
Lohnsteuerhilfevereine sollen künftig mehr Menschen unterstützen können, weil bisherige Regulierungen vereinfacht oder gestrichen werden.
Steuerliche Hinweise sollen in bestimmten Alltagssituationen leichter möglich sein, etwa im Zusammenhang mit einer Energie- oder Sanierungsberatung.
Kostenlose Hilfe in Steuersachen wird ausgeweitet, unter anderem durch nahestehende Personen und neue Steuerrechtskliniken (Tax Law Clinics).
Mehr Beratung, weniger Bürokratie
Steuerfragen gehören für viele Menschen zu den eher unangenehmen Themen des Alltags. Ob Einkommensteuererklärung, energetische Sanierung oder Unterstützung im Studium: Oft ist unklar, wer überhaupt helfen darf. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes will die Bundesregierung die Steuerberatung modernisieren und für Bürgerinnen und Bürger leichter zugänglich machen.
Am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat den Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt, die der Bundestag zuvor beschlossen hat. Ziel der Anpassungen ist es, bestehende Regeln zu vereinfachen, Bürokratie für Beratende abzubauen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ein breiteres Beratungsangebot zu ermöglichen. Das Gesetz soll am 01.09.2026 in Kraft treten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Menschen unterstützen
Eine wichtige Änderung betrifft die Lohnsteuerhilfevereine. Sie sollen künftig in mehr Fällen beraten dürfen. Dafür werden bisherige Regelungen modernisiert und vereinfacht.
Geplant ist unter anderem, dass bestimmte Betragsgrenzen entfallen. Dadurch können voraussichtlich deutlich mehr Steuerpflichtige die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins nutzen. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums könnten rund 35.500 zusätzliche Personen davon profitieren.
Auch organisatorisch wird es einfacher: Eine Person soll künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten dürfen. Bislang waren es zwei.
Hilfe bei Steuerfragen im Zusammenhang mit Fachberatung
Auch die sogenannte beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen wird neu geregelt. Das bedeutet: Fachleute sollen künftig in bestimmten Fällen steuerliche Hinweise geben dürfen, wenn diese direkt mit ihrer eigentlichen Beratung zusammenhängen.
Wer beispielsweise eine Energieberatung durch Fachpersonal in Anspruch nimmt, etwa wegen einer energetischen Sanierung, kann künftig auch steuerliche Fragen ansprechen, sofern sie im Zusammenhang mit dieser Beratung stehen. Das kann für Verbraucherinnen und Verbraucher praktisch sein, weil sie Informationen gebündelt aus einer Hand erhalten.
Unentgeltliche Hilfe wird ausgeweitet
Bisher durfte kostenlose Hilfe in Steuersachen nur in engen Grenzen geleistet werden, zum Beispiel durch nahe Angehörige wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, (Enkel-)Kinder oder Lebenspartnerinnen und -partner. Künftig soll dieser Kreis erweitert werden. Auch andere nahestehende Personen sollen unter bestimmten Voraussetzungen unentgeltlich unterstützen dürfen.
Zu Ausbildungszwecken: Steuerhilfe, von der beide Seiten profitieren
Neu vorgesehen sind außerdem sogenannte Tax Law Clinics. Dabei können Studierende juristischer Fächer, etwa an Hochschulen, unter Anleitung einschlägig qualifizierter Fachleute kostenlose Steuerberatung anbieten. Das soll mehrere Ziele verbinden: Zum einen können vor allem einkommensschwache Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von niedrigschwelliger Hilfe profitieren. Zum anderen sammeln Studierende praktische Erfahrungen im Steuerrecht, indem sie Klientinnen und Klienten pro bono beraten und vertreten.
Weniger Vorgaben für Steuerberaterinnen und Steuerberater
Auch für Steuerberaterinnen und Steuerberater sollen bürokratische Hürden sinken. Das bisherige Leitungserfordernis für weitere Beratungsstellen soll entfallen. Künftig kann eine zusätzliche Beratungsstelle betrieben werden, ohne dass dafür zwingend eine weitere Steuerberaterin oder ein weiterer Steuerberater als Leitung eingesetzt werden muss.
Außerdem sollen Vollmachten zentral elektronisch verwaltet werden können. Das kann Abläufe vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Mandantinnen, Mandanten und Kanzleien beschleunigen.
Was bedeutet das alles für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Änderungen können dazu führen, dass steuerliche Unterstützung künftig:
- leichter erreichbar ist,
- in mehr Alltagssituationen möglich wird,
- weniger bürokratisch organisiert ist,
- und häufiger auch kostengünstig oder kostenlos angeboten werden kann.
Was bedeutet das alles für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die Änderungen können dazu führen, dass steuerliche Unterstützung künftig:
Leichter erreichbar ist
In mehr Alltagssituationen möglich wird
Weniger bürokratisch organisiert ist
Häufiger auch kostengünstig oder kostenlos angeboten werden kann
Gerade für Menschen mit überschaubaren steuerlichen Fragen, Studierende oder Personen, die fachliche Beratung etwa zu Energie- oder Sanierungsthemen nutzen, kann das neue Gesetz Vorteile bringen.
Neben der Modernisierung der Steuerberatung hat die Bundesregierung weitere steuerrechtliche Änderungen beschlossen. Dazu gehört die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer zum Erhebungszeitraum 2027 von 200 auf 280 Prozent. Ziel ist mehr Steuergerechtigkeit zwischen Kommunen.
Fazit: Steuerberatung wird alltagsnäher
Die Reform des Steuerberatungsgesetzes soll Steuerberatung moderner, flexibler und zugänglicher machen. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten künftig einfacher Unterstützung finden, sei es über Lohnsteuerhilfevereine, fachnahe Beratung, ehrenamtliche Hilfe oder neue Angebote wie Tax Law Clinics.
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