Mehr Rente für Millionen Bürgerinnen und Bürger
Der Monat Juli ist bekannt für seine Änderungen rund um die Rente. Personen, die Alters-, Witwen- oder Erwerbsminderungsrente beziehen, können sich über Verbesserungen freuen.
1. Altersrente
Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland dürfen sich ab 1. Juli über 4,57 Prozent höhere Bezüge freuen. Zum ersten Mal gehen die Renten in Ost und West im selben Ausmaß in die Höhe. Eine Rente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro.
2. Hinterbliebenenrente
Nicht nur die Altersrente wird angehoben, auch die Witwen- und Witwerrenten steigen im gleichen Ausmaß. Doch das ist noch nicht alles. Auch der Betrag, den Witwer und Witwen zusätzlich zur Rente verdienen dürfen, ohne dass ihre Rentenhöhe beeinflusst wird, erhöht sich. Bisher lag dieser Freibetrag bei 992,64 Euro netto im Monat. Ab Juli dürfen sie nun bis zu 1.038,50 Euro netto monatlich dazuverdienen.
Noch mehr Geld für rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner
Neu ist auch, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen pauschalen Zuschlag bekommen:
- Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent.
- Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt er 4,5 Prozent.
Auch für Alters- oder Hinterbliebenenrenten gibt es einen Zuschlag, wenn sich diese unmittelbar an die Erwerbsminderungsrenten anschließen. Voraussetzung für den Zuschlag bei Witwerinnen und Witwern ist, dass der oder die Verstorbene unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.
Erfreulich ist zudem, dass zum ersten Mal seit Jahren die Erhöhungen nicht sofort von der Inflation aufgefressen werden. Die Inflationsrate in Deutschland lag im Mai 2024 bei +2,4 Prozent – eine willkommene Entlastung für viele.
Cannabisclubs: Das Gras darf wachsen
Die Legalisierung von Cannabis ist bereits seit April 2024 beschlossene Sache. Nun folgt der nächste Schritt des Cannabis-Gesetzes. Ab dem 1. Juli 2024 ist der Anbau und Erhalt von Cannabis innerhalb bestimmter Clubs mit maximal 500 gemeldeten Mitgliedern legal. Diese sogenannten Anbauvereinigungen dürfen Cannabis gemeinschaftlich anbauen und die Ernte in begrenzten Mengen an Vereinsmitglieder abgeben – aber nicht verkaufen.
In den Cannabisclubs selbst darf allerdings nicht gekifft werden, sondern nur mindestens 100 Meter entfernt vom Eingangsbereich.
Was fest ist, fliegt nicht durch die Gegend: EU-Richtlinie verbietet lose Getränkedeckel
Viele kennen es bereits, wer direkt aus bestimmten Plastikflaschen trinken möchte, muss viel fummeln: An diversen PET-Flaschen und Getränkekartons mit Cola, Milch, Saft und Co. sind die Kunststoffdeckel schon seit Längerem nicht mehr komplett abnehmbar. Ab dem 3. Juli sind lose Verschlusskappen für bestimmte Getränke dann komplett verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und ein Fassungsvermögen von bis zu drei Litern haben.
Ziel der Richtlinie, die zu einem größeren Maßnahmenpaket der EU zum Umweltschutz gehört, ist es, durch die sogenannten Tethered Caps, wie die Deckel im Fachjargon heißen, EU-weit ein Stück weit für mehr Recycling und weniger Plastikmüll in den Meeren zu sorgen.
Denn Kunststoffe sind ein großes Umweltproblem, sie zersetzen sich nur sehr langsam. Als Mikroplastik verbleiben sie Hunderte von Jahren in der Natur, werden von Tieren und Pflanzen aufgenommen und landen wieder in unserem Nahrungskreislauf.
Brustkrebsfrüherkennung
Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge, dem bundesweiten Mammographie-Screening-Programm, soll für gesetzlich Versicherte zum 1. Juli von 69 auf 75 Jahre angehoben werden. Die höhere Altersgrenze bedeutet eine bundesweite Zunahme um 2,5 Millionen anspruchsberechtigter Frauen.
Hintergrund für die Anhebung sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung Studien, die gezeigt haben, dass ein Programm zur systematischen Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie für die Altersgruppe der 50- bis 75-jährigen Frauen die Sterblichkeit an Brustkrebs senken kann.
Wie im Flugzeug: Eine Blackbox ist jetzt auch im Auto Pflicht
Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Pkw mit einer Blackbox, einem sogenannten Event Data Recorder, ausgestattet sein. Diese Blackbox für Autos ähnelt denen in Flugzeugen. Darauf werden wichtige Daten gespeichert, die entscheidend dazu beitragen sollen, Unfälle besser aufzuklären.
Lkw-Maut: Grenze für Mautpflicht sinkt ab 1. Juli 2024 von 7,5 auf 3,5 Tonnen
Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher griff sie ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen von der neuen Mautgrenze sind unter bestimmten Bedingungen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben. Unternehmen und Selbstständige sollten ihre betroffenen Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme erfüllen, dementsprechend registrieren lassen.
Eine Liste der Handwerksberufe , die von der Mautpflicht in Deutschland befreit sind beziehungsweise der Handwerkerausnahme unterliegen, können Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität einsehen.
Neue Pfändungsfreigrenzen: Mehr Geld für Schuldnerinnen und Schuldner
Menschen mit Schulden bleibt ab 1. Juli 2024 etwas mehr Geld zur eigenen Verfügung übrig. Der unpfändbare Grundbetrag für Personen ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.402,28 Euro auf 1.491,75 Euro. Für Schuldnerinnen und Schuldner, die Kindern oder Erwachsenen Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um weitere Beträge je nach Anzahl der Unterhaltspflichtigen. Die jeweiligen Freigrenzen können der aktuellen Pfändungstabelle entnommen werden . Sie ist ab dem 1. Juli 2024 für ein Jahr gültig.
Hintergrund Schulden: Lohn- oder Kontopfändung möglich
Schuldnerinnen und Schuldner, die anderen Geld schulden und ein eigenes Einkommen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben, müssen mit einer Lohnpfändung oder auch mit einer Kontopfändung bei ihrem Kreditinstitut rechnen. Für die Pfändung gibt es gesetzliche Freibeträge, um das Existenzminimum des Schuldners oder der Schuldnerin zu sichern. Diese Pfändungsfreigrenzen werden jährlich neu in den Bekanntmachungen zu den Pfändungsfreigrenzen nach § 850c der Zivilprozessordnung veröffentlicht.
Mit Material der dpa
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Stand: 25. Juni 2024