1.550 Euro brutto. Das ist die durchschnittliche Altersrente, die Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren aktuell monatlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommen (Quelle: Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung). Der durchschnittliche Zahlbetrag (netto) liegt bei monatlich 1.384 Euro. In vielen Fällen sind die ausbezahlten Beträge jedoch deutlich geringer – vor allem bei Frauen.
Die gesetzliche Rente bildet lediglich eine Basis für die Altersvorsorge. Meist reicht sie allein nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten.
Wer rechtzeitig und gezielt mit einer privaten Altersvorsorge aufstockt, stellt sicher, dass im Alter genug Geld da ist. Auch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse können die Rente möglicherweise aufstocken.
Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nicht ausreicht, können unter Umständen Anspruch auf Grundsicherung haben. Außerdem nutzen einige die Möglichkeit, länger zu arbeiten, um den Rentenanspruch zu erhöhen.
Diese Faktoren entscheiden, wie viel gesetzliche Rente Sie bekommen.
Wie viel gesetzliche Rente Sie bekommen, hängt unter anderem davon ab, wann Sie in Rente gehen. Wer über das Renteneintrittsalter für die sogenannte Regelaltersrente hinaus arbeitet, bekommt einen Rentenzuschlag. Wer früher in Rente geht, muss unter Umständen einen Abzug in Kauf nehmen.
Einen weiteren Faktor dabei, wie viel gesetzliche Rente Sie bekommen, stellen Ihre Rentenpunkte dar. Grundsätzlich gilt dabei: Je mehr Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben, desto mehr Rentenpunkte bekommen Sie gutgeschrieben. Je mehr Punkte, desto höher ist die spätere Rente. Es ist auch möglich, Rentenpunkte dazuzukaufen, um die eigene Rente zu erhöhen.
Außerdem spielt bei der Höhe der gesetzlichen Rente eine Rolle, welche Art von Rente Sie beziehen, etwa die Regelaltersrente, eine Erwerbsminderungsrente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder eine Witwer- beziehungsweise Witwenrente. Bei einer Regelaltersrente und einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergeben sich höhere Rentenzahlungen als bei teilweiser Erwerbsminderung oder Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
Tipp: Einen guten ersten Überblick darüber, wie viel Rente Sie später bekommen, bietet die Renteninformation, die die Rentenversicherung ihren Versicherten regelmäßig zuschickt. Wenn Sie Ihre Rente beantragt haben, bekommen Sie schließlich Ihren Rentenbescheid. Dieser enthält die tatsächliche Höhe Ihrer gesetzlichen Rente. In unserem Artikel „Rentenbescheid verstehen“ gehen wir noch detaillierter auf die Renteninformation und den Rentenbescheid ein.
4 Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzustocken
Im Folgenden stellen wir Ihnen 4 Optionen vor, um die gesetzliche Rente aufzubessern. Welche davon gegebenenfalls für Sie infrage kommen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die erste Möglichkeit ist die private Altersvorsorge. Sie bringt umso mehr, je jünger Sie damit anfangen – allerdings gilt auch: besser spät als nie. Selbst kurz vor dem Renteneintritt können Sie sich mit einer Einmalzahlung noch eine lebenslange Sofortrente sichern.
Freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, bildet Option Nummer 2. Mit dieser können Sie Ihren Rentenanspruch normalerweise ab einem Alter von 50 Jahren erhöhen. Wenn Sie Ausbildungszeiten nachbezahlen, geht es jedoch nur bis zu Ihrem 45. Geburtstag. Wenn Sie vor 1955 geboren sind, Kinder erzogen haben und keine 5 Beitragsjahre in der Deutschen Rentenversicherung haben, können Sie auch kurz vor der Rente noch fehlende Beiträge nachzahlen, um auf 5 Jahre zu kommen.
Die dritte oder vierte Möglichkeit können auch infrage kommen, wenn Sie das Rentenalter bereits erreicht haben und feststellen, dass die Rente nicht ausreicht oder nicht ausreichen wird. Option 3 ist das Beantragen von Grundsicherung. Diese Sozialleistung können Sie unter der Voraussetzung erhalten, dass Sie bedürftig sind. Mit Möglichkeit 4 entscheiden sich manche schließlich dafür, länger zu arbeiten, um die Rentenansprüche zu erhöhen oder die Rente durch Hinzuverdienst aufzustocken, zum Beispiel mit einem Nebenjob.
Die Rente durch eine private Altersvorsorge aufbessern
Die private Altersvorsorge hat viele Gesichter: Ob eine klassische private Rentenversicherung, eine Altersvorsorge mit Fonds, Riester-Rente, Rürup-Rente, eine Immobilie oder eine Kapitallebensversicherung – welche die richtige Altersvorsorge für Sie ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab – etwa Ihrem Alter, Ihrer finanziellen Situation und auch davon, wie viel Geld Sie im Ruhestand brauchen beziehungsweise haben möchten.
Tipp: Im Rahmen einer Beratung zur Sparkassen-Altersvorsorge analysieren wir gern gemeinsam mit Ihnen, welche Altersvorsorge zu Ihnen passt.
Die Rente durch freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse erhöhen
Unter Umständen können Sie zusätzlich freiwillige Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um Ihre Rentenansprüche zu erhöhen. Das gilt etwa, wenn Sie Abschläge bei der Rente erwarten, weil Sie früher in Altersrente gehen. Durch die freiwilligen Zahlungen können Sie die Abzüge dann ausgleichen oder zumindest reduzieren. Das geht ab einem Alter von 50 Jahren.
Ausnahme: Wenn Sie Rentenbeiträge für Ausbildungszeiten nachbezahlen und so Ihren späteren Rentenanspruch erhöhen, müssen Sie dies bis zu Ihrem 45. Geburtstag beantragen.
Tipp: Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Rentenpunkte.
Grundsicherung beantragen, um eine kleine Rente aufzustocken
Wenn Sie bedürftig sind, fallen die ersten beiden Optionen weg. Möglicherweise haben Sie dann jedoch Anspruch auf die Grundsicherung. Das ist eine Sozialleistung, die den notwendigen Lebensunterhalt decken soll. Auch Kosten für Wohnung und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können unter Umständen übernommen werden. Ein Richtwert besagt, dass Sie den Antrag auf Grundsicherung stellen sollten, wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt. Sie können die Grundsicherung beim Sozialamt beantragen, um herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für die Grundsicherung erfüllen:
- Sie sind bedürftig.
- Sie haben Ihre Regelaltersgrenze, also das Alter, in dem Sie regulär in Altersrente gehen können, erreicht oder Sie sind dauerhaft voll erwerbsgemindert.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie wohnen in Deutschland.
Hinweis: Wenn das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern über 100.000 Euro im Jahr liegt, kann der Staat auf dieses zugreifen, um Ihre Grundsicherung zu gewährleisten.
Weiterarbeiten – dadurch weiter einzahlen und zusätzlich einen Rentenzuschlag bekommen
Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht und die Rente würde Ihnen voraussichtlich nicht reichen? Wenn es Ihnen gesundheitlich möglich ist, lässt sich die Rente auch aufbessern, indem Sie noch eine Zeit lang weiterarbeiten und die gesetzliche Rente erst später beantragen. Sie bekommen dafür pro Monat einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Weil Sie gleichzeitig von Ihrem Einkommen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, erhöht sich dadurch die spätere monatliche Rente oft deutlich.
Alternativ kann ein Nebenjob die Rente möglicherweise aufbessern. Zur gesetzlichen Altersrente dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten Hinzuverdienstgrenzen. In unserem Artikel „Was dürfen Rentnerinnen und Rentner dazuverdienen?“ erfahren Sie, was Sie dabei beachten sollten – zum Beispiel in Sachen Steuern und Versicherungen.
Tipp: Lassen Sie Ihre monatliche Rente zu verschiedenen Renteneintrittsterminen berechnen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Wir beraten Sie gern
Häufige Fragen zum Aufstocken der Rente
2Wie hoch darf die Rente sein, um eine Grundsicherung zu bekommen?
Wie hoch darf die Rente sein, um eine Grundsicherung zu bekommen?
Die Höhe der Rente, die Sie beziehen dürfen, um Grundsicherung im Alter zu erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Wohnkosten und ob weitere Einkommen vorhanden sind. Die Grundsicherung soll sicherstellen, dass das Existenzminimum gedeckt ist, und richtet sich nach dem Bedarf der einzelnen Person. Als Richtwert gilt: Wenn Ihr Einkommen einschließlich der Rente unter 924 Euro liegt (Stand: April 2024), sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Dafür können Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen.
3Wann bekomme ich eine Aufstockung zur Rente?
Wann bekomme ich eine Aufstockung zur Rente?
Eine Aufstockung zur Rente in Form der Grundsicherung erhalten Sie, wenn Ihr Gesamteinkommen unterhalb eines bestimmten Bedarfs liegt. Dieser Bedarf setzt sich zusammen aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt sowie unter anderem Kosten für Unterkunft und Heizung. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein, um Anspruch auf eine solche Aufstockung zu haben:
- Alter oder Erwerbsminderung: Sie müssen das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.
- Wohnsitz: Sie müssen in Deutschland wohnen.
- Bedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Dazu zählen neben der Rente auch weitere Einkommensarten wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.
- Antragstellung: Sie müssen die Grundsicherung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialamt beantragen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Einkommen den Bedarf nicht deckt, können Sie eine Aufstockung in Form der Grundsicherung erhalten. Informieren Sie sich am besten direkt beim Sozialamt und lassen Sie sich beraten, um Ihren Anspruch und die Höhe der möglichen Aufstockung zu klären.
4Welche Möglichkeiten gibt es, die Rente aufzustocken?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Rente aufzustocken?
4 häufige Optionen, um die gesetzliche Rente aufzustocken:
- private Altersvorsorge-Produkte nutzen, zum Beispiel die klassische private Rentenversicherung oder eine fondsgebundene private Rentenversicherung
- Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten, um gegebenenfalls Abschläge auszugleichen
- länger arbeiten oder zur Rente hinzuverdienen, etwa mit einem Nebenjob
- bei Bedürftigkeit: Grundsicherung beantragen