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Frau in hellgrünem Kittel schiebt einen Wagen mit Essenstabletts durch eine Tür und lächelt.

Pflegeheim: Das kostet die stationäre Pflege

Wohnen im Alter
Ein Pflegeheim bietet Versorgung, Obhut und soziale Kontakte – doch die Kosten steigen: Im Jahr 2026 müssen Pflegebedürftige in Deutschland erneut mit einem höheren Eigenanteil rechnen. Dabei gibt es regionale Unterschiede.
Stand:23. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Kosten für Pflegeheime bestehen aus Pflege- und Betreuungsaufwendungen, Unterkunft, Essen, Investitions- und Ausbildungskosten sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen.

  • Die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Kosten für Pflege und Betreuung.

  • Pflegebedürftige zahlen im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich einen Eigenanteil von 3.364 Euro pro Monat (Datenstand: Juli 2026). Ab dem zweiten Jahr sinkt der Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten.

  • Über Ihre private Altersvorsorge und eine Pflegezusatzversicherung können Sie die finanzielle Lücke schließen, die durch die begrenzten Zuschüsse der Pflegekasse entsteht.

Wofür fallen im Pflegeheim Kosten an?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich normalerweise aus den folgenden 4 Komponenten zusammen:

  1. Betreuungs- und Pflegekosten:

    Der Betrag ist innerhalb eines Heims für alle Pflegegrade (2 bis 5) identisch.

  2. Unterkunft und Verpflegung:

    Diese umfassen die Miete für die Räumlichkeit, die Nebenkosten und Mahlzeiten.

  3. Investitionskosten:

    Investitionskosten entstehen für Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes, zum Beispiel für den Einbau eines neuen Aufzugs. Sie sind ein fester Bestandteil der monatlichen Rechnung und werden verwendet, um den Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten und verbessern zu können.

  4. Ausbildungsumlage und Zusatzleistungen:

    In einigen Einrichtungen, die Pflegende ausbilden, fällt zudem eine Ausbildungsumlage an. Außerdem können Zusatzleistungen hinzukommen, die individuelle Freizeitangebote oder Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege, spezielle Therapien oder Produkte einschließen.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim?

Laut Erhebungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) stieg der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr von 3.245 Euro im Januar 2026 auf 3.364 Euro im Juli 2026 – ein Anstieg um 119 Euro innerhalb von 6 Monaten. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer im Pflegeheim sinkt die durchschnittliche monatliche Eigenbeteiligung. Denn die Zuschüsse der Pflegekassen steigen, je länger die Personen im Pflegeheim wohnen. Dadurch soll eine lange Aufenthaltsdauer besser finanzierbar werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil nach Regionen?

Wie hoch die tatsächlich selbst zu tragenden Pflegeheimkosten sind, ist außerdem regional sehr unterschiedlich: So liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr in Bremen bei 3.761 Euro pro Monat, während er in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro monatlich deutlich niedriger ausfällt (Quelle: vdek, Juli 2026). Das liegt daran, dass die Preise für Pflegekosten, Unterkunft und Gebäude in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Dabei variieren diese nicht nur nach Bundesland, sondern können auch vor Ort deutliche Unterschiede aufweisen. Informieren Sie sich und vergleichen Sie.

Steigende Pflegeheimkosten
Herausforderungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr des Heimaufenthalts ist laut Angaben des vdek in den letzten Jahren deutlich gestiegen:

  • Mitte 2023 lag er bei etwa 2.660 Euro.
  • Bis zum 1. Januar 2024 erhöhte er sich leicht auf 2.687 Euro.
  • Bis Mitte 2024 stieg der Wert weiter auf rund 2.871 Euro an.
  • Anfang 2025 lag der Eigenanteil bereits bei 2.984 Euro.
  • Mitte 2025 betrug er 3.108 Euro.
  • Anfang 2026 erreichte er 3.245 Euro.
  • Bis Mitte 2026 (1. Juli) kletterte der Wert auf einen neuen Höchststand von 3.364 Euro.

Die kontinuierlich steigenden Kosten für Pflegeheimplätze in Deutschland sind vor allem auf den demografischen Wandel, steigende Löhne und gesetzliche Vorgaben zurückzuführen. Im Jahr 2026 wird die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland voraussichtlich auf 5,3 Millionen steigen (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026). Der Mangel an Pflegefachkräften führt zu höheren Löhnen, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten. Das erhöht die Betriebskosten der Pflegezentren – eine finanzielle Belastung, die sie oft an die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner weitergeben. 

Wie wirkt sich der Pflegegrad auf die Heimkosten aus?

Entgegen der häufigen Annahme steigen die monatlichen Kosten für Heimbewohner bei einem höheren Pflegegrad nicht an. Zwar ist die Pflege bei Pflegegrad 5 wesentlich intensiver und teurer als bei Pflegegrad 2, diesen finanziellen Mehraufwand übernimmt jedoch komplett die Pflegekasse. Für die Bewohner gilt seit 2017 der gesetzliche Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Das bedeutet: In ein und demselben Pflegeheim zahlen alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 für die reine Pflege exakt denselben Euro-Betrag.

Eine Ausnahme bildet Pflegegrad 1: Hier übernimmt die Pflegekasse im Heim lediglich einen kleinen Zuschuss von 125 Euro, sodass Betroffene die Pflegekosten fast vollständig selbst tragen müssen.

Die Pflegeversicherung  übernimmt einen Teil der Kosten, jedoch bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. 

Das bedeuten die Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Geringer Unterstützungsbedarf, meist kein Heimplatz nötig.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Hinweis: Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) zum 1. Januar 2027 strengere Kriterien bei der Einstufung. Zukünftig wird es voraussichtlich schwieriger, einen höheren Pflegegrad bewilligt zu bekommen oder eine schnelle Höherstufung im Heim zu erhalten.

Alles und ums Thema Pflegeversicherung

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekassen bezuschussen einen Teil der Kosten, insbesondere für Pflege und Betreuung. Sie kommen jedoch nicht für den vollständigen Heimplatz samt Unterkunft und Verpflegung auf. Dabei zahlen sie an das Heim pauschale Festbeträge, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten:

  • Pflegegrad 1: Betroffene erhalten keinen regulären Zuschuss für eine vollstationäre Pflege, sondern stattdessen einen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Wenn Sie sich für einen Platz im Pflegeheim entscheiden, zahlen Sie den Großteil der Kosten selbst.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Hier übernimmt die Pflegekasse deutlich höhere Pauschalen für den Pflegeaufwand.

Da die Heime bei schwererer Pflegebedürftigkeit auch höhere Kosten ansetzen, gleicht die Kasse diese Differenz exakt aus. Für Sie als Bewohner bleibt der pflegebedingte Eigenanteil von Pflegegrad 2 bis 5 in derselben Einrichtung auf den Cent genau identisch.

Zusätzlich zu diesen pauschalen Leistungen zahlt die Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Dieser mindert Jahr für Jahr den Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten – er steigt also mit der Aufenthaltsdauer im Heim. Dieser Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und reduziert dadurch den Eigenanteil der Pflegebedürftigen. Das soll die steigenden Kosten der Langzeitpflege abfedern.

Je länger also Pflegebedürftige im Heim bleiben, desto mehr übernimmt die Pflegeversicherung von ihrem Eigenanteil: Ab dem 2. Jahr gibt es stufenweise höhere Zuschüsse, sodass sie mit der Zeit immer weniger selbst zahlen müssen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 profitieren, unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen, von dieser Unterstützung. Achtung: Der Zuschuss wird prozentual auf die reinen Pflegekosten des Heims berechnet, die nach Abzug der Leistungen nach Pflegegrad durch die Pflegekasse verbleiben.

Rechenbeispiel: Diese Kosten fallen für ein Pflegeheim an

Roswitha G. hat Pflegegrad 2 und zieht in ein Pflegeheim in Thüringen. Die Abrechnung ihres Heimplatzes im ersten Jahr setzt sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben wie folgt zusammen:

  • 1. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (Hotelkomponente)

    Diese Kosten für Wohnen, Essen und das Gebäude müssen Bewohner immer zu 100 Prozent selbst tragen. Im thüringischen Durchschnitt sind das:

  • 1.425,00 Euro monatlich

  • 2. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE)

    Das ist der feste Basisbetrag für die reine Pflege und Betreuung, der in Thüringen im Schnitt fällig wird. Er gilt identisch für die Pflegegrade 2 bis 5, da die Pflegekasse den pflegebedingten Mehraufwand im Hintergrund bereits ausgeglichen hat:

  • 1.738,00 Euro monatlich

  • 3. Abzug des gesetzlichen Leistungszuschlags (15 Prozent im 1. Jahr

    Da Roswitha im ersten Jahr im Heim lebt, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss von 15 Prozent. Dieser wird direkt von den Pflegekosten (EEE) abgezogen:

  • Berechnung: 1.738,00 Euro × 0,15 = 260,70 Euro Ersparnis

  • Verbleibende Pflegekosten für Roswitha: 1.738,00 Euro − 260,70 Euro = 1.477,30 Euro

Roswitha G. muss im ersten Jahr nach Abzug aller Kassenleistungen zunächst 2.902,30 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Ob dieser Betrag vollständig aus ihrer Rente und ihrem Vermögen zu leisten ist oder ob das Sozialamt im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ unterstützen muss, hängt von ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.

Vorschau auf das zweite Jahr: Ab dem 13. Monat im Pflegeheim reduziert sich Roswithas Eigenanteil spürbar. Da der Leistungszuschlag der Pflegekasse dann von 15 Prozent auf 30 Prozent ansteigt, spart sie monatlich 521,40 Euro bei den Pflegekosten, wodurch ihre monatliche Gesamtrechnung auf 2.641,60 Euro sinkt.

Hinweis: Vor allem im ersten Jahr ergibt sich oft ein sehr hoher Eigenanteil, der Pflegebedürftige und deren Angehörige vor finanzielle Herausforderungen stellt. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unterschiedliche Optionen bei der Finanzierung.

Wie Betroffene das Pflegeheim bezahlen

Weil die Pflegekasse nur einen Teil der pflegebedingten Kosten übernimmt, benötigen Heimbewohner weitere Einnahmen, Vermögen oder eine zusätzliche Absicherung. Die Finanzierung setzt sich meist aus mehreren dieser Quellen zusammen:

  • Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse: Dazu gehören der monatliche pauschale Festzuschuss je nach Pflegegrad sowie der prozentuale Leistungszuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt.

  • Eigene laufende Einnahmen: Hierzu zählen die gesetzliche Rente, Pensionen, Betriebsrenten oder eventuelle Mieteinnahmen.

  • Eigenes Vermögen: Das Aufzehren von Ersparnissen, Kontoguthaben und Wertpapieren  oder auch der Verkauf beziehungsweise die Verrentung einer eigenen Immobilie.

  • Private Pflegezusatzversicherung : Sofern eine solche Police rechtzeitig vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit abgeschlossen wurde.

  • Wohngeld: Ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies kommt jedoch nur infrage, wenn der Heimplatz knapp aus eigenen Mitteln bezahlt werden kann und keine Sozialhilfe bezogen wird.

  • Unterstützung durch Kinder: Die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder, der sogenannte Elternunterhalt , greift aufgrund des Angehörigenentlastungsgesetzes erst ab einem Bruttojahreseinkommen des jeweiligen Kindes von über 100.000 Euro.

  • Sozialhilfe: Die „Hilfe zur Pflege“ springt über das örtliche Sozialamt ein, sobald das eigene Einkommen und das verwertbare Vermögen des Pflegebedürftigen vollständig aufgebraucht sind.

Schonvermögen im Pflegefall
So viel Geld bleibt Ihnen erhalten

Das Gesetz schützt ein sogenanntes Schonvermögen. Das bedeutet: Sie müssen Ihr Erspartes nicht komplett bis auf den letzten Cent aufbrauchen, bevor das Sozialamt einspringt. Allerdings ist dieser Schutz streng begrenzt. Bei der „Hilfe zur Pflege“ im Heim liegt der Freibetrag für das Barvermögen aktuell bei exakt 10.000 Euro pro Person (für Ehepaare gemeinsam 20.000 Euro). Nur dieser Betrag darf als Rücklage behalten werden – jegliches Vermögen darüber hinaus muss zuerst für die Heimkosten eingesetzt werden. Auch angemessener Hausrat oder eine selbstgenutzte Immobilie des Partners können unter das Schonvermögen fallen. In unserem Ratgeber zum Schonvermögen erfahren Sie mehr zu den genauen Details.


In 7 Schritten: So planen Sie die Pflegeheimfinanzierung

Die Kosten für ein Pflegeheim sind hoch. Umso wichtiger ist es, die Finanzierung frühzeitig und systematisch zu planen. Mit diesen sieben Schritten verschaffen Sie sich einen Überblick und vermeiden finanzielle Engpässe.

  1. Pflegebedarf und passende Versorgungsform klären

    Am Anfang steht die Frage, welche Art der Versorgung Sie brauchen. Nicht immer ist sofort ein Platz im Pflegeheim nötig. Je nach Gesundheitszustand kommen etwa auch eine ambulante Pflege, betreutes Wohnen oder eine Tagespflege infrage. Erst wenn feststeht, dass eine stationäre Unterbringung notwendig ist, lässt sich der Finanzbedarf realistisch berechnen.

  2. Pflegegrad beantragen oder überprüfen lassen

    Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Grundvoraussetzung für Heimplatz-Zuschüsse. Mindestens Pflegegrad 2 ist nötig, damit die Kasse den Großteil der Pflegekosten trägt. Ein Wechsel in einen höheren Pflegegrad (z. B. von Grad 2 auf Grad 4) senkt Ihre private Heimrechnung nicht. Durch den gesetzlichen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) bleibt Ihre Zuzahlung für die Pflege im selben Heim immer absolut identisch. Der Antrag sichert jedoch ab, dass die Kasse den pflegerischen Mehraufwand im Hintergrund übernimmt.

  3. Mit den tatsächlichen Heimkosten rechnen

    Besuchen Sie am besten mehrere Pflegeheime, um sich einen Überblick zu verschaffen. Hierbei geht es natürlich nicht nur um die Kosten, sondern vorrangig auch um die Lebensqualität am jeweiligen Ort. Lassen Sie sich von den Einrichtungen jeweils eine aktuelle Kostenaufstellung geben und vergleichen Sie mehrere Angebote.

  4. Leistungen der Pflegeversicherung einbeziehen

    Im nächsten Schritt sollten Sie prüfen, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt. Dazu zählen der feste Zuschuss je nach Pflegegrad und gegebenenfalls zusätzliche Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Wichtig ist: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten übernimmt die Kasse nicht.

  5. Eigenes Einkommen und Vermögen gegenüberstellen

    Berechnen Sie, welche Mittel für die Finanzierung zur Verfügung stehen. Dazu zählen etwa Rente, Pension, Mieteinnahmen, Ersparnisse oder andere Vermögenswerte. Gegebenenfalls hilft eine private Pflegezusatzversicherung. Stellen Sie diese Einnahmen und Reserven den voraussichtlichen monatlichen Heimkosten gegenüber. So erkennen Sie früh, ob eine Finanzierungslücke entsteht.

  6. Unterstützungsmöglichkeiten prüfen

    Reichen Einkommen und Ersparnisse nicht aus, steht Ihnen staatliche Hilfe zu. Haben Sie nur eine kleine Rente, kommt zunächst Wohngeld als Zuschuss für die Unterkunftskosten infrage. Reicht auch das nicht, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein.

    Gut zu wissen: Kinder müssen für die Heimkosten der Eltern erst dann Unterhalt zahlen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

  7. Finanzierungslücke frühzeitig absichern

    Zeigt sich, dass das Geld nicht reicht, sollten Sie frühzeitig aktiv werden. Stellen Sie gemeinsam mit Angehörigen oder einer kostenlosen Pflegeberatungsstelle einen langfristigen Finanzierungsplan auf. Klären Sie rechtzeitig, wann Ersparnisse bis auf das gesetzliche Schonvermögen von 10.000 Euro aufgebraucht sind, damit der Sozialhilfeantrag rechtzeitig und ohne Unterbrechung der Zahlungen beim Amt eingereicht werden kann.

Ausblick: Die Zukunft der Pflegeheimkosten

Ein gutes Heim kann die Lebensqualität seiner Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessern. Allerdings werden die Pflegeheimkosten in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Hauptgründe dafür sind der demografische Wandel, höhere Löhne im Pflegebereich, gesetzliche Vorgaben, Inflation und der Fachkräftemangel. Die private Vorsorge, etwa über eine Pflegezusatzversicherung, wird immer wichtiger. Informieren Sie sich frühzeitig über unterschiedliche Möglichkeiten der Altersvorsorge, um die finanzielle Belastung im Pflegefall abzufedern.

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Häufige Fragen zu Pflegeheimkosten

  1. Wenn die Rente nicht ausreicht, um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken, müssen Pflegebedürftige zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen. Dazu zählen etwa Ersparnisse, Wertpapiere oder Einnahmen aus Immobilien. Reichen diese Mittel ebenfalls nicht aus, übernimmt das Sozialamt im Rahmen der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ die ungedeckten Kosten. Zuvor wird jedoch geprüft, ob Kinder finanziell unterstützen müssen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Liegt das Einkommen darunter, sind Angehörige in der Regel nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Sozialhilfe dient damit als wichtige Absicherung, wenn eigene Mittel nicht ausreichen.

  2. Wenn Sie Sozialhilfe für das Pflegeheim beantragen, müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen grundsätzlich einsetzen. Ein kleiner Teil bleibt jedoch als sogenanntes Schonvermögen geschützt. Dieser gesetzliche Freibetrag für das Barvermögen beträgt aktuell 10.000 Euro für Alleinstehende. Für Ehepaare oder Lebenspartner liegt die Grenze gemeinsam bei 20.000 Euro.

  3. Eine feste maximale Zuzahlung gibt es im Pflegeheim aktuell nicht. Die Eigenbeteiligung kann je nach Heim und Bundesland stark variieren und ist nach oben nicht begrenzt.

  4. Der monatliche Eigenanteil verringert sich ausschließlich durch eine längere Aufenthaltsdauer im Heim. Die Pflegeversicherung zahlt ab dem 13. Monat gestaffelte Leistungszuschläge (Rabatte). Wichtig zu wissen: Der Pflegegrad hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Zuzahlung. Durch den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) zahlen alle Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 im selben Heim für die reine Pflege exakt denselben Betrag. Die Zuschläge der Kasse mindern zudem nur die Pflegekosten, nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionen.

  5. Es gibt keine feste Anzahl an erlaubten Preissteigerungen pro Jahr. Eine Pflegeeinrichtung darf die Kosten erhöhen, wenn sich die wirtschaftlichen Bedingungen ändern, etwa durch gestiegene Betriebskosten oder höhere Tariflöhne. Das Heim muss die Bewohner sowie deren Angehörige jedoch mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich und detailliert begründet informieren. Zudem müssen die neuen Preise vorab mit den Pflegekassen und dem Sozialamt verhandelt und vereinbart worden sein.

  6. Der Unterschied liegt vor allem im Betreuungs- und Pflegebedarf:

    • Ein Altenheim (auch Seniorenheim) richtet sich an ältere Menschen, die weitgehend selbstständig sind. Es bietet vor allem Wohnen, Verpflegung und soziale Betreuung. Es gibt in der Regel nur geringe Pflegeleistungen.
    • Ein Pflegeheim ist geeignet für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad. Es bietet rund-um-die-Uhr pflegerische Versorgung und Betreuung. Dabei umfasst es auch Unterstützung im Alltag (zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen).

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