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Bundeskabinett bringt Riester-Rente 2.0 auf den Weg

Reform der privaten Altersvorsorge
Bürgerinnen und Bürger sollen neue Möglichkeiten bekommen, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko. Das Kabinett hat Pläne für eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Kern: Alternativen zur immer unbeliebteren Riester-Rente.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Bundesregierung will die Riester-Rente ablösen und durch flexiblere, renditestärkere, staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte ersetzen.

  • Künftig sollen Garantieprodukte und ein neues Altersvorsorgedepot mit höherem Risiko zur Wahl stehen - Kosten, Bürokratie und Wechselgebühren sollen sinken.

  • Riester-Sparer erhalten Bestandsschutz, können aber günstiger in das neue System wechseln und weiter von Zulagen, Steuerförderung und neuen Bonusregelungen profitieren.

Teuer, wenig Rendite, wenig Flexibilität: Das soll sich jetzt ändern

Weil sich die Riester-Rente als Flop erwiesen hat, soll es neue staatlich geförderte Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge geben. Das hat das Bundeskabinett Mitte Dezember 2025 in Berlin beschlossen. Künftig soll es Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil zufolge Altersvorsorgeprodukte mit unterschiedlichen Garantiestufen und unterschiedlichen Renditechancen geben.

Privat fürs Alter vorzusorgen, werde damit einfacher, attraktiver und unbürokratischer, sagte der Finanzminister. „Wir wollen eine private Altersvorsorge für alle, für alle Generationen und für alle Einkommen“, so Klingbeil. Das gelte „auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorsorgen könnten“. Er sei sicher, dass das neue Angebot von deutlich mehr Bürgerinnen und Bürgern genutzt werde als die nach dem früheren Sozialminister Walter Riester benannte Riester-Rente.

Wer einen alten Riester-Vertrag hat, solle den entweder weiterführen oder ins neue System wechseln können, betonte der Finanzminister. Außerdem solle ein Vertragswechsel günstiger werden. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den vom Kabinett verabschiedeten Plänen.

Konkrete Vorschläge bis Mitte 2026

Im Anschluss soll eine 13-köpfige Rentenkommission bis Mitte des kommenden Jahres Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung langfristig gesichert werden kann. Vorsitzende sind die Sozialrechtsprofessorin Constanze Janda und der frühere Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Dazu kommen Expertinnen und Experten sowie Politiker und Politikerinnen, darunter auch Pascal Reddig, der Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion. Der CDU-Politiker hatte sich in den vergangenen Wochen wegen der erwarteten Milliardenkosten gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus ausgesprochen.

Riester 1.0

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für Menschen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Also vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, viele Beamte und deren Ehepartnerinnen und -partner. Sie wurde 2002 eingeführt, um die sinkende gesetzliche Rente zu ergänzen und drohende Versorgungslücken im Alter abzufedern. Wer riestert, zahlt regelmäßig eigene Beiträge in einen zertifizierten Vertrag ein (etwa Banksparplan, Rentenversicherung oder fondsbasiertes Produkt) und erhält dafür Zulagen vom Staat sowie – je nach Einkommen – zusätzliche Steuervorteile.

Besonders profitieren Familien mit Kindern und Geringverdiener, weil sie mit relativ niedrigen Eigenbeiträgen hohe Zulagen bekommen können, während Besserverdienende vor allem über die steuerliche Absetzbarkeit sparen. Kritisch gesehen wird die Riester-Rente, weil viele Altverträge hohe Kosten, komplexe Bedingungen und oft magere Renditen haben und das System für Laien schwer durchschaubar ist.

Start der neuen Altersvorsorge bis Anfang 2027

Künftig soll es weiterhin eine private Altersvorsorge geben, bei der 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert ausgezahlt werden. Dazu kommt eine Variante mit 80-prozentiger Garantie. Damit können die Versicherer die Beiträge schon etwas gewinnbringender am Kapitalmarkt anlegen. Neu eingeführt wird jedoch vor allem ein Altersvorsorgedepot, das hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht, aber keine Garantien gibt.

Außerdem soll ein Vertragswechsel günstiger werden. Abschluss- und Vertriebskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, statt gesammelt zu Beginn anzufallen. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen. Ziel der Bundesregierung ist, dass die neuen Produkte zum Januar 2027 an den Start gehen.

Häufige Fragen zur Reform der privaten Altersvorsorge

  1. Eigentlich sollte die private Riester-Rente den Menschen Sicherheit bringen, deren gesetzliche Rente perspektivisch nicht ausreichen wird. Sie wird mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Außerdem sind Anbieter verpflichtet, eingezahlte Beiträge zu 100 Prozent zu garantieren, sodass man kein Risiko eingeht. Doch deswegen sind die Renditechancen auch enorm eingeschränkt. Zugleich fallen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten an, die an Versicherungen und Finanzinstitute gehen.

    Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich daher bereits entschieden, nicht weiter in ihre Riester-Verträge einzuzahlen oder sie ganz zu kündigen. Seit 2018 ist die Zahl der Verträge rückläufig. Ende vergangenen Jahres gab es nach Zahlen des Bundesarbeitsministeriums noch knapp unter 15 Millionen, inklusive derjenigen geschätzt 20 bis 25 Prozent, die beitragsfrei gestellt wurden. Die meisten Sparer haben einen klassischen Versicherungsvertrag; Banksparpläne, Investmentfondsverträge und Wohn-Riester sind weniger verbreitet.

  2. Neu eingeführt wird vor allem ein Altersvorsorgedepot, das hohe Renditen am Kapitalmarkt ermöglicht, aber keine Garantien gibt. Für alle, die wenig Erfahrung am Kapitalmarkt haben und keine individuellen Anlageentscheidungen treffen wollen, soll ein Standardprodukt mit auf 1,5 Prozent gedeckelten Kosten angeboten werden.

    Damit können zwei Fonds bespart werden, die der Anbieter festlegt. Einer der Fonds hat ein eher vorsichtiges Profil, der andere geht höhere Risiken ein und hat höhere Renditechancen. In den Jahren vor der Auszahlung wird das angesparte Kapital standardmäßig schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet.

  3. Sie können entscheiden, ob sie ihren alten Vertrag unverändert behalten, ihn ändern oder ganz in das neue Modell wechseln. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz. Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann man entscheiden, ob man künftig in ein Altersvorsorgedepot einzahlt oder in ein Garantieprodukt. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die laut Finanzministerium gesetzlich gedeckelt werden.

    Eine dritte Möglichkeit wäre, den bestehenden Riester-Vertrag im Konsens mit dem Vertragspartner zu verändern. So könnte man regeln, dass das angesparte Geld nicht als lebenslange Rente ausgezahlt wird, sondern alles schon bis zum 85. Lebensjahr. Vor dem Tod nicht ausgezahltes Vermögen wäre dann vererbbar.

  4. Der Grundsatz bleibt gleich: In der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei. Dafür versteuert man dann die Auszahlung im Rentenalter. Bisher musste man anhand seines Einkommens einen Mindesteigenbetrag berechnen, um die volle Zulage zu bekommen. Das soll sich ändern. Künftig sollen Vorsorgerinnen und Vorsorger mit geringen und mittleren Einkommen und solche mit Kindern besonders profitieren: Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 1.200 Euro soll es 30 Cent vom Staat geben (ab 2029 dann 35 Cent). Für jeden eingezahlten Euro zwischen 1.201 und 1.800 Euro gibt es 20 Cent. Die Grundzulage kann also künftig bis zu 480 Euro jährlich betragen.

    Außerdem soll es bis zu einem jährlichen Beitrag von 1.200 Euro eine Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind geben. Jungen Menschen wird ein Berufseinsteigerbonus gezahlt: Wer seinen Vorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Zulage. Für eine Förderung muss man mindestens 10 Euro im Monat einzahlen. Nach oben ist der Altersvorsorgevertrag bei 570 Euro Einzahlung monatlich gedeckelt, von denen bis zu 150 Euro gefördert werden.

  5. Erst einmal müssen sich Bundestag und Bundesrat mit der Reform beschäftigen. Das Finanzministerium hält die Umstellung für so kompliziert, dass die neuen Produkte erst zum 1. Januar 2027 angeboten werden können. Man hat also noch einige Monate Zeit, über einen Wechsel nachzudenken.

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Stand: 18.12.2025

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