Ältere Frau, die am Fenster steht und in die Kamera lächelt. Der Blick durch das Fenster zeigt Bäume, die in Herbstfarben in der Sonne leuchten.

Rürup-Rente (Basisrente)

  • Garantierte und lebenslange monatliche Rente

  • Flexible Beiträge und individuelle Laufzeit

  • Steuervorteile

Die Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler

Das macht die Rürup-Rente aus

Sie sind selbstständig oder arbeiten als Freiberuflerin beziehungsweise Freiberufler und sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kommen Sie später nicht in den Genuss einer gesetzlichen Rente oder betrieblichen Altersversorgung und müssen selbst vorsorgen. Mit einer Rürup-Rente (sog. Basisrente) sorgen Sie beispielsweise selbst für den wohlverdienten Ruhestand vor. Sie garantiert Ihnen eine lebenslange Rente mit monatlicher Auszahlung – und Sie profitieren schon jetzt davon. Denn der Staat fördert diese private Vorsorge mit großen steuerlichen Vorteilen.

Vorteile der Rürup-Rente

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Wir helfen Ihnen gern dabei, eine Rürup-Rente abzuschließen. Mehr Informationen und konkrete Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
Mehr zur Rürup-Rente

Geeignete Lebensmodelle für die Rürup-Rente

Grundsätzlich kann jede und jeder einen Vertrag für eine Rürup-Rente beziehungsweise Basisrente abschließen. Allerdings wurde das Konzept speziell für Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler entwickelt, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und daher nicht von einer gesetzlichen Grundsicherung profitieren. Allerdings könnte die Basisrente auch für Angestellte sinnvoll sein. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese vier Fragen müssen Sie sich vor Abschluss eines Rürup-Vertrages stellen:

4 Fragen vor Rürup-Abschluss

So läuft die Auszahlung der Rürup-Rente ab

Der Beginn der Auszahlung wird oft mit dem gesetzlichen Rentenbeginn abgestimmt – meist ist das zwischen dem 62. und vollendetem 85. Lebensjahr. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung ist es bei der Rürup-Rente nicht möglich, sie sich auf einmal auszahlen zu lassen.

Übrigens: Wer nach 2040 in Rente geht, muss die Anzahlungen zu 100 Prozent versteuern. Das wurde in der Rentenreform im Jahr 2005 festgelegt. Wer vor 2040 in Rente geht, muss je nach Eintrittsjahr nur teilweise mit Steuern rechnen.

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Sie sind noch unsicher, welche Altersvorsorge die richtige für Sie ist? Kein Problem, wir beraten Sie gern persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente nennt sich im Fachjargon Basisrente und stellt eine Form der privaten Altersvorsorge dar. Zu den privaten Altersvorsorgen gehören zudem die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente und die private Rentenversicherung. Das Anlageverfahren können Sie sich selbst aussuchen – auch eine fondsgebundene Basisrente ist möglich.

Wie sinnvoll die Rürup-Rente ist, hängt von Ihrer beruflichen Situation sowie Ihrem Einkommen ab. Grundsätzlich wurde die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler eingeführt. Jedoch kann sie sich auch für gut verdienende Angestellte aufgrund des Steuervorteils finanziell lohnen.

Je höher das Einkommen ist, desto mehr können Sie in die Rürup-Rente einzahlen und daraus folglich auch in der Rente mehr Geld erhalten. Aber aufgepasst: Das Modell ist keineswegs flexibel. In der Regel lässt sich ein Rürup-Vertrag nicht kündigen und auch nicht einmalig auszahlen. Sie erhalten stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung.

Das kommt auf Ihre jeweilige Situation an. Die Riester-Rente ist flexibler als die Rürup-Rente, jedoch müssen Sie im Falle einer Kündigung vor der Auszahlungsphase die steuerlichen Vorteile und Zulagen komplett zurückzahlen. Die Rürup-Rente spricht vor allem Personen an, die nicht pflichtversichert sind – dazu zählen Selbstständige und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler. Außerdem haben Sie bei der Rürup die Möglichkeit, individuell hohe Beträge einzuzahlen. Bei der Riester hingegen erreichen Sie schnell die Kapazitätsgrenzen.

Es ist auch möglich, Rürup und Riester gleichzeitig abzuschließen. Welche Variante für Sie am besten geeignet ist, können Sie mit Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater in einem persönlichen Gespräch klären. Wir beraten Sie gerne.

Die Rentenreform aus dem Jahr 2005 legt fest, dass Personen, die nach 2040 in Rente gehen, die Rentenzahlungen voll versteuern müssen. Bis zum Jahr 2020 stieg der Besteuerungsanteil um zwei Prozentpunkte (auf 80 Prozent jährlich), seitdem jährlich um einen Prozentpunkt.

Bei der Rürup- beziehungsweise Basisrente können von Ledigen Beiträge bis zu 25.787 Euro abgesetzt werden. Bei Ehepaaren und Paaren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verdoppelt sich der Betrag auf bis zu 51.574 Euro.

Durch die staatliche Förderung der Rürup-Rente lohnt sie sich vor allem für Selbstständige und Freiberuflerinnen sowie Freiberufler mit hohem Einkommen – jene, die nur geringe Einkommen haben, profitieren nicht von den Steuervorteilen. Allerdings könnte Rürup auch für Angestellte von Vorteil sein.

Ja, das ist möglich. Allerdings lediglich an die Ehepartnerin oder den Ehepartner sowie kindergeldberechtigte Kinder. Um die Vererbung sollten Sie sich allerdings schon vor Vertragsabschluss kümmern und alle Eventualitäten klären.

Ja, das ist möglich. Pauschal lässt sich das jedoch nicht sagen, da es von Ihren Beitragszahlungen abhängig ist. Berechnen kann die Höhe Ihrer Rürup-Rente beispielsweise Ihre Bankberaterin beziehungsweise Ihr Bankberater mit einem Rechner. Fragen Sie einfach bei Ihrer Sparkassenfiliale nach.

In Bezug auf die Altersvorsorge sind Vorsorgeaufwendungen die Beiträge in einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung beziehungsweise einer Basisrente, damit die finanziellen Mittel im Rentenalter sichergestellt sind.

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Eine Faustregel besagt, dass wir 80 Prozent des letzten Nettogehalts benötigen, um unseren gewohnten Lebensstandard in der Rente nicht massiv einschränken zu müssen. Mit einer privaten Rentenversicherung können Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente schließen.

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