
Private Sterbegeldversicherung
Angehörige durch rasche Auszahlung entlasten
Beerdigung nach eigenen Wünschen planen
Keine Anrechnung auf die Witwen- oder Waisenrente
Vorsorge und Absicherung für Sie und Ihre Familie
Alle Inhalte im Überblick
Weil sie Ihre Angehörigen entlastet, wenn sie es am meisten brauchen
Ein Todesfall im engen Familien- oder Freundeskreis gehört zu den schwersten Momenten im Leben. Während die Liebsten des verstorbenen Menschen trauern, kommen gleichzeitig eine Reihe von organisatorischen und finanziellen Anforderungen auf sie zu. Dabei entlastet eine Sterbegeldversicherung. Mit dieser können Sie selbst für Ihren Todesfall vorsorgen und die Kosten Ihrer Bestattung decken. Sie legen fest, wie Sie beerdigt werden wollen und an wen die vereinbarte Versicherungsleistung nach Ihrem Tod ausbezahlt wird.
Vorteile einer Sterbegeldversicherung
- Finanziell entlastend
Sie nehmen Ihren Angehörigen Kosten für Ihre Bestattung ab. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Summe nach Ihrem Tod an die Hinterbliebenen, eine oder mehrere von Ihnen bestimmte Personen aus.
- Organisatorisch entlastend
Sie können die Planung Ihrer Bestattung nach Ihren eigenen Wünschen vornehmen. Dadurch nehmen Sie Ihren engsten Verwandten und Freunden oder Freundinnen in schweren Momenten organisatorische Aufgaben ab.
- Einkommensteuerfrei
Die Hinterbliebenen müssen auf die Versicherungssumme keine Einkommensteuer zahlen. Auch Erbschaftssteuer fällt nicht immer an. Informieren Sie sich bei Ihrer Steuerberatung.
- Keine Kürzung von Waisen- und Witwenrente
Die private Sterbegeldversicherung wird nicht auf die Waisen- oder Witwenrente Ihrer Angehörigen angerechnet.
Was eine Sterbegeldversicherung abdeckt
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung mit einem festgelegten Zweck: Ziel ist es, die Kosten einer Beerdigung abzudecken – oder zu diesen beizutragen. Die Höhe der Versicherungssumme legen Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin selbst fest. Je nachdem, welche Art von Beerdigung Sie sich für sich selbst (oder die versicherte Person) wünschen, haben Sie dadurch die Möglichkeit, die Versicherung auf die jeweiligen Aufwendungen maßzuschneidern. Die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge ist abhängig von Ihrem Eintrittsalter – wenn Sie die versicherte Person sind – und der Versicherungssumme.
In vielen Fällen können Sie zwischen einem höheren Einmalbeitrag und niedrigen regelmäßigen Beiträgen wählen. Die regelmäßigen Beiträge sind desto geringer, je jünger Sie die Versicherung abschließen. Bei einer langjährigen Versicherung können Sie oft eine Überschussbeteiligung aufbauen, die dann zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt wird.
Kosten, die im Rahmen einer Beerdigung anfallen, sind zum Beispiel Aufwendungen für Grabstein und Steinmetz, Sarg oder Urne, Bestattungsinstitut, Friedhof, gegebenenfalls Kirche, Blumen, Kränze und andere Dekorationen sowie den Leichenschmaus. Je nach Art der Bestattung (zum Beispiel Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung) können die Kosten stark variieren und bei aufwendigerer Gestaltung mehr als 10.000 Euro betragen.
Wenn Sie Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin und versicherte Person sind, wird die gewählte Versicherungsleistung nach Ihrem Tod an die von Ihnen bestimmte Person oder die bestimmten Personen ausbezahlt. Bestimmen Sie keine bezugsberechtigte Person, erfolgt die Auszahlung an die Hinterbliebenen. Damit können diese die Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrer Beerdigung bezahlen. Falls am Ende Geld übrigbleibt, geht dieses an die Erbinnen und Erben.
Hinweis: Eine Sterbegeldversicherung leistet meist erst nach einer bestimmten Wartezeit. Die Wartezeit ist eine vom Anbieter der Versicherung festgelegte Frist, die bei Abschluss der Versicherung beginnt. Die Versicherung greift grundsätzlich erst nach Ablauf dieser Frist. Ausnahme: Bei einem Unfalltod greifen manche Versicherungen ab sofort. Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Wartezeit, zahlen die Versicherungen in der Regel die bereits einbezahlten Beiträge zurück. Erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrem Versicherer.
Für wen eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist
Eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Ihre Beerdigung nach Ihren Wünschen abläuft und dass die Kosten dafür gedeckt sind – etwa um den Partner oder die Partnerin sowie Angehörige zu entlasten.
Auch wenn Sie über ausreichend Geld verfügen, um die Kosten aus Ihrem Erbe selbst zu decken, kann die Versicherung Vorteile bieten: So wird die Versicherungsleistung nach Ihrem Tod rasch an die von Ihnen festgelegte Person oder mehrere Personen ausbezahlt. Ihre Erben oder Erbinnen haben hingegen in der Regel nicht sofort Zugriff auf Ihre Konten. In vielen Fällen dauert das mehrere Monate. So muss das Geld für anfallende Rechnungen oft zunächst von den Angehörigen vorgestreckt werden, was eine finanzielle Belastung sein kann. Besonders hoch ist diese natürlich, wenn die Angehörigen selbst nicht über große Rücklagen verfügen oder die Summe später nicht aus der Erbschaft gedeckt werden kann. In diesem Fall ist eine Sterbegeldversicherung ganz besonders zu empfehlen.
Für Alleinstehende und Personen ohne Angehörige kann die Versicherung ebenfalls sehr sinnvoll sein. Sie haben damit die Möglichkeit, selbst für ihre Beerdigung nach eigenen Wünschen vorzusorgen. Für die Auszahlung der Versicherungsleistung kann oft auch ein Bestattungsunternehmen berechtigt werden, das die Summe erhält. So kann die versicherte Person mit diesem die Planung der Bestattung zu Lebzeiten selbst abstimmen. Es spricht also einiges dafür, rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung abzuschließen.
Wann die Sterbegeldversicherung zahlt – und wann nicht¹
Ihre Versicherung zahlt beispielsweise dann, wenn ...
... die versicherte Person nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit verstirbt. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird ausbezahlt.
... die versicherte Person vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit durch einen Unfall verstirbt: Das gilt, wenn der Anbieter eine besondere Leistung bei Unfalltod vorsieht. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem Versicherer oder Ihrer Sparkasse.
Ihre Versicherung greift in der Regel nicht, wenn ...
... die versicherte Person vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit verstirbt. Die einbezahlten Beiträge werden dann jedoch im Regelfall zurückerstattet. Fragen Sie bei Ihrer Sparkasse nach der genauen Regelung beim jeweiligen Versicherer.
... Sie Angehörige über die Bestattungskosten hinaus absichern möchten, beispielsweise um laufende Aufwendungen im Alltag zu decken oder noch ausstehende Kredite zu tilgen. In solchen Fällen kann eine Risikolebensversicherung beziehungsweise eine Restschuldversicherung sinnvoll sein.
So schließen Sie eine Sterbegeldversicherung ab
Die Sparkassen arbeiten bei der Sterbegeldversicherung mit unterschiedlichen Versicherern zusammen. Wir beraten Sie gern zu allen Versicherungen für die Familie sowie für Alleinstehende und machen Ihnen ein passendes Angebot. Dabei erfahren Sie auch, ob für die Sterbegeldversicherung beim jeweiligen Anbieter eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Sparkassen-Filiale.
Sorgen Sie für den Ernstfall vor
Häufige Fragen zur Sterbegeldversicherung
Die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehört neben Ihrem Alter bei Versicherungsabschluss die Höhe der Versicherungssumme, die im Todesfall ausbezahlt werden soll. Die Beiträge fallen meist monatlich an. Sie sind desto geringer, je jünger Sie bei Versicherungsabschluss sind. Bei langjähriger Versicherung können Sie oft Geld aus Überschussbeteiligungen aufbauen, das dann zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt wird.
Wann sich eine Sterbegeldversicherung finanziell rentiert, lässt sich pauschal schwer festlegen. Denn dafür müssten Sie Ihren Todeszeitpunkt kennen. Generell kann sich ein früherer Vertragsabschluss lohnen, da die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter steigen. Gern beraten wir Sie konkret für Ihren Fall und machen Ihnen ein Angebot. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in Ihrer Sparkassen-Filiale.
Meist gibt es bei Sterbegeldversicherungen eine bestimmte Frist, in der Sie Beiträge einzahlen müssen, bevor Anspruch auf die Leistungen im Todesfall besteht. Das ist die sogenannte Wartezeit. Die Frist kann je nach Anbieter unterschiedlich lang sein. Bei einem Unfalltod gibt es bei manchen Anbietern keine Frist: Die Versicherung greift also in diesem Fall sofort nach Abschluss. Wie lange Sie insgesamt in eine Sterbegeldversicherung einzahlen müssen, ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme. Häufig ist auch eine Einmalzahlung möglich. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.
Die Sterbegeldversicherung wird nach dem Tod der versicherten Person an die vom Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin bestimmte Person ausbezahlt. Die Versicherungssumme (auch Sterbegeld genannt) wird in der Regel rasch und auf einen Schlag ausbezahlt, damit nach dem Tod anfallende Rechnungen direkt mit dem Geld beglichen werden können.
Sorglos ist einfach
¹ Je nach Versicherer, Paket und Tarif können die Leistungen abweichen. Bitte prüfen Sie in Ihrem Vertrag, was Ihre Sterbegeldversicherung anbietet.