Lebenslange Rente oder Investition ins Eigenheim
Für jedes Kind bis zu 300 Euro vom Staat
Zusätzliche Steuervorteile
Den Staat für sich sparen lassen
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen fördert. Riestern Sie, können Sie sich später eine lebenslange zusätzliche Rente auszahlen lassen. Oder Sie investieren das Gesparte in Ihr Eigenheim. Wählen Sie Letzteres, besteht die Möglichkeit, im Alter mietfrei zu leben. Ihnen bleibt zudem monatlich mehr von der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung – damit können Kosten für Lebensmittel, den privaten Pkw oder auch gelegentliches Reisen einfacher gedeckt werden.
Es gibt jährlich eine Erwachsenenzulage von bis zu 175 Euro.
Für jedes Kind gibt es eine Extra-Zulage in Höhe von 185 Euro. Und für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro.
Bei einem Wohn-Riester-Vertrag hilft Ihnen der Staat, Ihr Darlehen schneller abzubezahlen. Auch mit einem Fondssparplan können Sie das Gesparte später in die Tilgung Ihres Kredits investieren.
Die Förderungen übersteigen bei einem geringen Einkommen oder auch Arbeitslosigkeit oftmals den Eigenanteil.
Es sind Steuerersparnisse möglich, da Sie gegebenenfalls den Beitrag als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Auch im Falle der Arbeitslosigkeit (Hartz IV) oder Insolvenz bleibt Ihre Altersvorsorge erhalten.
Wenn Sie riestern möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können einen Riester-Sparplan aufsetzen, aus dem Sie im Alter eine lebenslange Rente beziehen. Oder Sie entnehmen das Geld bei Renteneintritt und tilgen damit einen bestehenden Immobilienkredit. Auch ein Wohn-Riester-Darlehen ist möglich, wenn Sie zu Beginn Ihres Sparplans schon wissen, dass Sie in Zukunft eine Immobilie erwerben möchten.
Riester ist eine langfristige Geldanlage und deshalb gilt auch hier: Je früher Sie anfangen, desto besser. Dies trifft besonders auf Riester-Fondssparpläne zu. Junge Menschen haben einen langen Anlagehorizont und können so besonders vom Zinseszinseffekt profitieren. Auch mögliche Kursschwankungen können besser ausgeglichen werden.
Nicht jede Form von Riester passt zu jedem Menschen – deshalb sollten Sie sich gründlich beraten lassen, bevor Sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden. Wichtig sind nicht nur Ihre Finanzen und Ihre Familiensituation, sondern auch Ihr Sparziel. Ihre Sparkasse hat einen guten Überblick über Ihre Finanzen und kann Sie bei der Suche nach einem sinnvollen Vertrag unterstützen.
Auch Menschen mit geringeren Einkommen können profitieren. Um Anspruch auf staatliche Förderung zu haben, müssen Sie mindestens den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Es spricht also nichts dagegen, nur zu riestern, um die Zulagen zu bekommen. Im Gegenteil: Die Förderungen übersteigen bei einem geringen Einkommen oder auch Arbeitslosigkeit oftmals den Eigenanteil. Gerade dann kann Riester-Sparen Sinn ergeben.
Als Riester-Sparerin oder -Sparer erhalten Sie einmal im Jahr eine Standmitteilung. Dieser Mitteilung können Sie Ihren Riester-Stand entnehmen. Behalten Sie Ihren Stand im Auge und überprüfen Sie jedes Jahr, wie viel Sie im letzten Jahr in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt und in welcher Höhe Sie Zulagen erhalten haben. Auch Ihre Vertragskosten sind dort vermerkt.
Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sind aber unzufrieden, sollten Sie den Vertrag nicht einfach kündigen. Denn das würde bedeuten, dass Sie die Riester-Zulagen zurückzahlen müssen. Lassen Sie stattdessen den alten Riester-Vertrag ruhen – und schließen Sie einen neuen ab, der besser zu Ihnen und Ihrem Sparziel passt.
Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erhalten.
Wählen Sie aus den verschiedenen Riester-Verträgen den aus, der für Ihre individuelle Lebenssituation am besten passt.
Nach Abschluss eines Vertrages müssen Sie die Zulagen für jedes Beitragsjahr neu beantragen. Das kann allerdings auch Ihr Anbieter übernehmen.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, die vom Staat mit Zulagen gefördert wird. Riester-Sparerinnen und -Sparer zahlen einen Eigenanteil auf ihr Riester-Konto ein. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen im Vorjahr. Wer weniger einzahlt, erhält weniger Zulagen. Es gelten Fördervoraussetzungen. Abgesehen von den Zulagen können steuerliche Vorteile und weitere Renditechancen genutzt werden.
Bei Auszahlungsbeginn ist es möglich, einen Teilbetrag auf einmal zu entnehmen. Die restliche Summe wird normalerweise als monatliche Rente ausbezahlt. Alternativ können sich die Sparerinnen und Sparer mit einem Wohn-Riester-Vertrag für eine Investition ins Eigenheim entscheiden.
Förderberechtigte Familien mit vielen Kindern und mit geringem
Einkommen können besonders von den Zuschüssen profitieren. Neben der
gesicherten Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen können
Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer mit steuerlichen Vorteilen rechnen.
Außerdem gilt Riester als flexible Anlageform, da Sie beispielsweise die
Beitragshöhe individuell reduzieren oder anheben können. Sie können sich zusätzlich
zur gesetzlichen Rente eine monatliche Auszahlung sichern.
Der Abschluss lohnt sich in der Regel nicht, wenn Sie die monatlichen Beiträge finanziell nicht stemmen können. Außerdem ist ein Riester-Vertrag sachgebunden. Sie können das Geld lediglich zur Altersvorsorge beziehungsweise Rente oder für ein Eigenheim verwenden – jedoch auch für dessen energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau.
Außerdem lohnt sich der Vertrag oft nicht, wenn Sie während Ihrer Berufstätigkeit früh ins Ausland auswandern und dort steuerpflichtig werden. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel keine Zulagen mehr in Ihren Riester-Vertrag. Sie können diesen dennoch weiter besparen oder ruhend stellen. Kündigen Sie hingegen vorzeitig (sogenannte schädliche Auflösung), werden Ihnen die Zulagen und gewährten Steuervorteile wieder abgezogen. Gewinne aus der Anlage (etwa bei einer fongebundenen Rentenversicherung) müssen Sie mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern.
Die Vertragskosten hängen von Anbieter und Vertrag ab. Die volle Riester-Förderung bekommen Sie, wenn Sie förderberechtigt sind und Ihr Eigenbeitrag und die Zulagen zusammengerechnet 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres betragen. Sie können Ihren monatlichen Beitrag in Ihr Riester-Konto jedoch jederzeit individuell anpassen.
Ja, sie wird nachgelagert besteuert – wie alle Renteneinkünfte. Das bedeutet: Sie müssen auf die Auszahlung Steuern zahlen. Meist ist der persönliche Steuersatz von Rentnerinnen und Rentnern geringer als während deren Berufstätigkeit.
Wenn Sie den Vertrag vorzeitig auflösen, müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Achtung: Bei vorzeitiger Auflösung verlieren Sie in der Regel die Zulagen und den gewährten Steuervorteil.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie hoch Ihre steuerlichen Abgaben ausfallen, hängt auch von Ihrem gesamten Einkommen ab. Bei der Besteuerung spielt außerdem eine Rolle, inwiefern Sie Zulagen beziehungsweise Steuervorteile genutzt haben.
Ja, das geht in der Einzahlungsphase. Die geleisteten Beiträge lassen sich bei Alleinstehenden als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr (Betrag gilt inklusive der Zulagen) von der Steuer absetzen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf maximal 4.200 Euro. Dafür müssen die Riester-Sparer und -Sparerinnen inklusive der erhaltenen Zuschüsse mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem vorherigen Jahr in den Vertrag eingezahlt haben. Noch höher ist der Steuervorteil etwa bei der Rürup-Rente. Bei dieser gibt es allerdings keine zusätzlichen Zuschüsse.
Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge.
Während der Ansparphase geben Sie diese in der Anlage AV an. Während der Auszahlungsphase hingegen in der Anlage R.
Das ist von Ihrer individuellen Situation abhängig und
lässt sich nicht allgemein beantworten. Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihr
Sparkassen-Berater unterstützt Sie gern dabei, Ihre voraussichtliche private
Rente zu berechnen – und gegebenenfalls zu optimieren.
Die Kinderzulage kann immer nur einem Elternteil
zugewiesen werden. Haben etwa bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern beide
einen Riester-Vertrag, erhält die Kinderzulage, wer auch das Kindergeld
bekommt.
Im Regelfall wird sie als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Allerdings können Sie sich zu Rentenbeginn einen Teil des angesparten Geldes als Einmalbetrag auszahlen lassen.
Häufig wird Letzteres als Sofortrente bezeichnet. Diese Bezeichnung kann irreführen, weil damit – anders als bei der klassischen Sofortrente – nicht gemeint ist, dass Sie sich mit einem Einmalbeitrag eine lebenslange Rente sichern können.
Den restlichen Betrag können Sie sich dann als monatliche Rente auszahlen lassen. Dabei sollten Sie die steuerrechtlichen Auswirkungen konkret in Ihrem Fall beachten.