Krankenversicherung
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Wie Sie mehr aus Ihrer Krankenversicherung machen
Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine medizinische Grundversorgung. Wer mehr in seine Gesundheit investieren kann, der kann seinen Gesundheitsschutz gezielt mit Zusatzversicherungen ausbauen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – komplett in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Sparkassen bieten Ihnen Krankenversicherungstarife, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die Vorteile privater Krankenversicherungstarife
- Gesundheitsschutz, wie Sie ihn wollen
In der PKV bestimmen Sie selbst, welchen Gesundheitsschutz Sie wollen. Das gilt auch für private Zusatzversicherungen.
- Beste Behandlung
Sie erhalten Arzttermine ohne Wartezeit, eine umfassende medizinische Versorgung und eine Behandlung durch Spezialisten und Spezialistinnen.
- Persönliche Beratung
Die Beraterinnen und Berater der Sparkasse unterstützen Sie bei der Zusammenstellung des für Sie passenden Versicherungsschutzes.
Schließen Sie eine private Krankenversicherung ab
Die zwei Säulen des Gesundheitssystems
Das deutsche Gesundheitssystem basiert mit der GKV und der PKV auf zwei Säulen. Erstere soll sicherstellen, dass jeder Mensch hierzulande möglichst eine bedarfsgerechte und vollwertige medizinische Versorgung erhält und diese seine Krankheiten heilt – unabhängig von seinem Einkommen oder Vermögen. Das heißt aber auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen nur die medizinisch notwendige Grundversorgung bezahlen.
Alles, was darüber hinausgeht, müssen Sie selbst zahlen, hochwertigen Zahnersatz oder eine Chefarztbehandlung zum Beispiel. Es sei denn, Sie wechseln von der GKV in die PKV oder sichern sich gezielt mit Zusatzversicherungen ab.
Voraussetzungen für die private Absicherung
In die PKV können neben Beamtinnen und Beamten auch Selbstständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 64.350 Euro (Stand 2022). Wer als Angestellte oder Angestellter mindestens zwölf Monate lang mehr als diese Summe verdient, kann in die PKV eintreten.
Private Zusatzversicherungen stehen grundsätzlich allen Menschen offen. In der Regel werden vor Abschluss einer solchen Police jedoch Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Anhand der Antworten entscheiden die Versicherer dann, ob und zu welchen Konditionen sie die Versicherung anbieten. Das gilt zum Beispiel für die Zahnzusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Krankenhauszusatzversicherung.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen zur Krankenversicherung
1Wie wird die Krankenversicherung bei Rentnern und Rentnerinnen berechnet?
Wie wird die Krankenversicherung bei Rentnern und Rentnerinnen berechnet?
Als Rentnerin oder Rentner sind Sie in der Regel über dasselbe System krankenversichert wie während Ihres Erwerbslebens, also entweder gesetzlich oder privat versichert.
Für gesetzlich Versicherte gilt: Der Beitragssatz in der GKV beträgt derzeit für alle Krankenkassen 14,6 Prozent Ihres Einkommens. Dazu zählen Ihre Rente, aber auch Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Lebensversicherungen. Arbeiten Sie neben Ihrem Rentenbezug weiter, müssen Sie auf Ihre Einkünfte Beiträge zur Krankenversicherung abführen. Eine Ausnahme gilt für Einnahmen bis 450 Euro pro Monat (Minijob).
Sind Sie pflichtversichert, tragen Sie und die deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte der GKV-Beiträge. Auch an dem von Ihrer Krankenkasse erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Rentenversicherung zu 50 Prozent. Diese Zahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Auch freiwillige Mitglieder in der GKV haben Anspruch auf Zuschüsse von der deutschen Rentenversicherung. Diese müssen Sie allerdings extra beantragen.
Für privat Versicherte gilt: Für Rentnerinnen und Rentner in der PKV ändert sich der Versicherungsbeitrag bei Renteneintritt nicht grundsätzlich. Die Kosten im Alter hängen vom gewählten Tarif ab. Die Deutsche Rentenversicherung gewährt auf Antrag Beitragszuschüsse.
2Was kostet eine private Krankenversicherung?
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Wie viel eine private Krankenversicherung kostet, hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Dazu gehören Vorerkrankungen, das Alter der versicherten Person oder die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung. Außerdem gibt es zahlreiche Tarifoptionen mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Aus diesen Angeboten können Versicherte den für sie besten Versicherungsschutz wählen. Für Angestellte gibt es passende Tarife ab 200 Euro pro Monat, Selbstständige sollten mit Beiträgen ab 300 Euro rechnen.
3Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens (Stand 2022). Davon zahlen Arbeitnehmende und Arbeitgebende je die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Den legt jede Krankenkasse selbst fest, im Durchschnitt liegt er bei 1,3 Prozent.
4Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert?
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlich und freiwillig krankenversichert?
Die meisten Angestellten, Auszubildenden, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können sich zwar eine gesetzliche Krankenkasse aussuchen, nicht aber privat versichern. Sie sind also gesetzlich krankenversichert.
Im Gegensatz dazu haben Selbstständige und bestimmte andere Personengruppen die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Entscheiden Sie sich für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse, sind Sie dort freiwillig krankenversichert.
5Wie erfolgt der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung?
Bestimmte Personen – zum Beispiel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (2022: ab 64.350 Euro) sowie Selbstständige – können in die PKV wechseln.
Liegen Sie mit Ihrem Einkommen mindestens zwölf Monate lang über dieser Versicherungspflichtgrenze für Angestellte oder machen Sie sich selbstständig, weist Sie Ihre Krankenkasse auf das Ende der Versicherungspflicht in der GKV und auf die damit verbundenen Möglichkeiten zu Austritt und Weiterversicherung hin.
6Was ist ein Krankenversicherungsschutz?
Was ist ein Krankenversicherungsschutz?
Krankenversicherungen gewähren den Menschen, die bei ihnen versichert sind, Schutz für den Fall, dass sie erkranken. Dann übernehmen die Versicherer die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung und beraten bei Bedarf. In Deutschland benötigt jede Person einen Krankenversicherungsschutz.
7Ist es Pflicht, krankenversichert zu sein?
Ist es Pflicht, krankenversichert zu sein?
Ja, der Abschluss einer Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Mensch, der hier lebt, muss sich also bei einer Krankenkasse anmelden. Wer eine Zeit lang seiner Versicherungs- und Beitragspflicht nicht nachkommt, muss die fehlenden Beiträge nachzahlen beziehungsweise einen Prämienzuschlag leisten.
8Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Wie hoch ist der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Es gibt aber Höchstgrenzen: Aktuell beträgt der Beitragszuschuss maximal 384,58 Euro pro Monat (Stand 2022).
Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Die Deutsche Rentenversicherung beteiligt sich auf Antrag an den Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung. Der Beitragszuschuss orientiert sich daran, wie viel Sie als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen müssten. Damit ist er abhängig von Ihrer Rentenhöhe.
9Können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, die Beiträge zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Dabei berücksichtigt das Finanzamt jedoch nur die Beiträge für bestimmte Leistungen, die sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Privatversicherte erhalten jedes Jahr von ihrer Versicherung eine Bescheinigung über die Höhe der berücksichtigungsfähigen Ausgaben, die in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden können.
Die Beiträge für Mehrleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen, können Sie als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dabei gelten allerdings Höchstgrenzen von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige, die oft schon durch die Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht sind.