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Rente im Ausland: Was Rentnerinnen und Rentner wissen sollten

Umzug im Ruhestand
Die Deutsche Rentenversicherung überweist jährlich rund 1,7 Millionen Renten ins Ausland (Quelle: Rentenatlas 2024). Sie träumen von der Rente über Grenzen? Dann gehen Sie mit uns den ersten Schritt: Informieren Sie sich, was das für Ihre Rente bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wenn Sie in Deutschland einen Rentenanspruch für eine gesetzliche Rente erworben haben und ins Ausland umziehen, können Sie sich Ihre Rente in das jeweilige Land überweisen lassen.

  • Je nach Dauer des Aufenthalts und Land kann das unterschiedliche Auswirkungen haben – oder auch gar keine.

  • Wenn Sie länger als 6 Monate im Jahr oder dauerhaft im Ausland bleiben, sollten Sie insbesondere die Steuerpflicht prüfen. Diese variiert je nach Land und kann sich stark auf die Nettorente auswirken.

Wann Sie Ihre deutsche Rente im Ausland ohne Einschränkungen genießen können

Oft lässt sich in 4 Worten beschreiben, welche Auswirkungen ein längerer Aufenthalt oder gar ein Umzug ins Ausland auf die gesetzliche Bruttorente hat. Nämlich: in der Regel keine. Das gilt in folgenden Fällen:

  • Sie bleiben weniger als 6 Monate im Jahr im Ausland – unabhängig vom Land.
  • Sie bleiben weniger als 6 Monate im Jahr im Ausland – unabhängig vom Land.
  • Sie bleiben länger als 6 Monate oder dauerhaft und ziehen in einen Staat der Europäischen Union (EU), zum Beispiel Spanien, Frankreich oder Österreich.
  • Sie bleiben länger als 6 Monate oder dauerhaft und ziehen nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz.
  • Sie bleiben länger als 6 Monate oder dauerhaft und ziehen in ein Land außerhalb der EU, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Sozialversicherungsabkommen regeln die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten und Rentenansprüchen zwischen Ländern und sichern den Export von Renten.

Ausnahmen: Obwohl häufig keine Einschränkungen bestehen, treten in folgenden Fällen Abweichungen auf:

  • Zum Beispiel kann es in bestimmten Fällen zu Abzügen bei der gesetzlichen Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch teilweise ausländische Zeiten beinhaltet, die etwa auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 basieren.
  • Auch wenn die deutsche Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthält, kann es im Ausland zu Einschränkungen kommen. Das kann beispielsweise Vertriebene oder Aussiedlerinnen und Aussiedler in Bezug auf ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsgebieten betreffen.
  • Es kann zu indirekten Nachteilen kommen, die nicht direkt die Auszahlung der Bruttorente durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betreffen, sondern zum Beispiel Umrechnungsgebühren, Wechselkursverluste oder Überweisungsgebühren auf ausländische Konten – abhängig vom Land und der individuellen Situation. Mehr dazu in der nachfolgenden Tabelle.

Außerdem wichtig: Hier geht es um die gesetzliche Bruttorente. In Bezug auf die Besteuerung der Rente kann es je nach Land zu Vor- oder Nachteilen kommen. Am Ende des Artikels werden die steuerlichen Auswirkungen einer Rente im Ausland näher erläutert.

Sie möchten Ihren Ruhestand planen? Lassen Sie sich in jedem Fall im Vorfeld bei der Deutschen Rentenversicherung konkret für Ihren Fall beraten.

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aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung gehen ins Ausland (gerundet; Quelle: Rentenatlas 2024).

In diesen Fällen kann es für Rentnerinnen und Rentner im Ausland zu Nachteilen kommen

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der ins Ausland gezahlten Renten überweist die Deutsche Rentenversicherung in andere EU-Länder (gerundet; Quelle: Rentenatlas 2024).

Die Lebensbescheinigung: Ein Nachweis, den Sie bei einer Rente im Ausland oft erbringen müssen

Eine Besonderheit hat die Rente im Ausland in den meisten Fällen: Rentnerinnen und Rentner, die ins Ausland auswandern, müssen beim Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der DRV einmal jährlich nachweisen, dass sie noch leben. Das geht schriftlich mit der sogenannten Lebensbescheinigung.

Das Formular können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen, bekommen es jedoch normalerweise auch zugestellt. Sie müssen es in der Regel einmal pro Jahr ausfüllen, unterschreiben und Ihre Unterschrift von einer Behörde im jeweiligen Land oder bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen lassen. Das beglaubigte Formular senden Sie dann an den Renten Service der Deutschen Post AG zurück. Mittlerweile gibt es alternativ auch einen digitalen Lebensnachweis. Vergessen Sie die Lebensbescheinigung, ist es möglich, dass die Rente nicht mehr überwiesen wird.

Auch hierzu bestehen jedoch Ausnahmen: Beim Umzug in bestimmte Länder müssen Sie in der Regel keine Lebensbescheinigung in Deutschland abgeben. Dazu gehören zum Beispiel Frankreich, Spanien, Österreich, die Niederlande und Dänemark.

Diese Auswirkungen kann eine Rente im Ausland auf die private Altersvorsorge haben

Auch eine private Altersvorsorge – etwa in Form von Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen – können Sie grundsätzlich auch im Ausland beziehen. Die Auszahlungen hängen meist nicht vom Wohnsitz ab, da es sich um private Verträge handelt. Jedoch können Wechselkursrisiken, steuerliche Regelungen im Wohnsitzland sowie eventuell anfallende Transfergebühren die effektive Höhe der Auszahlung beeinflussen.

Besonders zu beachten ist die Riester-Rente: Wer früher dauerhaft ins Ausland gezogen ist, musste die staatlichen Riester-Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen. Mittlerweile ist das etwas flexibler gestaltet worden: Zumindest wenn Sie in ein anderes EU-Land oder in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ziehen, können Sie bereits gutgeschriebene Zulagen und Steuervorteile behalten. Wer in ein Land außerhalt der EU und des EWR auswandert, muss hingegen Steuervorteile und Zulagen normalerweise zurückzahlen.

Wenn Sie schon vor der Rente in ein Land der EU oder des EWR auswandern und dort dauerhaft bleiben, sollten Sie zudem Folgendes prüfen: Mit dem Umzug ins Ausland werden Sie dort als berufstätige Person in der Regel steuerpflichtig. Damit verlieren Sie den Anspruch auf zukünftige Riester-Zulagen aus Deutschland vom jeweiligen Moment bis zum Ende der Ansparphase (wenn Sie dauerhaft im Ausland bleiben). Sie können also normalerweise keine zusätzlichen Riester-Zulagen mehr erhalten.

Je nach Vertrag und Situation kann es sein, dass Riester dadurch deutlich weniger lukrativ wird beziehungsweise sich nicht mehr lohnt. Es besteht oft die Möglichkeit, den Vertrag in solchen Fällen ruhen zu lassen. Das bedeutet: Sie sparen nicht mehr zusätzlich an, lösen den Vertrag aber auch nicht auf. Insbesondere wenn Sie kurz vor der Rente stehen, kann sich das möglicherweise lohnen, wenn Sie nicht ohne Zulagen oder Steuervorteile in den Vertrag einzahlen, diesen aber auch nicht kündigen möchten. Sind es noch viele Jahre bis zur Rente, sollten Sie allerdings durchrechnen, wie viel Geld Sie dadurch verlieren. Denn auch wenn der Vertrag ruht, fallen jährlich Gebühren an.

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Um rund diesen Wert ist die Anzahl der gesetzlichen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, gestiegen – zwischen 1998 und 2023 (Rentenatlas 2024).

Wo Sie die deutsche gesetzliche Rente im Ausland versteuern müssen

Wenn Sie weniger als 6 Monate im Jahr im Ausland bleiben, ändert sich in der Regel weder etwas an der Höhe noch an der Besteuerung der gesetzlichen Rente. Wer als Rentnerin oder Rentner jedoch länger als 6 Monate im Jahr oder dauerhaft im Ausland lebt und eine deutsche gesetzliche Rente bezieht, muss sich damit auseinandersetzen, welche Regelungen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land in Bezug auf die Besteuerung gelten.

Dabei gibt es vor allem 3 Möglichkeiten:

  1. Zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses verhindert dann, dass die deutsche Rente sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Land besteuert werden muss. Sie wird beispielsweise nur im neuen Wohnsitzland des Rentners oder der Rentnerin versteuert. Diese Regelung gilt zum Beispiel seit 2016, wenn Sie nach Frankreich auswandern.

  2. Zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses verhindert dann, dass die deutsche Rente doppelt besteuert werden muss. Sie wird beispielsweise nur im Quellenland der Rente besteuert, eine Rente der Deutschen Rentenversicherung wird also in Deutschland versteuert. Diese Regelung gilt zum Beispiel, wenn Sie nach Polen auswandern.

  3.  Zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist möglich, dass beide Länder Steuern auf die Rente erheben. Steuern, die Sie im Wohnland bezahlen, können Sie möglicherweise aber in Deutschland auf die Steuern anrechnen lassen. Diese Regelung gilt zum Beispiel, wenn Sie nach Andorra auswandern.

Informieren Sie sich also, ob mit dem jeweiligen Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und, wenn ja, welche Regelung getroffen wurde. Wichtig: Wenn Sie weniger als 6 Monate im Ausland bleiben, betrifft Sie dies nicht. Ihre gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung wird weiter wie gehabt in Deutschland besteuert.

Diesen Nachteil bei der Steuer auf deutsche Renten im Ausland sollten Sie kennen

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner im Ausland Ihre deutsche Rente weiterhin in Deutschland versteuern müssen, werden Sie möglicherweise beschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet: Sie müssen die Rente grundsätzlich versteuern, ohne dabei Vorteile wie den Grundfreibetrag nutzen zu können. Die Steuern fallen also grundsätzlich bereits ab dem ersten Euro an. Auch weitere Vorteile können entfallen, etwa das Ehegattensplitting und das Absetzen außergewöhnlicher Belastungen. Das kann einen gewaltigen Nachteil darstellen.

Um das zu verhindern, können Sie beim Finanzamt einen Antrag stellen, um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben. Wird dem Antrag stattgegeben, gelten weiterhin dieselben Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer.

Diese Voraussetzungen gelten, um unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben:

  • Sie versteuern Ihr gesamtes Einkommen mindestens zu 90 Prozent in Deutschland und haben darüber hinaus nur geringe oder keine Einkünfte.
  • Oder: Ihre ausländischen Einkünfte, die Sie dort versteuern, überschreiten nicht den Grundfreibetrag von aktuell 12.096 Euro (Stand: 2025). Die Höhe des Grundfreibetrags kann vom Finanzamt geringer angesetzt werden, wenn Sie in einem Land außerhalb der EU wohnen.

Hinweis: Für die Steuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern im Ausland ist normalerweise das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Auf dessen Website finden Sie zahlreiche Informationen zu den Themen Steuern und Rente im Ausland. Lassen Sie sich in Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Rente im Ausland unbedingt konkret für Ihren Fall beraten, um Nachteile zu vermeiden.

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Häufige Fragen zur Rente im Ausland

  1. Es gibt keine pauschale Kürzung der Rente, wenn Sie ins Ausland umziehen. Bleiben Sie weniger als 6 Monate im Ausland, bleibt in der Regel alles wie gehabt. Bleiben Sie länger oder dauerhaft im Ausland, hängt es von den Regelungen zwischen Deutschland und Ihrem neuen Wohnland ab, welche Auswirkungen auf die Rente bestehen, etwa auch in Bezug auf Steuerpflichten.

  2. Als Rentner oder Rentnerin dürfen Sie grundsätzlich so lange im Ausland bleiben, wie Sie möchten, vorausgesetzt, Sie erfüllen die jeweiligen Aufenthaltsbestimmungen des Gastlandes. Innerhalb der EU haben deutsche Rentnerinnen und Rentner ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht, während in anderen Ländern oft eine spezielle Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum erforderlich ist. Wenn Sie länger als 6 Monate im Ausland bleiben möchten, sollten Sie außerdem gegebenenfalls Auswirkungen auf die Rente prüfen, insbesondere auch in Bezug auf die Steuerpflicht.

  3. Die deutsche Rente wird nicht pauschal in bestimmten Ländern gekürzt. Je nach Einzelfall kann der Umzug in bestimmte Länder aber mit Abzügen bei der Rente verbunden sein. Das kann zum Beispiel gelten, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch teilweise ausländische Zeiten beinhaltet, die auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 basieren. Auch wenn die deutsche Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthält, kann es zu Kürzungen kommen. Das kann zum Beispiel Vertriebene oder Aussiedlerinnen und Aussiedler in Bezug auf ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsgebieten betreffen.

    Insbesondere wenn Sie in ein Land außerhalb der EU – oder ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat –, auswandern, kann es zu Nachteilen kommen. Lassen Sie sich am besten bei der Deutschen Rentenversicherung konkret für Ihren Fall beraten.

  4. Verbringen Sie weniger als 6 Monate im Jahr im Ausland, verändert sich in der Regel nichts an Ihrer Rente. Bei einem längeren Aufenthalt kann das je nach Zielland unterschiedliche Auswirkungen haben, etwa steuerliche oder in Einzelfällen auch rentenrechtliche – vor allem, wenn kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land besteht.

  5. Wenn Sie ins Ausland ziehen, wird Ihre gesetzliche Rente in der Regel weitergezahlt. Je nach Zielland kann es jedoch steuerliche oder – in bestimmten Fällen – auch rentenrechtliche Einschränkungen geben. Steuerliche Einschränkungen betreffen die Frage, wo und wie Ihre Rente versteuert wird. Rentenrechtliche Einschränkungen beziehen sich darauf, ob und in welcher Höhe Sie Ihre Rente erhalten können. Lassen Sie sich daher unbedingt für Ihren konkreten Einzelfall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

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