Im Alter ins Pflegeheim ziehen? Das wünschen sich die wenigsten Seniorinnen und Senioren. Dabei kann ein Umzug in eine gute Pflegeeinrichtung viele Vorteile bieten. Ältere Menschen verbringen ihren Lebensabend in einer Gemeinschaft, werden umfassend versorgt und können an vielen Veranstaltungen teilnehmen. Pflegende Angehörige werden entlastet und haben wieder mehr Zeit und Ruhe für ein entspanntes Miteinander. Allerdings ist der finanzielle Aufwand für diese Form der Pflege hoch.
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen. Sie setzen sich zusammen aus Pflegekosten, Unterbringung und Verpflegung. Die Pflegekassen bezuschussen diese Kosten – meist bleibt aber ein erheblicher Eigenanteil.
Pflegebedürftige zahlen 2024 im Bundesdurchschnitt einen Eigenanteil von 2.871 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr.
Über Ihre private Altersvorsorge und eine Pflegezusatzversicherung können Sie die finanzielle Lücke schließen, die durch die begrenzten Zuschüsse der Pflegekasse entsteht.
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Die Kosten für Pflegeheimplätze steigen kontinuierlich. Dies liegt hauptsächlich an der zunehmenden Nachfrage durch den demografischen Wandel. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland auf 5,7 Millionen steigen , was einen erheblichen zusätzlichen Bedarf an Pflegeplätzen und Pflegepersonal bedeutet.
Der bereits heute existierende Mangel an Pflegefachkräften führt zu höheren Löhnen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Dies erhöht die Betriebskosten der Pflegezentren – eine finanzielle Belastung, die sie oft an die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weitergeben. Zwar hat die Pflegeversicherung ihre Zuschüsse für die Pflegekosten erhöht – der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige bleibt aber eine Herausforderung.
Pflegezentrum, Altenheim oder Betreutes Wohnen?
Die Begriffe Altersheim, Seniorenheim, Seniorenstift und viele weitere Begriffe für die verschiedenen Seniorenwohnanlagen sind rechtlich nicht klar voneinander abgegrenzt. Früher waren Altenheime oft nur Wohnstätten ohne intensive Pflege, während Pflegezentren für schwer pflegebedürftige Personen vorgesehen waren. Mit der Zeit haben sich die Angebote aber erweitert und vermischt. Marketing-Begriffe wie „Seniorenresidenz“ oder „Seniorenhotel“ – die ein besonders gehobenes Image vermitteln sollen – sorgen zusätzlich für Verwirrung.
In der Praxis bieten die meisten Einrichtungen ähnliche Dienstleistungen – oft auch in einer Kombination von Leistungen, die sowohl Pflege als auch betreutes Wohnen umfassen. Zum Beispiel können in einem Altenheim sowohl Menschen wohnen, die nur geringfügige Hilfe benötigen, als auch solche, die intensive Pflege brauchen.
Durchschnittliche monatliche Pflegeheimkosten der Bundesländer im Jahr 2024
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz variieren zwischen den Bundesländern. Länder mit einem allgemein hohen Preisniveau weisen in der Regel auch höhere Pflegeheimkosten auf.
Wie wirkt sich der Pflegegrad auf die Pflegeheimkosten aus?
Der Pflegegrad beeinflusst die Pflegeheimkosten, da er den Umfang der erforderlichen Pflege bestimmt. Je höher der Pflegegrad, desto intensiver und teurer ist die Pflege. Eine Person mit Pflegestufe 1 braucht wenig Hilfe, eine Person mit Pflegestufe 5 hingegen muss rundum betreut werden. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, jedoch bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil für die Pflegebedürftigen und ihre Familien.
Pflegestufen und ihre Auswirkungen
Pflegegrad 1: Geringer Unterstützungsbedarf, meist keine Notwendigkeit für einen Pflegeheimplatz.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Eigenanteil: Kosten, die Pflegebedürftige selbst beisteuern müssen
Die Pflegeversicherung zahlt gestaffelte Beträge abhängig vom Pflegegrad, die jedoch nur einen Teil der tatsächlichen Kosten decken. Der verbleibende Betrag muss vom Bewohner, der Bewohnerin oder der Familie getragen werden.
Und auch dieser Eigenanteil steigt: Mit Stand vom 1. Juli 2024 waren im bundesweiten Durchschnitt 2871 Euro pro Monat aus eigener Tasche für einen Pflegplatz im ersten Jahr im Heim zu leisten – 211 Euro mehr als noch Mitte 2023, wie der Verband der Ersatzkassen mitteilt.
Leistungszuschüsse zum Eigenanteil
Zusätzlich zu den genannten Anteilen der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegestufen 2 bis 5 einen Leistungszuschlag. Seit Januar 2024 gibt es folgende gestaffelte Zuschüsse:
Der Eigenanteil an den Pflegekosten reduziert sich also mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Diese Zuschüsse helfen, den finanziellen Druck zu mindern, je länger man in der Pflegeeinrichtung lebt. Entscheidend ist dabei, wie lange bereits Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen wurden – ein Heimwechsel, Pflegekassenwechsel oder eine Abwesenheit vom Heimplatz von unter 42 Tagen im Jahr sind unerheblich.
Die Zuschüsse beziehen sich allerdings immer nur auf die pflegerische Versorgung, nicht auf Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen.
Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?
In Pflegegrad 1 erhalten Sie nur den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich. Wenn Sie sich für einen Platz im Pflegeheim entscheiden, zahlen Sie daher den Großteil der anfallenden Kosten selbst.
Von Pflegegrad 2 bis 5 gilt: Sie zahlen zunächst den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das ist ein fester Betrag für die Pflegeleistung, den alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims unabhängig von ihrem Pflegegrad zahlen. Die Höhe legt das Pflegeheim fest – ein Preisvergleich lohnt also. Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Investitionskosten und gegebenenfalls Ausbildungskosten sowie Zusatzleistungen des Heims.
Wie die Kosten für einen Heimplatz entstehen
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus meist drei, manchmal vier Komponenten zusammen:
- Pflege Die Pflegekosten bezeichnen die eigentlichen Pflegeleistungen und variieren je nach Pflegegrad. Höhere Pflegegrade erfordern intensivere Unterstützung, was die Kosten entsprechend erhöht.
- Unterkunft & Verpflegung Unterkunft und Verpflegung umfassen die Miete für das Zimmer, die Nebenkosten und Mahlzeiten. Im Durchschnitt betragen diese Kosten etwa 955 Euro pro Monat.
- Investitionskosten Investitionskosten entstehen für Instandhaltung und Modernisierung. Diese Kosten sind mit durchschnittlich etwa 490 Euro ein fester Bestandteil der monatlichen Rechnung und werden verwendet, um den Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten und verbessern zu können.
- (ggf. Ausbildungsumlage) In einigen Einrichtungen, die Pflegende ausbilden, fällt zudem eine Ausbildungsumlage an. Außerdem kommen gegebenenfalls Zusatzleistungen hinzu, die individuelle Freizeitangebote oder Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, spezielle Therapien oder Inkontinenzartikel einschließen.
Wodurch können Kosten in der Pflege entstehen?
Kosten in der Pflege entstehen durch verschiedene Faktoren:
Pflegepersonal
Die Beschäftigung von professionellen Pflegekräften verursacht hohe Ausgaben. Diese Kosten variieren je nach Qualifikation der Pflegekraft, dem Umfang der benötigten Pflege und der Region.
Pflegeeinrichtungen
Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann erhebliche Ausgaben nach sich ziehen. Diese umfassen Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung und soziale Aktivitäten.
Medizinische Versorgung und Hilfsmittel
Kosten entstehen durch medizinische Behandlungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme und die Nutzung von medizinischen Geräten. Auch Anpassungen im Wohnraum wie Treppenlifte oder barrierefreie Bäder rund um den altersgerechten Umbau können zusätzliche Kosten verursachen.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Dienstleistungen wie Reinigung, Essen auf Rädern oder Wäscheservice sind oft notwendig, um den Haushalt der pflegebedürftigen Person aufrechtzuerhalten und führen zu weiteren Ausgaben.
Transportkosten
Regelmäßige Fahrten zu medizinischen Einrichtungen, Therapiezentren oder zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten verursachen Kosten, besonders wenn spezielle Transportmittel benötigt werden.
Verwaltung und Beratung
Rechtliche oder finanzielle Beratung, besonders im Zusammenhang mit der Pflegeplanung und -finanzierung, kann erhebliche Ausgaben bedeuten.
Persönliche Betreuung und Freizeitaktivitäten
Kosten für persönliche Betreuung und Freizeitgestaltung tragen zur Lebensqualität der pflegebedürftigen Person bei und sollten nicht unterschätzt werden.
Versicherungen
Zusätzliche Versicherungen wie Pflegezusatzversicherungen können ebenfalls Kosten verursachen, bieten jedoch eine Absicherung gegen einige der genannten Risiken.
Auch wenn diese Kosten teilweise durch staatliche Pflegeleistungen, Pflegeversicherungen oder private Zusatzversicherungen abgedeckt werden, bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, der von den Pflegebedürftigen oder deren Familien getragen werden muss. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Staatliche Unterstützung und finanzielle Hilfen
Die Finanzierung von Pflegeheimkosten erfolgt meist durch eine Kombination aus den Leistungen der Pflegeversicherung und der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen. Aber was ist, wenn die Rente dafür nicht reicht?
Es gibt es mehrere Möglichkeiten, finanziell für den Pflegefall vorzusorgen oder Unterstützung zu erhalten:
- Frühzeitige Planung: Informieren Sie sich rechtzeitig über zusätzliche Möglichkeiten der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung kann die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente schließen.
- Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegezusatzversicherung kann den finanziellen Engpass beseitigen, der durch die begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht. Die Versicherung kann die verbleibenden Kosten decken.
- Unterstützung durch Angehörige: In einigen Fällen müssen auch Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen. Kinder sind gegebenenfalls zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Einkommen über 100.000 Euro brutto pro Jahr liegt. Diese Regelung stellt sicher, dass nur gutverdienende Angehörige zur Zahlung des Unterhalts herangezogen werden.
- Wohngeld: Auch Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können Wohngeld beantragen, um einen Teil der Heimkosten zu decken. Dieser Zuschuss hängt von Ihren individuellen finanziellen Verhältnissen ab.
- Hilfe zur Pflege: Wenn die eigene Rente und das Vermögen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt – was als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet wird. Diese Hilfe deckt die Differenz zwischen den Heimkosten und den eigenen Mitteln. Dabei berücksichtigt das Sozialamt auch das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin.
Weitere Beratung zum Thema Heimplatzkosten bieten zudem folgende Stellen:
- die Verbraucherzentralen
- das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
- die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA)
Die Zukunft der Pflegeheimkosten
Die Entscheidung für ein Heim ist eine bedeutende Lebensentscheidung. Ein gutes Haus kann die Lebensqualität seiner Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Allerdings werden die Pflegeheimkosten in den kommenden Jahren wohl weiter steigen. Hauptgründe dafür sind der demografische Wandel, höhere Löhne im Pflegebereich und die steigenden Anforderungen an die Pflegequalität. Die private Vorsorge, etwa über eine Pflegezusatzversicherung, wird immer wichtiger. Informieren Sie sich frühzeitig über alle Möglichkeiten der Altersvorsorge, um die finanzielle Belastung im Pflegefall abzufedern.
Bei Fragen rund um eine Pflegeversicherung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten
2Wie oft darf ein Pflegeheim die Kosten erhöhen?
Eine Pflegeeinrichtung darf die Kosten erhöhen, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen ändern, etwa durch gestiegene Betriebskosten oder Löhne. Die Erhöhung muss transparent und nachvollziehbar sein. Das Heim muss die Bewohner und deren Angehörige rechtzeitig schriftlich informieren, meist mindestens vier Wochen im Voraus. Zudem müssen die neuen Preise mit den Pflegekassen abgestimmt sein.