Ruhestand nach Wahl: So funktioniert die Flexirente
Ab 63 Jahren können Versicherte vorzeitig in Rente gehen: nach 35 Beitragsjahren mit Abzügen, nach 45 Beitragsjahren ohne Abzüge.
Unbegrenzt hinzuverdienen: Seit 2023 dürfen sowohl Frührentner als auch Altersrentner ohne Einschränkungen zur Rente hinzuverdienen.
Höhere Rente durch Extra-Beiträge: Wer trotz Rente weiter in die Rentenversicherung einzahlt, kann seine Altersrente sogar erhöhen.
Arbeiten bis 67? Früher Aufbruch ins Rentenleben beliebt
Mit 50 Jahren haben viele noch ein Drittel ihres Berufslebens vor sich, doch längst nicht alle haben den Wunsch, bis zur regulären Altersgrenze weiterzuarbeiten – viele liebäugeln mit dem Gedanken, früher in den Ruhestand zu gehen. Laut einer Studie des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) im Auftrag der Techniker Krankenkasse (Stand: Januar 2024) können sich nur wenige vorstellen, bis 67 zu arbeiten: Rund ein Drittel der Erwerbstätigen ab 50 plant, vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Job auszusteigen – und die Zahl steigt weiter. Die wichtigste Motivation: Vorfreude – die Menschen haben ein positives Bild vom Dasein als Rentner.
Das macht die Flexirente möglich
2017 wurde die Flexirente eingeführt und sie hält, was ihr Name verspricht: Denn die Flexirente erleichtert den flexiblen Übergang in den Ruhestand und ermöglicht es
- den Rentenbeginn vorzuziehen
- oder aufzuschieben,
- durch freiwillige Sonderzahlungen Rentenabschläge auszugleichen,
- Rente und Arbeit zu kombinieren
- beziehungsweise neben der Rente noch Geld – beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder einen Minijob – hinzuzuverdienen.
Vorzeitig in den Ruhestand? Oder lieber etwas später?
Grundsätzlich gilt: In Deutschland bekommt die volle Rente nur, wer bis zum Alter von 67 gearbeitet hat. Wegen des demografischen Wandels hatte die Bundesregierung beschlossen, das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre zu erhöhen, deshalb variiert das reguläre Rentenalter je nach Geburtsjahrgang:
- Für Menschen, die vor 1947 geboren wurden, liegt es bei 65 Jahren.
- Für die Jahrgänge ab 1947 wird es schrittweise angehoben.
- Ab dem Geburtsjahrgang 1964 und später liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren.
Flexirente nach 45 Beitragsjahren – ohne Abzüge
Wer 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, konnte bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen und die volle Rente erhalten – also die Altersrente vorzeitig und ohne Kürzungen beziehen. Oft als „Rente mit 63“ bezeichnet, gibt es die abschlagsfreie Rente jedoch nur für Langzeitversicherte, die vor 1953 geboren wurden.
- Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt dagegen eine schrittweise Anhebung des Rentenalters.
- Ist Ihr Geburtsjahrgang beispielsweise 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Flexirente nach 35 Beitragsjahren – mit Abzügen
Wer mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann ebenfalls eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Konkret bedeutet das jedoch: Es müssen dauerhaft Rentenabschläge in Kauf genommen werden. Daher Achtung: Wer früher geht, muss für immer mit einer geringer ausfallenden Rente leben. Planen Sie daher gut, wann der richtige Zeitpunkt für den Ruhestand ist!
So wirken sich Abschläge und Zuschläge auf Ihre Altersrente aus
Wenn Sie über den frühzeitigen Ruhestand nachdenken, sollten Sie die Auswirkungen auf Ihre Rente genau abwägen. Denn nicht nur bei der regulären Altersrente, sondern auch bei der Flexirente gibt es Abzüge und Zuschläge, die Ihre Rentenhöhe beeinflussen können. Im Allgemeinen gilt: Wer früher in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen, während längeres Arbeiten über das Rentenalter hinaus zu Zuschlägen führt. Ihre Entscheidung könnte folgende Auswirkungen haben:
Zuschläge: Wer nach dem regulären Rentenalter weiterarbeitet, kann seine Rente spürbar erhöhen. Für jeden Monat ohne Rentenbezug steigt die Rente um 0,5 Prozent, was bei einem Jahr zusätzlicher Arbeit 6 Prozent mehr Rente bedeutet.
Abschläge: Wer früher in Rente gehen möchte, muss mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben, Abschläge in Kauf nehmen und erhält sozusagen nur eine Teilrente. Diese Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro Jahr. Sie gelten für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.
Altersrentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen
Hinzuverdienste sind für viele Menschen ein Anreiz, länger zu arbeiten – egal, ob sie mehr finanziellen Spielraum haben möchten oder aus Freude an der Arbeit aktiv bleiben wollen. Eine wichtige Änderung trat am 1. Januar 2023 mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft: Seitdem dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen. Zuvor führte eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro zu Rentenkürzungen.
Flexi-Rente auf einen Blick: Die 3 wichtigsten Optionen
Mit 50 Jahren: Sonderzahlungen möglich
Ab dem 50. Lebensjahr können Sie eine Sonderzahlung leisten, um Abschläge auf eine vorgezogene Altersrente zu vermeiden. Bisher ging das frühestens ab 55 Jahren. Die Höhe der notwendigen Zahlungen wird etwa von der Deutschen Rentenversicherung mit einer speziellen Rentenauskunft individuell berechnet.
Ab 64 Jahren: Vorgezogene Altersrente mit Hinzuverdienst
Ab 64 Jahren können Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren eine vorgezogene Altersrente beziehen. Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass unbegrenzt zur Rente hinzuverdient werden kann. Allerdings gibt es dauerhafte Rentenabschläge von 0,3 Prozent pro Monat für den vorzeitigen Rentenbeginn. Es sei denn, Sie kommen sogar auf 45 Beitragsjahre.
Mit 67 Jahren: Länger arbeiten und Zuschläge erhalten
Sie möchten mit 67 Jahren noch weiterarbeiten? Wenn Sie die Regelaltersgrenze erst später in Anspruch nehmen möchten, bekommen Sie Rentenzuschläge: Für jeden Monat über die Altersgrenze hinaus gibt es einen Bonus von 0,5 Prozent je Monat. Wenn Sie die Rente beispielsweise um ein ganzes Jahr hinausschieben, erhalten Sie also einen Zuschlag von 6 Prozent. Weiterer Vorteil: Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente durch Ihre weiterhin laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen nicht mehr an.
So sorgen Sie vor
Früh in Rente gehen – ein Wunsch von vielen. Doch je jünger Sie sind, desto größer ist Ihre Versorgungslücke: Bis 2036 sinkt das Rentenniveau laut Rentenversicherungsbericht auf etwa 45 Prozent. Steuern und Abgaben sind auch noch fällig.
Selbst Langzeitversicherte, die 45 Jahre durchgängig und Vollzeit gearbeitet haben, müssen teils mit kleinen Renten (unter 1.200 Euro) auskommen.
Privat vorzusorgen ist also dringend empfohlen – je früher, desto besser. Wer rechtzeitig und kontinuierlich sein Vermögen aufbaut und optimiert, kann viel mehr aus seinem Geld machen. In Zeiten von Niedrigzinsen und unsicheren Marktentwicklungen brauchen Sie dafür eine geeignete Geldanlage.
Was für Sie die individuell passende Lösung ist? Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrer Sparkasse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort beraten Sie gern.
Packen Sie Ihre Altersvorsorge an!
Häufige Fragen und Antworten zur Flexirente
1Wer kann Flexi-Rente in Anspruch nehmen?
Wer kann Flexi-Rente in Anspruch nehmen?
Arbeitnehmer, die länger als 35
Jahre in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt haben und älter als 63
Jahren sind (je nach Jahrgang etwas älter), können die Flexirente vorzeitig in
Anspruch nehmen. Diese 35 Jahre setzen sich aus Beitragszeiten,
Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten zusammen.
2Warum wurde die neue Flexi-Rente eingeführt?
Warum wurde die neue Flexi-Rente eingeführt?
Vor der Einführung der Flexirente gab es starre Regelungen für den Übergang in den Ruhestand. Die Flexirente bietet mehr Optionen und gibt Ihnen die Freiheit, den Ruhestand nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu gestalten:
- So kann sie den Übergang vom Beruf in den Ruhestand leichter machen. Sie ermöglicht es, vor dem Eintritt in den Ruhestand die Arbeitsstunden zu reduzieren, sich langsam an den ruhigeren Alltag zu gewöhnen und dennoch mehr Geld zur Verfügung zu haben, als es im Ruhestand der Fall sein wird.
- Außerdem sollen Menschen ermutigt werden, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterzuarbeiten. Dies sichert das Fachkräfteangebot.
Vorteil für die Berechtigten: Sie können entscheiden, ob sie ihre Rentenansprüche durch weitere Beitragszahlungen erhöhen, auch wenn sie bereits eine Rente beziehen. Dadurch kann die finanzielle Situation im Alter verbessert werden.
3Seit wann gibt es die Flexi-Rente?
Seit wann gibt es die Flexi-Rente?
Die Flexirente trat am 1. Juli 2017 in Kraft, zuletzt wurden die Bedingungen dafür zum 1. Januar 2023 geändert.
4Wie kann ich die Flexi-Rente beantragen?
Wie kann ich die Flexi-Rente beantragen?
Wie bei der regulären Rente auch, kann der Antrag online gestellt oder auch handschriftlich zu Hause ausgefüllt und per Post verschickt werden. Geben Sie im Antrag an, dass Sie eine vorgezogene Altersrente oder eine Teilrente beziehen möchten und weiterhin erwerbstätig sein wollen. Die Anträge sind allerdings nicht selbsterklärend. Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Sie bei der Antragsstellung und informiert Sie über die notwendigen Unterlagen und Schritte.
5Wann muss ich die Flexi-Rente beantragen?
Wann muss ich die Flexi-Rente beantragen?
Zu empfehlen ist, die normale
Altersrente mindestens 3 Monate vor Renteneintritt zu beantragen. In
komplizierteren Fällen sollte Sie die Rente mindestens 6 Monate vor
Renteneintritt beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie im Ausland gearbeitet haben
oder unter das so genannte Fremdrentengesetz fallen.
6Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht um Erlaubnis fragen, wenn Sie früher in Rente gehen möchten – Sie sollten ihn jedoch darüber informieren. Dies ist wichtig, da sich der Rentenbezug steuerlich auf Ihre Beschäftigung auswirken kann. In einigen Tarifverträgen endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des Regelrentenalters. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, ist eventuell eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich.
7Wieviel darf ich als Rentner hinzuverdienen?
Wieviel darf ich als Rentner hinzuverdienen?
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Altersrentner, die vorzeitig in Rente gegangen sind, unbegrenzt hinzuverdienen. Die zuvor geltende Hinzuverdienstgrenze wurde aufgehoben. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer Altersrente ohne Einschränkungen dazuverdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
8Was bedeutet das für meinen Minijob?
Was bedeutet das für meinen Minijob?
Die Flexirente kann sich aus steuerlichen Gründen lohnen: Arbeitnehmer verlegen ihren Renteneintritt sozusagen nach vorn. Für die steuerliche Berechnung ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend.
Warten Sie mit dem Renteneintritt noch ein paar Jahre, muss schon ein deutlich höherer Anteil der Rente versteuert werden. Bei der Rentenbesteuerung ist nämlich „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“ – also das Jahr des Rentenbeginns entscheidend.
Soll man nun wegen einer möglichen späteren Steuerersparnis vorzeitig in Rente gehen? Wohl kaum. Das kann sich allein wegen der hohen und zudem dauerhaften Rentenabschläge nicht lohnen.
9Was bedeutet die Flexi-Rente für meine Steuer?
Was bedeutet die Flexi-Rente für meine Steuer?
Die Flexi-Rente kann sich aus steuerlichen Gründen lohnen: Arbeitnehmer verlegen ihren Renteneintritt sozusagen nach vorn. Für die steuerliche Berechnung ist das Jahr des Rentenbeginns entscheidend.
Warten Sie mit dem Renteneintritt noch ein paar Jahre, muss schon ein deutlich höherer Anteil der Rente versteuert werden. Bei der Rentenbesteuerung ist nämlich „der ursprünglich ermittelte Prozentsatz maßgebend“, so das Bundesfinanzministerium.
Soll man nun wegen einer möglichen späteren Steuerersparnis vorzeitig in Rente gehen? Wohl kaum. Das kann sich allein wegen der hohen Rentenabschläge nicht lohnen.