
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Ihr Einkommen bestimmte monatliche oder jährliche Verdienstgrenzen nicht überschreiten darf. Alternativ kann er kurzfristig und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Ab 2026 dürfen Minijobbende grundsätzlich bis zu 603 Euro im Monat beziehungsweise bis zu 7.236 Euro im Jahr verdienen. Abweichende Regeln gelten für kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig sind.
Die Minijobbenden selbst müssen in der Regel keine Steuern zahlen. Der Arbeitgeber führt eine Pauschalsteuer ab. Bei den Sozialabgaben fallen normalerweise nur geringe Beiträge zur Rentenversicherung an.
Das ist ein Minijob
Das Studium finanzieren, neben der Schule etwas dazuverdienen oder die Rente aufstocken: Es gibt viele Gründe für einen Minijob. Knapp 7 Millionen Menschen in Deutschland haben einen (Stand: 3. Quartal 2025). Sie sind damit Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Teilzeit. Doch was genau ist eigentlich ein Minijob?
Es handelt sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung. Das bedeutet: Minijobberinnen und Minijobber dürfen einen bestimmten maximalen Verdienst nicht überschreiten oder alternativ nur kurzfristig und nicht berufsmäßig tätig sein. Dann müssen sie normalerweise keine Steuern zahlen. Minijobbende zahlen nur Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Der Arbeitgeber trägt zusätzliche Pauschalabgaben.
Dabei gibt es 3 Arten von Minijobs:
- Minijob mit monatlicher Minijob-Grenze:
Es gibt einen maximalen monatlichen Verdienst. Dieser gilt für Minijobberinnen und Minijobber, die durchgehend und bei konstantem Verdienst arbeiten.
- Minijob mit jährlicher Minijob-Grenze:
Es gibt einen maximalen jährlichen Verdienst. Dieser kann für Minijobberinnen und Minijobber mit einem schwankenden Minijob-Einkommen gelten. Voraussetzung ist, dass diese im Durchschnitt die monatliche Minijobgrenze einhalten. Beim Berechnen des Durchschnitts dürfen nur die Monate berücksichtigt werden, in denen die Minijobbenden tätig waren. Maximal kann ein Zeitraum von 12 Monaten einbezogen werden.
Es darf sich außerdem nicht um „extreme Schwankungen“ handeln: Dabei ist nicht genau festgelegt, ab wann eine Schwankung extrem ist. Stattdessen gibt die Minijob-Zentrale ein Beispiel: „Wenn ein Minijobber z. B. drei Monate im Jahr Vollzeit arbeitet und die restlichen Monate so wenig, dass die Grenze von 6.672 Euro eingehalten wird, liegt dennoch kein durchgehender Minijob vor.“ (Quelle: Minijob-Zentrale, 2025).
- Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze:
Wichtigste Voraussetzung: Die Beschäftigung darf nicht „berufsmäßig“ sein. Das bedeutet, dass Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter hier nur gelegentlich und maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr im Minijob beschäftigt sein dürfen. Das muss von vornherein so vereinbart sein. Bei mehreren kurzfristigen Minijobs zählen alle Zeiten zusammen.
Außerdem darf es sich nur um einen Nebenjob handeln. Die Person muss also eine andere berufliche Hauptbeschäftigung haben oder zusätzlich selbstständig sein. Alternativ kann sie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen, sich im Bundesfreiwilligendienst befinden oder Vorruhestandsgeld erhalten. Beschäftigungslose, die arbeitsuchend gemeldet sind, können keinen kurzfristigen Minijob ausüben. Oft handelt es sich bei kurzfristigen Minijobs um Erntehelferinnen und Erntehelfer in der Landwirtschaft.
Hinweis zur jährlichen Grenze: Die jährliche Minijob-Grenze ergibt sich aus der monatlichen Minijob-Grenze. Sie geht dabei davon aus, dass die Tätigkeit das ganze Jahr bestanden hat. So darf jemand im Minijob 2026 maximal 12 Monate x 603 Euro = 7.236 Euro verdienen. Beginnt ein Minijob nicht zum 1. Januar, sondern zum Beispiel zum 1. März eines Kalenderjahres, muss die jährliche Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden. In unserem Beispiel: 10 Monate x 603 = 6.030 Euro.
2 Beispiele: Das dürfen Sie im Minijob verdienen
- Lisa hat 2025 durchgehend in ihrem Minijob gearbeitet. Dabei hat sie jeden Monat 500 Euro verdient. Somit bleibt sie unter der monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro in 2025.
- Arnold hat 2025 im Minijob 10 Monate lang 540 Euro verdient. 2 Monate lang waren es 560 Euro. Er hat also einen schwankenden Verdienst. Insgesamt hat er (10 x 540 Euro) + (2 x 560 Euro) = 6.520 Euro eingenommen. Somit bleibt er unter der jährlichen Verdienstgrenze von 6.672 Euro.
Diese Vorteile hat ein Minijob für die Beschäftigten
Keine Steuern: Normalerweise müssen Minijobberinnen und Minijobber für diese Tätigkeit keine Steuern zahlen. Die Arbeitgeber führen eine Pauschalsteuer ab. Tipp: Klären Sie vorab, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer wirklich übernimmt. Er kann anderweitige Regelungen treffen.
Kaum Sozialabgaben: Minijobbende zahlen normalerweise als einzige Sozialabgabe in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wer das nicht möchte, kann sich auch davon befreien lassen.
Option auf Rentenanspruch: Durch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können Minijobbende langfristig ihre Altersvorsorge verbessern.
Anspruch auf Arbeitnehmerrechte: Trotz geringfügiger Beschäftigung haben Minijobbende Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz gilt.
Einfache Kombination mit anderen Tätigkeiten: Ein Minijob kann problemlos neben einer Hauptbeschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt werden, ohne komplexe steuerliche Regeln beachten zu müssen. Den Minijob müssen Sie in Ihrer Steuererklärung normalerweise nicht angeben.
Geringes finanzielles Risiko für Arbeitgeber: Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben, wodurch ein Minijob für sie vergleichsweise kostengünstig und administrativ einfach ist. Das kann es für die Beschäftigten einfacher machen, eine entsprechende Stelle zu finden.
Recht auf Mindestlohn: Auch im Minijob haben Arbeitnehmende das Recht, mindestens den geltenden Mindestlohn zu verdienen. 2026 liegt dieser pro Stunde bei 13,90 Euro brutto. Ab Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Es gibt keinen Maximallohn pro Stunde. Durch die entsprechenden Verdienstgrenzen reduziert ein hoher Stundenlohn die Stundenanzahl, die Sie monatlich arbeiten können, um noch unter „Minijob“ zu fallen.
Diese Nachteile hat ein Minijob für die Beschäftigten
Begrenztes Einkommen: Durch die engen Verdienstgrenzen beziehungsweise die Kurzfristigkeit können Sie damit nur ein sehr begrenztes Einkommen erzielen. Dieses reicht normalerweise nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.
Geringere soziale Absicherung: Zwar zahlen Arbeitgeber für Minijobbende in die Krankenversicherung ein, wenn diese gesetzlich krankenversichert sind. Doch aus dem Minijob ergibt sich kein eigener Krankenversicherungsschutz. Dafür braucht es einen anderweitigen Anspruch, zum Beispiel eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Anspruch auf Familienversicherung.
Geringer Rentenanspruch: Trotz rentenversicherungspflichtiger Verdienstanteile führen Minijobs allein zu relativ niedrigen Rentenansprüchen. Das gilt, wenn sie nicht mit anderen Beschäftigungen kombiniert werden.
Wenige Aufstiegsmöglichkeiten: In Minijobs gibt es häufig kaum Karriere- oder Weiterentwicklungschancen. Meist sind sie für einfache oder unterstützende Tätigkeiten vorgesehen, etwa als Aushilfe.
Gefahr der beruflichen Stagnation: Wer über lange Zeit ausschließlich einen Minijob ausübt, riskiert, beruflich stehenzubleiben und weniger relevante Qualifikationen aufzubauen.
Ausblick: Was passiert, wenn Sie die Minijob-Grenze überschreiten?
Wenn Sie die jährliche finanzielle Grenze überschreiten und kein kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze vorliegt (vergleiche 3. Minijob-Art oben), endet der Minijob-Status. Überschreiten Sie die Grenze mit bis zu 2.000 Euro monatlich, kann Ihre Beschäftigung in den Übergangsbereich „Midijob“ fallen. Dabei gelten etwa reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
Liegt Ihr Einkommen dauerhaft deutlich darüber, wird Ihre Tätigkeit voll sozialversicherungspflichtig. Neben Steuern fallen also reguläre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Änderung rechtzeitig bei der Minijob-Zentrale melden.
Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Sie gilt, wenn der höhere Verdienst unvorhergesehen entsteht. Zum Beispiel wegen eines krankheitsbedingten Ausfalls anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder eines plötzlich erhöhten Arbeitsaufkommens. In solchen Ausnahmefällen bleibt der Minijob trotz Überschreitung der Verdienstgrenze bestehen, solange dies nicht vorhersehbar war und nur vorübergehend passiert.
Das gilt in der Regel, wenn die monatliche Grenze nicht öfter als zweimal im Kalenderjahr überschritten wurde. In den Monaten mit Überschreitung dürfen sich nicht mehr als das Doppelte des Durchschnitts verdient haben. 2026 sind das maximal 1.206 Euro.
Wenn der Minijob allein nicht reicht: So können Sie mehr aus Ihrem Geld machen.
Häufige Fragen zum Minijob
Im Jahr 2023 lag die monatliche Minijob-Grenze bei 520 Euro monatlich. Im Minijob gilt der Mindestlohn. Dieser lag 2023 bei 12 Euro brutto. Das bedeutet: Sie durften regelmäßig maximale Arbeitszeiten von 520 / 12 = 43 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Je höher Ihr tatsächlicher Stundenlohn ist, desto weniger Stunden dürfen Sie arbeiten, um die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten.
Das hängt von Ihrer Situation ab:
- Wenn Sie keine Haupttätigkeit und mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern haben, dürfen die Minijobs zusammen die monatliche Minijobgrenze nicht überschreiten. Andernfalls handelt es sich nicht mehr um Minijobs.
- Haben Sie eine versicherungspflichtige Haupttätigkeit, können Sie nur einen Minijob neben dem Hauptjob ausüben. Eine versicherungspflichtige Haupttätigkeit haben Sie auch, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden. Würden Sie einen zweiten Minijob neben dem Hauptjob aufnehmen, würde der Verdienst aus diesem zum Hauptjob dazuzählen. Damit würden Sie die Verdienstgrenze im Minijob überschreiten.
Dabei gibt es Ausnahmen: Wer beispielsweise in Elternzeit ist oder freiwillig Wehrdienst leistet, kann mehrere Minijobs nebeneinander haben.



