben mit 65 Jahren und 11 Monaten erreicht (Jahrgang 1957). Weil er bis zu dieser Altersgrenze arbeitet, muss er keine Abzüge (auch: Abschläge) bei der Rente in Kauf nehmen. Sein Zugangsfaktor ist also ebenso wie sein Rentenartfaktor 1.
Weil Armin P. Jahrgang 1957 ist und mit 65 Jahren und 11 Monaten in Regelaltersrente gehen kann, erreicht er sein Rentenalter im Jahr 2023. Der aktuelle Rentenwert für 2023 liegt bei 37,60 Euro (vergleiche obige Tabelle). Armin P. hat mit 26 Jahren zu arbeiten begonnen (im Jahr 1983). Er hat daraufhin 40 Jahre lang in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt und – damit unser Rechenbeispiel leicht nachzuvollziehen ist – immer das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen der Versicherten verdient. So hat er also 40 Rentenpunkte gesammelt.
Formel: Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenpunkte = monatliche Rentenhöhe
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Hinweis: Den aktuellen Stand Ihrer Rentenpunkte können Sie ganz einfach Ihrer jährlichen Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Er steht auf Seite 2.
Anhand der Rechnung sehen Sie, wie wichtig die Rentenpunkte für die Höhe Ihrer monatlichen Rente von der Deutschen Rentenversicherung sind. Dabei ist es gut zu wissen, dass Sie Rentenpunkte auch kaufen können, um Ihre monatliche Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen oder früher in Rente zu gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen – oder alternativ zumindest die Abzüge zu reduzieren. Dazu müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein.
Weil Sie die Rente monatlich über Ihre gesamte Lebenszeit ab Eintritt erhalten, profitieren Sie vom Kauf finanziell betrachtet umso mehr, je älter Sie werden. Da niemand weiß, wie alt er oder sie wird, lässt sich im Voraus letztendlich nicht genau planen, ob es sich lohnt, Rentenpunkte zu kaufen. Ein paar Aspekte können dennoch hilfreich sein: Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, sichern Sie mit dem Kauf von Rentenpunkten beispielsweise über die Witwer- oder Witwenrente ohne Merkosten direkt Ihren Partner oder Ihre Partnerin mit ab. Vorteilhaft kann der Kauf von Rentenpunkten auch sein, wenn Sie diese ihn in der Steuererklärung als „Altersvorsorgeaufwendung“ absetzen. Damit können Sie unter Umständen Steuern sparen. Für den Kauf von Rentenpunkten müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Preis für einen Rentenpunkt wird jedes Jahr angepasst.
Hinweis: In bestimmten Fällen können Sie außerdem Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachbezahlen und so Ihren späteren Rentenanspruch erhöhen. Das gilt für Zeiten, für die nicht bereits Beiträge bezahlt wurden. Den Antrag dazu müssen Sie gegebenenfalls bis zu Ihrem 45. Geburtstag gestellt haben. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
Fast 18 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland gelten als arm oder armutsgefährdet. Vor allem Frauen sind betroffen. Erfahren Sie in unserem Artikel zur Altersarmut, was diese bedeutet und welche Maßnahmen Sie unter Umständen ergreifen können.
Denken Sie darüber nach, Entgeltpunkte zu kaufen, um Ihre gesetzliche Rente aufzustocken? Dann kann es sich lohnen, diese Option auch mit Anlageprodukten einer privaten Altersvorsorge zu vergleichen. Je früher Sie in eine private Altersvorsorge einsteigen, desto länger kann Ihr Geld für Sie arbeiten. Und desto mehr Rendite können Sie unter Umständen erzielen. Doch auch wenige Jahre vor der Rente lässt sich unter Umständen finanziell noch einiges mit privaten Anlageprodukten optimieren.
Auf unseren Seiten erfahren Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa der Höhe Ihrer voraussichtlichen gesetzlichen Rente, Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation, aber auch dem Stand Ihrer privaten Altersvorsorge. Rentenpunkte zu kaufen, kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihre gesetzliche Rente aufstocken oder früher in Rente gehen wollen. Außerdem können Sie dadurch von Steuervorteilen profitieren.
Um zu berechnen, welchen Anteil an Rentenpunkten Sie in einem Jahr bekommen, benötigen Sie Ihr jährliches Bruttoeinkommen und das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Versicherten in der Deutschen Rentenversicherung. Letzteres veröffentlicht die Bundesregierung in der Regel zur Jahresmitte für das vorangehende Kalenderjahr.
Aktuell liegt der Wert eines Rentenpunkts bei 37,60 Euro (2023). Um mit 2.000 Euro monatlich (vor Steuern) in Regelaltersrente zu gehen, bräuchten Sie daher derzeit rund 54 Rentenpunkte.
Formel:
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die letzten Jahre vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente mehr zählen. Diese zählen grundsätzlich nicht mehr als die anderen Jahre.