
Die freiwillige Rentenversicherung ermöglicht es Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, freiwillig Beiträge einzuzahlen. So bekommen sie im Alter eine gesetzliche Rente oder können diese aufstocken.
Das Angebot richtet sich zum Beispiel an Selbstständige sowie Nicht-Erwerbstätige. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können es nutzen.
Die Beitragshöhe liegt für 2026 bei zwischen 112,16 Euro und 1.571,70 Euro pro Monat. Je mehr eingezahlt wird, desto höher ist später die lebenslange monatliche Rente.
Auch Hinterbliebene können unter bestimmten Voraussetzungen von der Rente profitieren.
Was ist die freiwillige Rentenversicherung?
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, selbst Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, obwohl man dazu nicht verpflichtet ist. Das Angebot richtet sich zum Beispiel an Selbstständige – auch an Freiberuflerinnen und Freiberufler – und nicht Erwerbstätige. Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, können es nutzen. Die Personen entscheiden selbst innerhalb bestimmter Grenzen, welchen monatlichen Betrag sie einzahlen. Dementsprechend bekommen sie später monatlich eine gesetzliche Rente ausbezahlt.
Wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen kann
Grundsätzlich ist die freiwillige Versicherung für all diejenigen möglich, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen noch keine Altersvollrente erhalten. Außerdem müssen sie in der Regel in Deutschland wohnen oder die deutsche Staatsangehörigkeit haben (Deutsche im Ausland).
Für wen sich die freiwillige Rentenversicherung lohnen kann
Da die gesetzliche Rente lebenslang gezahlt wird, profitieren vor allem Personen, die ein höheres Alter erreichen. In folgenden Fällen sollten Sie insbesondere prüfen, ob es sich für Sie lohnt:
- Sie haben beinahe fünf Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung, etwa durch frühere Tätigkeiten. Fünf Versicherungsjahre ermöglichen Ihnen eine spätere Rentenzahlung. Durch die freiwilligen Beiträge können Sie mit vergleichsweise geringem Aufwand die Lücke schließen und später eine lebenslange Rente bekommen.
- Sie sind Angestellte oder Angestellter und würden gern früher in Rente gehen, möchten dafür aber keine geringere Rentenzahlung in Kauf nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie freiwillig zusätzliche Beiträge leisten, um Rentenabschläge zu reduzieren (Themenbereich Rentenpunkte kaufen).
- Selbstständige – auch Freiberuflerinnen oder Freiberufler – können durch freiwillige Beiträge von einer gesetzlichen Rente profitieren. Hier sollten Sie allerdings mit weiteren Angeboten vergleichen, was sich für Sie mehr lohnt.
Mit unserem Rentenrechner verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck dazu, wie viel geringer Ihre gesetzliche Rente im Vergleich zu Ihrem aktuellen Nettoeinkommen ausfällt. Dabei handelt es sich lediglich um eine ungefähre Schätzung. Genauere Angaben können Sie Ihrer Renteninformation entnehmen. Wer im Alter monatlich gern etwas mehr hätte und über den Einzahlungszeitraum nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat neben einer privaten Rentenversicherung auch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.
Die Daten von 2025 sind lediglich zum Vergleich eingefügt. Der Stichtag für Einzahlungen für 2025 war der 31. März 2026. Aktuell können Sie bis zum 31. März 2027 Zahlungen für 2026 leisten (Stand: April 2026). Bei einer nachträglichen Zahlung bis zum 31. März für das Vorjahr gibt es eine Besonderheit: Es gilt der monatliche Mindestbeitrag des Jahres, in dem gezahlt wird – jedoch der Höchstbeitrag des Vorjahres. Innerhalb dieser Spanne können Sie den Betrag frei wählen. Beispiel: Sie möchten im Januar 2026 rückwirkend für das Jahr 2025 einzahlen. Maßgeblich ist hier der Mindestbeitrag für 2026 und der Höchstbeitrag für 2025.
Rechenbeispiel 2026: So viel Geld bekommen Sie mit der freiwilligen Rentenversicherung zusätzlich
Angenommen Sie haben bereits einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erworben, weil Sie fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Nun zahlen Sie ein Jahr lang monatlich Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung ein. Die Tabelle zeigt, wie viel Sie durch die freiwilligen Einzahlungen über ein Jahr derzeit vom regulären Renteneintrittsalter an monatlich zusätzlich an Rente bekommen.
Vergleichen Sie, wie viel Rente Sie mit einer privaten Rentenversicherung bekommen würden. Auch mit dieser können Sie sich eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlen lassen.
Anmeldung: So beantragen Sie die freiwillige Rentenversicherung
- Unterlagen zusammenstellen
Um den Antrag stellen zu können, brauchen Sie Ihre Bankverbindung (IBAN) und gegebenenfalls Ihre Versicherungsnummer. Letztere finden Sie beispielsweise auf Ihrer Renteninformation.
- Webseite besuchen
Besuchen Sie den eService der Deutschen Rentenversicherung.
- Antrag stellen
Klicken Sie auf „Starten“, um den Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung (V0060) zu stellen. Geben Sie die angefragten Daten ein. Die Antragstellung dauert etwa 30 Minuten.
- Formular absenden
Schicken Sie das Formular online ab.
Gesetzliche Rente versteuern: Das sollten Sie wissen
Ob Sie Steuern auf Ihre Rente von der Deutschen Rentenversicherung zahlen müssen, hängt von Ihrem Renteneintrittsjahr, Ihrer Rentenhöhe und dem steuerlichen Grundfreibetrag ab. In unserem Ratgeber zur Rentenversteuerung erfahren Sie, wie viel Steuern Sie voraussichtlich auf Ihre Rente zahlen müssen. Übrigens fallen auf Altersrenten auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Informieren Sie sich frühzeitig, um noch entsprechend fürs Alter vorsorgen zu können.
Sorglos ist einfach
Häufige Fragen zur freiwilligen Rentenversicherung
Ja, das ist möglich. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt meist weniger ausbezahlt. Jeder Monat früher macht ein Minus von 0,3 Prozent der monatlichen Rente aus. Wenn Sie diese Monate jedoch mit der freiwilligen Rentenversicherung ausgleichen, können Sie ohne Abschlag früher in Rente gehen. Je nach erwarteter Rente kann das relativ teuer sein. Vorteil: Die Ausgleichszahlungen können Sie in einem bestimmten Rahmen von der Steuer absetzen.
Ja, auch Beamtinnen oder Beamte können grundsätzlich freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die freiwillige Versicherung kann eine zusätzliche Altersvorsorge neben ihrer späteren Pension darstellen. Ob sich freiwillige Beiträge für Beamtinnen und Beamte lohnen, hängt von der persönlichen Situation ab, etwa von bereits erworbenen Rentenansprüchen oder geplanten Versicherungszeiten. Um einen Rentenanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung zu haben, müssen Sie auf mindestens 5 Versicherungsjahre kommen. Vergleichen Sie mit anderen Angeboten.
Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei 112,16 Euro pro Monat. Wobei es möglich ist, nicht regelmäßig einzubezahlen. Maximal können Sie 1.497,30 Euro monatlich einbezahlen. Wie viel Sie in diesem Rahmen leisten, entscheiden Sie selbst. Sie können die Beiträge auch jederzeit für die Zukunft anpassen.
Wenn Sie vor dem Rentenalter sterben, verfallen Ihre freiwillig gezahlten Beiträge nicht automatisch. Stattdessen können unter bestimmten Voraussetzungen Hinterbliebene davon profitieren – etwa über eine Witwen- oder Witwerrente. In der Regel muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt sein, es gibt jedoch Ausnahmen. Außerdem muss der Partner oder die Partnerin bei Ihrem Tod seit mindestens einem Jahr mit Ihnen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verpartnert sein. Ausnahme: Bei einem Unfall kann die Jahresfrist entfallen.
Gibt es keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen, werden die eingezahlten Beiträge jedoch nicht ausgezahlt oder vererbt. Eine direkte Rückerstattung der Beiträge an Angehörige ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wenn Sie ein Jahr lang monatlich den Mindestbeitrag von 112,16 Euro einzahlen, bekommen Sie später monatlich rund 5 Euro mehr Rente. Auch Ihre Hinterbliebenen können profitieren. Voraussetzung: Sie haben einen Anspruch auf Regelaltersrente erworben. Zahlen Sie ein Jahr lang monatlich den Höchstbetrag von 1.497,30 Euro für ein Jahr lang monatlich ein, bekommen Sie ab Rentenbeginn rund 75 Euro mehr Rente monatlich. Anhand dieser Richtwerte können Sie grob überschlagen, wie viel Geld Sie durch die freiwilligen Beträge mehr bekommen. Eine genaue Berechnung kann Ihre Beratungsstelle vor Ort durchführen.



