Finanzielle Vorsorge für Ihre Angehörigen im Todesfall
Absicherung bei Immobilienkauf und anderen Krediten
Rücklagen schaffen für Ihren Ruhestand
Vorsorge und Absicherung für Sie und Ihre Familie
Sie wollen die Ihnen nahestehenden Menschen für den Ernstfall absichern? Die Raten für Ihr Eigenheim sollen auch nach einem plötzlichen Todesfall sicher beglichen werden können? Oder möchten Sie Geld für die eigene Altersvorsorge ansparen? Für alle drei Situationen können Sie eine Lebensversicherung nutzen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung.
Egal, ob Risiko- oder Kapitallebensversicherung: Wenn Ihnen etwas zustößt, sind Ihre Lieben durch eine Auszahlung nach Ihrem Tod abgesichert.
Wer in ein Eigenheim investiert oder andere Kredite aufnimmt, steht bei schwerer Krankheit oder Tod schnell vor Problemen. Eine Lebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen Raten und Rechnungen weiter begleichen können.
Eine Risikolebensversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor – durch eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Auszahlung Ihrer Versicherungssumme.
Passen Sie Ihre Versicherung nach Ihren Bedürfnissen an. Die Sparkasse hilft Ihnen dabei, den richtigen Versicherungsschutz für Sie zusammenzustellen und den optimalen Tarif zu berechnen.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie zu vergleichsweise geringen Beiträgen eine hohe Versicherungssumme finanzieren, die im Falle Ihres Todes Ihre Familie oder auch Geschäftspartner absichert. Sie können dabei die Versicherungssumme, die Laufzeit und die Begünstigten ganz individuell gestalten – wie es am besten zu Ihrem Leben passt. Eine solche Versicherung ist außerdem wichtig, wenn Sie eine Immobilie finanziert haben. Im Todesfall kann die Versicherungsleistung genutzt werden, um das Haus oder die Wohnung weiter abzuzahlen, damit die Immobilie in Ihrer Familie bleibt.
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert die Todesfallleistung mit einer privaten Altersvorsorge. Das eingezahlte Kapital wird dabei entweder fondsgebunden investiert oder mit einem festen Zinssatz verzinst. Nach Ende der Versicherungslaufzeit erhalten Sie eine Einmalzahlung oder lebenslange Rente. Die Summe setzt sich aus dem einbezahlten Geld und einer Überschussbeteiligung abzüglich der Kosten für die Versicherung zusammen.
Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall
Keine Auszahlung bei Kündigung oder Ablauf der Versicherung
Geringere Beitragshöhe
Beiträge können Sie in der Steuererklärung absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand)
Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme möglich
Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall
Auszahlung bei Ablauf der Versicherungszeit, bei Kündigung oder Verkauf¹
Auszahlung als private monatliche Rente oder Einmalzahlung möglich
Zinsgebundene oder fondsgebundene Anlage mit Überschussbeteiligung
Erträge/Gewinne müssen versteuert werden (bei Laufzeitbeginn ab Januar 2005)
Höhere Beiträge, da kapitalbildend
¹ Bei Kündigung oder Verkauf einer kapitalbildenden Lebensversicherung fallen Stornokosten beziehungsweise Abgeltungssteuer an.
Aufgrund der niedrigen Zinsen werden kapitalbildende Versicherungen derzeit aber kaum noch angeboten und empfohlen. Prüfen Sie deshalb, ob eine private Rentenversicherung oder andere Angebote zur Aufstockung Ihrer gesetzlichen Rente sinnvoller sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen beraten Sie hierzu gern persönlich und kompetent.
Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen werden kapitalbildende Versicherungen derzeit aber kaum noch angeboten und empfohlen. Prüfen Sie deshalb, ob eine private Rentenversicherung oder andere Angebote zur Aufstockung Ihrer gesetzlichen Rente sinnvoller sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkassen beraten Sie hierzu gern persönlich und kompetent.
Beim Thema Besteuerung gibt es einiges zu beachten und bedenken. Besonders bei der Kapitallebensversicherung kann es kompliziert werden und Details können den Ausschlag geben. Einfacher ist es da bei der Risikolebensversicherung: Da diese nur im Todesfall ausbezahlt wird, müssen Sie selbst sich um die Besteuerung keine Sorgen machen. Unverheiratete Paare oder Personen, die eine hohe Versicherungssumme abgeschlossen haben, sollten eine Über-Kreuz-Versicherung in Betracht ziehen. Damit können Sie die Zahlung der Erbschaftsteuer für die bezugsberechtigte Person umgehen. Diese würde sonst bei Überschreitung des Freibetrags fällig werden.
Bei dieser Versicherung genießen Sie außerdem einen Vorteil in Sachen Steuer: Sie können Ihre Beiträge für die Risikolebensversicherung steuerlich geltend machen. Ähnlich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie diese in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendung“ (zu finden in der Anlage Versorgungsaufwand) angeben.
Die Besteuerung der Erträge aus Ihrer Kapitallebensversicherung ist davon abhängig, wann Sie diese abgeschlossen haben. Ein älterer Vertrag ist dabei steuerlich von Vorteil. Denn wenn Sie Ihre Lebensversicherung bis Dezember 2004 abgeschlossen haben, müssen Sie die ausgezahlte Summe im besten Falle gar nicht versteuern.
Anders sieht es aus, wenn der Vertragsabschluss Ihrer Lebensversicherung im Jahr 2005 oder danach stattgefunden hat. Dann müssen Sie mindestens die Hälfte der ausbezahlten Versicherungssumme besteuern. Festgelegt ist dies im Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs.1 Nr.6 EstG). Allerdings müssen dafür mehrere Dinge berücksichtigt werden: Ihr Vertrag muss bei Auszahlung mindestens zwölf Jahre alt und fünf Jahre bedient worden sein. Die Auszahlung muss zudem nach Ihrem 60. Geburtstag stattfinden. Der Todesfallschutz muss außerdem mindestens 60 Prozent der Beitragssumme ausmachen.
Vertragsabschluss vor 2005
Laufzeit mindestens 12 Jahre
Einzahlungen mindestens 5 Jahre
Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Beitragssumme
Vertragsabschluss ab 2005
Laufzeit mindestens 12 Jahre
Einzahlung mindestens 5 Jahre
Todesfallschutz beträgt mindestens 60% der Beitragssumme
Auszahlung erst nach dem 60. Geburtstag
Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist die Auszahlung der Versicherungssumme zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Die Besteuerung der Erträge aus Ihrer Kapitallebensversicherung ist davon abhängig, wann Sie diese abgeschlossen haben. Ein älterer Vertrag ist dabei steuerlich von Vorteil. Denn wenn Sie Ihre Lebensversicherung bis Dezember 2004 abgeschlossen haben, müssen Sie die ausgezahlte Summe im besten Falle gar nicht versteuern.
Anders sieht es aus, wenn der Vertragsabschluss Ihrer Lebensversicherung im Jahr 2005 oder danach stattgefunden hat. Dann müssen Sie mindestens die Hälfte der ausbezahlten Versicherungssumme besteuern. Festgelegt ist dies im Einkommensteuergesetz (§ 20 Abs.1 Nr.6 EstG). Allerdings müssen dafür mehrere Dinge berücksichtigt werden: Ihr Vertrag muss bei Auszahlung mindestens zwölf Jahre alt und fünf Jahre bedient worden sein. Die Auszahlung muss zudem nach Ihrem 60. Geburtstag stattfinden. Der Todesfallschutz muss außerdem mindestens 60 Prozent der Beitragssumme ausmachen.
Nicht selten läuft das Leben anders als geplant. Ein Immobilienkauf, Arbeitslosigkeit oder familiäre Gründe können dazu führen, dass es finanzielle Engpässe gibt und schnell Geld benötigt wird. Für viele ist die Kündigung des Vertrags dann eine Option, um möglichst zeitnah an Kapital zu kommen.
Bevor Sie Ihre bestehende Lebensversicherung kündigen, sollten Sie aber andere Varianten prüfen. Denn meist ist der Verkauf einer Versicherungspolice eine bessere Alternative, die Ihnen einen höheren Gewinn beschert. Möglich ist das über den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Zudem können Sie prüfen, ob Sie Ihren Vertrag noch durch einen Widerspruch auflösen oder auch beleihen können. Nutzen Sie daher die persönliche Beratung der Sparkassen, um Optionen zu prüfen und die richtige Entscheidung zu treffen.
Neben einer Lebensversicherung haben Sie auch andere Möglichkeiten für den Hinterbliebenenschutz, die Altersvorsorge oder eine Geldanlage. Lassen Sie sich daher von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkassen auch zu den Themen Private Unfallversicherung, Riester-Rente, private Rentenversicherung oder Sterbegeldversicherung beraten.
Sie ermöglicht Ihnen sowohl die Absicherung Ihrer Angehörigen als auch eine Vorsorge fürs Alter. Wenn Sie eine solche Versicherung zu Lebzeiten abschließen, sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie versorgt ist, falls Sie vor Ende der Versicherungszeit sterben. Auch hohe Investitionen wie einen Hauskauf oder weitere Kredite können Sie über eine Risikolebensversicherung absichern. Bereits nach Zahlung des ersten Beitrags genießen Sie den vollen Schutz und Ihre Angehörigen bekommen im Ernstfall die Versicherungssumme in voller Höhe ausbezahlt.
Wer hohe Investitionen wagt, der sollte diese für alle Fälle absichern – egal, ob Sie ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung erwerben. Auch für eine Familie will gesorgt sein, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Mit der passenden Versicherung können Sie für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen sorgen. Sie können diese auch als Altersvorsorge nutzen, damit Sie nach dem Arbeitsleben eine finanzielle Rücklage haben.
Eine klassische Lebensversicherung wird sowohl bei Ableben des oder der Versicherten ausbezahlt als auch bei Erleben des Versicherungsendes. So dient sie einerseits zur finanziellen Absicherung Ihrer Angehörigen, falls Sie vor Ablauf des Versicherungszeitraums sterben. Gleichzeitig ist es eine kapitalbildende Versicherung, bei der Sie am Ende der Versicherungslaufzeit entweder eine Rente oder eine Einmalzahlung erhalten.
Die Höhe richtet sich nach den eingezahlten Beträgen und der über die Jahre aufgelaufenen Überschussbeteiligung. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus werden derzeit Kapitallebensversicherungen nicht für die Altersvorsorge empfohlen, da keine hohen Renditen erzielt werden können. Lassen Sie sich daher von Ihrer Sparkasse persönlich beraten, wie Sie sich am besten absichern und vorsorgen können.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie zum Ende der Laufzeit je nach Vertrag eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Wenn Sie vor Ablauf der Versicherungszeit Geld aus Ihrer Lebensversicherung benötigen, erhalten Sie bei einer Kündigung den sogenannten Rückkaufswert. Dies ist meist mit finanziellen Verlusten im Vergleich zur Weiterführung ihres Vertrags verbunden. Alternativ haben Sie in vielen Fällen die Möglichkeit, die Versicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Der Kaufpreis ist dabei meist höher als der Rückkaufswert.
Falls Sie vor Ablauf der Versicherungszeit sterben, zahlen sowohl die Risiko- als auch die Kapitallebensversicherung eine Todesfallleistung an die bezugsberechtigte Person aus.
Ob Sie die Erträge und die Auszahlungssumme Ihrer Lebensversicherung versteuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen betrifft dies das Datum des Vertragsabschlusses. Wenn Sie Ihre Lebensversicherung bis Ende des Jahres 2004 abgeschlossen haben, sind die ausgezahlten Erträge steuerfrei.
Wenn Ihr Vertrag jünger ist, müssen Sie bei Kündigung, Auszahlung zum Rentenbeginn oder Rentenauszahlung den Gewinn über die Einkommensteuer versteuern. Zu welchem Prozentsatz dies geschieht, hängt von Ihrem Alter und der Vertragslaufzeit ab. Wenn Sie Ihren ab 2005 abgeschlossenen Vertrag verkaufen, müssen Sie eine Abgeltungsteuer bezahlen.
Festgelegt sind die Regeln zur Besteuerung im Einkommensteuergesetz (siehe auch § 20 Abs.1 Nr.6 EstG)
Wie viel Steuer Sie auf die ausgezahlte Summe zahlen müssen, hängt davon ab, wie lange die Vertragslaufzeit war, wie alt Sie sind und ob Sie die Auszahlung aufgrund des Versicherungsendes, der Vertragskündigung oder des Verkaufs Ihrer Lebensversicherung erhalten. Sofern Ihr Vertrag mindestens seit 2004 besteht, sind die Erträge steuerfrei.
Wenn Sie sich Ihre Lebensversicherung auszahlen lassen, kann es sein, dass Sie den erhaltenen Betrag teilweise oder ganz besteuern müssen. Für Verträge, die bis 2004 abgeschlossen worden sind, fallen keine Steuern an. Für neuere Verträge ab 2005 gelten neue Bestimmungen. So muss die Auszahlungssumme nach Ende der Laufzeit oder nach der Kündigung mindestens zu 50 Prozent über die Einkommensteuer versteuert werden. Beim Verkauf der Police wird eine Abgeltungsteuer fällig.
Wird Geld nach dem Tod des oder der Versicherten ausgezahlt, geschieht das im Rahmen des sogenannten Hinterbliebenenschutzes. Die Erben oder eine bezugsberechtigte Person erhalten nach der Vorlage des Totenscheins, der Sterbeurkunde, der Versicherungspolice im Original sowie einem Ausweisdokument des oder der Verstorbenen die vereinbarte Versicherungssumme. Eventuell müssen auch Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde eingereicht werden.
Erlebt die versicherte Person das Ende der Versicherungslaufzeit einer Kapitallebensversicherung, gibt es zwei Auszahlungsoptionen, von der Sie die von Ihnen bevorzugte in der Regel bei Abschluss mit dem Versicherer festlegen. So ist eine Einmalauszahlung der gesamten angesparten Summe inklusive Zinsen und Überschussbeteiligung möglich, oder die monatliche Auszahlung einer lebenslangen Rente.
Um vor Ablauf der Laufzeit an das angesparte Kapital Ihrer Lebensversicherung zu kommen, haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag am Zweitmarkt zu verkaufen. Der Kaufpreis ist dabei um bis zu vier Prozent höher (manchmal auch mehr) als der Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung.
Beim Verkauf werden alle Ansprüche an den Ankäufer abgetreten. Das bedeutet, dass der Ankäufer auch die Rechte für die Auszahlung erhält. In einigen Fällen bleibt der Anbieter aber auch nach dem Verkauf der Versicherungsnehmer.
Ob Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen können, hängt oft von folgenden Voraussetzungen ab: Häufig ist ein aktueller Rückkaufswert von 5000 oder sogar 10.000 Euro vorgegeben. Auch eine Mindestrestlaufzeit wird von vielen Ankäufern erwartet. Auch der Zinssatz Ihres Vertrages entscheidet darüber, ob sich ein Ankäufer findet. Verträge nach 2015 sind für viele aufgrund der niedrigeren Verzinsung nicht attraktiv. Auch staatlich bezuschusste Verträge im Rahmen der Rürup-Rente oder der Riester-Rente werden nicht angekauft.
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, sollten Sie darauf achten, einen seriösen Anbieter zu finden. Vergleichen Sie mehrere Angebote oder lassen Sie sich persönlich von den Fachleuten der Sparkassen beraten.
Durch den Ankauf auf dem Zweitmarkt sichert sich der Käufer alle Rechte einer Lebens- oder Rentenversicherung. Der Vorteil: Ältere Verträge haben eine gute und garantierte Verzinsung, hinzu kommen Überschüsse und Schlussboni, von denen der Käufer oder die Käuferin profitieren kann.
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung erhalten Sie nach der Kündigung eine Auszahlung des sogenannten Rückkaufswerts. Dieser beinhaltet die bisher eingezahlten Beiträge plus die bisher erhaltenen Zinsen. Allerdings werden bei Kündigung einer Lebensversicherung auch Stornokosten fällig. Prüfen Sie daher, ob sich die Kündigung tatsächlich lohnt, oder eher ein Verkauf Ihres bestehenden Vertrages infrage kommt.
Bei Kündigung einer Risikolebensversicherung erhalten Sie keine Auszahlung. Eine Leistung aus dieser Versicherung gibt es nur dann, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin verstirbt.
Die Beitragshöhe richtet sich zum einen nach der Versicherungshöhe und der Versicherungsdauer. Je kürzer die Laufzeit, desto höher sind die Beiträge. Eine Risikolebensversicherung ist in der Regel deutlich günstiger als eine kapitalbildende Versicherung. Bei letzterer erhalten Sie im Erlebensfall aber auch eine Rente beziehungsweise Einmalzahlung.
Um den richtigen Tarif für Ihre Bedürfnisse zu finden, lassen Sie sich von den Expertinnen und Experten der Sparkassen beraten.