
Ab 2027 sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien steuerlich entlastet werden.
Geplant sind unter anderem ein höherer Grundfreibetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und weniger steil steigende Steuersätze. Freibetrag und Kindergeld steigen ähnlich stark wie in den Vorjahren.
Krankmeldungen sollen komplizierter werden.
Mehr Netto und weniger Bürokratie
Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit einem Reformpaket entlasten und die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Nach Beratungen des Koalitionsausschusses haben Union und SPD ein Paket mit 34 Maßnahmen vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen Steuerentlastungen, Änderungen am Arbeitsmarkt und weniger Bürokratie.
Steuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen
Für viele Haushalte besonders wichtig: Ab dem 1. Januar 2027 sollen kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Vorgesehen sind unter anderem:
- ein höherer Grundfreibetrag,
- mehr Kindergeld und ein höherer Kinderfreibetrag,
- und ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag.
Außerdem soll der Einkommensteuertarif im mittleren Bereich weniger steil steigen. Die volle Entlastungswirkung soll nach den bisherigen Plänen ab 2028 erreicht werden.
Beispiel: So viel mehr Netto bleibt vom Brutto
Ein Beispiel zeigt, was das bedeuten kann: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro könnte ab 2028 gegenüber heute um mehr als 600 Euro netto im Jahr entlastet werden. Das wären etwa 50 Euro im Monat. Wie hoch die Entlastung im Einzelfall tatsächlich ausfällt, hängt aber vom Einkommen, der Familienkonstellation und den weiteren steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ab.
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Steigt er, bleibt mehr Einkommen steuerfrei. Er soll bis 2028 auf 12.900 Euro steigen. Aktuell liegt er bei 12.348 Euro. Die Steigerung um 4,5 Prozent liegt etwas unter denen der Vorjahre (durchschnittlich +3,4 Prozent pro Jahr seit 2016).
Vom höheren Steuerfreibetrag profitieren also alle Einkommen. Jedoch soll der Einkommensteuersatz für hohe Einkommen angehoben werden. Wer sehr viel verdient, würde also in Summe etwas mehr Steuern zahlen.
Reichensteuer steigt
Die sogenannte Reichensteuer soll aufgeteilt werden. Bisher müssen 42 Prozent Steuern auf das zu versteuernde Einkommen von 62.810 Euro bis 277.825 Euro gezahlt werden. Verdient jemand mehr, fallen auf das zusätzliche Einkommen, das über 277.825 Euro liegt, 45 Prozent Einkommensteuern an.
Künftig sollen der Grenzsteuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Wer mehr als 280.000 Euro verdient, zahlt den Plänen zufolge auf das Einkommen oberhalb dieser Grenze 47 Prozent.
Mehr Geld zurück bei der Steuererklärung
Der Arbeitnehmerpauschbetrag wirkt bei Werbungskosten: Beschäftigte können ihn ohne Einzelnachweise steuerlich geltend machen. Ein höherer Pauschbetrag kann deshalb vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, die keine sehr hohen beruflichen Ausgaben haben.
13 Euro mehr monatlich pro Kind
Familien sollen zusätzlich profitieren. Das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 272 Euro pro Monat und Kind steigen. Derzeit liegt es bei 259 Euro. Das wären 13 Euro mehr im Monat je Kind – also 156 Euro zusätzlich im Jahr.
Damit liegt die Erhöhung im Trend der vorherigen Jahre. Von 2016 bis 2026 ist das Kindergeld durchschnittlich um 2,5 Prozent gestiegen. Das geplante Plus beträgt 5 Prozent, allerdings über zusammen zwei Jahre.
Wer sehr viel verdient, zahlt hohe Steuern. Für diese Eltern zieht das Finanzamt den Kinderfreibetrag vom Gehalt ab. Dadurch sparen sie bei der Steuererklärung am Ende mehr Geld, als das Kindergeld wert ist. Welche Entlastung im Einzelfall stärker wirkt, prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung.
Mehr Steuerabgaben auf Minijobs
Auch bei Minijobs sind Änderungen geplant. Der pauschale Steuersatz soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Das kann Minijobs für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber etwas verteuern und die Attraktivität dieser Beschäftigungsform verändern.
Zudem soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent sinken.
Vorteile bei Sonn- und Feiertagsarbeit
Ein weiterer Punkt betrifft Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Tarifvertraglich vereinbarte Zuschläge sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro (bisher 50 Euro) steuerfrei gestellt werden. Das kann Beschäftigte in Branchen entlasten, in denen Arbeit an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig vorkommt – etwa im Gesundheitswesen, in der Gastronomie, im Handel, in der Logistik oder bei Sicherheitsdiensten.
Kompliziertere Krankschreibungen
Für Beschäftigte könnte sich auch beim Thema Krankheit etwas ändern. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend vorgelegt werden muss. Ausnahmen sollen auf Betriebsebene möglich sein.
- Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das im Zweifel mehr Aufwand, weil sie schneller eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen müssen.
- Für Arztpraxen bedeutet das vollere Wartezimmer.
- Für Unternehmen könnte die Regelung mehr Planungssicherheit bringen, wenn Fehlzeiten früher dokumentiert sind.
- Möglicherweise werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger krankgeschrieben, als sie es für sich selbst für nötig betrachten.
Weniger Bürokratie, schlankere Datenschutzvorgaben
Beim Bürokratieabbau will die Bundesregierung Berichts- und Dokumentationspflichten reduzieren. Auch der Datenschutz soll auf das europäische Mindestmaß begrenzt werden. Zudem sind Erleichterungen bei der Steuererklärung geplant. Für Unternehmen, Selbstständige und Verwaltungen könnten weniger Melde- und Nachweispflichten Zeit und Kosten sparen. Entscheidend wird allerdings sein, wie konkret die Regeln ausgestaltet werden.
Bleibt mehr zum Sparen?
Für Sparerinnen und Sparer gilt: Mehr verfügbares Einkommen bietet die Chance, finanzielle Spielräume neu zu ordnen. Wer monatlich entlastet wird, kann prüfen, ob sich ein Teil davon für Rücklagen, Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau nutzen lässt. Besonders sinnvoll ist es, zunächst einen Notgroschen aufzubauen.
Noch sind die Pläne politische Beschlüsse der Koalition. Damit sie wirksam werden, müssen sie in Gesetze gegossen und im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. Details können sich dabei noch ändern. Klar ist aber schon jetzt: Die Reformen zielen auf mehr Netto für viele Beschäftigte und Familien, stabilere Sozialbeiträge, weniger Bürokratie und stärkere wirtschaftliche Dynamik.
Hier dreht sich alles ums Geld. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren alles über clevere Spartipps, lukrative Anlagemöglichkeiten, smarte Altersvorsorgen und News aus der Finanzwelt. Denn: Wissen zahlt sich aus!



