
Die Aktivrente soll es Beschäftigten im Rentenalter ermöglichen, bis zu 2.000 Euro im Monat lohnsteuerfrei zu verdienen.
Sie soll längeres Arbeiten attraktiver machen und damit Fachkräfte sichern sowie die Rentenkasse stärken
Der Start ist für den 1. Januar 2026 geplant; derzeit werden noch Details beraten, etwa zu Kosten, Sozialabgaben und der Gleichbehandlung von Selbstständigen.
Aktivrente – Was ist das?
Die Aktivrente ist keine neue Rentenleistung, sondern ein neuer Steuerfreibetrag: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen dürfen. Sozialabgaben sollen aber abgezogen werden. Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett beschlossen und geht jetzt in Bundestag und Bundesrat. Geplanter Start: 1. Januar 2026.
Jedoch gilt der Steuerfreibetrag der Aktivrente ausschließlich für Einkommen aus nichtselbstständiger Beschäftigung – also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter angestellt tätig sind. Das heißt:
- Selbstständige können die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
- Im derzeitigen Entwurf der Bundesregierung sind auch Pensionärinnen und Pensionäre (etwa Beamtinnen und Beamten) nicht berücksichtigt.
Auf einen Blick: Das soll die Aktivrente bewirken
Die Regierung will mit der Aktivrente einen finanziellen Anreiz setzen, damit Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Damit soll
- der Fachkräftemangel gemildert werden,
- die gesetzliche Rentenversicherung stabilisiert werden (weil Beschäftigte und Arbeitgeber weiter Beiträge zahlen),
- die Erfahrung und das Wissen älterer Beschäftigter in den Betrieben bleiben und die Produktivität stützen.
- Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wurde am 15. Oktober 2025 vom Kabinett zum Regierungsentwurf erhoben – damit startete das offizielle Gesetzgebungsverfahren.
- Ende Oktober 2025 soll der Entwurf im Bundestag eingebracht und in die Fachausschüsse überwiesen werden.
- Im November 2025 folgt die erste Lesung, in der ersten Dezemberhälfte sind die zweite und dritte Lesung sowie die Schlussabstimmung im Bundestag geplant. Anschließend geht der Entwurf im Dezember 2025 in den Bundesrat, der wegen der steuerlichen Auswirkungen zustimmen muss.
- Nach der erwarteten Zustimmung könnte das Gesetz noch im Dezember 2025 verkündet werden.
- Der geplante Start wäre der 1. Januar 2026.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Regierungsentwurf in dieser Form durchsetzt. In der ersten Lesung im November sind intensive Diskussionen und mögliche Änderungen zu erwarten – vor allem bei den Themen Kosten, Sozialabgaben und Gleichbehandlung von Selbstständigen.
Warum die Aktivrente polarisiert: die Einwände
Die Debatte entzündet sich an drei Punkten: begrenzte Wirkung, Gerechtigkeitsfragen (unter anderem die Gleichbehandlung von Selbstständigen) und fiskalische Risiken. So kommt die Kritik am Regierungsentwurf aus Wissenschaft, Verbänden und der Wirtschaft:
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) erwarten nur geringe Beschäftigungseffekte und warnt vor Mitnahmeeffekten, da vor allem besserverdienende Rentner profitieren dürften.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) beziffert die möglichen Steuerausfälle auf 2,8 Milliarden Euro jährlich und rechnet bei einer Ausweitung auf besonders langjährig Versicherte mit weiteren 340 Millionen Euro.
Auch Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen Widersprüche: Einerseits erleichtere die Politik die Frührente, andererseits werde Weiterarbeit steuerlich gefördert.
Der Bund der Arbeitgeber (BDA) spricht von einer teuren Politik mit widersprüchlichen Zielen: Die Regierung trete „gleichzeitig auf Gas und Bremse.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Aktivrente für nicht zielführend und fordert, Mittel lieber in gesundes Arbeiten, Qualifizierung und Prävention zu investieren.
Sozialverbände wie die Caritas kritisieren eine Ungerechtigkeit zulasten Jüngerer, weil gutverdienende Rentner stärker profitieren und Jüngere die Entlastung über geringere Steuereinnahmen mittragen.
Zudem gibt es verfassungs- und gleichheitsrechtliche Bedenken sowie Hinweise auf bürokratische Umsetzungshürden für Unternehmen.
Trotz dieser Einwände stehen die Chancen für eine Verabschiedung hoch: Das Kabinett hat beschlossen, die Koalition trägt den Entwurf. Im Parlament sind jedoch Änderungen und Nachbesserungen zu erwarten, bevor die Aktivrente – voraussichtlich – zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt.
Aktivrente Beispiel: So wirkt der Freibetrag
Eine 67-jährige Angestellte arbeitet weiter, obwohl sie die Regelaltersgrenze erreicht hat. Sie verdient monatlich zur Rente 1.800 Euro brutto.
- Mit der Aktivrente müsste sie auf diese 1.800 Euro keine Lohnsteuer zahlen. Allerdings behält der Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein.
- Ohne Aktivrente würde sie auf den gesamten Lohn Lohnsteuer zahlen müssen – je nach Steuerklasse und weiteren Einkünften.
Das bedeutet: Mit der Aktivrente bleibt mehr vom Gehalt netto übrig, weil keine Lohnsteuer auf den Zuverdienst anfällt. Wie viel genau, hängt von der individuellen Situation ab.
So würde sich die finanzielle Situation ändern
Wenn der Staat ab dem 1. Januar 2026 die Aktivrente einführt (und somit Rentnern und Rentnerinnen das freiwillige Weiterarbeiten im Alter erleichtert), hat das natürlich auch einen Effekt auf den eigenen Geldbeutel. Nachfolgend zeigen wir deshalb eine Übersicht, wie die Aktivrente heute funktioniert und welche Änderungen mit dem Gesetz geplant sind – damit lässt sich gut erkennen, wie sich die Situation für verschiedene Renteneinkommen verändern wird.
Für unsere Tabelle unterstellen wir zur Veranschaulichung eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent. Das ist also eine reine Beispielannahme – tatsächlich ist die Steuer progressiv und hängt u. a. von Steuerklasse, Kirchensteuer und weiteren Einkünften ab. Bitte beachten Sie, dass das Gesetz nicht in Kraft ist: Das Kabinett hat zwar beschlossen, das Parlament aber wird noch beraten. Änderungen sind möglich.
Was, wenn mehr als 2.000 Euro hinzuverdient werden …
Ab einem Einkommen von mehr als 2.000 Euro im Monat, wird dann eben nur der Teil über dieser Grenze ganz normal mit Lohnsteuer belegt.
- Andere Steuern, zum Beispiel auf Zinsen, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen, sind davon nicht betroffen – sie gelten weiterhin nach den üblichen Regeln.
- Sozialabgaben wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dagegen auf den gesamten Lohn erhoben, also auch auf die steuerfreien 2.000 Euro oder mehr erhoben.
Ob Ihr Zuverdienst zur Rente die Höhe von 2.000 Euro monatlich überschreitet, hängt am Ende weniger vom Gesetz ab als von einem passenden Jobangebot. Und wohl auch von idealen Gelegenheiten und etwas Glück.
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Häufige Fragen zur Aktivrente
Voraussetzung ist nichtselbstständige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Selbstständige sind laut Entwurf nicht umfasst; auch für Beamte und Beamtinnen ist eine Begünstigung derzeit nicht vorgesehen.
Ja. Sozialversicherungsbeiträge auf den Lohn (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) fallen weiterhin an. Die Aktivrente ändert daran nichts.
Bis zu 2.000 Euro Monatslohn aus abhängiger Beschäftigung bleiben lohnsteuerfrei – und ohne Progressionsvorbehalt. Nur der darüberliegende Lohn wird besteuert.
Jedoch: Auch wenn die 2.000 Euro steuerfrei sind, müssen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Die normale Rente bleibt wie bisher steuerpflichtig. So soll die Aktivrente den Anreiz schaffen, länger zu arbeiten, ohne dass die Steuerlast stark steigt.
Bis zu 2.000 Euro Monatslohn sind lohnsteuerfrei, Einkommen darüber hinaus wird regulär besteuert. Sozialversicherungsbeiträge müssen von Rentnerinnen und Rentnern, die im Rahmen der Aktivrente weiterarbeiten, weiterhin gezahlt werden. Dazu gehören:
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmerseite)
- Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberseite)
Hinweis: Die Steuerbefreiung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, nicht für Selbstständige, Minijobber oder Beamte.
Die Aktivrente setzt einen finanziellen Anreiz, damit Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Damit soll
- der Fachkräftemangel gemildert werden,
- die gesetzliche Rentenversicherung stabilisiert werden (weil Beschäftigte und Arbeitgeber weiter Beiträge zahlen),
- die Erfahrung und das Wissen älterer Beschäftigter in den Betrieben bleiben und die Produktivität stützen,
- und insgesamt ein modernes Anreizsystem an der Schnittstelle von Arbeits-, Sozial- und Steuerpolitik entstehen, das längeres Arbeiten bei sozialer Absicherung ermöglicht.
Studien und Verbände erwarten teilweise nur begrenzte Beschäftigungseffekte und verweisen auf Kosten sowie Gerechtigkeitsfragen (z. B. Ausschluss von Selbstständigen).
Stand: 16.10.2025