Lebenslange Rente oder Investition ins Eigenheim
Für jedes Kind bis zu 300 Euro vom Staat
Zusätzliche Steuervorteile
Den Staat für sich sparen lassen
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen fördert. Riestern Sie, können Sie sich später eine lebenslange zusätzliche Rente auszahlen lassen. Oder Sie investieren das Gesparte in Ihr Eigenheim. Wählen Sie Letzteres, besteht die Möglichkeit, im Alter mietfrei zu leben. Ihnen bleibt zudem monatlich mehr von der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung – damit können Kosten für Lebensmittel, den privaten Pkw oder auch gelegentliches Reisen einfacher gedeckt werden.
Es gibt jährlich eine Erwachsenenzulage von bis zu 175 Euro.
Für jedes Kind gibt es eine Extra-Zulage in Höhe von 185 Euro. Und für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro.
Bei einem Wohn-Riester-Vertrag hilft Ihnen der Staat, Ihr Darlehen schneller abzubezahlen. Auch mit einem Fondssparplan können Sie das Gesparte später in die Tilgung Ihres Kredits investieren.
Die Förderungen übersteigen bei einem geringen Einkommen oder auch Arbeitslosigkeit oftmals den Eigenanteil.
Es sind Steuerersparnisse möglich, da Sie gegebenenfalls den Beitrag als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Auch im Falle der Arbeitslosigkeit (Hartz IV) oder Insolvenz bleibt Ihre Altersvorsorge erhalten.
Wenn Sie riestern möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können einen Riester-Sparplan aufsetzen, aus dem Sie im Alter eine lebenslange Rente beziehen. Oder Sie entnehmen das Geld bei Renteneintritt und tilgen damit einen bestehenden Immobilienkredit. Auch ein Wohn-Riester-Darlehen ist möglich, wenn Sie zu Beginn Ihres Sparplans schon wissen, dass Sie in Zukunft eine Immobilie erwerben möchten.
Riester ist eine langfristige Geldanlage und deshalb gilt auch hier: Je früher Sie anfangen, desto besser. Dies trifft besonders auf Riester-Fondssparpläne zu. Junge Menschen haben einen langen Anlagehorizont und können so besonders vom Zinseszinseffekt profitieren. Auch mögliche Kursschwankungen können besser ausgeglichen werden.
Nicht jede Form von Riester passt zu jedem Menschen – deshalb sollten Sie sich gründlich beraten lassen, bevor Sie sich für einen Riester-Vertrag entscheiden. Wichtig sind nicht nur Ihre Finanzen und Ihre Familiensituation, sondern auch Ihr Sparziel. Ihre Sparkasse hat einen guten Überblick über Ihre Finanzen und kann Sie bei der Suche nach einem sinnvollen Vertrag unterstützen.
Auch Menschen mit geringeren Einkommen können profitieren. Um Anspruch auf staatliche Förderung zu haben, müssen Sie mindestens den sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Es spricht also nichts dagegen, nur zu riestern, um die Zulagen zu bekommen. Im Gegenteil: Die Förderungen übersteigen bei einem geringen Einkommen oder auch Arbeitslosigkeit oftmals den Eigenanteil. Gerade dann kann Riester-Sparen Sinn ergeben.
Als Riester-Sparerin oder -Sparer erhalten Sie einmal im Jahr eine Standmitteilung. Dieser Mitteilung können Sie Ihren Riester-Stand entnehmen. Behalten Sie Ihren Stand im Auge und überprüfen Sie jedes Jahr, wie viel Sie im letzten Jahr in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt und in welcher Höhe Sie Zulagen erhalten haben. Auch Ihre Vertragskosten sind dort vermerkt.
Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, sind aber unzufrieden, sollten Sie den Vertrag nicht einfach kündigen. Denn das würde bedeuten, dass Sie die Riester-Zulagen zurückzahlen müssen. Lassen Sie stattdessen den alten Riester-Vertrag ruhen – und schließen Sie einen neuen ab, der besser zu Ihnen und Ihrem Sparziel passt.
Sie haben Anspruch auf Riester-Förderung, wenn Sie ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erhalten.
Wählen Sie aus den verschiedenen Riester-Verträgen den aus, der für Ihre individuelle Lebenssituation am besten passt.
Nach Abschluss eines Vertrages müssen Sie die Zulagen für jedes Beitragsjahr neu beantragen. Das kann allerdings auch Ihr Anbieter übernehmen.
Die Riester-Förderung ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat mit Zulagen gefördert wird. Sinnvoll ist Riester als Zusatz zur gesetzlichen Rente, die in den meisten Fällen die tatsächlichen Kosten im Alter nicht deckt. Riester-Sparerinnen und -Sparer zahlen meist monatlich einen Eigenanteil auf Ihr Riester-Konto ein.
Neben der gesicherten Altersvorsorge können Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer mit steuerlichen Vorteilen rechnen. Außerdem gilt Riester als flexible Anlageform, da Sie beispielsweise die Beitragshöhe individuell reduzieren oder anheben können. Familien mit vielen Kindern oder Menschen mit Immobilienplänen profitieren besonders von den Zulagen. Für Erwachsene gibt es eine jährliche Zulage von bis zu 175 Euro. Pro Kind erhalten Sie noch einmal bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr.
Eine Riester-Rente lohnt sich für Sie nicht, wenn Sie die monatliche Beiträge finanziell nicht stemmen können. Außerdem ist ein Riester-Vertrag aufwendig und sachgebunden. Sie können das Geld lediglich zur Altersvorsorge, Rente oder für das Eigenheim verwenden.
Die volle Riester-Förderung bekommen Sie dann, wenn Ihr Eigenbeitrag und die Zulagen zusammengerechnet 4 Prozent Ihres Bruttogehalts betragen. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze bei der Förderung: Maximal 2.100 Euro im Jahr werden berücksichtigt. Zwar können Sie darüber hinaus einzahlen – Sie erhalten aber weder höhere Zulagen, noch können Sie mehr als 2.100 Euro steuerlich geltend machen.
Ja. Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert – wie alle Renteneinkünfte. Die eingezahlten Beiträge sind steuerfrei, die Auszahlung müssen Sie allerdings später versteuern.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Wie hoch Ihre steuerlichen Abgaben ausfallen, hängt auch von Ihrem gesamten Einkommen ab. Lediglich wenn Sie unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Bei Alleinstehenden liegt dieser aktuell bei 10.347 Euro, bei Ehepaaren bei 20.694 Euro.
Ja, es gibt einen Steuervorteil. Die Riester-Rente lässt sich bei Alleinstehenden als Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Bei Ehepaaren erhöht sich der Betrag auf 4.200 Euro – allerdings nur, wenn beide einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und unmittelbar zulagenberechtigt sind.
Während der Ansparphase geben Sie die Riester-Förderung in der Anlage AV an. Während der Auszahlungsphase hingegen in der Anlage R.
Das ist von Ihrer individuellen Situation abhängig und lässt sich nicht allgemein beantworten. Erkundigen Sie sich dazu am besten bei Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem Sparkassen-Berater.
Die Kinderzulage kann immer nur einem Elternteil zugewiesen werden. Riestern beide Eltern des Kindes, erhält in der Regel die Mutter den Zuschlag. Dies kann allerdings im sogenannten Zulagenantrag geändert werden. Das entsprechende Formular muss jedes Jahr neu ausgefüllt werden.
Im Regelfall wird die Riester-Rente als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Allerdings können Sie sich zu Rentenbeginn einen Teil des angesparten Geldes als Einmalbetrag auszahlen lassen. Dies hat jedoch steuerrechtliche Auswirkungen. Den restlichen Betrag können Sie sich dann als monatlichen Betrag auszahlen lassen. Aber auch diese Beträge sind steuerpflichtig.