
Einige Hochschulstädte zahlen Studierenden ein Begrüßungsgeld oder bieten Gutscheine, Rabattkarten oder Zuschüsse.
Meist bekommst du den Bonus nur, wenn du deinen Hauptwohnsitz am Studienort anmeldest.
Das Geld kommt in der Regel nicht automatisch. Du musst einen Antrag stellen und Fristen beachten.
Warum Städte Begrüßungsgeld zahlen
Begrüßungsgeld ist ein Anreiz, den Hauptwohnsitz in der Hochschulstadt anzumelden. Für die Kommune kann das attraktiv sein: Mehr Einwohnerinnen und Einwohner bedeuten oft auch höhere Zuweisungen, mehr Kaufkraft und eine stärkere Bindung an die Stadt.
Für dich kann sich die Ummeldung ebenfalls lohnen. Je nach Stadt gibt es Bargeld, Gutscheine, ein Begrüßungspaket, eine Rabattkarte oder die Erstattung bestimmter Kosten. Manchmal wird der Bonus einmalig gezahlt, manchmal jährlich oder über mehrere Semester hinweg. Kurz gesagt: Der Antrag macht dich nicht reich. Aber er kann dir den Studienstart ein bisschen entspannter gestalten.
Wer bekommt Begrüßungsgeld?
Die Regeln unterscheiden sich je nach Stadt. Häufig gelten aber diese Voraussetzungen:
Du meldest deinen Hauptwohnsitz am Studienort an
In den meisten Städten reicht ein Nebenwohnsitz nicht aus. Entscheidend ist also, wo du offiziell mit Hauptwohnung gemeldet bist.
Du bist neu in die Stadt gezogen
Viele Städte zahlen nur, wenn du deinen Hauptwohnsitz erstmals dorthin verlegst. Wer schon immer dort gewohnt hat, geht häufig leer aus.
Du bist eingeschrieben
Oft musst du an einer bestimmten Hochschule immatrikuliert sein. Einige Programme gelten auch für Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler.
Du bleibst eine bestimmte Zeit gemeldet
Manche Städte zahlen sofort. Andere prüfen erst nach einem Jahr oder zu einem bestimmten Stichtag, ob du noch dort wohnst.
Du stellst rechtzeitig einen Antrag
Das ist der Punkt, an dem viele Bonuszahlungen verloren gehen. Denn ohne Antrag gibt es meistens kein Geld.
Begrüßungsgeld nach Bundesländern: Diese Städte zahlen einen Bonus
Stand: 2026. Die Übersicht basiert auf öffentlich zugänglichen Angaben. Da kommunale Zuschüsse freiwillige Leistungen sind und sich ändern können, solltest du die aktuellen Bedingungen vor dem Antrag direkt bei deiner Stadt prüfen.
So beantragst du Begrüßungsgeld
Der genaue Ablauf hängt von der Stadt ab. Meist brauchst du aber dieselben Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bankverbindung, falls Geld überwiesen wird
- gegebenenfalls Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung
- ausgefülltes Antragsformular der Stadt
Achte besonders auf die Frist. Manche Städte zahlen nur, wenn du den Antrag innerhalb weniger Monate nach dem Umzug stellst. Andere prüfen erst zu einem Stichtag, ob du noch dort wohnst.
Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, die du überwiegend nutzt. Bei Studierenden ist das nicht immer eindeutig. Vielleicht wohnst du unter der Woche am Studienort und bist am Wochenende bei deinen Eltern. Vielleicht ist dein WG-Zimmer klein, aber dein Alltag findet trotzdem dort statt.
Ein Nebenwohnsitz ist eine weitere Wohnung, die zusätzlich besteht. Das kann praktisch sein, aber auch Geld kosten. Viele Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer. Wenn du unsicher bist, frage direkt beim Bürgerbüro deiner Studienstadt nach. Dort erfährst du auch, welche Meldefristen gelten und ob du Anspruch auf einen Willkommensbonus hast.
Drei einfache Schritte zum möglichen Zuschuss
1. Stadt suchen
Gib auf der Website deiner Stadt Begriffe wie „Begrüßungsgeld Studierende“, „Wohnsitzprämie“, „Zuzugsbonus“, „Erstwohnsitzkampagne“ oder „Studenteneuro“ ein. Manche Programme heißen nicht Begrüßungsgeld, obwohl sie genau das sind.
2. Bedingungen prüfen
Achte auf Hauptwohnsitz, Frist, Hochschule, Mindestwohndauer und Antragstellung. Ein Bonus von 100 Euro ist schön. Ein verpasster Stichtag ärgerlich.
3. Antrag stellen
Sammle die Nachweise und stelle den Antrag direkt nach der Ummeldung. Je früher du dich darum kümmerst, desto geringer ist die Gefahr, dass die Frist zwischen „Erstiwoche“, Stundenplanchaos und WG-Putzplan untergeht.
Kleiner Antrag, spürbarer Effekt
Begrüßungsgeld finanziert nicht dein Studium. Aber 100, 150 oder 200 Euro können in den ersten Wochen viel ausmachen – für Bücher, Fahrradreparatur, Küchenutensilien oder den ersten Einkauf, bei dem nicht nur Nudeln und Pesto im Korb landen.
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