
Im Alter ins Pflegeheim ziehen? Der Gedanke, in ein Pflegeheim zu ziehen, löst bei vielen Seniorinnen und Senioren gemischte Gefühle aus. Vertrautes zurücklassen, sich an eine neue Umgebung gewöhnen – das fällt nicht leicht. Doch ein gutes Pflegeheim kann mehr sein als nur ein neuer Wohnort: Es bietet Sicherheit und Versorgung, Gemeinschaft und Entlastung für Angehörige. Allerdings hat all das seinen Preis.
Die Kosten für Pflegeheime bestehen aus Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten – Unterkunft und Verpflegung tragen Pflegebedürftige meist selbst.
Trotz einer Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 zahlen Pflegebedürftige gleichzeitig im Bundesdurchschnitt einen erhöhten Eigenanteil von 2.984 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr.
Über Ihre private Altersvorsorge und eine Pflegezusatzversicherung können Sie die finanzielle Lücke schließen, die durch die begrenzten Zuschüsse der Pflegekasse entsteht.
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Die kontinuierlich steigenden Kosten für Pflegeheimplätze in Deutschland sind vor allem auf den demografischen Wandel zurückzuführen. Im Jahr 2025 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland voraussichtlich 5,2 Millionen betragen, allein für die Versorgung in Pflegeheimen werden laut Statistischem Bundesamt rund 850.000 vollstationäre Pflegeplätze erwartet, was einem Anstieg von etwa 7 Prozent entspricht.
Der bereits heute existierende Mangel an Pflegefachkräften führt zu höheren Löhnen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Dies erhöht die Betriebskosten der Pflegezentren – eine finanzielle Belastung, die sie oft an die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weitergeben. Zwar hat die Pflegeversicherung seit 1. Januar 2025 ihre Leistungen um 4,5 Prozent für die Pflegekosten erhöht, gleichzeitig wurde aber auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht (von 3,4 auf 3,6 Prozent). Der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige bleibt eine Herausforderung.
Pflegezentrum, Altenheim, Seniorenresidenz oder Betreutes Wohnen?
Die Begriffe Altersheim, Seniorenheim, Seniorenstift, Seniorenresidenz und viele weitere Begriffe für die verschiedenen Seniorenwohnanlagen sind rechtlich nicht klar voneinander abgegrenzt. Früher waren Altenheime oft nur Wohnstätten ohne intensive Pflege, während Pflegezentren für schwer pflegebedürftige Personen vorgesehen waren. Mit der Zeit haben sich die Angebote aber erweitert und vermischt. Marketing-Begriffe wie „Seniorenresidenz“ oder „Seniorenhotel“, die ein besonders gehobenes Image vermitteln sollen, sorgen zusätzlich für Verwirrung.
In der Praxis bieten die meisten Einrichtungen ähnliche Dienstleistungen – oft auch in einer Kombination von Leistungen, die sowohl Pflege als auch betreutes Wohnen umfassen. So können z. B. in einem Pflegeheim sowohl Menschen mit geringem Hilfebedarf als auch Menschen mit hohem Pflegebedarf leben.
Heimkosten teurer: Eigenanteil erstmals über 3.100 Euro
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr des Heimaufenthalts ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen:
- Mitte 2023 lag er bei etwa 2.660 Euro,
- bis zum 1. Januar 2024 erhöhte er sich leicht auf 2.687 Euro.
- Bis Mitte 2024 stieg der Wert weiter auf rund 2.871 Euro an,
- Anfang 2025 lag der Eigenanteil bereits bei 2.984 Euro.
- Seit Mitte 2025 beträgt er nun 3.108 Euro.
Dieser anhaltende Anstieg um fast 450 Euro innerhalb von 2 Jahren stellt für viele Pflegebedürftige und ihre Familien eine wachsende finanzielle Belastung dar. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken strebt einen Stopp des rasanten Anstiegs an, insbesondere bei den Kosten für Unterbringung und Bauinvestitionen, die oft von den Bewohnerinnen und Bewohnern getragen werden. Das macht politische Reformen notwendig.
Wer zahlt was?
Die Kosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- pflegerische Versorgung
- Unterkunft
- Verpflegung und
- Investitionskosten
Das bezuschussen die Pflegekassen:
Die Pflegekassen bezuschussen vor allem die reinen pflegebedingten Kosten in Pflegeheimen – jedoch nicht den vollständigen Heimplatz. Dazu zahlen sie seit dem 1. Januar 2025 pauschale Festbeträge, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten.
Das müssen die Pflegebedürftigen selbst beisteuern:
Da die Pflegeversicherung nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Zusatzleistungen übernimmt, müssen diese meist die Pflegebedürftigen tragen.
Von Bundesland zu Bundesland anders
Die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige kann je nach Wohnort unterschiedlich sein: So liegt der durchschnittliche Eigenanteil im Saarland bei 3.829 Euro pro Monat, während er in Sachsen-Anhalt mit 2.543 Euro deutlich niedriger ausfällt. Das liegt daran, dass die Preise für Pflegekosten, Unterkunft und Gebäude in den Bundesländern unterschiedlich sind.
Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für Pflegeheimplätze in Deutschland von 3.108 Euro gilt im 1. Jahr des Heimaufenthalts. Um die finanzielle Belastung in Pflegeheimen zu senken, zahlt die Pflegeversicherung zusätzlich zu den Regelleistungen einen Leistungszuschlag. Dieser mindert Jahr für Jahr den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten – er steigt also mit der Aufenthaltsdauer im Heim. Das soll die steigenden Kosten der Langzeitpflege abfedern.
Je länger also Pflegebedürftige im Heim bleiben, desto mehr übernimmt die Pflegeversicherung von ihrem Eigenanteil – ab dem 2. Jahr gibt es stufenweise höhere Zuschüsse, sodass sie mit der Zeit immer weniger selbst zahlen müssen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 profitieren, unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen, von dieser Unterstützung.
Dieser Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und reduziert dadurch den Eigenanteil der Pflegebedürftigen.
Wie wirkt sich der Pflegegrad auf die Heimkosten aus?
Der Pflegegrad beeinflusst die Pflegeheimkosten, da er den Umfang der erforderlichen Pflege bestimmt. Je höher der Pflegegrad, desto intensiver und teurer ist die Pflege. Eine Person mit Pflegegrad 1 braucht wenig Hilfe, eine Person mit Pflegegrad 5 hingegen muss rundum betreut werden. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, jedoch bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil für die Pflegebedürftigen und ihre Familien.
Pflegestufen und ihre Auswirkungen
Pflegegrad 1: Geringer Unterstützungsbedarf, meist keine Notwendigkeit für einen Pflegeheimplatz.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keinen Zuschuss für die vollstationäre Pflege. Sie können den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen. Wenn Sie sich für einen Platz im Pflegeheim entscheiden, zahlen Sie daher den Großteil der anfallenden Kosten selbst.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 setzt sich der Eigenanteil aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein Festbetrag für pflegebedingte Leistungen, den alle Bewohner eines Heims unabhängig vom Pflegegrad zahlen. Dieser Betrag wird vom Pflegeheim festgelegt, weshalb sich ein Preisvergleich lohnt. Zusätzlich fallen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an, ebenso gegebenenfalls Ausbildungskosten oder Zusatzleistungen.
Wie die Kosten für einen Heimplatz entstehen
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus meist drei, manchmal vier Komponenten zusammen:
- Pflegekosten: Diese bezeichnen die eigentlichen Pflegeleistungen und variieren je nach Pflegegrad. Höhere Pflegegrade erfordern intensivere Unterstützung, was die Kosten entsprechend erhöht.
- Unterkunft & Verpflegung: Unterkunft und Verpflegung umfassen die Miete für das Zimmer, die Nebenkosten und Mahlzeiten. Im Durchschnitt können diese Kosten etwa 990 Euro pro Monat betragen, variieren aber je nach Einrichtung.
- Investitionskosten: Investitionskosten entstehen für Instandhaltung und Modernisierung. Sie sind ein fester Bestandteil der monatlichen Rechnung und werden verwendet, um den Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten und verbessern zu können. 2025 liegt der bundesweite Durchschnitt bei etwa 498 Euro.
- gegebenenfalls Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen: In einigen Einrichtungen, die Pflegende ausbilden, fällt zudem eine Ausbildungsumlage an. Außerdem können noch Zusatzleistungen hinzukommen, die individuelle Freizeitangebote oder Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, spezielle Therapien oder Inkontinenzartikel einschließen.
Wodurch können Kosten in der Pflege entstehen?
Kosten in der Pflege entstehen durch verschiedene Faktoren:
Pflegepersonal: Die Kosten hängen nicht nur von der Qualifikation, dem Umfang der Pflege und den regionalen Gehaltsstrukturen ab, sondern auch von gesetzlichen Vorgaben wie dem Personalschlüssel und den Tarifverträgen.
Pflegeeinrichtungen: Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung kann erhebliche Ausgaben nach sich ziehen: Ein Heimplatz umfasst Unterkunft, Verpflegung und pflegebedingte Aufwendungen. Zusätzlich können Kosten für soziale Aktivitäten oder besondere Dienstleistungen entstehen.
Medizinische Versorgung und Hilfsmittel: Kosten entstehen durch medizinische Behandlungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme und die Nutzung von medizinischen Geräten. Auch Anpassungen im Wohnraum wie Treppenlifte oder barrierefreie Bäder rund um den altersgerechten Umbau können zusätzliche Kosten verursachen.
Hauswirtschaftliche Hilfe: Dienstleistungen wie Reinigung, Essen auf Rädern oder Wäscheservice sind oft notwendig, um den Haushalt der pflegebedürftigen Person aufrechtzuerhalten und führen zu weiteren Ausgaben.
Transportkosten: Regelmäßige Fahrten zu medizinischen Einrichtungen, Therapiezentren oder zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten verursachen Kosten, besonders wenn spezielle Transportmittel benötigt werden.
Verwaltung und Beratung: Rechtliche oder finanzielle Beratung, besonders im Zusammenhang mit der Pflegeplanung und -finanzierung, kann erhebliche Ausgaben bedeuten, allerdings gibt es auch kostenlose Beratungsangebote durch Pflegekassen und Sozialverbände.
Persönliche Betreuung und Freizeitaktivitäten: Kosten für persönliche Betreuung und Freizeitgestaltung tragen zur Lebensqualität der pflegebedürftigen Person bei, sind aber oft nicht in der regulären Pflege enthalten und müssen privat bezahlt werden.
Versicherungen: Zusätzliche Versicherungen wie Pflegezusatzversicherungen können ebenfalls Kosten verursachen, bieten jedoch eine Absicherung gegen einige der genannten Risiken.
Auch wenn diese Kosten teilweise durch staatliche Pflegeleistungen, Pflegeversicherungen oder private Zusatzversicherungen abgedeckt werden, bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil, der von den Pflegebedürftigen oder deren Familien getragen werden muss. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die verfügbaren Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Staatliche Unterstützung und finanzielle Hilfen
Die Finanzierung von Pflegeheimkosten erfolgt meist durch eine Kombination aus den Leistungen der Pflegeversicherung und der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen. Aber was ist, wenn die Rente dafür nicht reicht?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, finanziell für den Pflegefall vorzusorgen oder Unterstützung zu erhalten:
- Frühzeitige Planung: Informieren Sie sich rechtzeitig über zusätzliche Möglichkeiten der Altersvorsorge. Eine private Rentenversicherung kann die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente schließen.
- Pflegezusatzversicherung: Eine private Pflegezusatzversicherung kann den finanziellen Engpass beseitigen, der durch die begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entsteht. Die Versicherung kann die verbleibenden Kosten decken.
- Unterstützung durch Angehörige: In einigen Fällen müssen auch Angehörige für die Pflegeheimkosten aufkommen. Kinder sind gegebenenfalls zum sogenannten Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Einkommen über 100.000 Euro brutto pro Jahr liegt. Diese Regelung stellt sicher, dass nur gutverdienende Angehörige zur Zahlung des Unterhalts herangezogen werden.
- Wohngeld: Auch Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können Wohngeld beantragen, um einen Teil der Heimkosten zu decken. Dieser Zuschuss hängt von Ihren individuellen finanziellen Verhältnissen ab.
- Hilfe zur Pflege: Wenn die eigene Rente und das Vermögen nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt – was als „Hilfe zur Pflege“ bezeichnet wird. Diese Hilfe deckt die Differenz zwischen den Heimkosten und den eigenen Mitteln. Dabei berücksichtigt das Sozialamt auch das Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin.
Weitere Beratung zum Thema Heimplatzkosten bieten folgende Stellen:
- die Verbraucherzentralen
- das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
- die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA)
Die Zukunft der Pflegeheimkosten
Der Umzug in ein Pflegeheim ist ein großer Schritt. Ein gutes Heim kann die Lebensqualität seiner Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Allerdings werden die Pflegeheimkosten in den kommenden Jahren weiter steigen. Hauptgründe dafür sind der demografische Wandel, höhere Löhne im Pflegebereich, gesetzliche Vorgaben, Inflation und der Fachkräftemangel. Die private Vorsorge, etwa über eine Pflegezusatzversicherung, wird immer wichtiger. Informieren Sie sich frühzeitig über alle Möglichkeiten der Altersvorsorge, um die finanzielle Belastung im Pflegefall abzufedern.
Bei Fragen rund um eine Pflegeversicherung helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten
Eine Pflegeeinrichtung darf die Kosten erhöhen, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen ändern, etwa durch gestiegene Betriebskosten oder Löhne. Die Erhöhung muss transparent und nachvollziehbar sein – dabei müssen die betroffenen Rechnungspositionen benannt und alte und neue Kostenbestandteile gegenübergestellt werden. Das Heim muss die Bewohner und Bewohnerinnen sowie deren Angehörige rechtzeitig schriftlich informieren, meist mindestens vier Wochen im Voraus. Zudem müssen die neuen Preise mit den Pflegekassen abgestimmt sein.
