
Die Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, fällt dem Entwurf zufolge weg.
Gas- und Ölheizungen müssten ab 2029 schrittweise einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Das würde für jene Heizungen gelten, die ab Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden.
Förderung gibt es nur für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen.
65-Prozent-Regel entfällt
Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte 65-Prozent-Regel fällt weg. Gemäß der noch geltenden Regel im Gebäudeenergiegesetz müssen in manchen Fällen eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe gilt bisher für Neubauten in Neubaugebieten und sollte nach und nach ausgeweitet werden.
Stattdessen sollen Hausbesitzer künftig wieder frei wählen dürfen: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse-Heizung – aber eben auch Gas- oder Ölheizungen. Der Zwang zu einer bestimmten Technologie soll entfallen.
Wichtiger Hinweis: Ab 2030 gelten EU-weit strenge Klimavorgaben für Neubauten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder emissionsarmen Quellen kommen.
Mehr Agrarflächen für warme Wohnungen
Fossile Energieträger sollen auch mit dem neuen Gesetz nach und nach reduziert werden. Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie demnach zu einem wachsenden Anteil mit sogenannten grünen Brennstoffen betreiben. Zum Start reichen 10 Prozent, bis 2040 soll der Anteil schrittweise steigen. Wie weit diese „Bio-Treppe“ führen soll, ist in dem Eckpunktepapier nicht erläutert.
Die „grünen“ Brennstoffe umfassen beispielsweise Biomethan aus Raps, Gülle oder Mais sowie synthetische Kraftstoffe. Ein wachsender Anteil der Energieversorgung in Deutschland soll also von deutschen Feldern kommen. Der Vorteil für Verbraucher: Auf diesen Öko-Anteil soll keine CO2-Steuer anfallen. Da für fossile Energieträger der CO2-Preis gezahlt werden muss, entsteht also ein finanzieller Anreiz, weniger Erdöl und Erdgas zu nutzen.
Bislang wenig Biogas vorhanden
Noch gibt es relativ wenig „grüne“ Brennstoffe. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchten deutsche Haushalte 2024 rund 245 Milliarden Kilowattstunden Gas zum Heizen. Die gesamte aktuell verfügbare Biomethanmenge liegt bei gerade einmal rund 10 Milliarden Kilowattstunden, also gut 4 Prozent.
Um die Klimaziele zu erreichen, sollen die Lieferanten verpflichtet werden, Biomethan, Bioöl, synthetisches Methan und Wasserstoff einzuspeisen. Die Quote soll 2028 mit 1 Prozent starten und über die Jahre steigen. Biomethan hat dabei den Vorteil, über das Erdgasnetz verteilt zu werden. Bei Wasserstoff geht das nur bis zu einem Anteil von etwa 10 bis 20 Prozent, betont der BDEW.
Etwas höhere Kosten
Grüne Brennstoffe sind teurer als fossiles Öl oder Gas. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen entstehen für ein Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch durch Biogas Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat, bei Bioöl rund 23 Euro.
Fernwärme bleibt wichtig
In den bisherigen Plänen der Vorgänger-Regierung spielte Fernwärme eine große Rolle. Dies wird auch weiterhin so bleiben. Entscheidend ist dafür die kommunale Wärmeplanung. Bis Mitte 2026 müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern diese vorlegen, bis Mitte 2028 auch alle anderen. Die Fristen sollen bleiben, die Vorgaben dafür aber vereinfacht werden.
Was bedeutet das für Mieter?
Mieter haben in der Regel keinen Einfluss darauf, welche Heizung ihr Vermieter einbaut. Das Eckpunktepapier verspricht einen Schutz vor „überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen". Details gibt es dazu bislang aber keine.
Wärmepumpen werden weiter gefördert
Wer eine Wärmepumpe kauft, kann weiterhin bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert bekommen, maximal 21.000 Euro. Diese Förderung soll bis mindestens 2029 gesichert sein. Für neue Öl- oder Gasheizungen gibt es dagegen keine staatliche Unterstützung.
Wie geht es weiter?
Das Kabinett will bis Ostern einen Gesetzentwurf beschließen, der Bundestag ihn dann verabschieden. In Kraft treten soll das neue Gesetz am 1. Juli 2026.
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Stand: 25.02.2026



